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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 09.06.2020, 19:02
von Taxi Georg
Aber nur zur info!

Das ist eine theoretische Diskussion über eine Möglichkeit und keine Ist-Situation!

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 09.06.2020, 20:16
von KehrenTAXI
Selbstverständlich ist das nur eine Theorie.

Das sind aber exakt solche abstrusen Ideen und Vorschläge, wie sie die neuen Fahrdienste in die Politik und Öffentlichkeit tragen, um ihre Vorteile herauszuziehen und denen alle als Innovation verkaufen wollen.

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 09.06.2020, 20:24
von sivas
Wir brauchen ein GPS-Taxameter !

Welches immer auf den Tarif umschaltet, der in dem Raum gültig ist, in dem wir uns gerade befinden :idea:

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 09.06.2020, 20:57
von am
KehrenTAXI hat geschrieben:
09.06.2020, 20:16
Selbstverständlich ist das nur eine Theorie.

Das sind aber exakt solche abstrusen Ideen und Vorschläge, wie sie die neuen Fahrdienste in die Politik und Öffentlichkeit tragen, um ihre Vorteile herauszuziehen und denen alle als Innovation verkaufen wollen.
Du hast natürlich Recht, dass ein Prüfer des Eichamtes feststellen würde, ob die erforderlichen Tarife programmiert sind. Das macht er aber nur mittels Prüfsumme.

Technisch wäre es möglich und müsste dann auch rechtlich möglich gemacht werden.

Aufgrund der Genehmigungspflicht, welche sowohl für Taxen wie auch für Mietwagen gilt, stellt sich die Frage aber meines Erachtens nicht.

Und ihr solltet da auch in D nicht nachgeben. Georg hat ja bereits ein Urteil beigesteuert. Und RA Bauer ist ja für seine personenbeförderungsrechtliche Expertise bekannt.

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 09.06.2020, 21:11
von KehrenTAXI
Die "Prüfsumme", genau.

Der Begriff viel mir dazu nicht mehr ein ;-)-

Wir bleiben dran :-).

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 09.06.2020, 22:21
von Taxi Georg
sivas hat geschrieben:
09.06.2020, 20:24
Wir brauchen ein GPS-Taxameter !
Zu ungenau!

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 09.06.2020, 22:27
von Taxi Georg
am hat geschrieben:
09.06.2020, 20:57
Und ihr solltet da auch in D nicht nachgeben. Georg hat ja bereits ein Urteil beigesteuert. Und RA Bauer ist ja für seine personenbeförderungsrechtliche Expertise bekannt.
Sehe ich genau so!

Bild
Quelle: Screenshot PDF Anwalt Bauer

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 10.06.2020, 00:29
von titanocen100
Taxi Georg hat geschrieben:
09.06.2020, 22:27
Sehe ich genau so!
Auch ich sehe es so, nur leider wird da ein gewisser Scheuer es anders sehen:

...sollte von den Behörden ... endlich anerkannt werden...
... illegale Mietwagenflotten...

Wenn wir ehrlich sind, ist die damalige Rückkehrpflicht nur bedingt worden durch die fehlende Intrakommunikationsmöglichkeit. Heute hat jeder ein Mobile, um jederzeit an jedem Ort (möglichst) die Anzahl der FacebookLikes und all seine anderen Social-Media-Status abrufen zu können, wenn es auch absolut unwichtig ist.
Jeder ist überall von überall erreichbar (Gott sei Dank, ich nicht, sonst würde ich nur noch mit einer P-90 ballernd herumlaufen).
Das komplette ÖPV-Taxi ist im Wandel, sind es nun SARS-Cov2 oder 3 oder 4,5,6...oder Scheuer oder die Technik oder UBER.
Und sollte sich das ÖPV-Gewerbe doch noch mal erholen - ohne UBER oder Scheuer - , so gehört die Zukunft definitv Arnold Schwarzenegger und Total Recall.

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 10.06.2020, 08:46
von am
Mir bleibt bei der ganzen Diskussion schleierhaft, warum der Sinn der beiden Verkehrsarten nicht einmal grundlegend erörtert wurde. Was wollte der Gesetzgeber erreichen? Warum wird nicht endlich mal klargestellt, dass Mietwagen vom Gesetzgeber zu keiner Zeit als Ersatztaxi oder Taxi zweiter Klasse gedacht waren?

Warum wurde zu keinem Zeitpunkt herausgearbeitet, was Taxi eigentlich - eigenwirtschaftlich - leisten soll?

Es bräuchte nur eines: Ein konkretes ab hoc Verbot für Mietwagen. Die Vorbestellungsfrist, wie in Spanien, oder wohl auch in Österreich zielt genau in diese Richtung.

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 10.06.2020, 09:17
von KehrenTAXI
Es ist halt die Idee der "Mobilitätswende", die umgesetzt werden muss, weil sich die Lobbyisten durchgesetzt haben.

Es ist die Verzweiflung der Kommunen, die am Ende mit ihren Taktzeiten, dem Personalaufwand, dem Fahrzeugpark sind. Der ÖPNV ist so erstmal ausgereizt. Da wird nichts mehr gehen in den nächsten zwanzig Jahren.

Hier, in einer relativ wohlhabenden Stadt, fahren U-Bahn-Stadtwagen, die mehr als 50 Jahre alt sind, deren Fahrgestelle durchgerostet sind und die amtlich verkehrsuntauglich sind. Sie fahren mit einer Ausnahmegenehmigung weiter.

Größter Fehler der Behörden ist, die vorhandenen Strukturen, wie Taxis, nicht voll in den ÖPNV zu integrieren und Linien, AST oder Pooling zu bedienen. Selbst mit Zuschüssen würden die Kommunen dabei sparen und die Autoflut wäre gebremst.

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 10.06.2020, 09:21
von KehrenTAXI
Der Sinn der Verkehrsarten der Mobilitätswende ist, alles in die private Hand (was für eine Verharmlosung) zu geben.

Nein, richtig ... In die Hand von Konzernen zu geben.

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 10.06.2020, 12:04
von sivas
So wie mit der Wasserver- & Abwasserentsorgung usw. es gibt unzählige Beispiele ... aber auch Reinfälle !
Der aktuell bayrische König hat doch viele Mietwohnungen verkauft. Was hat er erwidert ? "Was wollt Ihr denn, die Wohnungen sind doch noch da !".

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 10.06.2020, 14:30
von Mamil
am hat geschrieben:
10.06.2020, 08:46

Es bräuchte nur eines: Ein konkretes ab hoc Verbot für Mietwagen. Die Vorbestellungsfrist, wie in Spanien, oder wohl auch in Österreich...
Die Vorbestellfrist für Mietwagen wäre aus der Sicht des Taxengewerbes die beste Lösung gewesen. Aber ich denke, man hätte zu schwer in den Mietwagenmarkt eingegriffen. Auch Mietwagen sind zum Teil ein ad hoc Geschäft, aber halt keines, das man mit dem Fahrzeug von einem beliebigen Ort aus anbieten darf. Dass UBER und FN diese Beförderungsform missbrauchen und dadurch die Grenzen verwischen, nimmt ihr nicht die Existenzberechtigung im ad hoc Geschäft.

Wenn der aktuelle Stand der Verhandlungen auch so in das PBefG übernommen wird, ist das für UBER trotzdem eine Niederlage. Man kann natürlich einwenden, dass für UBER Türen offen gelassen werden, weil Pooling-Konzessionen oder Mietwagen-Konzessionen weiterhin missbraucht werden können. Aber sie können eben nur missbraucht werden. Ein Pseudo-Taxi mit Dumpingpreisen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, ist ihnen nach aktuellem Stand der Dinge nicht gelungen. Auch ein Preiskorridor für das Taxengewerbe wird da nicht helfen. Die untere Preisgrenze oder bestenfalls der Durchschnitt der Ober- und Untergrenze kann, wenn man es konsequent durchdenkt, nur der jetzige Taxentarif sein. Wenn Behörden nämlich nach dem Hamburger Modell verfahren und Genehmigungen verweigern, wenn die Kennzahlen unter einem bestimmten Wert liegen und dieser Wert mit dem aktuellen Tarif verknüpft ist, dann würde ein niedrigerer Tarif, den Wert dieser Kennzahlen automatisch absenken. Dann käme man seitens der Behörden aber argumentativ in Schwierigkeiten, weil man vorher Genehmigungen verweigert hat, wenn diese Kennzahlen bei einem Wert lagen, den man heute zuließe. Jeder zuvor "Abgelehnte" könnte einwenden zu unrecht der Steuerhinterziehung und des Sozialversicherungsbetrugs verdächtigt worden zu sein.

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 10.06.2020, 16:45
von am
Ja, da bin ich ganz bei dir.

In welchem Bereich siehst du eine Notwendigkeit für ad hoc Bestellungen bei Mietwagen, wenn wir taxiähnlichen Verkehr ausschliessen?

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 10.06.2020, 19:32
von titanocen100
Mamil hat geschrieben:
10.06.2020, 14:30
Die Vorbestellfrist für Mietwagen ...
Dann sollte man erst einmal definieren, was Vorbestellungsfrist bedeutet. Tage, Wochen oder nur Minuten ?

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 11.06.2020, 03:59
von Mamil
am hat geschrieben:
10.06.2020, 16:45
In welchem Bereich siehst du eine Notwendigkeit für ad hoc Bestellungen bei Mietwagen, wenn wir taxiähnlichen Verkehr ausschliessen?
Die exklusive individuelle Beförderung selbst, also der "klassische" Mietwagenverkehr. Ad hoc heißt ja nicht, dass sich ein Mietwagen überall bereitstellen darf. Wenn er von seinem Betriebssitz aus nach zehn Minuten beim Besteller sein kann, dann kann er ad hoc bestellt werden und betreibt trotzdem keinen taxiähnlichen Verkehr, weil er am Zielort des Bestellers nicht mehr ad hoc bestellt werden kann. Im BZP-Positionspapier steht zwar, dass es sich beim klassischen Mietwagengeschäft ohnehin um ein Vorbestellgeschäft handelt, aber ich frage mich, woher sie das nehmen.

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 11.06.2020, 04:12
von Mamil
titanocen100 hat geschrieben:
10.06.2020, 19:32
Mamil hat geschrieben:
10.06.2020, 14:30
Die Vorbestellfrist für Mietwagen ...
Dann sollte man erst einmal definieren, was Vorbestellungsfrist bedeutet. Tage, Wochen oder nur Minuten ?
Wenn Du damit fragen willst, was meiner Meinung nach für das Taxengewerbe wünschenswert gewesen wäre, um UBER rauszukicken, dann am liebsten 4 Jahre.

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 11.06.2020, 11:23
von am
Mamil hat geschrieben:
11.06.2020, 03:59
am hat geschrieben:
10.06.2020, 16:45
In welchem Bereich siehst du eine Notwendigkeit für ad hoc Bestellungen bei Mietwagen, wenn wir taxiähnlichen Verkehr ausschliessen?
Die exklusive individuelle Beförderung selbst, also der "klassische" Mietwagenverkehr. Ad hoc heißt ja nicht, dass sich ein Mietwagen überall bereitstellen darf. Wenn er von seinem Betriebssitz aus nach zehn Minuten beim Besteller sein kann, dann kann er ad hoc bestellt werden und betreibt trotzdem keinen taxiähnlichen Verkehr, weil er am Zielort des Bestellers nicht mehr ad hoc bestellt werden kann. Im BZP-Positionspapier steht zwar, dass es sich beim klassischen Mietwagengeschäft ohnehin um ein Vorbestellgeschäft handelt, aber ich frage mich, woher sie das nehmen.
Ich behaupte, dass es keine relevante Nachfrage für die ad hoc Bestellung der Luxusklasse gibt. In diesem Bereich wird in aller Regel zeitig geplant und organisiert. Das sind dann aber echt Chauffeursdienste mit allen denkbaren Nebenleistungen.

Das klassische Mietwagengeschäft ist für nicht alltägliche Angebote gedacht, wie Oldtimervermietung mit Fahrer, Stretchlimos und jedwede andere Form von Sonderfahrzeugen, die Sich für den regelmässigen Spontaneinsatz im Gelegenheitsverkehr nicht eignen.

Damit der Unternehmer mit solchen Fahrzeugen ein rentables Geschäft betreiben kann, unterliegt er weder einer Betriebspflicht (Personalkosten), noch einer Tarifpflicht, für die es dann nämlich keine kalkulierbare Grundlage, aufgrund einer planbaren Auslastung, vergleichbar dem eines Taxis gibt.

Aus diesem Grund braucht ein Mietwagen in aller Regel auch keinen Wegstreckenzähler. Diesen haben nur solche Mietwagen, welche illegal taxiähnlichen Verkehr betreiben. Und das tun ausnahmslos alle, die eine taxiähnliche Vermittlungsstruktur haben. Auch diese ist m.E. übrigens bereits ein Wettbewerbsverstoß. Denn die Art der Vermittlung darf - neben anderem - nicht dazu geeignet sein, eine Verwechslung mit dem Taxi herbeizuführen. Jeder Taxiunternehmer in einer Stadt, in der es seit Jahrzehnten taxiähnliche Mietwagen gibt, weiß, dass das aber so ist.

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Verfasst: 11.06.2020, 12:26
von Taxi Georg
Das klassische Mietwagengeschäft ist für nicht alltägliche Angebote gedacht, wie Oldtimervermietung mit Fahrer, Stretchlimos und jedwede andere Form von Sonderfahrzeugen,
die Sich für den regelmäßigen Spontaneinsatz im Gelegenheitsverkehr nicht eignen.
Richtig.

Ich bin der Meinung, dass man die Mietwagen-Konzession nur noch nach Art der Arbeit von der Aufsichtsbehörde erteilt bekommen sollte!

- Betreibe ich Klein-Tier-Transport mit menschlicher Begleitung, ...
- Betreibe ich Krankenbeförderung,...
- Betreibe ich Patientenfahrdienst (Begleitung zum Doc),...
- Betreibe ich Flughafentransfer, ....
- Betreibe ich Hochzeitfahrten,..
usw.

..., dann muss das auch so in der Genehmigung stehen und darf nicht für andere Beförderungen genutz werden!

Diese Fahrten werden per se schon vorbestellt.
Mit dieser Art der Konzession-Erteilung hätte eine Vermittlung von einem Taxi ähnlichen Verkehr hier keine Zukunft mehr.

Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Verfasst: 11.06.2020, 13:14
von Pascha
Falsch.

Einige haben immer noch nicht von den längst vergangenen Zeiten zu träumen aufgehört in denen es nur das Taxi gab. Heute wird die Personenbeförderung nicht nur vom Taxi angeboten und das ist gut und rechtens so denn auch der Kunde wünscht sich modernere und zeitgemäße Mobilitätsangebote und darf natürlich auch ad hoc andere Mobilitätsanbieter oder Mietwagen bestellen.

Mietwagen nur auf Hochzeitsfahrten, besondere Anlässe etc. zu reduzieren ist vergangenes eigeninteressenmotiviertes Wunschdenken und völlig neben der Realität.

Sogar die Gesetzgebung strikt an der PbefG-Novellierung und Milliardenbeträge wurden und werden in die Neuen Mobilitätsanbieter investiert.