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Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 15.10.2020, 17:08
von KehrenTAXI
Verstehe nicht ganz.

Die Plattform könnte schon deshalb freiwillig von den Kunden genutzt werden, weil es vom Preis ein Vorteil sein kann.

Nach meinen Überlegungen wird das, mit guter Öffentlichskeitarbeit der jeweiligen Zentralen, funktionieren.

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 15.10.2020, 20:13
von Mamil
KehrenTAXI hat geschrieben:
15.10.2020, 17:08
Verstehe nicht ganz.

Die Plattform könnte schon deshalb freiwillig von den Kunden genutzt werden, weil es vom Preis ein Vorteil sein kann.

Nach meinen Überlegungen wird das, mit guter Öffentlichskeitarbeit der jeweiligen Zentralen, funktionieren.
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann sind das zwei paar Schuhe.

Das eine ist, wie Plattformen Kunden an sich ziehen. Wenn die von alleine auf die Plattformen wandern würden, dann müssten Plattformen nicht Milliarden ausgeben, um sie zu sich zu ziehen. Dabei werden weit mehr Milliarden für die B2C-Kunden als für die B2B-Kunden ausgegeben. Auch Zentralen müssen hierfür Geld ausgeben, aber natürlich keine Milliarden.

Das andere ist, ob man die jetzt hierzulande agierenden Plattformen dazu bringen kann, den normalen Taxentarif den B2C-Kunden über eine Vorausberechnung als Festpreis anzubieten. So hatte ich Volker verstanden. Ob man UBER und FN dazu bringen kann, darüber muss man gar nicht spekulieren. Niemand hindert UBER und FN daran, jetzt schon bei ihrer Festpreisberechnung für ihre Mietwagen den jeweiligen Taxentarif zugrunde zu legen. Genau das wollen sie ja gerade nicht, weil sie sonst ihre "preissensitiven Kunden" verlieren. Der Vorteil des Festpreises für die Kunden reicht ihnen nicht. Es muss zusätzlich auch noch billiger sein. Und wenn ich Volker richtig verstanden habe, dann meinte er, dass man durch Organisation im Gewerbe zumindest eine Plattform wie FN dazu bringen könnte, weil er von "der App" gesprochen hatte. Vielleicht habe ich ihn aber auch falsch verstanden und er meinte etwas völlig anderes.

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 16.10.2020, 01:30
von titanocen100
KehrenTAXI hat geschrieben:
15.10.2020, 17:08
Verstehe nicht ganz.
Die Plattform könnte schon deshalb freiwillig von den Kunden genutzt werden, weil es vom Preis ein Vorteil sein kann.
Die TTO darf nicht unterschritten werden. Durch diesen "Trick" werden Gesetze ausgehebelt und das PBefG mit seinen Bestimmungen ad absurdum geführt.
Nach meinen Überlegungen wird das, mit guter Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Zentralen, funktionieren.
Ich kenne keine Funkzentrale, die gute Öffentlichkeitsarbeit leistet. Ich spreche jetzt natürlich nur von Berlin, alle anderen kann ich nicht beurteilen. Aber, egal ob Würfel, WürfelBär oder WBT und nun durch den Zusammenschluss aller Drei durch den Konkurs der WBT zum Monopol gewordenen WürfelBärWBT (WBW von mir genannt). Für alle galt bisher, und daran wird sich auch nichts ändern, Öffentlichkeitsarbeit wird nicht betrieben. Der Kunde ruft bei drei verschiedenen Telefonnummern an, alle kommen in der Persiusstrasse an, werden von 3 Mitarbeitern abgearbeitet und der Kunde bekommt 3 Taxis, wovon 2 eine Fehlfahrt haben. Für solche "Vermittlungen" zahlt der TU dann 2000E im Jahr.
Wenn der Fahrer sich dann beschwert, wird dies ignoriert.
In jedem Zug, egal, ob ÖPNV oder ÖPFV, steht, daß man ohne gültiges Ticket ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60E zu zahlen hat.
Ich kenne kein Taxi, das dies ebenfalls aufweist.

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 16.10.2020, 03:41
von Volker-Hamburg
@Mamil

Du hast gestern (14:45) sehr gut erklärt, warum es nicht funktionieren wird.

Grundsätzlich sehe ich hier allerdings zumindest theoretisch etwas andere Optionen. Will eine Molkerei nicht mehr zu ruinösen Preisen an einen Discounter liefern hat sie eine denkbar schlechte Verhandlungsposition (viele andere Molkereien, ständig neuer leicht verderblicher Nachschub..)

In unserem Gewerbe sehe ich das „Machtverhältnis“ wie z. B. in einer Stadt wie Hamburg etwas anders. Eine schlagkräftige Organisation (!) der ja freien Unternehmer könnte z. B. FN relativ schnell durch einen wirksamen (!) Streik in die Knie zwingen. Dabei sind wir - nicht wie die Molkereien - in einer relativ komfortablen Position, da die Plattform ja letztendlich guten Umsatz bieten können aber eben auch nicht existenziell unverzichtbar ist.

Nur ein Gedankenspiel: FN bedienen und Umsatz mitnehmen = ja, aber z. B. stets mit 10-15 Min Karenzzeit bis zur Ausführung der Tour. Eine Teilnehmerquote müsste gar nicht mal so hoch sein, da eine Unzufriedenheit durch Unzuverlässigkeit auf der Consumer-Site Reaktionen vermuten lassen.

FN muss schnell liefern, wir über FN nicht unbedingt, denn der Fahrgast bestellt uns dann woanders.

Aber wie schon oben gesagt, hast du die diesbezügliche pessimistische Aussicht sehr gut dargestellt und begründet. Auch ich sehe diesbezüglich keine Einigkeit im Gewerbe.

Letztendlich halte ich hier in Deutschland die Gewerbeaufsicht für das schärfste Schwert, denn legal funktioniert es einfach nicht bis zu 25% vom sowieso bescheidenen Umsatz an eine Plattform abzugeben.

Eine spätere eventuelle Altersarmut der Kollegen sollte nicht aus Steuern subventioniert werden, die auch in Irland oder Luxemburg nie gezahlt wurden. ;-) Aber, wen interessiert so etwas..

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 16.10.2020, 08:47
von KehrenTAXI
Irgendwie drücke ich mich unklar aus.

Taxi braucht keine externen Plattform-Anbieter.

Selbstverständlich muss dann in der jeweiligen TTO der App-Tarif abgesegnet werden.

Von einem Preis-Sourceing hatte ich erstmal gar nicht geredet.

Verfasst: 16.10.2020, 13:56
von miamivice
Es gibt die alteingesessenen Taxizentralen, welche im Zuge der digitalen Revolution eine Erweiterung/ERGÄNZUNG in Form von Taxi.eu erfahren haben. Taxi.eu-Daten werden in das FMS-Display eingespeist, so daß die Fahrer u.a. keinen Streß mit zu vielen Geräten haben und nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden.

Taxi.eu ist Teil des Bestelltaxi-Softmonopols genauso wie 110 der Polizei gehört und alternativlos ist, dergestalt daß niemals UBER-Polizei am Einsatzort eintreffen wird.

Alles was in Deutschland in Bezug auf App-Bestell-Taxi nicht Taxi.eu ist, ist als organisiert kriminell, als Angriff auf die Daseinsvorsorge, als ökonomische ökologische i.e. hoheitliche Subversion, als Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland zu werten.

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 16.10.2020, 15:38
von KehrenTAXI
Größtenteils stimme ich zu.

Warum bist du der Meinung, dass der Staat seine hoheitlichen Aufgaben in aller Zukunft weiterhin wahrnehmen wird?

Ich glaube nicht daran.

Beispiele gibt es bereits, zumindest im Ausland.

Dort wurde die Verwahrung von Strafgefangenen und die örtlichen Feuerwehren auch schon in großem Umfang privatisiert.

Warum also, sollte es nicht irgendwann eine Uber-Polizei geben?

Es geht schon lange in so eine Richtung.

Das Trinkwasser- und Energiemonopol des Staates wurde hier auch verschenkt.

Schaue dir auch den Fahrzeugpark von Bund und Ländern an.

Die gehören auch nicht mehr dem Staat und trocknen diesen aus.

Die Leasinganbieter schreiben den Behörden ja schon vor, welche Farbe die Polizeiautos haben müssen, damit sie einen besseren Wiederverkaufswert haben.

Oder denkt hier irgendjemand, dass silber-metallic eine besonders schlaue Farbe für einen Streifenwagen ist.

Bei der Banken- und Atomaufsichtsbehörde läuft es exakt genau so.

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 16.10.2020, 19:16
von Taxi Georg
Warum also, sollte es nicht irgendwann eine Uber-Polizei geben?
Rede ich schon seit Jahren von!

RoboCop ist zwar eine Fiktion, könnte aber Realität werden!
In dem Science-Fiction-Film wurde die Polizei privatisiert und vom Konzern OCP (Omni Consumer Products) kontrolliert.

Tauschen wir OCP gegen Uber aus und schon haben wir Uber-Cop!

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 18.10.2020, 15:56
von titanocen100
Das wird es Zeit für Snake Pliskens
oder vll. lieber Terminator ?

Öffentlich subventionierter Taxiverkehr erlaubt

Verfasst: 08.11.2020, 22:42
von sivas
taxi heute hat geschrieben:Taxi-Zukunft: Zweiter Entwurf für PBefG-Novelle
Erstmals wird öffentlich subventionierter Taxiverkehr erlaubt: Aus den jährlich rund 8,5 Milliarden Euro Regionalisierungsmitteln, die der Bund den Ländern vor allem für das Bestellen von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr zuweist, darf auch Taxiverkehr bezuschusst werden, wenn er eine „zeitliche und räumliche Unterversorgung“ im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) stopft. Die Regelung zielt auf den ländlichen Raum, wo es in manchen Fällen volkswirtschaftlich sinnvoller ist, ein Taxi anstelle eines fast leeren Linienbusses fahren zu lassen.
Na, das ist doch mal was. Als ob die hier mitlesen würden :lol:

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 29.07.2021, 16:23
von titanocen100
Taxi-Navipflicht, neue Verkehrsformen und Datenerhebung

Aufgrund des geänderten Personenbeförderungsgesetzes müssen Taxis ab 2. August 2021 über ein aktuelles Navigationsgerät verfügen. Die bisherige Ortskundeprüfung für neue Taxifahrer entfällt hingegen. Die Navipflicht besteht jedoch unabhängig davon, ob ein Taxifahrer sie bestanden hat. Unklar ist noch die Ausgestaltung des nun vorgesehenen Fachkundenachweises zur Personenbeförderung.

Mit dem Linienbedarfsverkehr und dem gebündelten Bedarfsverkehr gibt es zudem zusätzlich zu den bisherigen Verkehrsformen Linienverkehr, Mietwagen und Taxi zwei neue Verkehrsformen. Ersterer soll die kostengünstige ÖPNV-Versorgung gering ausgelasteter Ortsverbindungen durch Bestellung nach Bedarf ermöglichen. Letzterer ermöglicht unternehmerisch organisierte Fahrgemeinschaften mittels PKW vergleichbar einem „Sammeltaxi“, allerdings mit folgendem Unterschied. Mehrere Fahrgäste entlang eines Beförderungswegs sollen beim gebündelten Bedarfsverkehr ein von einem angestellten Fahrer gesteuertes Fahrzeug gemeinsam nutzen können. Ihre Beförderungsaufträge werden in der Regel per App gebündelt. Zum Schutz des Taxigewerbes sind für den gebündelten Bedarfsverkehr Restriktionen vorgesehen, wie etwa die Pflicht zur unverzüglichen Rückkehr zum Betriebssitz oder zu einem anderen Abstellort.

Zudem verpflichtet das Personenbeförderungsgesetz Unternehmen bereits ab September zur schrittweisen Bereitstellung von Mobilitätsdaten wie etwa zu Routen, Auslastungen und Verspätungen – und das zum Teil in Echtzeit. Neben Behörden sollen auch andere Privatunternehmen Zugriff auf die Daten erhalten. Das soll insbesondere der Entwicklung intelligenter Verkehrssysteme dienen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/geset ... -214596858

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 29.07.2021, 17:05
von KehrenTAXI
Zitat:

Zudem verpflichtet das Personenbeförderungsgesetz Unternehmen bereits ab September zur schrittweisen Bereitstellung von Mobilitätsdaten wie etwa zu Routen, Auslastungen und Verspätungen – und das zum Teil in Echtzeit. Neben Behörden sollen auch andere Privatunternehmen Zugriff auf die Daten erhalten. Das soll insbesondere der Entwicklung intelligenter Verkehrssysteme dienen.

Zitat Ende.

Das stimmt so nicht.

Diese Art der Bereitstellung ist erst 08-2022 für Mietwagen verpflichtend.

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 29.07.2021, 19:03
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:
29.07.2021, 17:05
Zudem verpflichtet das Personenbeförderungsgesetz Unternehmen bereits ab September zur schrittweisen Bereitstellung von Mobilitätsdaten wie etwa zu Routen, Auslastungen und Verspätungen – und das zum Teil in Echtzeit. Neben Behörden sollen auch andere Privatunternehmen Zugriff auf die Daten erhalten. Das soll insbesondere der Entwicklung intelligenter Verkehrssysteme dienen.
Wie soll das den umgesetzt werden bzw. was muss der Mietwagenfahrer machen, um diese Mobilitätsdaten bereitzustellen?

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 29.07.2021, 19:17
von KehrenTAXI
Ich habe den Sachverhalt so verstanden:

Zunächst, das heißt ab dem 01.08.21 müssen die neuen Ordnungsnummer, Kennzeichen, einem festen Betriebssitz, bzw. einem Unternehmer zugeordnet und hinterlegt werden. Das wird in einem Portal digital hinterlegt. Sodann kann jede Behörde über einen bundesweiten Zugriffspunkt jederzeit auf diese Grund-Daten zugreifen.

Ab 01.08.2022 müssen die Mietwagen-Unternehmer alle weiter anfallenden Mobilitäts- und Zahlungsverkehrsdaten dort automatisiert einspeisen. Die Behörden sollen darauf jederzeit in Echtzeit Zugriff erhalten.

Es geht um Fahrzeugstatus, GPS-Ortung (GPS-Tracking/Historie!), Zahlungsverkehre, Fahrer- und Fahrzeugdaten.

Das Selbe gilt allerdings dann auch für Taxis.

Einzelunternehmer werden von dieser Verpflichtung ausgeschlossen.

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 29.07.2021, 19:21
von KehrenTAXI
Ach so und zu deiner Frage:

Der Fahrer muss gar nichts machen, bzw. er muss es geschehen lassen und sich an Regeln und Gesetze halten.

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 29.07.2021, 19:21
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:
29.07.2021, 19:17
Einzelunternehmer werden von dieser Verpflichtung ausgeschlossen.
Ja das habe ich gerade auch von AM gehört.

Danke Stefan.

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 29.07.2021, 19:23
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:
29.07.2021, 19:21
Ach so und zu deiner Frage: Der Fahrer muss gar nichts machen, bzw. er muss es geschehen lassen und sich an Regeln und Gesetze halten.
Ich bezog mich auf den selbstfahrenden Unternehmer aber gut.

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 29.07.2021, 22:31
von Pirat
KehrenTaxi hat geschrieben:Es geht um Fahrzeugstatus, GPS-Ortung (GPS-Tracking/Historie!), Zahlungsverkehre, Fahrer- und Fahrzeugdaten.
Auch alle Vermittler müssen ihre Daten in Echtzeit zu Verfügung stellen...

Endlich keine unsinnigen Kontrollen mehr, nur ein Knopfdruck für den Zollbeamten..
Einzelunternehmer werden von dieser Verpflichtung ausgeschlossen.
Wer mit Einzelunternehmer gemeint ist, muss noch geklärt werden..

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 29.07.2021, 23:12
von Taxi Georg
Pirat hat geschrieben:
29.07.2021, 22:31
Wer mit Einzelunternehmer gemeint ist, muss noch geklärt werden.
Damit ist der selbstfahrende Unternehmer gemeint!

Re: [§§§] PBefG-Novelle

Verfasst: 30.07.2021, 00:09
von KehrenTAXI
Damit ist ein Nicht-Mehrwagenunternehmer gemeint.

Nicht etwa ein Unternehmer, der nur einen Betrieb führt. Aber, mehrere Fahrzeuge hat.

Meines Wissens darf er Fahrer beschäftigen.