Man muss auf die RVO warten. Diese Regelung soll nur für alleinfahrer gelten ohne beschäftigte.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑30.07.2021, 00:09Damit ist ein Nicht-Mehrwagenunternehmer gemeint.
Nicht etwa ein Unternehmer, der nur einen Betrieb führt. Aber, mehrere Fahrzeuge hat.
Meines Wissens darf er Fahrer beschäftigen.
Das Rechtschaos hinsichtlich des Personenbeförderungsscheines reicht.