[§§§] PBefG-Novelle

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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Yps
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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Yps » 28.06.2020, 01:54

KehrenTAXI hat geschrieben:
27.06.2020, 17:14
Es ist doch ganz einfach. Die vorhandene Taxistruktur übernimmt zusätzlich den Pooling-Verkehr.
Ich denke ja auch, gewerblich betriebenes "Pooling" ist eine klassische "Taxi-Aufgabe". Mit Taxikonzession alles kein Problem und die entsprechenden Behörden müssen gucken, dass es nicht zu viele Taxen werden. Und wenn der Glaube daran, dass das Pooling uns vor mehr Verkehr rettet, sooo groß ist, dann bitteschön auf öffentliche Kosten eine App, die das kann (da wo es noch keine gibt die das kann). Um den Teilnehmern einer solchen Fahrt ihren Fahrpreis zuzuordnen braucht es auch kein neues PBefG, man braucht ja auch nicht für jede Tarifänderung bzw. Erhöhung ein ganzes neues Gesetz. Zumal sich zu realen Preisen eh sehr wenig Menschen dafür interessieren werden, vermute ich mal...
Da wo es in Kooperation mit Bussen und Bahnen sinnvoll ist zu bestimmten Zeiten bestimmte Gebiete auf die Art zu bedienen bietet sich ebenfalls das Taxi an (dann im Auftrag des kommunalen ÖPNV) da braucht man keine 3 verschiedenen Verkehrsformen...
Das eigentliche Problem scheint mir, dass der Spagat einerseits die Autoindustrie "retten" zu wollen und andererseits den privaten Autoverkehr auf ein MInimum reduzieren zu wollen einfach nicht klappen will.... Gesetzesnovelle hin oder her...
Jede Interpretation ist ein Risiko, aber das größte Risiko ist, überhaupt nicht zu denken.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Mamil » 28.06.2020, 21:04

Yps hat geschrieben:
28.06.2020, 01:54
Das eigentliche Problem scheint mir, dass der Spagat einerseits die Autoindustrie "retten" zu wollen und andererseits den privaten Autoverkehr auf ein MInimum reduzieren zu wollen einfach nicht klappen will...
Die Werbeagenturen haben schon von Brain-Storm auf Brain-Tornado umgestellt, um den Spagat zwischen "BMW. Freude am Fahren." und "BMW. Freude am Gefahrenwerden." hinzubekommen.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von sivas » 29.06.2020, 15:46

Yps hat geschrieben:
22.06.2020, 03:04
Und am allergespanntesten dürfen wir wohl darauf sein, wie die "bundesweit verwendete Methodik" zur Berechnung der Poolingquote aussehen wird.
Hab mir dazu wieder eimal Gedanken gemacht und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:


Eine Poolingquote zu definieren ist schwierig.

Meiner Meinung nach müsste eine Besetzt-Markierung einer jeden Kundenfahrt die Basis dafür sein, eine Poolingquote zu berechnen. Die Besetzt-Markierung ändert sich, sowie ein, zwei oder drei, zusätzlich zum eigentlichen Fahrgast und von dem unabhängige, weitere Fahrgäste hinzu- oder aussteigen. Jeder Aussteigevorgang ruft einen Bezahlanspruch hervor.

Steigen drei Fahrgäste am Halteplatz ein, beträgt die Besetzt-Markierung 1. Steigt ein Pooling-Fahrgast hinzu, erhöht sich dieser Wert auf 2. Am Ende der Fahrt kann dann die Poolingquote aus den Besetz-Markierungen und den damit zurückgelegten Wegstrecken dieser Fahrt berechnet werden, wobei allerdings die, wegen des Poolens zurückgelegten Umweg-Kilometer herausgerechnet werden müssen.

Eine Fahrt mit der Poolingquote 1 zu belegen, nur weil auf 10 % der Strecke gepoolt wurde, ist Nonsens, sie müsste bei 0,1 liegen.

Steigen am Flugplatz drei voneinander unabhängige Fahrgastgruppen in das Fahrzeug und werden zum selben Fahrtziel gefahren, beträgt die Poolingquote dieser Fahrt 2 (einer der Fahrgäste wäre eh gefahren). Die Besetzt-Markierung dieser Fahrt läge aber bei durchgehend 3 ! Omnibusse, Straßenbahnen oder Züge kommen auf unheimlich hohe Poolingquoten. Diese können durch die Anzahl der maximal zu transportierenden Fahrgäste heruntergerechnet werden oder es ist bei unterschiedlichen Transportsystemen zusammen mit der Poolingquote die Besetzt-Quote anzugeben.

Quote hat etwas mit Quotient zu tun, was soll durch was geteilt werdenn ? Deshalb sollte besser von einem Pooling-Wert gesprochen werden.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von KehrenTAXI » 29.06.2020, 17:51

?? "... Steigt am Halteplatz ein ..." ??
freundlichst ;-)

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von sivas » 29.06.2020, 19:20

Hat's doch wenigstens einer gelesen :lol: Danke !

Auch 'ne Einsteigerfahrt kann zu einer Poolingfahrt werden; je nachdem, wie weit die Fahrt schon fortgeschritten ist.

Dem Fahrgast wird vom Fahrer der verminderte Fahrpreis sowie die Fahrzeitverlängerung genannt, dann kann er entscheiden, ob er dies annehmen will. Bei längeren Fahrten wird er nicht 'nein' sagen, bei kürzeren eher.

Auch bei Moia sollte das so funktionieren !

Ein Fahrer, der plötzlich wendet und sagt: "Wir müssen noch jemanden abholen ..." und das Ganze 20 Minuten Zeitverzug mit sich bringt - da wäre Moia für mich gestorben.

Fährt niemand mit, wird nach Taxitarif abgerechnet.
Zuletzt geändert von sivas am 29.06.2020, 19:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von sivas » 29.06.2020, 19:44

zu dem 15:46 Uhr-Beitag: (kann ihn nicht mehr ändern)

Die Besetzt-Markierung des Fahrzeuges gibt an, wieviel unterschiedliche Fahrgastgruppen sich aktuell im Fahrzeug befinden. Gleichzeitig werden die damit zurückgelegten Wegstrecken gemessen. In einem mit vier Personen voll besetzen Taxi können sich 1 bis 4 Gruppen befinden, die Markierung also die Werte 1 - 4 annehmen. Beim Wert 1 gehören die Personen zusammen und nur einer bezahlt. Der Pooling-Wert zu diesem Zeitpunkt beträgt Null, da ja nicht gepoolt wird.
Zuletzt geändert von sivas am 29.06.2020, 20:01, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von titanocen100 » 29.06.2020, 23:08

sivas hat geschrieben:
29.06.2020, 19:20
Dem Fahrgast wird vom Fahrer der verminderte Fahrpreis sowie die Fahrzeitverlängerung genannt, dann kann er entscheiden, ob er dies annehmen will. Bei längeren Fahrten wird er nicht 'nein' sagen, bei kürzeren eher.
Fährt niemand mit, wird nach Taxitarif abgerechnet.
Dann hoffe ich mal, daß dieser Taxitarif dann mindenstens doppelt so hoch ist, FP hat, Nacht- und Feiertagstarife hat usw..., sonst haben alle noch weniger in der Hose als jetzt schon :D
sivas hat geschrieben:
29.06.2020, 19:44
Die Besetzt-Markierung des Fahrzeuges gibt an, wieviel unterschiedliche Fahrgastgruppen sich aktuell im Fahrzeug befinden. Gleichzeitig werden die damit zurückgelegten Wegstrecken gemessen. In einem mit vier Personen voll besetzen Taxi können sich 1 bis 4 Gruppen befinden, die Markierung also die Werte 1 - 4 annehmen. Beim Wert 1 gehören die Personen zusammen und nur einer bezahlt. Der Pooling-Wert zu diesem Zeitpunkt beträgt Null, da ja nicht gepoolt wird.
Jetzt wird das ÖPV-Taxi nun völlig schräg. Wollt ihr Geld verdienen oder noch mehr Verluste machen als vor Corona ?
Wenn das ÖPV-Gewerbe so anfängt zu denken wie die BVG, dann hoffe ich, daß ihr alle auch die notwendigen Zuschüsse vom Staat erhaltet wie die BVG und die DB und die ODEG ... und.. und..
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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Mamil » 30.06.2020, 13:07

Während wir hier diskutieren, tut man in Hamburg so, als sei das PBefG bereits novelliert.
"Gemeinsam mit der Hochbahn und dem Fahrdienst Moia hat Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) am Montag die App "HVV Switch" vorgestellt. Über diese mobile Anwendung für Smartphones können Kundinnen und Kunden Tickets für den Öffentlichen Nahverkehr und für Sharing-Angebote buchen. [...]Über "HVV Switch" ist es möglich, Hochbahn und HVV-Tickets, sowie Fahrten mit dem Sammeltaxi Moia zu buchen. Bezahlt wird per Paypal. Zum Ende des Jahres werden die Autos des Anbieters Sixt Share integriert - gefolgt von den Leihfahrräder von StadtRad, den Car-Sharing Anbietern Miles Mobility und Cambio sowie von E-Rollern."
Von Taxen wird nicht gesprochen. Aber:
"Langfristig soll die App alle relevanten Mobilitätsangebote in der Stadt bündeln und verfügbar machen."
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... pp100.html

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Mamil » 30.06.2020, 14:08

Aus dem Google Playstore:
Vereinfache deine Mobilität! Kombiniere Nahverkehr 🚉 & MOIA 🚌 in einer App.

Bewege dich noch einfacher und schneller durch Hamburg. Mit hvv switch kannst du ab sofort in nur einer App hvv Tickets kaufen und MOIA fahren - und das alles mit nur einer Registrierung.

Die besten Features von hvv switch

• Kauf von hvv Einzel- und Tageskarten mit nur 2 Klicks
• MOIA direkt in der App buchen und fahren
• Eine sichere und bequeme Bezahlung per PayPal
• Das hvv SommerTicket ab nur 4,90 €
• Eine einheitliche Abrechnung für alle Services
• Eine einfache und schnelle Registrierung für alle Services

Wir machen uns Dinge oft komplizierter als sie eigentlich sind Auf unseren Smartphones befinden sich Apps für die Bahn, die uns nach Hause bringt, Carsharing-Apps für den Ausflug am Wochenende oder ein Navigator für die Stadt.

Deswegen gibt es jetzt hvv switch! Egal wo euch der Weg hinführt, in der hvv switch App habt ihr die Möglichkeit, euer Lieblingsverkehrsmittel zu wählen und zu buchen. Bus 🚍, Bahn 🚆, Fähre 🚢 oder Ridesharing 🚌. Alles in einer App! Wo auch immer es hingehen soll, nach Hause, zur Arbeit, zu einem Treffen mit Freunden oder dem ersten Date - mit uns buchst du im Handumdrehen das passende hvv Ticket 🎫 oder ein MOIA 🚌.

Und damit du dich künftig noch flexibler in Hamburg 🌉 fortbewegen kannst, werden wir kontinuierlich weitere Mobilitätsanbieter für dich in hvv switch integrieren. Freue dich auf Car-Sharing 🚘, Bike-Sharing 🚴 und eScooter-Angebote 🛴 in Hamburg.

Wir bündeln und vereinfachen!
Egal wann ⌚ und wohin 📍 - bei uns hast du die Wahl. Die App kombiniert das klassische ÖPNV Angebot des hvv mit den Mobilitätsangeboten von MOIA. So nutzt du immer die einfachste Art der Fortbewegung und das eigene Auto darf stehen bleiben.

Ein Konto für alle Services
Du brauchst nur noch einen einzigen Account 📲, um alle Verkehrsmittel zu nutzen. Und das ganz einfach in der hvv switch App.

Direkt ein Handyticket kaufen
In der hvv switch App kannst du ganz bequem verschiedene Tickets 🎫 für den Hamburger ÖPNV buchen. Fahrkarten einfach und schnell kaufen: Von Kurzstrecke über Einzelkarte bis hin zum neuen SommerTicket.

Das hvv SommerTicket
Nutze jetzt unsere Sommer-Aktion: Mit dem hvv SommerTicket 🌞🎫 kannst du ab 11:00 Uhr🕚 den ganzen Tag durch Hamburg fahren. Im Bereich Hamburg AB bist du für nur 4,90 € unterwegs und überall in Hamburg und Umland für 14,90 € (Ringe A-F). Und das beste: Am Wochenende und Feiertagen gilt dein hvv SommerTicket den ganzen Tag!
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Bahn verpasst? Kein Problem! Steig einfach um!
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hvv und MOIA
In Hamburg fährt man nicht nur hvv, sondern natürlich auch MOIA 🚌! Denn MOIA bringt dich schnell und bequem an dein Ziel - auch in die Randgebiete der Stadt 🏙. Teile einfach deine Fahrt und spare sofort 💰! MOIA entlastet die Stadt, denn du und bis zu vier andere Leute können sich einfach eine Fahrt teilen. Du buchst deine Fahrt, steigst in das Auto und unterwegs steigen Fahrgäste ein oder aus, die in dieselbe Richtung wollen. So entlastest du nicht nur die Hamburger Straßen 🛣️, sondern auch die Umwelt 🌱. Egal wo du hin willst, die Elektroflotte 🚌⚡ von MOIA bringt dich emissionsfrei, leise und komfortabel an dein Ziel.

Zahlen per PayPal
In der hvv switch App kannst du ganz einfach und schnell per PayPal zahlen. Du hast kein PayPal-Konto? Kein Problem, dann nutze weiterhin für den ÖPNV die HVV-App für Fahrinfos und Ticketkauf.

Feedback
Damit wir unsere hvv switch App für euch verbessern können, sind wir auf dein Feedback angewiesen. Schreibe uns deine Meinung und Vorschläge unter info@hvv-switch.de 💬.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von titanocen100 » 30.06.2020, 16:14

Ich fange dann schon mal mit dem Bau einer E-Bombe an.
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[§§§] PBefG-Novelle

Beitrag von Taxi Georg » 05.10.2020, 13:45

Ortskenntnisprüfung Adé
Für Mietwagenfahrer wurde sie bereits abgeschafft, nun soll sie im Zuge der geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auch für Taxifahrer entfallen.
Ein Abgesang auf ein schon lange verlorenes Alleinstellungsmerkmal.

Fertiger Entwurf kurz vor Veröffentlichung
Der vom Bundesverkehrsministerium mit Spannung erwartete Entwurf zur geplanten Neuausrichtung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) liegt wohl vor und soll demnächst den Politikern vorgelegt werden.

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Re: [§§§] PBefG-Novelle

Beitrag von Taxi Georg » 09.10.2020, 10:42

PBefG-Novelle: Ein Referentenentwurf mit Verbesserungsbedarf

Bild

Seit heute ist der Inhalt des Referentenentwurfs zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes bekannt.
Viele der zuvor erarbeiteten elf Eckpunkte wurden umgesetzt.
Aus Sicht des Taxigewerbes bleibt trotzdem festzuhalten, dass es hätte schlimmer kommen können.

:arrow: weiterlesen
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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von KehrenTAXI » 09.10.2020, 12:26

Mamil hat geschrieben:
30.06.2020, 13:07
Während wir hier diskutieren, tut man in Hamburg so, als sei das PBefG bereits novelliert.
"Gemeinsam mit der Hochbahn und dem Fahrdienst Moia hat Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) am Montag die App "HVV Switch" vorgestellt. Über diese mobile Anwendung für Smartphones können Kundinnen und Kunden Tickets für den Öffentlichen Nahverkehr und für Sharing-Angebote buchen. [...]Über "HVV Switch" ist es möglich, Hochbahn und HVV-Tickets, sowie Fahrten mit dem Sammeltaxi Moia zu buchen. Bezahlt wird per Paypal. Zum Ende des Jahres werden die Autos des Anbieters Sixt Share integriert - gefolgt von den Leihfahrräder von StadtRad, den Car-Sharing Anbietern Miles Mobility und Cambio sowie von E-Rollern."
Von Taxen wird nicht gesprochen. Aber:
"Langfristig soll die App alle relevanten Mobilitätsangebote in der Stadt bündeln und verfügbar machen."
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... pp100.html
Was redest du da?

Hamburg ist z. B. ein Stadt-Staat, der nahezu kein Problem mit den Billig-Mietwagen hat, wegen seines erweiterten Genehmigungsverfahren.

Einfach vorbildlich.

MOIA hat damit gar nichts zu tun.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 09.10.2020, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Mamil » 09.10.2020, 13:05

KehrenTAXI hat geschrieben:
09.10.2020, 12:26
[...]MOIA hat damit gar nichts zu tun.
Das kann man natürlich so sehen. Und Hamburg ist in Bezug auf Billig-Mietwagen tatsächlich vorbildlich. Das ist jedoch der Behörde zu verdanken. Die Politik spielt hier ein anderes Spiel. MOIA ist auf Grundlage der Experimentierklausel genehmigt worden. Für den Kunden des HVV könnte es sich jetzt aber so darstellen, als sei MOIA bereits in gewisser Weise Teil des öffentlichen Nahverkehrs oder dass sie in dessen Auftrag fahren. Dass MOIA das kann, soll aber gerade erst ins Gesetz geschrieben werden. Natürlich kann man sagen, dass man das alles anders interpretieren kann. Meine Interpretation halte ich jedenfalls für nicht so abwegig, als dass ich sie nicht als Meinung vertreten könnte.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von titanocen100 » 09.10.2020, 13:57

sivas hat geschrieben:
29.06.2020, 15:46
Omnibusse, Straßenbahnen oder Züge kommen auf unheimlich hohe Poolingquoten.
daher müsen auch alle vom Staat subventioniert werden.
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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von KehrenTAXI » 09.10.2020, 15:07

Mamil hat geschrieben:
09.10.2020, 13:05
KehrenTAXI hat geschrieben:
09.10.2020, 12:26
[...]MOIA hat damit gar nichts zu tun.
Das ist jedoch der Behörde zu verdanken. Die Politik spielt hier ein anderes Spiel.
Die Behörde ist quasi die Politik. Gerade in einem Stadt-Staat.

Politiker werden sich eine dauerhafte Subvention schon überlegen.

Aber, auch damit wäre es kein wirkliches Geschäftsmodell.

Lass die Investoren mal ruhig verinnerlichen, dass der gesamte Sektor kein Geschäftsmodell ist.

Billiger als Taxi, kann es keiner.
freundlichst ;-)

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Beitrag von miamivice » 09.10.2020, 17:19

Gehäuft auftretende kryptische berufsunpraktische streithervorbringende, ja auf Streit angelegte "juristische" Formulierungen offenbaren den Failed state. Der Failed state produziert verbogene Begriffe, erhebt administrative Sprachverhunzung zum Intellectum und pervertiert alle Ethik. Die eigentliche Botschaft des Failed State: UBER ist legal. Der Failed state kreiert damit Arbeitsbeschaffungsprogramme für Juristen. Je mehr Vagheit und Kryptik staatlicherseits in die Welt getragen werden, desto ausgeprägter stellen sich Bürgerfeindlichkeit und Demokratieferne dar.

Fragmente aus Taxi-Times-Berichten vom 8. und 9. Oktober 2020, welche das Schlimmste befürchten lassen:

--> Es würden immer mehr „alternative Bedienformen“ auf den Markt drängen und den klassischen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor große Herausforderungen stellen, heißt es gleich zu Beginn des Entwurfs.

--> “Durch die Digitalisierung des Verkehrssektors neu entstehende Geschäftsmodelle machen eine bedarfsgerechte Vermittlung von Fahrdienstleistungen möglich, die durch intelligente Bündelung mehreren Personen mit unterschiedlichen Zielen unabhängig von Linienvorgaben angeboten werden können

--> Da aber die neuen Mobilitätsangebote den gesetzlich vorgegebenen Typen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) oft nicht eindeutig zuzuordnen seien

--> Die im Sprachgebrauch als „Pooling“ bekannten Beförderungen sollen eine eigene Rechtsgrundlage bekommen.

--> Kommunales Pooling wird als „Linienbedarfsverkehr“ in einem neuen Paragraph 44 legitimiert, privates Pooling als „gebündelter Bedarfsverkehr“ (§ 50).

--> Mit beiden neuen Verkehrsarten will der Gesetzgeber einen so genannten „Genehmigungstatbestand“ schaffen. Sie sollen sich klar von den anderen beiden Verkehrsarten „Taxi“ (§ 47) und Mietwagen (§ 49) abgrenzen.

--> Auch beim gebündelten Bedarfsverkehr kann die Kommune Einschränkungen vornehmen. Sie kann beispielsweise eine Rückkehrpflicht für diese Verkehre definieren, „soweit öffentliche Verkehrsinteressen dies erfordern“.

--> Umgekehrt verhält es sich mit der Rückkehrpflicht bei den Mietwagen. Diese müssen auch zukünftig – wenn kein neuer Auftrag vorliegt – an ihren Betriebssitz zurückkehren, außer die Gemeinde genehmigt beispielsweise zusätzliche „Abstellorte“.

--> Im Bereich des angedachten Pooling-Verbots für Taxis ist daraus im Entwurf eine weitere Kann-Regelung der Kommunen geworden.

--> „Die Genehmigungsbehörde kann die Vermietung von Einzelsitzplätzen einschränken“, soll künftig in einem neuem Absatz 6 des § 47 stehen.

--> War bei den Eckpunkten noch von der Möglichkeit einer freien Tarifgestaltung für sämtliche bestellte Taxifahrten die Rede, taucht davon kein einziges Wort mehr im Entwurf auf.

--> geplanten Wegfall der Ortskunde für Taxifahrer (die stattdessen eine „Kleine Fachkunde“ nachweisen sollen)

--> „An entscheidenden Stellen ist der Entwurf [Referentenentwurf] nicht zuende gedacht“

--> Plattformregulierung

--> „Eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im Sinne des Absatz 1 liegt auch vor, wenn ein Vermittlungsdienst die Vermittlung und Durchführung der Beförderung organisatorisch und vertraglich verantwortlich kontrolliert.“

--> Allerdings war auch klar definiert, mit welchen Pflichten diese Plattformbetreiber dann auch belegt werden sollten, indem sie beispielsweise für die Einhaltung der Standards und der kommunalen Regeln durch ihre Fahrdienstleister verantwortlich sind.

--> „Statt Uber & Co auf klare Sozialstandards zu verpflichten, wird genau dieser Bereich von entsprechenden Vorgaben ausgenommen“

--> Wenn appbasierte Vermittlungsplattformen wie Uber, Free Now aber auch die echten Taxi-Apps wie taxi.eu, Taxi Deutschland oder Cab4me künftig unter das PBefG fallen, bedeutet das, dass sie genehmigungspflichtig werden.

--> Diese Genehmigungspflicht bezieht sich aber jeweils auf die Fahrzeuge, mit denen die entgeltliche Beförderung durchgeführt wird.

--> Somit wird verständlich, warum ein Referentenentwurf, der offenkundige Rechtslücken aufweist, nun erstmal nachbearbeitet werden muss.

Zitate Ende.

"„Alternative Bedienformen“ auf den Markt drängen" bedeutet im Klartext, daß UBER-Anwälte die Gesetze schreiben und Enteignung zur Innovation erheben.

Selbstverständlich ist UBER eindeutig zuzuordnen. Es handelt sich um Discounttaxis. UBER-Software in Deutschland erscheint als Raubsoftware.

Rückkehrpflicht für Discounttaxis ist sinnlos genauso wie Lügengesetze.

"Nicht zuende denken" ist Grundprinzip von Berufsunpraktikern, welche sich das Recht herausnehmen Berufspraktiker zu bevormunden.

Eine Formulierung wie „Statt Uber & Co auf klare Sozialstandards zu verpflichten, wird genau dieser Bereich von entsprechenden Vorgaben ausgenommen“ kann man auch als gewerbepolitischen Kotau auslegen.

Die Termini "genehmigungspflichtig" und "Vermittlungsplattform" scheinen eine grundsätzliche Bereitschaft zur Entstellung von Gesetzen und Pervertierung jeglicher Berufspraxis zu signalisieren.

"Referentenentwürfe" verbieten sich von selbst. Entwürfe werden grundsätzlich von freien Bürgern erstellt, welche Berufspraxis vorzuweisen haben. Was also soll in diesem Zusammenhang "Referent" darstellen. Jemand der Volkes Stimme referiert? Oder vielmehr jemand, der die Übernahmebestrebungen von UBER juristisch ausformuliert?

Taxi-Times schreibt:

"Jene Findungskommission wurde von Minister Andreas Scheuer ins Leben gerufen, und von Bundes- wie Landespolitikern fast aller Parteien besetzt. Sie hatten sich auf elf Eckpunkte geeinigt, auf deren Basis nun der Referentenentwurf entstanden war."

"Aus Sicht des Taxigewerbes kann diese Überarbeitung Fluch und Segen zugleich sein, wenn neben der Plattformdefinition auch andere fragwürdige Punkte korrigiert werden. Oder auch weitere Formulierungen geändert oder neu aufgenommen werden, bei denen bisher keine oder nur eine sehr geringe Übereinstimmungen mit dem Positionspapier der Findungskommission vorliegen."

Es zeigt die administrative Willkürherrschaft unter Exklusion alteingesessener Berufspraktiker auf.

In einem Failed state sind keine ehrlichen Gespräche zwischen Bürger und Administration mehr möglich. Es bedarf der Hinzuziehung professioneller "Rechtsinterpreten" um mit dem Staat überhaupt noch in einen Dialog treten zu können. Damit ist Verrechtung anstelle von Demokratie getreten.

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Re: [§§§] PBefG-Novelle

Beitrag von KehrenTAXI » 09.10.2020, 19:12

Ein guter und klarer Standpunkt, finde ich.

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Re: PBefG-Verhunzung

Beitrag von titanocen100 » 09.10.2020, 19:48

miamivice hat geschrieben:
09.10.2020, 17:19

Fragmente aus Taxi-Times-Berichten vom 8. und 9. Oktober 2020, welche das Schlimmste befürchten lassen:
...
Das ist doch nur ein Zwischenzustand.
Als IDN formuliere ich das so:
Edukt A (das Taxigewerbe vor 30 Jahren) wandelt sich zu Produkt B um (z.B. per Lichtreaktion). Dabei entsteht kurzfristig ein Zwischenprodukt C (momentaner Zustand des Taxigewerbes), bis Edukt A vollständig zu B umgewandelt wurde (Taxis fahren ohne Personen, siehe Schwarzenegger in Total Recall).
Das ist die Zukunft, und wer möchte denn keine Zukunft wie anfangs in Demolition Man ? :mrgreen:
Allerdings verzichte ich schon jetzt gerne auf Burger "carne de ratta". :lol:
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Re: [§§§] PBefG-Novelle

Beitrag von Taxi Georg » 13.10.2020, 10:33

PBefG-Novelle: Festpreise für das Taxi und doch kein Tarifkorridor

Bild
[Bildquelle: © G. Horafas | Taxiforum.de]

Kommt der so genannte Tarifkorridor auch für Taxis oder kommt er nicht?
Von der Taxi-Findungskommission wurde er gefordert, im Erstentwurf des Bundesverkehrsministeriums war er nicht enthalten.
Dafür taucht der Begriff „Festpreise“ auf.

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