Mamil hat geschrieben: ↑21.06.2020, 23:52
Das mit "gewerblich betrieben" war nicht präzise genug ausgedrückt. Ich meine damit, dass mit "nicht genehmigungspflichtig" Plattformen gemeint sein könnten, die Fahrten unter Privatleuten vermitteln, die nur zum Selbstkostenpreis durchgeführt werden, also die klassischen Mitfahrzentralen. Natürlich wird die Plattform gewerblich betrieben. Dass die Daten der privaten Nutzer dann nicht weitergegeben werden, sollte vielleicht mit der Formulierung "nur, wenn diese genehmigungspflichtig sind" sichergestellt werden.
Ich denke eher es zielt darauf ab überhaupt an die Daten heranzukommen. Aber eben nicht nur darauf. Ich denke diese Genehmigungspflicht ist nur ein Teil des ganzen sehr wackligen Konstrukts.
In der ersten Fassung der "Eckpunkte" war noch davon die Rede Vermittler als Unternehmer ins PBefG zu basteln (in den §3) und zwar derart, daß
"auch die digitale Vermittlung" von Fahrten als Beförderungsleistung gilt.
In der Eckpunktefassung von Anfang Juni 20 heißt es
Klarstellung der Genehmigungspflicht der digitalen Vermittlung im PBefG (Genehmigungspflicht besteht für den Fall, dass der Vermittler maßgeblichen Einfluss auf die Bedingungen der ausgeführten Fahrt nimmt oder aus Kundensicht als Vertragspartner erscheint)
.
Vordergründig berücksichtigt das natürlich das Frankfurter Urteil. Auf der anderen Seite kommt mit der Genehmigungspflicht beispielsweise auch die Macht einher die Preise zu bestimmen (in welchem Rahmen, da darf man auch gespannt drauf sein). Das zusammengedacht mit dem Eckpunkt aus der Abteilung Taxiverkehr, dass Taxen auf dem "Bestellmarkt" die Möglichkeit bekommen andere Preise zu vereinbaren, als den jeweils gültigen Taxitarif, der aber unbedingt gilt für den so hübsch benannten "Winke- und Wartemarkt", den wir auch nach der "regulatorischen Entlastung"(Zitat) noch bedienen "dürfen"(Zitat). Denn wenn schon Tarifkorridor (was für ein Wort), dann bestimmt der Vermittler an welcher Wand man gerade steht...
Das Ganze nun Zusammengenommen mit einer fast neuen und einer ganz neuen Verkehrsart zielt wohl darauf ab einen Markt zu basteln, wo in dem Wettbewerbs-Sinne eben gar keiner ist und eigentlich daseinsvorsorgemäßig auch nicht sein sollte. Naja und dann schön für Wettbewerb sorgen. Für die Taxen machen die Kommunen die Tarife, für die Plattformfahrzeuge die Plattformen und auf dem "Bestellmarkt" dürfen die Taxivermittler dann auch mal an der Preisschraube drehen...
Und am allergespanntesten dürfen wir wohl darauf sein, wie die "bundesweit verwendete Methodik" zur Berechnung der Poolingquote aussehen wird.
Ich habe es an anderer Stelle schon gefragt, aber ich frage es immer wieder gerne:
Was ist der Pooling-Dienst, wenn gerade kein Pooling stattfindet? Ein Funktaxi mit einer Mietwagenkonzession ohne Rückkehrpflicht, das die Möglichkeit hat Fahrten knapp über dem ÖPNV-Tarif anzubieten