[§§§] PBefG-Novelle
- Taxi Georg
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Ich bin auch für Festpreise!
z.B.:
- Hbf - Airport <>
- Hbf - Messe <>
- Messe - Airport <> (gibt es in DUS schon)
- Innenstadt Radius 5 km
Pflichtfahrgebiet auf die eigene Stadt begrenzen!
Ideen sind genügend da!
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Pflichtfahrgebiet heisst für mich: Dort muss ich Fahrgäste aufnehmen, wenn ich frei bin.
Es heisst nicht, dass ich darin überall hinfahren muss, um jemanden aufzunehmen > die Anfahrt muss -von der Länge her- im Verhältnis zur anschliessenden Fahrt stehen.
Es heisst aber auch nicht, dass für die gesamte Fahrt die Tarifvorschrift gelten muss > die kann nach einer Fahrstrecken von z.B. 8 km enden.
Wie's dann weitergeht ? natürlich mit dem Taxameter !
Es sei denn, es wurde vorher ein Festpreis vereinbart. Einer Möglichkeit, auf die ich den Fahrgast nicht hinweisen muss, das sollte er schon selbst wissen.
Klar auch, dass sich der Tarif entsprechend der zurückgelegten Strecke ändert, nur so kann man ihm vertrauen.
Pflichtfahrgebiete, die sich weit über den Zuständigkeitsbereich der konzessiongebenden Gemeinde hinaus erstrecken, sind eh ungültig, da an der Gemeindegrenze auch das Gemeinderecht erlischt.
Sie wurden auf Wunsch des Taxigewerbes erschaffen, um -speziell gegenüber Krankenkassen- zu hohe Fahrpreise fordern zu können.
Ab diesen 8 km muss der Taxifahrer den Fahrpreis frei kalkulieren dürfen ... um mit Mietwagen in Konkurrenz treten zu können ! Sonst fahren die Fahrgäste nämlich Da-mit.
Taxi-und Mietwagengewerbe müssen nicht vereint werden, die Einen sind zur Beförderung verpflichtet, die Anderen nicht. Das ist auch die Begründung dafür, das Taxigewerbe finanziell zu unterstützen - so wie den ÖPNV.
Es heisst nicht, dass ich darin überall hinfahren muss, um jemanden aufzunehmen > die Anfahrt muss -von der Länge her- im Verhältnis zur anschliessenden Fahrt stehen.
Es heisst aber auch nicht, dass für die gesamte Fahrt die Tarifvorschrift gelten muss > die kann nach einer Fahrstrecken von z.B. 8 km enden.
Wie's dann weitergeht ? natürlich mit dem Taxameter !
Es sei denn, es wurde vorher ein Festpreis vereinbart. Einer Möglichkeit, auf die ich den Fahrgast nicht hinweisen muss, das sollte er schon selbst wissen.
Klar auch, dass sich der Tarif entsprechend der zurückgelegten Strecke ändert, nur so kann man ihm vertrauen.
Pflichtfahrgebiete, die sich weit über den Zuständigkeitsbereich der konzessiongebenden Gemeinde hinaus erstrecken, sind eh ungültig, da an der Gemeindegrenze auch das Gemeinderecht erlischt.
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Ab diesen 8 km muss der Taxifahrer den Fahrpreis frei kalkulieren dürfen ... um mit Mietwagen in Konkurrenz treten zu können ! Sonst fahren die Fahrgäste nämlich Da-mit.
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Es spielt keine Rolle, wie jemand einen Begriff für sich selbst definiert.
Der Begriff ist in dem Rahmen definiert. Da gibt es keinen Spielraum.
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Es ist ziemlich unübersichtlich, für ständig anzufahrende Ziele einen Festpreis zu definieren und diesen dann noch dem Kunden begreiflich zuvermarkten.Taxi Georg hat geschrieben: ↑13.10.2020, 10:38Ich bin auch für Festpreise!
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Pflichtfahrgebiet auf die eigene Stadt begrenzen!
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Es wäre ein Zeichen der Hilflosigkeit und ein Zeichen dafür, dass das Gewerbe nichts von den Kundenwünschen verstanden hat.
Viel entspannter für alle Seiten wäre ein Festpreismodell für alle Strecken, die sich an der Idee der Fahrdienste orientiert. Ein Startpunkt - ein Fahrtziel - ein Preis. Der Kunde fährt nicht mehr mit dem Taxi, weil er sich nicht in ein Abenteuer begeben will. Wir müssen aufhören, diesen Kundenwusch zu verleugnen. Dabei heißt es nicht, dass der Festpreis ein Dumpingpreis sein muss. Er muss halt einfach nur in einem Rahmen sein.
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Wenn eine App, die sowieso schon vorhanden ist (z B. Taxi-Deutschland/FMS), bei einer Bestellung solche Preise anbieten würde, würden die App-Bestellungen durch die Decke gehen.
Von mir aus, könnte man die Ausführung eines solchen Auftrages von der Beförderungspflicht ausnehmen.
Von mir aus, könnte man die Ausführung eines solchen Auftrages von der Beförderungspflicht ausnehmen.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 13.10.2020, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Hallo Stefan,
wo wird denn der Begriff 'Pflichtfahrgebiet' definiert ? > Im § 47 PbefG (4) so ganz nebenbei, völlig unscheinbar:
Eine dazu ermächtigte Stelle kann zwar über ihren Zuständigkeitsbereich hinausgehend Beförderungsentgelte und -bedingungen bestimmen (und damit das Pflichtfahrgebiet/den Pflichtfahrbereich erweitern), jedoch nur dann, wenn mit der davon betroffenen Anderen Gemeinde einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen vereinbart wurden.
Sowie zwei Gemeinden unterschiedliche Tarife haben, sind die Pflichtfahrgebiete unterschiedlich und schliessen sich gegenseitig aus.
Aber auch wenn die Tarife identisch sind, können unterschiedliche Pflichtfahrgebiete vorliegen, nämlich dann, wenn diese Gemeinden keine Vereinbarung über einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen unterschrieben haben und ihre Tarifgebiete nicht zusammengelegt haben, was weitere Folgen hat (Bereithaltungsrecht, Fahrtannahme), die dann in dieser Vereinbarung drinnen stehen.
Grüße, Dieter
wo wird denn der Begriff 'Pflichtfahrgebiet' definiert ? > Im § 47 PbefG (4) so ganz nebenbei, völlig unscheinbar:
Es ist die Fläche des Geltungsbereiches der festgesetzten Beförderungsentgelte, es ist nicht eigenständig definiert, sondern richtet sich nach der eben genannten Fläche, kann damit auch nicht größer sein und weitere Flächen beinhalten.Die Beförderungspflicht besteht nur für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs der nach § 51 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 Satz 1 festgesetzten Beförderungsentgelte (Pflichtfahrbereich).
Eine dazu ermächtigte Stelle kann zwar über ihren Zuständigkeitsbereich hinausgehend Beförderungsentgelte und -bedingungen bestimmen (und damit das Pflichtfahrgebiet/den Pflichtfahrbereich erweitern), jedoch nur dann, wenn mit der davon betroffenen Anderen Gemeinde einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen vereinbart wurden.
Sowie zwei Gemeinden unterschiedliche Tarife haben, sind die Pflichtfahrgebiete unterschiedlich und schliessen sich gegenseitig aus.
Aber auch wenn die Tarife identisch sind, können unterschiedliche Pflichtfahrgebiete vorliegen, nämlich dann, wenn diese Gemeinden keine Vereinbarung über einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen unterschrieben haben und ihre Tarifgebiete nicht zusammengelegt haben, was weitere Folgen hat (Bereithaltungsrecht, Fahrtannahme), die dann in dieser Vereinbarung drinnen stehen.
Grüße, Dieter
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Sehe ich nicht so!KehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.10.2020, 12:19Es ist ziemlich unübersichtlich, für ständig anzufahrende Ziele einen Festpreis zu definieren und diesen dann noch dem Kunden begreiflich zuvermarkten.
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Er wird in der Taxitarifordnung definiert.
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Hier gibt es seit vielen Jahren eine Festpreisstrecke, die nahezu keiner kennt. Das sagt alles.Taxi Georg hat geschrieben: ↑13.10.2020, 14:05Sehe ich nicht so!KehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.10.2020, 12:19Es ist ziemlich unübersichtlich, für ständig anzufahrende Ziele einen Festpreis zu definieren und diesen dann noch dem Kunden begreiflich zuvermarkten.
Wozu also so ein Kleinkram?
Warum nicht alle Strecken transparent gestalten?
Habe gehört, wir wären digital.
Sieht eher nach Stadtplan aus.
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
sivas hat geschrieben:Wo wird denn der Begriff 'Pflichtfahrgebiet' definiert ? > Im § 47 PbefG (4) so ganz nebenbei, völlig unscheinbar.
Welches Gesetz/ welche Vorschrift ermächtigt Gemeinden, über ihren Zuständigkeitsbereich hinaus Taxitarife festzusetzen und damit Pflichtfahrgebiete auszuweisen, wo dies doch nicht unerhebliche, finanzielle Auswirkungen für die Nutzer dieser Leistung hat ?KehrenTAXI hat geschrieben:Er wird in der Taxitarifordnung definiert.
Irgendwie beschneiden wir uns damit der Möglichkeit, mit anderen Fahrtanbietern zu konkurrieren und verlieren dadurch Umsatz, weil der Kunde mit der Konkurrenz fährt und das auf den eigentlich lukrativen Strecken.
Taxi ist für die innerstädtische Kurzfahrt da. Der Fahrpreis kann diese schon lange nicht mehr finanzieren, wie auch die Erlöse der mittelweiten Fahrten dies nicht können ... weil es sie nicht mehr gibt.
Die notwendige Folge ? >> Die Kurzfahrt muss bezuschusst werden, wie habe ich anderswo beschrieben, die Grenze lege ich auf den Kilometer Acht.
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Klingt, als würdest du dich gegen die Maskenpflicht wehren.
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
KehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.10.2020, 15:04Klingt, als würdest du dich gegen die Maskenpflicht wehren.
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Hier hast Du m.M.n. schon beinahe alles gesagt, was es zum Thema Preis zu sagen gibt. Es ist in den USA für reguläre Taxen mit einem Tarif bereits umgesetzt worden. Die App dazu heißt "Curb". Sowohl die Fahrgäste als auch die Fahrer kennen den Preis bei Fahrtannahme bzw. Fahrtantritt. Die Preisfindung berücksichtigt Strecken- und Zeittarife und erfolgt anhand von Echtzeitdaten bezogen auf den Verkehr. "Curb" nimmt einen festen Betrag als Provision, der auch in der Preisaufstellung beim Fahrgast erscheint.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.10.2020, 12:19Viel entspannter für alle Seiten wäre ein Festpreismodell für alle Strecken, die sich an der Idee der Fahrdienste orientiert. Ein Startpunkt - ein Fahrtziel - ein Preis. Der Kunde fährt nicht mehr mit dem Taxi, weil er sich nicht in ein Abenteuer begeben will. Wir müssen aufhören, diesen Kundenwusch zu verleugnen. Dabei heißt es nicht, dass der Festpreis ein Dumpingpreis sein muss. Er muss halt einfach nur in einem Rahmen sein.
https://www.forbes.com/sites/lianeyvkof ... t-pricing/
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Solange es die TFZ nicht schafft, Ihre Webseiten zu aktualisieren, z. B. www.Campus-Taxi-Duesseldorf.com, wird das Andere wahrscheinlich auch vernachlässigt!
"Es ist wie beim Sex. Es ist eine mühsame, anstrengende Aufgabe, die niemals ein Ende zu nehmen scheint und gerade wenn man denkt,
die Sache würde endlich laufen, passiert rein gar nichts."
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
also, ich finde es wirklich gut, wie ihr euch hier mal wieder fetzt.
Besonders, weil ich schon beim Eintritt in dieses Forum von Reformen und Festpreisen sprach, aber da wurde ich ja regelrecht niedergeschmettert.
Das ist Nonsens, auch dies habe ich schon mehrfach erklärt.
Es ist immer wieder schön, den nachfolgenden Satz, der aus der Funktionalanalysis der Mathematik stammt, auf das Taxigewerbe abändern zu können:
Bevor ein Taxifahrer (das gilt übrigens deutschlandweit), seine hinreichende Bedingung der Beförderungspflicht erfüllen muß, muß der Kunde erst einmal alle seine notwendigen Bedingungen erfüllen, z.B. in dem er vorweist, Geld zu haben. Ohne Geld, keine Beförderung, auch NICHT im Pflichtfahrgebiet.
Da gebe ich Dir völlig Recht. Als AN hätte ich dann gerne zusätzlich zu meiner 40% Umsatzbeteiligung noch 3000E monatlich. Damit kann man leben und muß nicht mehr vegetieren.
Nö, absolut nicht. Der FG steigt ein , man tippt das Fahrziel in seine App ein (ich mag den Begriff nicht, denn er bedeutet für mich, Spritze perkutan oder subkutan in den A......After), und die Funkzentrale teilt dem Fahrer/Kunden per "Applikation" den Preis mit. Der Kunde bezahlt per Vorkasse und kann sich aussuchen, ob dies subkutan oder perkutan erfolgen soll. Oral geht natürlich auch.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.10.2020, 12:19Es ist ziemlich unübersichtlich, für ständig anzufahrende Ziele einen Festpreis zu definieren und diesen dann noch dem Kunden begreiflich zuvermarkten.
Ja, natürlich, übrigens mein Reden seit ?? Wochen ? Monaten ? Jahren ?
Der Kunde weiß, was seine Tour kostet und zahlt - natürlich im Vorraus. Kein "ich gehe dann mal schnell nach oben und hole die 7.80E" oder gar "Papa kommt und zahlt"
Wer nicht zahlen kann, wird nicht befördert, wer eine ansteckende Krankheit hat, egal und insbesondere, wenn sie meldepflichtig ist wie z.B. Corona oder Syphilis, wird ebenfalls von einer Beförderung ausgeschlossen.
Hier wird es dann wohl eher politisch.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.10.2020, 15:04Klingt, als würdest du dich gegen die Maskenpflicht wehren.
ich bin der Meinung, wenn man in einer Wahren Demokratie lebt, dann sollte die Politiker allen Bürgern Lösungsvorschläge und deren Konsequenzen erörtern. Alle Bürger sollten demokratisch abstimmen. Und wenn die Mehrheit der an der Wahl teilnehmenden Bürger entscheiden sollte, daß alle splitternackt mit grünem Wackelpudding beschmiert auf die Strassen gehen sollen und rufen, wir sind die heißesten Wiener-Würstchen der Welt, dann soll es so sein.
Ich würde dann aber Europa verlassen, am Besten Afrika und sagen, die sind jetzt alle gaga in Deutschland.
Statt seiner Frau nimmt mein Landwirt dann immer eines seiner HühnerTaxi Georg hat geschrieben: ↑13.10.2020, 20:46"Es ist wie beim Sex. Es ist eine mühsame, anstrengende Aufgabe, die niemals ein Ende zu nehmen scheint und gerade wenn man denkt,
die Sache würde endlich laufen, passiert rein gar nichts."
Übrigens kein Scherz, er wurde schon in flagranti erwischt.
Sex ist wie Essen:
Man sollte alles mal probiert haben, um sagen zu können, ob es einem schmeckt.
Dass soll jetzt nicht doppeldeutig klingen.
CIA - Corona-Impf-Ausweis
WEF:
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Königin Maxima
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Höchster
und viele andere mehr in den Regierungen
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
@Mamil
Es gibt ja beide Seiten der App..
Wir müssten es nur hinbekommen, dass WIR die Kunden der Vermittler sind... nicht die ggf betrunkenen App-Drücker...
Organisation wäre alles...
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Da hast du mich missverstanden.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.10.2020, 12:19Es ist ziemlich unübersichtlich, für ständig anzufahrende Ziele einen Festpreis zu definieren und diesen dann noch dem Kunden begreiflich zuvermarkten.
Die App-Festpreislösung, wie sie die "neuen" Fahrdienste anbieten ist kundenorientiert.
Was nicht gut, unübersichtlich und unlogisch wäre, ist eine Festpreistabelle zu festen Zielen, wie wir sie hier bereits haben. Also, vom Flughafen zur Messe 20,00 €. Wenn der Kunde in das direkt an der Messe liegende Hotel muss, muss hier nach Taxameter gefahren werden. Warum sollte ein Fahrgast erst eine Tabelle durchforsten, mit diversen Festpreisen, wenn das kundenorientiert für alle Ziele gelten könnte.
So habe ich geschrieben.
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Ich provoziere nur!titanocen100 hat geschrieben: ↑13.10.2020, 23:46also, ich finde es wirklich gut, wie ihr euch hier mal wieder fetzt.
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Re: [§§§] PBefG-Novelle
Es mag Pessimismus sein, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass das möglich ist. Das will ich auch begründen.Volker-Hamburg hat geschrieben: ↑14.10.2020, 02:25Es gibt ja beide Seiten der App..
Wir müssten es nur hinbekommen, dass WIR die Kunden der Vermittler sind... nicht die ggf betrunkenen App-Drücker...
Organisation wäre alles...
Beide Seiten, wir und die Fahrgäste, sind natürlich Kunden einer Plattform (wozu auch Zentralen zählen). Dass jedoch jede Plattform den Fokus mehr auf die B2C-Seite legt, liegt in der Natur der Sache. Uns muss eine Plattform nicht dazu bringen, etwas zu verkaufen. Das wollen wir sowieso. Die B2C-Seite muss man mit viel Aufwand dazu bringen, auf die Plattform zu wandern um dann etwas zu kaufen, denn das tut sie nicht sowieso. Dass jeder Einzelne von uns sowieso etwas verkaufen will und gleichzeitig zu allen anderen von uns in Konkurrenz steht, macht eine Organisation so gut wie unmöglich, was uns daran hindert in eine Verhandlungsposition zu kommen. Plattformen liefern jedem Einzelnen von uns Spatzen und der Spatz in der Hand scheint uns lieber zu sein als die Taube auf dem Dach. Das heißt aber nicht, dass ich denke, dass das ein besonderes Problem des Taxengewerbes wäre. Gewerkschaften fragen sich auch, wieso Arbeitnehmer sich mit dem Mindestlohn zufrieden geben, wo sie doch in großen Zahlen in Gewerkschaften eintreten könnten, um einen Tariflohn auszuhandeln. Und auch Zulieferer von Discount-Supermarktketten bekommen das alles ohne ein Lieferkettengesetz nicht hin, obwohl sie in der Mehrzahl sind. Ohne ein PBefG, das uns mit einem Tarif letzten Endes auch vor uns selbst schützt, geraten wir nach meiner Einschätzung in eine immer schlechtere Position. Wenn das PBefG einen Tarif zementiert, dann kann sich ein Vermittler immer noch überlegen, ob er sich an "Curb" ein Beispiel nimmt.