Unser allseits geliebtes LABO Berlin
Verfasst: 06.06.2019, 01:09
in 26 Jahren bin ich jetzt das 4. Mal vom LABO Berlin angeschrieben worden.
Die ersten drei verliefen wie erwartet mit "alles okay"
Jetzt ging es um eine Materialfahrt, bei der ich Brot von der Friedrichstrasse 100 (Restaurant) zur Karl-Marx-Allee 90 transportieren sollte. Ich nahm pauschal 30E, aber die Auftraggeberin der KMA fand das sehr teuer und beschwerte sich beim LABO über mich.
Da aber Materialfahrten nicht dem PBefG und der TTO unterliegen, habe ich nichts zu befürchten.
Insofern habe ich der Restaurant-Zentrale mal eine kleine Abhandlung geschickt, wann und unter welchen Umständen eine Personenbeförderung abgelehnt werden kann:
Hier ein kleiner Auszug:
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG stand unter Rauschmitteleinfluss
psychoaktive Droge
Alkohol
Koffein
Nikotin
Cannabis (Marihuana, Haschisch)
Kokain, Betel
Designerdrogen , NPS
LSD, Psilocybin, MDMA
________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG hatte kein Geld
FG wollte keine Vorkasse leisten
FG hatte eine/mehrere ansteckende Krankheit/en, ist Vektor oder Wirt
nicht meldepflichtige Krankheiten
grippaler Infekt (Influenza)
Pneumonie
Konjunktivitis
HFMK (Hand-Fuss-Mund-Krankheit)
_________________________________________
meldepflichtige Krankheiten
Krätze
Malaria
Hepatitis
A,E (fäkal-oral durch Kontakt- oder Schmierinfektion )
B,C,D (sexuelle Intimkontakte, Drogenkonsum)
Pertussis, Anthrax, (Wind)Pocken, Masern, Diphterie, Blattern, Pest, Herpes, HPV, Masern, Mumps, Röteln, TBC
AIDS
Ebola
Gelbfieber, EDV, Dengue-Fieber, Rift Valley, Chikungunya, Bilharziose, Borreliose, Cholera, CJK, Krim-Kongo, Lassa
sonstige Tropenkrankheiten
____________________________________________
Geschlechtskrankheiten
Gonorrhö
Syphilis
Chlamydien
__________________________________
sonstige ansteckende Krankheiten
____________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
bei bargeldloser Zahlungsweise:
die vom FG vorgelegte Kreditkarte war nicht gültig
es fehlte die rückseitige Unterschrift
Gültigkeitsdatum überschritten
Name auf der Karte stimmte nicht mit dem FG-Namen überein. Karte wurde daher eingezogen
die vom FG vorgelegte Kreditkarte gehörte nicht zu einer der drei allgemein Gebräuchlichen von ca. 30 Mio., die ein Taxifahrer in Berlin akzeptieren muss.
die vom FG vorgelegte Debitkarte gehörte nicht zu der allgemein Gebräuchlichen von ca. 100 Mio., die ein Taxifahrer in Berlin akzeptieren muss.
der Kunde war nicht bereit/nicht fähig, bei der bargeldlosen Zahlung ein amtlich beglaubigtes Dokument vorzulegen
der Kunde wollte mit Coupon bezahlen, Couponannahme ist freiwillig
_______________________________________
FG hatte schmutzige Kleidung
aufgrund wittriger Umstände (Nässe, Schnee, Eis u.a.) ev. in Verbindung mit Kot
Inkontinenz
Diarrhö
_______________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG befahl, einen Verstoß gegen die StVO zu begehen, durch
Überfahren einer roten Ampel
eine Einbahnstrasse in verkehrter Richtung zu befahren
Mißachtung des Verkehrszeichen Nr. _____
und Nr. _____
in Verbindung mit Nr. _____
Überfahren einer durchgezogenen Linie
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
_______________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
FG beleidigte den Taxifahrer durch die Worte
Blödmann
***
diverse andere Fäkalienausdrücke
Hurensohn
____________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
FG beging eine Straftat durch
Beschädigung des Fahrzeuges
Beschädigung des Taxifahrers (Körperverletzung)
_____________________________
Sonstiges _______________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG wollte die aktuell gültigen Beförderungsbestimmungen nicht akzeptieren
Nichtraucher
kein Essen oder Trinken, insb. Alkohol
Smartphone im Flugmodus und Sicherheitsverwahrung in einem abschließbaren Behältnis
keine Geräusche über 80dB
Audio- und/oder Videoaufzeichnung wurde verweigert
keine Drogen
Tierbeförderung nur lt. StVO.
Kinder nur ab Kindersitz Klasse 3 (integriert)
bei Verwendung der Kindersitze des FG wurde die Unterzeichnung einer Haftungsausschlußerklärung verweigert
_________________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Überschreiten der zulässigen Arbeitszeit
Funkauftrag stimmte nicht mit den Daten des Beschwerdeführers überein
Abholort
Abholzeit
Abholdatum
Abholadresse
___________________________________________________
Alle Sonderdienstleistungen (SDL) unterliegen grundsätzlich weder dem Personenbeförderungsgesetz PBefG noch der Taxitarifordnung TTO (Festpreis). Den Festpreis legt jeder TU, dessen Vertreter der Taxifahrer ist, selbst fest.
Die Beförderung wurde zum Festpreis durchgeführt, weil:
SDL mit Personenbeförderung : Fahrt ins Umland
SDL mit Personenbeförderung : Abholung aus dem Umland
SDL mit Personenbeförderung : Fernfahrt
SDL mit Personenbeförderung : Privatwagenfahrt (nur unter Akzeptanz einer
Haftungsausschlusserklärung)
SDL : Materialfahrt
SDL : Starthilfe
SDL : Einkaufsfahrt
SDL : Reifenwechsel
SDL : Pannenhilfe allgemein (Sicherung, Leuchtmittelwechsel u.a.)
anteilsmäßige SDL: Geburtenhilfe (Hebamme)
anteilsmäßige SDL : Säuberung des Fahrzeuges
SDL : _________________________________________________
Die Formatierung mittels Tabulatoren klappt nicht so richtig, also mea culpa, das Wort A....loch wurde ebenfalls automatisch zensiert.
Falls noch jemand Ergänzungen weiss, nur zu, her damit.
Der Kunde muss endlich lernen, dass er sich zu benehmen hat.
Ich habe das Formular dem LABO geschickt, in der Hoffnung, daß es die Taxler vor weiteren ungerechtfertigten Sanktionen verschont.
Sollte mich das LABO erneut anschreiben, bekommt es einfach nur die Seite mit einem angekreuzten Feld. Das spart Zeit und Geld.
Die ersten drei verliefen wie erwartet mit "alles okay"
Jetzt ging es um eine Materialfahrt, bei der ich Brot von der Friedrichstrasse 100 (Restaurant) zur Karl-Marx-Allee 90 transportieren sollte. Ich nahm pauschal 30E, aber die Auftraggeberin der KMA fand das sehr teuer und beschwerte sich beim LABO über mich.
Da aber Materialfahrten nicht dem PBefG und der TTO unterliegen, habe ich nichts zu befürchten.
Insofern habe ich der Restaurant-Zentrale mal eine kleine Abhandlung geschickt, wann und unter welchen Umständen eine Personenbeförderung abgelehnt werden kann:
Hier ein kleiner Auszug:
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG stand unter Rauschmitteleinfluss
psychoaktive Droge
Alkohol
Koffein
Nikotin
Cannabis (Marihuana, Haschisch)
Kokain, Betel
Designerdrogen , NPS
LSD, Psilocybin, MDMA
________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG hatte kein Geld
FG wollte keine Vorkasse leisten
FG hatte eine/mehrere ansteckende Krankheit/en, ist Vektor oder Wirt
nicht meldepflichtige Krankheiten
grippaler Infekt (Influenza)
Pneumonie
Konjunktivitis
HFMK (Hand-Fuss-Mund-Krankheit)
_________________________________________
meldepflichtige Krankheiten
Krätze
Malaria
Hepatitis
A,E (fäkal-oral durch Kontakt- oder Schmierinfektion )
B,C,D (sexuelle Intimkontakte, Drogenkonsum)
Pertussis, Anthrax, (Wind)Pocken, Masern, Diphterie, Blattern, Pest, Herpes, HPV, Masern, Mumps, Röteln, TBC
AIDS
Ebola
Gelbfieber, EDV, Dengue-Fieber, Rift Valley, Chikungunya, Bilharziose, Borreliose, Cholera, CJK, Krim-Kongo, Lassa
sonstige Tropenkrankheiten
____________________________________________
Geschlechtskrankheiten
Gonorrhö
Syphilis
Chlamydien
__________________________________
sonstige ansteckende Krankheiten
____________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
bei bargeldloser Zahlungsweise:
die vom FG vorgelegte Kreditkarte war nicht gültig
es fehlte die rückseitige Unterschrift
Gültigkeitsdatum überschritten
Name auf der Karte stimmte nicht mit dem FG-Namen überein. Karte wurde daher eingezogen
die vom FG vorgelegte Kreditkarte gehörte nicht zu einer der drei allgemein Gebräuchlichen von ca. 30 Mio., die ein Taxifahrer in Berlin akzeptieren muss.
die vom FG vorgelegte Debitkarte gehörte nicht zu der allgemein Gebräuchlichen von ca. 100 Mio., die ein Taxifahrer in Berlin akzeptieren muss.
der Kunde war nicht bereit/nicht fähig, bei der bargeldlosen Zahlung ein amtlich beglaubigtes Dokument vorzulegen
der Kunde wollte mit Coupon bezahlen, Couponannahme ist freiwillig
_______________________________________
FG hatte schmutzige Kleidung
aufgrund wittriger Umstände (Nässe, Schnee, Eis u.a.) ev. in Verbindung mit Kot
Inkontinenz
Diarrhö
_______________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG befahl, einen Verstoß gegen die StVO zu begehen, durch
Überfahren einer roten Ampel
eine Einbahnstrasse in verkehrter Richtung zu befahren
Mißachtung des Verkehrszeichen Nr. _____
und Nr. _____
in Verbindung mit Nr. _____
Überfahren einer durchgezogenen Linie
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
_______________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
FG beleidigte den Taxifahrer durch die Worte
Blödmann
***
diverse andere Fäkalienausdrücke
Hurensohn
____________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
FG beging eine Straftat durch
Beschädigung des Fahrzeuges
Beschädigung des Taxifahrers (Körperverletzung)
_____________________________
Sonstiges _______________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG wollte die aktuell gültigen Beförderungsbestimmungen nicht akzeptieren
Nichtraucher
kein Essen oder Trinken, insb. Alkohol
Smartphone im Flugmodus und Sicherheitsverwahrung in einem abschließbaren Behältnis
keine Geräusche über 80dB
Audio- und/oder Videoaufzeichnung wurde verweigert
keine Drogen
Tierbeförderung nur lt. StVO.
Kinder nur ab Kindersitz Klasse 3 (integriert)
bei Verwendung der Kindersitze des FG wurde die Unterzeichnung einer Haftungsausschlußerklärung verweigert
_________________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Überschreiten der zulässigen Arbeitszeit
Funkauftrag stimmte nicht mit den Daten des Beschwerdeführers überein
Abholort
Abholzeit
Abholdatum
Abholadresse
___________________________________________________
Alle Sonderdienstleistungen (SDL) unterliegen grundsätzlich weder dem Personenbeförderungsgesetz PBefG noch der Taxitarifordnung TTO (Festpreis). Den Festpreis legt jeder TU, dessen Vertreter der Taxifahrer ist, selbst fest.
Die Beförderung wurde zum Festpreis durchgeführt, weil:
SDL mit Personenbeförderung : Fahrt ins Umland
SDL mit Personenbeförderung : Abholung aus dem Umland
SDL mit Personenbeförderung : Fernfahrt
SDL mit Personenbeförderung : Privatwagenfahrt (nur unter Akzeptanz einer
Haftungsausschlusserklärung)
SDL : Materialfahrt
SDL : Starthilfe
SDL : Einkaufsfahrt
SDL : Reifenwechsel
SDL : Pannenhilfe allgemein (Sicherung, Leuchtmittelwechsel u.a.)
anteilsmäßige SDL: Geburtenhilfe (Hebamme)
anteilsmäßige SDL : Säuberung des Fahrzeuges
SDL : _________________________________________________
Die Formatierung mittels Tabulatoren klappt nicht so richtig, also mea culpa, das Wort A....loch wurde ebenfalls automatisch zensiert.
Falls noch jemand Ergänzungen weiss, nur zu, her damit.
Der Kunde muss endlich lernen, dass er sich zu benehmen hat.
Ich habe das Formular dem LABO geschickt, in der Hoffnung, daß es die Taxler vor weiteren ungerechtfertigten Sanktionen verschont.
Sollte mich das LABO erneut anschreiben, bekommt es einfach nur die Seite mit einem angekreuzten Feld. Das spart Zeit und Geld.