Unser allseits geliebtes LABO Berlin
- titanocen100
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Unser allseits geliebtes LABO Berlin
in 26 Jahren bin ich jetzt das 4. Mal vom LABO Berlin angeschrieben worden.
Die ersten drei verliefen wie erwartet mit "alles okay"
Jetzt ging es um eine Materialfahrt, bei der ich Brot von der Friedrichstrasse 100 (Restaurant) zur Karl-Marx-Allee 90 transportieren sollte. Ich nahm pauschal 30E, aber die Auftraggeberin der KMA fand das sehr teuer und beschwerte sich beim LABO über mich.
Da aber Materialfahrten nicht dem PBefG und der TTO unterliegen, habe ich nichts zu befürchten.
Insofern habe ich der Restaurant-Zentrale mal eine kleine Abhandlung geschickt, wann und unter welchen Umständen eine Personenbeförderung abgelehnt werden kann:
Hier ein kleiner Auszug:
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG stand unter Rauschmitteleinfluss
psychoaktive Droge
Alkohol
Koffein
Nikotin
Cannabis (Marihuana, Haschisch)
Kokain, Betel
Designerdrogen , NPS
LSD, Psilocybin, MDMA
________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG hatte kein Geld
FG wollte keine Vorkasse leisten
FG hatte eine/mehrere ansteckende Krankheit/en, ist Vektor oder Wirt
nicht meldepflichtige Krankheiten
grippaler Infekt (Influenza)
Pneumonie
Konjunktivitis
HFMK (Hand-Fuss-Mund-Krankheit)
_________________________________________
meldepflichtige Krankheiten
Krätze
Malaria
Hepatitis
A,E (fäkal-oral durch Kontakt- oder Schmierinfektion )
B,C,D (sexuelle Intimkontakte, Drogenkonsum)
Pertussis, Anthrax, (Wind)Pocken, Masern, Diphterie, Blattern, Pest, Herpes, HPV, Masern, Mumps, Röteln, TBC
AIDS
Ebola
Gelbfieber, EDV, Dengue-Fieber, Rift Valley, Chikungunya, Bilharziose, Borreliose, Cholera, CJK, Krim-Kongo, Lassa
sonstige Tropenkrankheiten
____________________________________________
Geschlechtskrankheiten
Gonorrhö
Syphilis
Chlamydien
__________________________________
sonstige ansteckende Krankheiten
____________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
bei bargeldloser Zahlungsweise:
die vom FG vorgelegte Kreditkarte war nicht gültig
es fehlte die rückseitige Unterschrift
Gültigkeitsdatum überschritten
Name auf der Karte stimmte nicht mit dem FG-Namen überein. Karte wurde daher eingezogen
die vom FG vorgelegte Kreditkarte gehörte nicht zu einer der drei allgemein Gebräuchlichen von ca. 30 Mio., die ein Taxifahrer in Berlin akzeptieren muss.
die vom FG vorgelegte Debitkarte gehörte nicht zu der allgemein Gebräuchlichen von ca. 100 Mio., die ein Taxifahrer in Berlin akzeptieren muss.
der Kunde war nicht bereit/nicht fähig, bei der bargeldlosen Zahlung ein amtlich beglaubigtes Dokument vorzulegen
der Kunde wollte mit Coupon bezahlen, Couponannahme ist freiwillig
_______________________________________
FG hatte schmutzige Kleidung
aufgrund wittriger Umstände (Nässe, Schnee, Eis u.a.) ev. in Verbindung mit Kot
Inkontinenz
Diarrhö
_______________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG befahl, einen Verstoß gegen die StVO zu begehen, durch
Überfahren einer roten Ampel
eine Einbahnstrasse in verkehrter Richtung zu befahren
Mißachtung des Verkehrszeichen Nr. _____
und Nr. _____
in Verbindung mit Nr. _____
Überfahren einer durchgezogenen Linie
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
_______________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
FG beleidigte den Taxifahrer durch die Worte
Blödmann
***
diverse andere Fäkalienausdrücke
Hurensohn
____________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
FG beging eine Straftat durch
Beschädigung des Fahrzeuges
Beschädigung des Taxifahrers (Körperverletzung)
_____________________________
Sonstiges _______________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG wollte die aktuell gültigen Beförderungsbestimmungen nicht akzeptieren
Nichtraucher
kein Essen oder Trinken, insb. Alkohol
Smartphone im Flugmodus und Sicherheitsverwahrung in einem abschließbaren Behältnis
keine Geräusche über 80dB
Audio- und/oder Videoaufzeichnung wurde verweigert
keine Drogen
Tierbeförderung nur lt. StVO.
Kinder nur ab Kindersitz Klasse 3 (integriert)
bei Verwendung der Kindersitze des FG wurde die Unterzeichnung einer Haftungsausschlußerklärung verweigert
_________________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Überschreiten der zulässigen Arbeitszeit
Funkauftrag stimmte nicht mit den Daten des Beschwerdeführers überein
Abholort
Abholzeit
Abholdatum
Abholadresse
___________________________________________________
Alle Sonderdienstleistungen (SDL) unterliegen grundsätzlich weder dem Personenbeförderungsgesetz PBefG noch der Taxitarifordnung TTO (Festpreis). Den Festpreis legt jeder TU, dessen Vertreter der Taxifahrer ist, selbst fest.
Die Beförderung wurde zum Festpreis durchgeführt, weil:
SDL mit Personenbeförderung : Fahrt ins Umland
SDL mit Personenbeförderung : Abholung aus dem Umland
SDL mit Personenbeförderung : Fernfahrt
SDL mit Personenbeförderung : Privatwagenfahrt (nur unter Akzeptanz einer
Haftungsausschlusserklärung)
SDL : Materialfahrt
SDL : Starthilfe
SDL : Einkaufsfahrt
SDL : Reifenwechsel
SDL : Pannenhilfe allgemein (Sicherung, Leuchtmittelwechsel u.a.)
anteilsmäßige SDL: Geburtenhilfe (Hebamme)
anteilsmäßige SDL : Säuberung des Fahrzeuges
SDL : _________________________________________________
Die Formatierung mittels Tabulatoren klappt nicht so richtig, also mea culpa, das Wort A....loch wurde ebenfalls automatisch zensiert.
Falls noch jemand Ergänzungen weiss, nur zu, her damit.
Der Kunde muss endlich lernen, dass er sich zu benehmen hat.
Ich habe das Formular dem LABO geschickt, in der Hoffnung, daß es die Taxler vor weiteren ungerechtfertigten Sanktionen verschont.
Sollte mich das LABO erneut anschreiben, bekommt es einfach nur die Seite mit einem angekreuzten Feld. Das spart Zeit und Geld.
Die ersten drei verliefen wie erwartet mit "alles okay"
Jetzt ging es um eine Materialfahrt, bei der ich Brot von der Friedrichstrasse 100 (Restaurant) zur Karl-Marx-Allee 90 transportieren sollte. Ich nahm pauschal 30E, aber die Auftraggeberin der KMA fand das sehr teuer und beschwerte sich beim LABO über mich.
Da aber Materialfahrten nicht dem PBefG und der TTO unterliegen, habe ich nichts zu befürchten.
Insofern habe ich der Restaurant-Zentrale mal eine kleine Abhandlung geschickt, wann und unter welchen Umständen eine Personenbeförderung abgelehnt werden kann:
Hier ein kleiner Auszug:
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG stand unter Rauschmitteleinfluss
psychoaktive Droge
Alkohol
Koffein
Nikotin
Cannabis (Marihuana, Haschisch)
Kokain, Betel
Designerdrogen , NPS
LSD, Psilocybin, MDMA
________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG hatte kein Geld
FG wollte keine Vorkasse leisten
FG hatte eine/mehrere ansteckende Krankheit/en, ist Vektor oder Wirt
nicht meldepflichtige Krankheiten
grippaler Infekt (Influenza)
Pneumonie
Konjunktivitis
HFMK (Hand-Fuss-Mund-Krankheit)
_________________________________________
meldepflichtige Krankheiten
Krätze
Malaria
Hepatitis
A,E (fäkal-oral durch Kontakt- oder Schmierinfektion )
B,C,D (sexuelle Intimkontakte, Drogenkonsum)
Pertussis, Anthrax, (Wind)Pocken, Masern, Diphterie, Blattern, Pest, Herpes, HPV, Masern, Mumps, Röteln, TBC
AIDS
Ebola
Gelbfieber, EDV, Dengue-Fieber, Rift Valley, Chikungunya, Bilharziose, Borreliose, Cholera, CJK, Krim-Kongo, Lassa
sonstige Tropenkrankheiten
____________________________________________
Geschlechtskrankheiten
Gonorrhö
Syphilis
Chlamydien
__________________________________
sonstige ansteckende Krankheiten
____________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
bei bargeldloser Zahlungsweise:
die vom FG vorgelegte Kreditkarte war nicht gültig
es fehlte die rückseitige Unterschrift
Gültigkeitsdatum überschritten
Name auf der Karte stimmte nicht mit dem FG-Namen überein. Karte wurde daher eingezogen
die vom FG vorgelegte Kreditkarte gehörte nicht zu einer der drei allgemein Gebräuchlichen von ca. 30 Mio., die ein Taxifahrer in Berlin akzeptieren muss.
die vom FG vorgelegte Debitkarte gehörte nicht zu der allgemein Gebräuchlichen von ca. 100 Mio., die ein Taxifahrer in Berlin akzeptieren muss.
der Kunde war nicht bereit/nicht fähig, bei der bargeldlosen Zahlung ein amtlich beglaubigtes Dokument vorzulegen
der Kunde wollte mit Coupon bezahlen, Couponannahme ist freiwillig
_______________________________________
FG hatte schmutzige Kleidung
aufgrund wittriger Umstände (Nässe, Schnee, Eis u.a.) ev. in Verbindung mit Kot
Inkontinenz
Diarrhö
_______________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG befahl, einen Verstoß gegen die StVO zu begehen, durch
Überfahren einer roten Ampel
eine Einbahnstrasse in verkehrter Richtung zu befahren
Mißachtung des Verkehrszeichen Nr. _____
und Nr. _____
in Verbindung mit Nr. _____
Überfahren einer durchgezogenen Linie
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
_______________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
FG beleidigte den Taxifahrer durch die Worte
Blödmann
***
diverse andere Fäkalienausdrücke
Hurensohn
____________________________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
FG beging eine Straftat durch
Beschädigung des Fahrzeuges
Beschädigung des Taxifahrers (Körperverletzung)
_____________________________
Sonstiges _______________________________
(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG wollte die aktuell gültigen Beförderungsbestimmungen nicht akzeptieren
Nichtraucher
kein Essen oder Trinken, insb. Alkohol
Smartphone im Flugmodus und Sicherheitsverwahrung in einem abschließbaren Behältnis
keine Geräusche über 80dB
Audio- und/oder Videoaufzeichnung wurde verweigert
keine Drogen
Tierbeförderung nur lt. StVO.
Kinder nur ab Kindersitz Klasse 3 (integriert)
bei Verwendung der Kindersitze des FG wurde die Unterzeichnung einer Haftungsausschlußerklärung verweigert
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(Hinweis: Mehrfachankreuzung ist möglich)
Überschreiten der zulässigen Arbeitszeit
Funkauftrag stimmte nicht mit den Daten des Beschwerdeführers überein
Abholort
Abholzeit
Abholdatum
Abholadresse
___________________________________________________
Alle Sonderdienstleistungen (SDL) unterliegen grundsätzlich weder dem Personenbeförderungsgesetz PBefG noch der Taxitarifordnung TTO (Festpreis). Den Festpreis legt jeder TU, dessen Vertreter der Taxifahrer ist, selbst fest.
Die Beförderung wurde zum Festpreis durchgeführt, weil:
SDL mit Personenbeförderung : Fahrt ins Umland
SDL mit Personenbeförderung : Abholung aus dem Umland
SDL mit Personenbeförderung : Fernfahrt
SDL mit Personenbeförderung : Privatwagenfahrt (nur unter Akzeptanz einer
Haftungsausschlusserklärung)
SDL : Materialfahrt
SDL : Starthilfe
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SDL : Pannenhilfe allgemein (Sicherung, Leuchtmittelwechsel u.a.)
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Ich habe das Formular dem LABO geschickt, in der Hoffnung, daß es die Taxler vor weiteren ungerechtfertigten Sanktionen verschont.
Sollte mich das LABO erneut anschreiben, bekommt es einfach nur die Seite mit einem angekreuzten Feld. Das spart Zeit und Geld.
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Märkel
Scholz
Spahn
Bärbock (YGL)
Özdemir (YGL)
Rutte
Kaag
Gewessler
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und viele andere mehr in den Regierungen
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- Taxi Georg
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
Find ich gut, bitte als Word Vorlage! https://filehorst.detitanocen100 hat geschrieben:Sollte mich das LABO erneut anschreiben, bekommt es einfach nur die Seite mit einem angekreuzten Feld. Das spart Zeit und Geld.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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- titanocen100
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
Kannst Du haben, aber bei filehorst muss ich mich anmelden, dazu habe ich keine Lust.Taxi Georg hat geschrieben:Find ich gut, bitte als Word Vorlage! https://filehorst.detitanocen100 hat geschrieben:Sollte mich das LABO erneut anschreiben, bekommt es einfach nur die Seite mit einem angekreuzten Feld. Das spart Zeit und Geld.
Email-Anhang wäre optimal. Du wirst ja wohl so wie ich einige Nick-email-adressen besitzen....hoffe ich.
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- titanocen100
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
eine kleine Ergänzung:
meldepflichtige Krankheiten
Pertussis, (Wind)Pocken, Masern, Diphterie, Herpes, HPV, Masern, Mumps, Röteln, TBC, Anthrax, Blattern, Pest,
Fieberarten:
Gelbfieber, EDV, Dengue-Fieber, Rift Valley, Chikungunya, Bilharziose, Borreliose, Cholera, CJK, Krim-Kongo, Lassa, FUO
sonstige Tropenkrankheiten
____________________________________________
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG verweigerte die Aussage über seine momentane Medikation
Verwendung von Antibiotika
Verwendung von Antimykotika
Verwendung von Antipyretika
Verwendung von Virostatika
_________________________________________________
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
welche bedeutung für die beförderung hat die medikation ?
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- titanocen100
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
wenn er ein Antipyretikum gestern eingenommen hat, dann sicher nicht, weil die ihm so gut schmecken, sondern weil er Fieber hat. Dies wiederum ist ein Zeichen, daß der Körper sich gegen eine innere Erkrankung wehrt, die mit grosser Sicherheit ansteckend ist.taxipost hat geschrieben:welche bedeutung für die beförderung hat die medikation ?
Auch wenn der FG (momentan noch) symptomfrei ist, kann er als Vektor dienen und überträgt an alle seine Viren. Sind alle Syptome verschwunden, heisst das aber noch lange nicht, daß er wieder gesund ist und keine Viren mehr überträgt.
Sollte also ein FG mit tränenden Augen und laufender Nase sagen, oh , diese Klimaanlagen in den Flugzeugen, sind schrecklich, dann sollte man sich darauf lieber nicht verlassen und Taxler und FG sollten besser einen Mundschutz tragen (wegwerfen, nicht auswaschen !). Handschuhe wären auch von Vorteil.
Eine erst kürzlich erfolgte Medikation (und damit meine ich keine Antihypertonika) bedeutet, daß der FG immer noch Vektor oder Wirt sein kann, also Vorsicht.
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- titanocen100
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
unter schmutziger Kleidung habe ich noch etwas ganz Wichtiges vergessen, womit jeder von uns schon zu tun hatte:
Vomitus
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
du darf diese frage,titanocen100 hat geschrieben:wenn er ein Antipyretikum gestern eingenommen hat, dann sicher nicht, weil die ihm so gut schmecken, sondern weil er Fieber hat. Dies wiederum ist ein Zeichen, daß der Körper sich gegen eine innere Erkrankung wehrt, die mit grosser Sicherheit ansteckend ist.taxipost hat geschrieben:welche bedeutung für die beförderung hat die medikation ?
...
sowie auch vieles anderes des o.g.,
dem fahrgast nicht stellen !!!
datenschutz lässt grüssen.
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- titanocen100
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
du steckst Dich also lieber mit Ebola an.taxipost hat geschrieben: du darf diese frage,
sowie auch vieles anderes des o.g.,
dem fahrgast nicht stellen !!!
datenschutz lässt grüssen.
Ausserdem muss er sie ja nicht beantworten, wenn er nicht will.
Meist plaudert der FG sowieso freiwillig, natürlich nicht über peinliche Krankheiten
Die Liste, bis auf einige wenige Punkte, dient eher dazu, sowohl uns als auch den FG klarzumachen, wann und warum eine PBef abgelehnt werden kann.
Wenn ein FG sich beim LABO bschwert, er sei von x nicht ins Umland befördert worden, reicht auf dem Formular ein Kreuz. Keine Brief mehr, spart Zeit.
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
Jede Wette, dass er sich nicht von dir belehren lässt.taxipost hat geschrieben: du darf diese frage,
sowie auch vieles anderes des o.g.,
dem fahrgast nicht stellen !!!
datenschutz lässt grüssen.
Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
Du wirst dich wundern, wieviel Zeit du sparen kannst, wenn du ohne Diskussion den Fahrgast einfach beförderst.titanocen100 hat geschrieben:Keine Brief mehr, spart Zeit.
- titanocen100
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
Zeit, die dann wieder drauf geht, wenn Du sein tuberkulöses Sputum aus deinem Taxi entfernen darfst oder seine Diarrhö - oder beides.Jim Bo hat geschrieben:
Du wirst dich wundern, wieviel Zeit du sparen kannst, wenn du ohne Diskussion den Fahrgast einfach beförderst.
Prophylaxe ist immer noch besser als 768 Fälle von zahlungsunfähigen FG wie GNIT sie in 10 Jahren hatte.
In Berlin, insbesondere TXL, ist es sowieso schon Sitte geworden, FG mit kurzen Touren abzulehnen. Oder man fährt erst gar nicht auf die Palette, sondern klaut gleich.
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
Deine Theorien sind nichts weiter als Ängste schüren. Stell dich raus in Regen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dich der Blitz trifft ist höher als ein Fahrgast mit Ebola.
- titanocen100
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
Wir müssen ja auch nicht gleich das Extreme annehmen. Aber insbesondere im Herbst sind grippale Infekte sehr häufig. Selbst wenn man nur Vektor ist, der Taxler trägt auch für seine anderen Kunden eine Verantwortung. Oder möchtest Du als Taxikunde von einem Taxler mit einem grippalen Infekt angesteckt werden, der bei Dir durch Deine Immuninsuffizienz aufgrund einer nicht ausgeheilten Erkrankung eine doppelseitige Pneumónie mit 3 Monate Krkhs bewirkt ?
Es kann natürlich auch ein Coli-Bakterium sein, weil der Taxler sich nach dem Stuhlgang nur flüchtig die Hände gewaschen hat.
Letzteres kommt eher bei den Gastwirten vor, wie eine Studie gezeigt. Nur flüchtig gespülte Gläser (Wasserverbrauch), in denen man Coli fand.
Ich trinke seitdem mein Becksbier nur noch aus der Flasche
Es kann natürlich auch ein Coli-Bakterium sein, weil der Taxler sich nach dem Stuhlgang nur flüchtig die Hände gewaschen hat.
Letzteres kommt eher bei den Gastwirten vor, wie eine Studie gezeigt. Nur flüchtig gespülte Gläser (Wasserverbrauch), in denen man Coli fand.
Ich trinke seitdem mein Becksbier nur noch aus der Flasche
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
hast du nicht hier mal geschrieben,titanocen100 hat geschrieben:Jim Bo hat geschrieben: ...
In Berlin, insbesondere TXL, ist es sowieso schon Sitte geworden, FG mit kurzen Touren abzulehnen. Oder man fährt erst gar nicht auf die Palette, sondern klaut gleich.
dass wenn du einen fg nicht fahren willst,
du 1001 "legale" möglichkeiten hast,
ihn abzulehnen ?!
es ist doch immer wieder das gleiche.
ob uber, andere taxen oder die unbequemen vorschriften allgemein,
du legst es immer so aus,
wie du es gerade brauchst.
sorry,
aber das geht nicht.
will man das andere gesetze befolgen,
dann muss man sich selbst an die gesetze halten.
und das zieht sich durch das gesamte gewerbe durch, bundesweit.
vom kleinen ewu (bei dem könnte man nachsicht gelten lasse) über
mwu, zentralen bis hin zu den verbänden.
ich kann mich noch an 2015 erinnern,
als die vertreter der berliner taxibranche argumentieren,
den taxiunternehmern kann kein vorwurf bzgl. ml gemacht werden,
weil sie anderes nicht könnten.
gleichzeitig klagt man gegen uber,
weil er nicht zurückfährt.
und nur nebenbei,
in txl ist nachrückpflicht, dh. alle taxiplätze sind sofort von n1 zu besetzen.
damit ist "klauen" vom c odrr e unmöglich.
und ob einer auf a1 o. a15 "klaut",
das weisst du nicht.
Zuletzt geändert von taxipost am 06.06.2019, 16:20, insgesamt 5-mal geändert.
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- titanocen100
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
Es ist ein Unterschied, ob ein Taxifahrer zum Kunden sagt, Ihre Strecke ist mir zu kurz, nehmen Sie den Bus.taxipost hat geschrieben: hast du nicht hier mal geschrieben,
dass wenn du einen fg nicht fahren willst,
du 1001 "legale" möglichkeiten hast,
ihn abzulehnen ?!
Oder ich zum Kunden sage, bitte 20E Vorkasse und der Kunde sagt nein, ich zahle erst, wenn ich an meinem Ziel angekommen bin.
Beschwert sich der Kunde über den anderen Fahrer und mich, wird der andere Fahrer mit einem Bussgeld versehen, ich nicht, da ich berechtigt bin, VK zu nehmen.
Man muss nur eben genau Bescheid wissen, was man darf und was nicht.
Obwohl dies hier in Berlin kaum noch einen Taxler interessiert. Die Anzahl an Kundenbeschwerden beim LABO sind so gering, daß viele Taxler dies in Kauf nehmen. In dem sie Kurztouren unter 15E ablehnen und stattdessen 30E-Touren haben, holen sie das Bussgeld von 100-200E spielend wieder rein.
Ja, natürlich. Wenn ich weiss, daß der Kunde kein Geld hat und nur eine 15E Tour wünscht, wäre ich doch ziemlich Gaga, ihn auch noch zu befördern.taxipost hat geschrieben: es ist doch immer wieder das gleiche.
ob uber, andere taxen oder die unbequemen vorschriften allgemein,
du legst es immer so aus,
wie du es gerade brauchst.
es mag jeder Taxler selbst entscheiden, wann und wie er welche FG befördert. Ich habe in 25J jedenfalls keine 768 Fälle der Zahlungsunfähigkeit gehabt wie GNIT in 10 Jahren.taxipost hat geschrieben: sorry,
aber das geht nicht.
Insofern wirkt sich meine Taktik zu meinem Vorteil aus. Weniger Vomitus, Diarrhö, Inkontinenz und all die vielen anderen Leckereien.
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- titanocen100
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
Ich habe mein Formular noch erweitert.
Wie jeder zugestehen muss, zu Recht:
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG verlangte eine Kurzstrecke, aber
Taxi stand am Taxihalteplatz
Taxi befand sich nicht in Fahrt
_____________________________________________
Taxi war nicht einsatzbereit (ausgeschaltete Fackel) und stand auf einem Parkplatz
Wie jeder zugestehen muss, zu Recht:
Die Beförderung wurde verweigert, weil:
FG verlangte eine Kurzstrecke, aber
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
Du darfst das so oder so nicht entfernen.titanocen100 hat geschrieben:Zeit, die dann wieder drauf geht, wenn Du sein tuberkulöses Sputum aus deinem Taxi entfernen darfst oder seine Diarrhö - oder beides.Jim Bo hat geschrieben:
Du wirst dich wundern, wieviel Zeit du sparen kannst, wenn du ohne Diskussion den Fahrgast einfach beförderst.
Prophylaxe ist immer noch besser als 768 Fälle von zahlungsunfähigen FG wie GNIT sie in 10 Jahren hatte.
In Berlin, insbesondere TXL, ist es sowieso schon Sitte geworden, FG mit kurzen Touren abzulehnen. Oder man fährt erst gar nicht auf die Palette, sondern klaut gleich.
Ich gehe davon aus, dass du keine notwendige Desinfektor Ausbildung hast.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Unser allseits geliebtes LABO Berlin
Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt.titanocen100 hat geschrieben:Wir müssen ja auch nicht gleich das Extreme annehmen. Aber insbesondere im Herbst sind grippale Infekte sehr häufig.
(und natürlich die Hündin)
Grippale Infekte sind relativ harmlos. Da gehst du zum Arzt und lässt dich krankschreiben.
In Bus und Bahn holst du dir schneller einen Infekt. Was soll man deiner Meinung tun? Alle erst mal durchchecken bevor die einsteigen dürfen?