Super formuliert oder sollte ich eher sagen kopiert ?Jim Bo hat geschrieben:Sehr geehrte Fahrgäste,
Jede Art von Fahrgastbeschwerden richten Sie bitte an die zuständige Behörde.
Diese entscheidet, ob der Beschwerde nachgegangen wird oder nicht. Wenn der Sache nicht nachgegangen wird, wird es eingestellt nach Paragraf 47 Absatz 1. Wenn die Beschwerde Anlass zu einer Ermittlung gibt, werden Sie zu einer Zeugenaussage vorgeladen.
In diesem Beispiel wurde der Fahrgast vor Fahrtantritt über anfallende Kosten informiert und er hatte frühzeitig die Gelegenheit den Auftrag abzubrechen. Wenn Sie die Fahrt antreten und bemerken, dass der Taxifahrer sich nicht an die Vorschriften hält, einen Fahrpreis jenseits der Taxitarifordnung fordert oder gar ohne eingeschalteten Taxameter fährt, bleiben Sie ruhig. Notieren Sie sich Kennzeichen, Konzessionsnummer und Adresse der Taxifirma (Diese muss als Aufkleber am Amaturenbrett erkenntlich sein) Lassen Sie sich auch unbedingt eine vollständig ausgefüllte Quittung geben.
Bezahlen sie den im Taxameter ausgewiesenen Preis. In der Regel bekommen sie zu viel gezahltes Geld von der Behörde zurückerstattet.
Das gilt bei Personenbeförderungen innerhalb des Pflichtfahrgebietes (nur dort gilt die TTO).
Für alle anderen DL (siehe wie aufgeführt) gilt das freie Handelsgesetz.
D.h. jeder Händler (TU) entscheidet selbst, welchen Preis er für welche DL nimmt. Es gibt KEINE Behörde, die ihm einen Preis oktroyiert.
Sicher, aber, wie schon erwähnt, nur bei einer Personenbeförderung innerhalb des Pflichtfahrgebietes.Jim Bo hat geschrieben:In der Regel bekommen sie zu viel gezahltes Geld von der Behörde zurückerstattet.
Alles andere muss ein Taxler NICHT durchführen.
Unser lieber kleiner JimBo sollte sich erst mal genauer informieren, bevor er sich mit den ganz Großen in den Ring begibt.