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Mietwagen ohne Wegstreckenzähler?

Verfasst: 10.09.2018, 10:43
von budspencerHD
Guten Morgen zusammen,

ich hätte einmal eine kurze Frage an die Kollegen, die damit vielleichts chon Erfahrung haben/hatten.

Wir haben sowohl Taxen als auch Mietwagen. Nun habe ich einmal irgendwo aufgeschnappt, dass man bei Fahrzeugen, die ausschließlich für bargeldlose Fahrten (bei uns bspw. 100% Krankenfahrten) eingesetzt werden,auf Antrag auf den Wegstreckenzähler verzichten kann?

Kann da jemand zur Aufklärung beitragen bzw. hat jemand von Euch sich diesbzgl. befreien lassen o.ä.? Oder bin ich auf Fake News hereingefallen?

Wir haben sicherlich 30% unserer Flotte ausschließlich für Rechnungsfahrten im Krankensektor im Einsatz. Daher wäre das uU für uns ein nicht uninteressantes Thema.

Re: Mietwagen ohne Wegstreckenzähler?

Verfasst: 10.09.2018, 12:54
von Taxi Christian
Moin,
ja die Möglichkeit besteht, ich nutze sie mit 2 Mietwagen für die Rollstuhl- und Krankenbeförderung.
Wird hier, Duisburg und Umgebung, sehr viel genutzt.

Auszug aus dem Genehmigungsschreiben:
... wird aufgrund des § 43 Abs.1 Satz 1 der Verordnung der BOKraft vom 21.06.1975 (BGBI. I S 1573) in der z.Zt. gültigen Fassung für das Fahrzeug ____ unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes die Befreiung von den Vorschriften des § 25. Abs. 2. und des§ 30. Abs. 1. BOKraft (Alarmanlage und Wegstreckenzähler) befristet biss zum (Zeitraum der Genehmigung) unter folgenden Auflagen erteilt:

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Beförderung von Patienten im Auftrag verschiedener Krankenkassen, Rententräger und sonstigen Kostenträger.
Die Abrechnung der Fahrten hat zu einem Pauschalsatz zu erfolgen, dem nicht die Länge der zurückgelegten Wegstrecke zugrunde gelegt worden ist.


Hat beim letzten mal 23,50€ gekostet.

Grüsse vom Westrand der Zone

Re: Mietwagen ohne Wegstreckenzähler?

Verfasst: 11.09.2018, 00:40
von Taxi Georg
Danke Chris, sehr guter Beitrag! :-)

Re: Mietwagen ohne Wegstreckenzähler?

Verfasst: 13.09.2018, 17:27
von KehrenTAXI
Der Wegstreckenzähler ist ganz sicher angezählt und wird in Zukunft nicht den geringsten Sinn haben. Ähnlich, wie es nicht nur die Konzerne, von der Rückkehrpflicht-Abschaffung wollen. Wozu denn auch bitte, wenn der Fahrgast über ein Bestellportal den Fahrpreis zuvor kennt und bezahlt. Zudem können die Preise ja nach Bestellaufkommen variieren, Beispiel Uber.