Botenfahrten mit Mietwagen erlaubt?
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Botenfahrten mit Mietwagen erlaubt?
Liebe Taxifreunde,
ich bin gerade dabei meine eigene Unternehmung zu planen und hätte folgende Fragen an euch:
Sind Botenfahrten mit Mietwagen grundsätzlich erlaubt? Wenn ja, gibt es Einschränkungen (Genehmigungsgebiet, nur fernmündlich, etc.)?
Taxi darf soweit ich weiß Botenfahrten ausführen. Besteht dabei auch Tarifpflicht wie bei einer normalen Fahrt? Sind ja dann 19% mwst. . Scheint mir logisch, dass es dann auch freie Preisvereinbarung gibt.
Ich danke euch schon mal herzlich!
ich bin gerade dabei meine eigene Unternehmung zu planen und hätte folgende Fragen an euch:
Sind Botenfahrten mit Mietwagen grundsätzlich erlaubt? Wenn ja, gibt es Einschränkungen (Genehmigungsgebiet, nur fernmündlich, etc.)?
Taxi darf soweit ich weiß Botenfahrten ausführen. Besteht dabei auch Tarifpflicht wie bei einer normalen Fahrt? Sind ja dann 19% mwst. . Scheint mir logisch, dass es dann auch freie Preisvereinbarung gibt.
Ich danke euch schon mal herzlich!
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Re: Botenfahrten mit Mietwagen erlaubt?
Bei Taxen besteht keine Tarif Pflicht bei botenfahrten.Aggregator hat geschrieben:Liebe Taxifreunde,
ich bin gerade dabei meine eigene Unternehmung zu planen und hätte folgende Fragen an euch:
Sind Botenfahrten mit Mietwagen grundsätzlich erlaubt? Wenn ja, gibt es Einschränkungen (Genehmigungsgebiet, nur fernmündlich, etc.)?
Taxi darf soweit ich weiß Botenfahrten ausführen. Besteht dabei auch Tarifpflicht wie bei einer normalen Fahrt? Sind ja dann 19% mwst. . Scheint mir logisch, dass es dann auch freie Preisvereinbarung gibt.
Ich danke euch schon mal herzlich!
Grundsätzlich legt das die jeweilige Verordnung fest.
Ich kenne aber keine wo boten Fahrten der Tarif Pflicht unterliegen, aber viele so es explizit nicht so ist.
Warum du als Mietwagen keine Boten Fahrten übernehmen dürfen solltest, wüsste ich nicht,
Klar darfst du das.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
Laotse
Re: Botenfahrten mit Mietwagen erlaubt?
Tatsächlich gibt es in etlichen Verordnungen Regelungen dazu. Das PBefG regelt allerdings nur Personentransporte - eine Taxitarifordnung überdehnt den Zuständigkeitsbereich daher, wenn sie sich auf andere Fahrten bezieht.Bei Taxen besteht keine Tarif Pflicht bei botenfahrten.
Grundsätzlich legt das die jeweilige Verordnung fest.
Im Prinzip handelt es sich bei Botenfahrten weder um Taxi- noch um Mietwagenfahrten. Mehrwertsteuersatz ist 19 %, entscheidend dafür ist nicht die freie Preisvereinbarung sondern die fehlende Personenbeförderung.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
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Re: Botenfahrten mit Mietwagen erlaubt?
Vielen Dank, das hat sehr geholfen!
Außerdem, ist Gepäck von Fahrgästen in Taxi/Mietwagen rechtlich Fracht nach deutschem Frachtrecht?
Bucht ein Kunde explizit den Transport von Dingen in einem 'Taxi und bezahlt nur dafür, darf er dann trotzdem mitfahren, wenn ein Platz frei ist ohne dass das Taxamater mitläuft? Rechtlich müsste das eine Botenfahrt sein, bei der die Personenbeförderung nicht bezahlt wurde, aber aus Kulanz gewährt wird. Schwieriger Fall, hat da jemand schon Erfahrung mit gemacht?
Gruß
Außerdem, ist Gepäck von Fahrgästen in Taxi/Mietwagen rechtlich Fracht nach deutschem Frachtrecht?
Bucht ein Kunde explizit den Transport von Dingen in einem 'Taxi und bezahlt nur dafür, darf er dann trotzdem mitfahren, wenn ein Platz frei ist ohne dass das Taxamater mitläuft? Rechtlich müsste das eine Botenfahrt sein, bei der die Personenbeförderung nicht bezahlt wurde, aber aus Kulanz gewährt wird. Schwieriger Fall, hat da jemand schon Erfahrung mit gemacht?
Gruß
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Re: Botenfahrten mit Mietwagen erlaubt?
Nein! Sobald eine Personenbeförderung stattfindet, ist es ein Taxi oder Mietwagen und ist genehmigungspflichtig!Aggregator hat geschrieben:Bucht ein Kunde explizit den Transport von Dingen in einem 'Taxi und bezahlt nur dafür, darf er dann trotzdem mitfahren, wenn ein Platz frei ist ohne dass das Taxamater mitläuft? Rechtlich müsste das eine Botenfahrt sein, bei der die Personenbeförderung nicht bezahlt wurde, aber aus Kulanz gewährt wird. Schwieriger Fall, hat da jemand schon Erfahrung mit gemacht?
Hatten wir mit Tiere auch schon mal!
Das ganze Urteil kannst Du selber googlen! >>> Urteil vom 01.12.1992 - 14 S 2038/911. Wer gewerbsmäßig Tiere gegen Entgelt in einem Kraftfahrzeug transportiert ("Tiertaxi"), führt geschäftsmäßige und entgeltliche Personenbeförderung iSd § 1 Abs 1 S 1 PBefG auch durch, wenn ohne Aufpreis auf den Fahrten Personen, die die Tiere begleiten, mitbefördert werden.
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Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Botenfahrten mit Mietwagen erlaubt?
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung, das hat mir sehr weitergeholfen!
Gibt es außer der Rückkehrpflicht für Mietwagen noch andere Vorschriften, die es nicht möglich machen einen Mietwagen in einem völlig fremden Genehmigungsgebiet zu betreiben? Wie regeln das Firmen, die Langstreckenfahrten mit Mietwagen anbieten? Die müssten dann ja theoretisch sofort wieder zurückkommen, wenn der Gast in einer anderen Stadt ausgestiegen ist und kein Folgeauftrag vorliegt, richtig?
Gruß
Gibt es außer der Rückkehrpflicht für Mietwagen noch andere Vorschriften, die es nicht möglich machen einen Mietwagen in einem völlig fremden Genehmigungsgebiet zu betreiben? Wie regeln das Firmen, die Langstreckenfahrten mit Mietwagen anbieten? Die müssten dann ja theoretisch sofort wieder zurückkommen, wenn der Gast in einer anderen Stadt ausgestiegen ist und kein Folgeauftrag vorliegt, richtig?
Gruß
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Re: Botenfahrten mit Mietwagen erlaubt?
Vollkommen richtig. Es sei denn, dort besteht ein weitere Betriebssitz. Aber das ist eine eher ungewöhnliche Konstellation.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.