Eigenwirtschaftlichkeit - ein zweierlei Ding !

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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Guter_Kollege
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Eigenwirtschaftlichkeit - ein zweierlei Ding !

Beitrag von Guter_Kollege » 03.02.2017, 23:47

Untertitel: Kommt Taxigewerbe einmal mehr unter die Räder?

Ich gehe nicht im Einzelnen auf die rechtlichen Bedingungen der Eigenwirtschaftlichkeit ein, denn diese ist in zahlreichen
Rechtsprüchen und Kommentaren beurteilt worden. Eigenwirtschaftlichkeit ist ja nicht bloß Linienverkehr o.ä. vorbehalten, oder kommunalen
oder privaten Verkehrsträgern. So ist auch Gelegenheitsverkehr mit Taxen mal ÖPNV, mal nicht. Wobei Gelegenheitsverkehr weniger deswegen
ein solcher ist, weil ein Taxi gelegentlich in Fahrt kommt, wenn ein Fahrgast eines bestellt, sondern wenn der öffentlich beauftragte Verkehrsträger
des ÖPNV quasi eines (natürlich mehrere) bestellt. Sprich: einen Verkehr verdichtet oder ergänzt. Dann ist das Taxi auch auf Linie im ÖPNV.

Nun haben eine Handvoll Fraktionsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE die Eigenwirtschaftlichkeit von (Linien-)verkehren
derart kritisiert, dass sie die sogenannte Eigenwirtschaftlichkeit quasi als Fake geißelten: Sie als "konstruiert" bezeichnen.
Und das mit einem Antrag/Drucksache an den Bundestag: Drucksache 18/10978 18. Wahlperiode 25.01.2017
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/109/1810978.pdf

Auszug
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit der letzten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes hat der Gesetzgeber den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) neu justiert. Danach ist es möglich, dass sogenannte eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge für Linienverkehre des ÖPNV genehmigt werden, obwohl sie öffentliche Zuschüsse für die Beförderung von Schülern und Menschen mit Behinderungen erhalten. Der Begriff „Eigenwirtschaftlichkeit“ täuscht darüber hinweg, dass auch sogenannte eigenwirtschaftliche Verkehre zu entscheidenden Teilen mit Steuermitteln finanziert werden. Es handelt sich dabei also um eine konstruierte Eigenwirtschaftlichkeit.

Eine Vielzahl kommunaler Unternehmen sieht sich der Gefahr ausgesetzt, von eigenwirtschaftlichen Verkehrsanbietern aus dem Markt gedrängt zu werden,
da kommunale Unternehmen im Regelfall höhere Tariflöhne zahlen, während ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller – wegen der bei eigenwirtschaftlichen
Konkurrenzanträgen nicht anwendbaren Vergaberichtlinien – nicht an soziale aber auch ökologische Kriterien gebunden ist
.

Ich meine, nur Taxi und Mietwagen sind echter eigenwirtschaftlicher Verkehr; Das Bündnis 90/Grüne fordert nun

II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
1.) einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den weitgehenden Konkurrenzschutz des Personenbeförderungsgesetzes für eigenwirtschaftliche Verkehre abbaut....


Wollen wir hoffen, dass das Taxigewerbe dabei nicht völlig unter die Räder kommt. Wieviel Wettbewerb darf es denn noch sein? Wo sich die Antragsteller um faire Bedingungen für ÖPNV und kommunale Verkehrsträger sorgen, um ehrliche Kalkulationen, faire Löhne für die Angestelltenn und durchsichtige, günstige Preise für den Kunden (besonders auch benachteiligte), da ist von Taxi gar nicht mehr die Rede. Das darf gerne von anderen "eigenwirtschaftlichen Verkehrsanbietern aus dem Markt gedrängt .... werden".

Da ist das fair? Zweierlei Maß?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 04.02.2017, 01:58, insgesamt 3-mal geändert.

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