Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich der Preisvereinbarung.
Innerhalb des Pflichtfahrgebietes muss ich ja nach Taxameter fahren und darf mit meinem Fahrgast keinen Festpreis ausmachen.
Wenn das Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt dann darf ich für die komplette Strecke den Fahrpreis vereinbaren (§ 37 Absatz 3 BOKraft)
Aber wie verhält sich das wenn nicht das Ziel sondern die Aufnahme des Fahrgast es außerhalb des Pflichtfahrgebietes Erfolg und sich das Ziel dann wieder in meinem Bereich befindet. Muss dann nach dem Taxameter gefahren werden oder darf ich den Preis mit dem Kunden vereinbaren. In manchen Taxiverordnungen steht nämlich das bei der Zieadresse oder Aufnahme außerhalb des Pflichtfahrgebietes der Preis frei bestimmt werden kann und in anderen Verordnungen, sowie im Gesetz steht ja nur bei der Zieadresse.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
LG
Chris2309
Ich habe eine Frage bezüglich der Preisvereinbarung.
Innerhalb des Pflichtfahrgebietes muss ich ja nach Taxameter fahren und darf mit meinem Fahrgast keinen Festpreis ausmachen.
Wenn das Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt dann darf ich für die komplette Strecke den Fahrpreis vereinbaren (§ 37 Absatz 3 BOKraft)
Aber wie verhält sich das wenn nicht das Ziel sondern die Aufnahme des Fahrgast es außerhalb des Pflichtfahrgebietes Erfolg und sich das Ziel dann wieder in meinem Bereich befindet. Muss dann nach dem Taxameter gefahren werden oder darf ich den Preis mit dem Kunden vereinbaren. In manchen Taxiverordnungen steht nämlich das bei der Zieadresse oder Aufnahme außerhalb des Pflichtfahrgebietes der Preis frei bestimmt werden kann und in anderen Verordnungen, sowie im Gesetz steht ja nur bei der Zieadresse.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
LG
Chris2309
Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Also in die zuständige TO schauen.
Prinzipiell gilt im Pflichtfahrgebiet Tarifpflicht.
Wenn der Start- oder Zielpunkt außerhalb ist, dann
eben nicht.
Prinzipiell gilt im Pflichtfahrgebiet Tarifpflicht.
Wenn der Start- oder Zielpunkt außerhalb ist, dann
eben nicht.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Für den ausserhalb des PFG's liegenden Fahrtanteil kann der Preis frei vereinbart werden.
Wenn bei Fahrtantritt für eine 'Auswärtsfahrt' ein Gesamtpreis vereinbart wird, sollte dieser über dem Preis liegen, der bis zur PFG-Grenze zu bezahlen wäre, andernfalls würdest Du den Pflichtpreis unterbieten. Dann kann auch das Taxameter von Anfang an ausbleiben, es muss ja kein Preis mehr ermittelt werden.
Das gilt für Hin- wie auch Rückfahrten.
Obacht !
Viele Gemeinden haben ihr PFG unrechtmässig weit ausgedehnt. Das PFG endet an der gemeindlichen Zuständigkeitsgrenze !
Die für Dich geltenden Verordnungen findest Du HIER 1-09 und 1-10
Wenn bei Fahrtantritt für eine 'Auswärtsfahrt' ein Gesamtpreis vereinbart wird, sollte dieser über dem Preis liegen, der bis zur PFG-Grenze zu bezahlen wäre, andernfalls würdest Du den Pflichtpreis unterbieten. Dann kann auch das Taxameter von Anfang an ausbleiben, es muss ja kein Preis mehr ermittelt werden.
Das gilt für Hin- wie auch Rückfahrten.
Obacht !
Viele Gemeinden haben ihr PFG unrechtmässig weit ausgedehnt. Das PFG endet an der gemeindlichen Zuständigkeitsgrenze !
Die für Dich geltenden Verordnungen findest Du HIER 1-09 und 1-10
Zuletzt geändert von sivas am 06.09.2016, 21:03, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Vorsicht, das Taxamater hat Kassenfunktion, da muss jede Einnahme durch ein mitlaufendes Taxameter dokumentiert werden. Auch bei Fahrten von und nach außerhalb.sivas hat geschrieben:Für den ausserhalb des PFG's liegenden Fahrtanteil kann der Preis frei vereinbart werden.
...Dann kann auch das Taxameter von Anfang an ausbleiben, es muss ja kein Preis mehr ermittelt werden.
Demokratisch legimitierte Authorität:
Eine Horde inkompetenter Lügner, die einen ignoranten Pöbel mit falschen Versprechungen dazu gebracht haben, sie zu wählen.
(Jussi Adler Olsen)
Eine Horde inkompetenter Lügner, die einen ignoranten Pöbel mit falschen Versprechungen dazu gebracht haben, sie zu wählen.
(Jussi Adler Olsen)
Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
aber nur für Gelegenheitsfahrten, bei denen der Fahrpreis mit ihm ermittelt wird. Einnahmen aus Pauschalfahrten, die ja auch oft Rechnungsfahrten sind, werden gesondert erfasst - oder auch nichtTipp hat geschrieben:Vorsicht, das Taxamater hat Kassenfunktion
Zuletzt geändert von sivas am 07.09.2016, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
sivas hat geschrieben:Für den ausserhalb des PFG's liegenden Fahrtanteil kann der Preis frei vereinbart werden.
Wenn bei Fahrtantritt für eine 'Auswärtsfahrt' ein Gesamtpreis vereinbart wird, sollte dieser über dem Preis liegen, der bis zur PFG-Grenze zu bezahlen wäre, andernfalls würdest Du den Pflichtpreis unterbieten.
Sachlich falsch.
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Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
sivas hat geschrieben:aber nur für Gelegenheitsfahrten, bei denen der Fahrpreis mit ihm ermittelt wird. Einnahmen aus Pauschalfahrten, die ja auch oft Rechnungsfahrten sind, werden gesondert erfasst - oder auch nichtTipp hat geschrieben:Vorsicht, das Taxamater hat Kassenfunktion
Blödsinn hoch 3.
Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Umsatzsteuergesetz §12 (Steuersätze):
Daraus folgt, dass Fahrziele, die mehr als 50 km von der Gemeindegrenze
entfernt sind, automatisch dem normalen Steuersatz von 19% unterliegen.
Hervorhebung von mir
"Innerhalb einer Gemeinde" ist gleichzusetzen mit Pflichtfahrgebiet.(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
...
10.
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
a)
innerhalb einer Gemeinde oder
b)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
...
Daraus folgt, dass Fahrziele, die mehr als 50 km von der Gemeindegrenze
entfernt sind, automatisch dem normalen Steuersatz von 19% unterliegen.
Hervorhebung von mir
Zuletzt geändert von eichi am 07.09.2016, 14:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Für mein Dafürhalten muss die Uhr dennoch eingeschaltet werden und die Differenz zwischen dem angezeigten Betrag und des vereinbarten Fahrpreises wird dann in der Buchhaltung wieder ausgebucht.
In der Demokratie DARF der Mensch eine Meinung haben, er MUSS nicht.
_________________________________________________________________
Dieter Nuhr, Autor und Kabarettist
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Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Wenn eine Tour über das Pflichtfahrgebiet hinaus zu einem vereinbarten Festpreis gefahren wird, ist die Fahrt mit Taxameter nicht zulässig. Wenn die Fahrt mit Uhr durchgeführt wird, darf auch nur der angezeigte Fahrpreis berechnet werden. Spezialitäten wie "Uhr + 19%" sind dementsprechend auch illegal.
Die StVO behindert meinen Fahrstil!
- Taxi Georg
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Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Solche Geschichten habe ich hier in Düsselstadt auch schon gehört.TomsTaxi hat geschrieben:Spezialitäten wie "Uhr + 19%" sind dementsprechend auch illegal.
Oder Fahrten außerhalb des PFG. 7% von der Uhr abziehen und 19% drauf!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 07.09.2016, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Chris ? Chris2309 ... wo bist Du ?
haben wir Dich verwirrt ?
so ist das halt bei Taxlern, Drei Anwesende und Fünf verschiedene Ansichten ... und alle haben recht ...
haben wir Dich verwirrt ?
so ist das halt bei Taxlern, Drei Anwesende und Fünf verschiedene Ansichten ... und alle haben recht ...
Zuletzt geändert von sivas am 07.09.2016, 22:00, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
nein, diese aussage ist falsch.Tipp hat geschrieben:...
Vorsicht, das Taxamater hat Kassenfunktion, da muss jede Einnahme durch ein mitlaufendes Taxameter dokumentiert werden. Auch bei Fahrten von und nach außerhalb.
Zuletzt geändert von taxipost am 08.09.2016, 07:52, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
wo hast du das her?eichi hat geschrieben:...
"Innerhalb einer Gemeinde" ist gleichzusetzen mit Pflichtfahrgebiet.
...
aha, gemeindegrenze.eichi hat geschrieben:...
...
Daraus folgt, dass Fahrziele, die mehr als 50 km von der Gemeindegrenze
...
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Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
@sivas
Ja jetzt bin ich irgendwie noch mehr verwirrt.
Ich frage deshalb, weil der Ludwigshafener Taxitarif erheblich günstiger (Grundpreis: 2.50 Euro / ab 3 km je 1,60 Euro pro km) ist wie der Mannheimer Taxitarif.
( Grundpreis: 3,50 Euro / ab 2 km je 1,80 Euro pro km)
Wenn ich jetzt in mannheim Taxifahrer wäre, würde es mir ja nix ausmachen mit Uhr zu fahren. Aber so wäre es für jemand der knapp über der Ländergrenze in mannheim wohnt günstiger ein Taxi aus Ludwigshafen zu rufen, wenn er eh nach Ludwigshafen will, da der Tarif viel günstiger ist.
In der BOKraft steht ja drin das nicht nach Taxameter gefahren werden muss, wenn die ZIELDRESSE außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist. So ist ja wie schon gesagt nur die Aufnahme außerhalb und das Ziel weiter innerhalb des Pflichtfahrgebietes. Und meines Wissens kann sich darüber auch eine erlassene TaxiOrdnung nicht einfach hinwegsetzen...
Aber da in meiner TO eh nicht drinsteht, dass auch bei Aufnahme außerhalb der Preis frei vereinbart werden kann, bleibt mir wohl nix anderes übrig als nach Uhr zu fahren
LG
Chris2309
Ja jetzt bin ich irgendwie noch mehr verwirrt.
Ich frage deshalb, weil der Ludwigshafener Taxitarif erheblich günstiger (Grundpreis: 2.50 Euro / ab 3 km je 1,60 Euro pro km) ist wie der Mannheimer Taxitarif.
( Grundpreis: 3,50 Euro / ab 2 km je 1,80 Euro pro km)
Wenn ich jetzt in mannheim Taxifahrer wäre, würde es mir ja nix ausmachen mit Uhr zu fahren. Aber so wäre es für jemand der knapp über der Ländergrenze in mannheim wohnt günstiger ein Taxi aus Ludwigshafen zu rufen, wenn er eh nach Ludwigshafen will, da der Tarif viel günstiger ist.
In der BOKraft steht ja drin das nicht nach Taxameter gefahren werden muss, wenn die ZIELDRESSE außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist. So ist ja wie schon gesagt nur die Aufnahme außerhalb und das Ziel weiter innerhalb des Pflichtfahrgebietes. Und meines Wissens kann sich darüber auch eine erlassene TaxiOrdnung nicht einfach hinwegsetzen...
Aber da in meiner TO eh nicht drinsteht, dass auch bei Aufnahme außerhalb der Preis frei vereinbart werden kann, bleibt mir wohl nix anderes übrig als nach Uhr zu fahren
LG
Chris2309
Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Außerhalb des Pflichtfahrgebiets kannst Du den Fahrpreis frei vereinbaren. Das gilt sowohl für Ziel- als auch für Aufnahmeorte, die außerhalb liegen.Chris2309 hat geschrieben:Aber da in meiner TO eh nicht drinsteht, dass auch bei Aufnahme außerhalb der Preis frei vereinbart werden kann, bleibt mir wohl nix anderes übrig als nach Uhr zu fahren
Das ist richtig und hat auch den gleichen Hintergrund wie die von Dir gewünschte Tariffreiheit.Chris2309 hat geschrieben:Und meines Wissens kann sich darüber auch eine erlassene TaxiOrdnung nicht einfach hinwegsetzen...
Die Landesregierungen und die von ihnen beauftragten Stellen (z. B. die Genehmigungsbehörden) sind nur ermächtigt, Beförderungsentgelte innerhalb ihres örtlichen Zuständigkeitsbereiches festzulegen (§ 51 PBefG). Deswegen können die Behörden in Ludwigshafen keine Fahrpreise in Mannheim vorgeben. Täten sie es doch, wäre dies ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Privatautonomie (Art. 2 Abs. 1 GG), zu dem in Ermangelung einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage keine Landesregierung ermächtigt ist.
§ 37 Abs. 3 BOKraft ist irreführend, wenn man ihn nicht genau liest. In Satz 1 ist nur die Hinweispflicht, die den Fahrer bei Auswärtsfahrten trifft, geregelt, nicht etwa, dass er von einer (ohnehin nicht bestehenden) Tarifpflicht entbunden wäre. Satz 2 regelt dann, was als vereinbart gilt, wenn keine Einigung mit dem Fahrgast erzielt werden konnte. § 37 Abs. 3 BOKraft regelt nicht die Tariffreiheit bei Auswärtsfahrten, sondern setzt diese schon als bestehend voraus.
Dass hier ledglich Fahrten, deren Ziel außerhalb liegt, ausdrücklich genannt werden, beruht wahrscheinlich allein darauf, dass der Gesetzgeber seinerzeit Funkbestellungen u. ä. noch nicht kannte.
Für den Fahrer besteht dadurch allerdings der Vorteil, dass er nur bei solchen Fahrten, deren Ziel außerhalb liegt, auf die Möglichkeit, das Beförderungsentgelt frei zu vereinbaren, hinweisen muss. Bei Fahrten, die außerhalb des Pflichtgebiets beginnen besteht diese Hinweispflicht nicht, so dass bei ihnen der unterbliebene Hinweis auch nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann (vgl. § 45 Abs. 2 Nr. 6 g BOKraft).
Zuletzt geändert von Yes am 09.09.2016, 14:37, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Das macht Sinn.
Vielen dank für die detailierte Antwort
LG
Chris2309
Vielen dank für die detailierte Antwort
LG
Chris2309
Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Bedenke auch, dass eine Beförderungspflicht nur innerhal der PFG besteht ! Kommt es zu keiner Einigung über einen Fahrpreis 'nach ausserhalb', kannst Du die Duchführung der Fahrt ablehnen.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Preisvereinbarung Pflichtfahrgebiet Taxi
Mus er doch gar nicht. Denn wenn keine Einigung zustande kommt - und damit gilt, dass der reguläre Fahrpreis als vereinbart gilt,
dann wird der potenzielle Fahrgast von sich aus auf die Beförderung verzichten. Oder eben seufzend (oder fluchend etc.) zustimmen.
Meistens natürlich sucht er sich dann einen Taxikollegen, der zum Dumpingpreis fährt.
dann wird der potenzielle Fahrgast von sich aus auf die Beförderung verzichten. Oder eben seufzend (oder fluchend etc.) zustimmen.
Meistens natürlich sucht er sich dann einen Taxikollegen, der zum Dumpingpreis fährt.