Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
- Taxi-Helmut
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Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Vor 6 (!) Monaten hatte ich einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Versicherung (HUK-Coburg) hat bisher alle Rechnungen bezahlt, bis auf meinen Verdienstausfall. Bis jetzt wollte jede Versicherung im ähnlich gelagerten Fällen eine Nachweis über den Verdienst der letzten 90 Tagen vor dem Unfall. Nach Abzug der Mehrwertsteuer und 30% eingesparte variable Kosten (Benzin, Öl usw) wurde der Nettobetrag pro Werkstatt-Tag ausgezahlt. Ich glaube das heißt "Bergerische Formel"? Alle 4 Wochen kommen neue völlig unsinnige Forderungen, z.B. die Umsatzsteuer-Abrechnungen der letzten 3 (!) Jahre und jetzt noch die Umsatzsteuervoranmeldung und Einkommensbescheide für 2015 und 2016(!!). Die Sachbearbeiterin hat ja nun überhaupt keine Ahnung. Das traurige ist, ich habe einen "Verkehrs"-Rechtsanwalt. Leider wird der nicht nach meinem Sinn tätig und reicht die Anfragen der Versicherung nur an mich weiter. Also mach ich seine Arbeit. Leider kann man nicht so einfach einen neuen Anwalt beauftragen, ohne für zwei Anwälte zu zahlen. Die Rechtsschutz zahlt nur einen Anwalt.
Ich wollte nun wissen, ob jemand eine ähnliche Situation hatte und wie er sie gelöst hat? Oder ob jemand ein Urteil kennt wo auch die Haftpflichtversicherung überzogene Forderungen gestellt hat und in ihre Schranken verwiesen worden ist. Mir würde auch der Wortlaut der "Bergerischen Formel" helfen oder Urteile wo diese erwähnt wurde.
Ich Danke Euch für das Lesen des vielen Textes, aber es ist ein beschissenes Gefühl so machtlos gegenüber diesen Versicherungen und leider auch manchen Anwälten zu sein.
P.S. Die Frage habe ich auch bei Motor-Talk gepostet.
Ich wollte nun wissen, ob jemand eine ähnliche Situation hatte und wie er sie gelöst hat? Oder ob jemand ein Urteil kennt wo auch die Haftpflichtversicherung überzogene Forderungen gestellt hat und in ihre Schranken verwiesen worden ist. Mir würde auch der Wortlaut der "Bergerischen Formel" helfen oder Urteile wo diese erwähnt wurde.
Ich Danke Euch für das Lesen des vielen Textes, aber es ist ein beschissenes Gefühl so machtlos gegenüber diesen Versicherungen und leider auch manchen Anwälten zu sein.
P.S. Die Frage habe ich auch bei Motor-Talk gepostet.
Zuletzt geändert von Taxi-Helmut am 16.01.2016, 21:43, insgesamt 1-mal geändert.
Jute Kasse, Helmut
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Warum schaust Du nicht auf meinem Blog nach?
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Es ist eine nicht ganz untyische Taktik, dass die Versicherung lediglich den größten Teil der Schadensforderung anstandslos ausgleicht und sich wegen des Nutzungs-, Verdienstausfalls oder sonstigen relativ geringfügigen Forderungen verklagen lässt, weil oftmals der Geschädigte wegen der Geringfügigkeit des Restbetrags dann doch wieder von einem Prozess absieht und sich zudem auch die Einsatzfreude des Anwalts wegen des durch den niedrigeren Streitwert verminderten Honorars ebenso verringern kann.Taxi-Helmut hat geschrieben:Die Versicherung (HUK-Coburg) hat bisher alle Rechnungen bezahlt, bis auf meinen Verdienstausfall.
Schau mal hier nach: http://www.captain-huk.de
Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Ich hab mich bisher immer mit EUR 100 pro Schicht zufriedengegeben. Mein Anwalt hat mal bei einem Prozess einen dokumentierten "Hinweis" des Richters zu der Schadenersatzhöhe bekommen. Seitdem fordert er immer diese Summe, wenn detaillierte Nachweise keinen höheren Betrag ergeben würden. Das hat eigentlich immer geklappt.
Wenn Du Umsatznachweise der Vormonate zur Verfügung gestellt hast, sollte die Versicherung schon begründen, warum die nicht ausreichen. Das ist ja schließlich kein Versicherungswunschkonzert. Aber das sollte eigentlich der Anwalt regeln. Den muss allerdings nicht Deine Rechtsschutz, sondern die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen.
Wenn Du Umsatznachweise der Vormonate zur Verfügung gestellt hast, sollte die Versicherung schon begründen, warum die nicht ausreichen. Das ist ja schließlich kein Versicherungswunschkonzert. Aber das sollte eigentlich der Anwalt regeln. Den muss allerdings nicht Deine Rechtsschutz, sondern die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
- Taxi-Helmut
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Marvin hat geschrieben:Ich hab mich bisher immer mit EUR 100 pro Schicht zufriedengegeben. Mein Anwalt hat mal bei einem Prozess einen dokumentierten "Hinweis" des Richters zu der Schadenersatzhöhe bekommen. Seitdem fordert er immer diese Summe, wenn detaillierte Nachweise keinen höheren Betrag ergeben würden. Das hat eigentlich immer geklappt.
Wenn Du Umsatznachweise der Vormonate zur Verfügung gestellt hast, sollte die Versicherung schon begründen, warum die nicht ausreichen. Das ist ja schließlich kein Versicherungswunschkonzert. Aber das sollte eigentlich der Anwalt regeln. Den muss allerdings nicht Deine Rechtsschutz, sondern die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen.
Die Rechtsschutz tritt ja nur in Vorleistung und holt sich dann das Honorar bei der gegnerischen Haftpflicht zurück.
Die HUK-Coburg beruft sich auf §119 Absatz 3 des VVG: "Belege .... verlangen, als deren Beschaffung dem Dritten (das bin ich) billigerweise zugemutet werden kann." Deshalb akzeptieren die meisten Gerichte die sogenannte "Bergerische Formel", siehe Text unten.
Nutzungsausfall ist was für private Autos. Da gibt es eine Tabelle und ist nach Hubraum und PS gegliedert. Ein Gewerbetreibender macht Verdienstausfall geltend. Gängig ist die Berechnung nach der "Bergerischen Formel". Verdienst der letzten 3 Monate geteilt durch 90, den ermittelten Wert mal den Ausfalltagen (Werkstattaufenthalt). Aber wo finde ich diese Bergerische Formel oder wo ist sie schon mal aktenkundig erwähnt worden?
Meinen Anwalt kannst Du vergessen. Eine faule Socke, der mich die ganzen Schreiben an die Haftpflichtversicherung beantworten lässt. Die Rechtsschutz bezahlt aber nur einen Anwalt. Der Gesamtschaden war mal um die 10.000 Euro, die Restforderung (Verdienstausfall) liegt noch bei ca. 1.700 Euro, plus ein paar Taxifahrten zur Werkstatt. Für diese paar Kröten will der Anwalt nicht klagen, da geht ihm ja die relativ hohe Vergleichsgebühr flöten.
Zuletzt geändert von Taxi-Helmut am 17.01.2016, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.
Jute Kasse, Helmut
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Ich habe schon gesucht aber nichts gefunden, was auf mich zutrifft. Viele Fälle habe ich bei Google gefunden, aber nichts passte. Auch auf Deinen Blog gibt es nichts was auf meinen Fall zutrifft. Oder zeige mir was konkretes. Alles dreht sich um Mietwagen, Nutzungsausfall und Abrechnung nach Gutachten oder auch um Mehrwagenbetriebe. Trifft alles nicht zu.Guter_Kollege hat geschrieben:Warum schaust Du nicht auf meinem Blog nach?
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Nutzungsausfall ist was für private Autos. Da gibt es eine Tabelle und ist nach Hubraum und PS gegliedert. Ein Gewerbetreibender macht Verdienstausfall geltend. Gängig ist die Berechnung nach der "Bergerischen Formel". Verdienst der letzten 3 Monate geteilt durch 90, den ermittelten Wert mal den Ausfalltagen (Werkstattaufenthalt). Aber wo finde ich diese Bergerische Formel oder wo ist sie schon mal aktenkundig erwähnt worden?
Also erst einmal mein Problem lesen und dann meckern Mich interessieren auch keine Blogs oder Fratzenbücher, ich möchte eine klare Antwort von einem Kollegen die hilfreich ist.
Ich habe trotzdem mal Dein Blog 2 Stunden(!) durchgelesen und habe viele Nützliches gefunden, vielleicht werde ich doch noch ein Fan von deinem Blog?
Jute Kasse, Helmut
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Der vom Forumsmitglied Yes gepostete Verweis zur Webseite Captain HUK ist für das Thema die bessere Quelle.
Darum habe ich sie sogar auf meinem Blog gelinkt
Darum habe ich sie sogar auf meinem Blog gelinkt
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 17.01.2016, 16:45, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Guter_Kollege hat geschrieben:Der vom Forumsmitglied Yes gepostete Verweis zur Webseite Captain HUK ist für das Thema die bessere Quelle.
Darum habe ich sie sogar auf meinem Blog gelinkt
Auch da habe ich eine Stunde verbracht und nichts gefunden.
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Ich miete immer ein Ersatzfahrzeug an.Thema erledigt.
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
KlareWorte hat geschrieben:Ich miete immer ein Ersatzfahrzeug an.Thema erledigt.
Da ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben noch größer. Eine Ersatztaxe kostet um die 350 Euro am Tag, wenn das mal reicht? Da muss Deine Taxe schon mit zwei Fahrern besetzt sein, um diese hohen Kosten zu rechtfertigen.
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Moin, soll jetzt nicht hämisch klingen, aber wer sich in Verkehrsrecht vom erfolgreichen Scheidungsanwalt der Nachbarin vertreten lässt, ist selber schuld.Taxi-Helmut hat geschrieben: ...Meinen Anwalt kannst Du vergessen. Eine faule Socke, der mich die ganzen Schreiben an die Haftpflichtversicherung beantworten lässt....
Es gibt in Berlin genug Anwälte (vornehmlich die, die sich in den 80ern mit Taxefahren ihr Studium finanziert haben), die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben und Dir diesen Gang nach Canossa hätten ersparen können....
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
ilkoep hat geschrieben:Moin, soll jetzt nicht hämisch klingen, aber wer sich in Verkehrsrecht vom erfolgreichen Scheidungsanwalt der Nachbarin vertreten lässt, ist selber schuld.Taxi-Helmut hat geschrieben: ...Meinen Anwalt kannst Du vergessen. Eine faule Socke, der mich die ganzen Schreiben an die Haftpflichtversicherung beantworten lässt....
Es gibt in Berlin genug Anwälte (vornehmlich die, die sich in den 80ern mit Taxefahren ihr Studium finanziert haben), die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben und Dir diesen Gang nach Canossa hätten ersparen können....
Witzbold. Mein Anwalt ist ein Verkehrsfach-Anwalt, mit 30 Jahre Berufserfahrung und deshalb wahrscheinlich unmotiviert. So ein popliges Mandat bringt wenig Honorar. Junge Anwälte sind da manchmal motivierter.
Ich habe immer noch nicht meinen vollen Verdienstausfall. gerade mal 50% der geforderten Summe. Wenn das so bleibt, habe ich als Einzel-Unternehmer 50 Euro pro Werkstatt-Tag bekommen. Aber die Abschlußrechnung vom Anwalt ist schon gekommen.
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Ruhig bleiben. Die Zinsen sprechen für dich.
Ich bin seit über 2 Jahren in einem Haftpflichtfall vor Gericht, wo ich 1000% unschuldig bin.
Seit 2 Jahren verweigert die gegnerische Versicherung die Zahlung mit dubiosesten Begründungen.
Macht nichts: Vor wenigen Wochen gabs in 1. Instanz ein Urteil zu meinen Gunsten. Ich freue mich auf mehrere tausend Euro Zinsen. 5% über Basis seit 2 Jahren.
Besser hätte ich mein Geld nicht anlegen können. Jetzt kann ich fast nur noch hoffen, dass sie in Berufung gehen. Und es noch 1-2 Jahre länger dauert, bis ich das Geld bekomme.
Sieh es gelassen: Egal wie lange es dauert: Hauptsache am Ende bekommst du Recht!
Ich bin seit über 2 Jahren in einem Haftpflichtfall vor Gericht, wo ich 1000% unschuldig bin.
Seit 2 Jahren verweigert die gegnerische Versicherung die Zahlung mit dubiosesten Begründungen.
Macht nichts: Vor wenigen Wochen gabs in 1. Instanz ein Urteil zu meinen Gunsten. Ich freue mich auf mehrere tausend Euro Zinsen. 5% über Basis seit 2 Jahren.
Besser hätte ich mein Geld nicht anlegen können. Jetzt kann ich fast nur noch hoffen, dass sie in Berufung gehen. Und es noch 1-2 Jahre länger dauert, bis ich das Geld bekomme.
Sieh es gelassen: Egal wie lange es dauert: Hauptsache am Ende bekommst du Recht!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
das sind ca. 5,01% .Sascha1979 hat geschrieben:...5% über Basis seit 2 Jahren.
...
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Sascha1979 hat geschrieben:Ruhig bleiben. Die Zinsen sprechen für dich.
Ich bin seit über 2 Jahren in einem Haftpflichtfall vor Gericht, wo ich 1000% unschuldig bin.
Seit 2 Jahren verweigert die gegnerische Versicherung die Zahlung mit dubiosesten Begründungen.
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Besser hätte ich mein Geld nicht anlegen können. Jetzt kann ich fast nur noch hoffen, dass sie in Berufung gehen. Und es noch 1-2 Jahre länger dauert, bis ich das Geld bekomme.
Sieh es gelassen: Egal wie lange es dauert: Hauptsache am Ende bekommst du Recht!
Das Problem ist ja mein Anwalt will nicht klagen. Ich habe ihm schon mehrfach aufgefordert, mit Frist, zu klagen. Keine Reaktion. Warum? Es gibt mehr Honorar wenn er nicht klagt.
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Der Anwalt ist ein DIENSTleister. Wenn er sich weigert würde ich ganz schnell das Mandat entziehen und einen anderen mandatieren.Taxi-Helmut hat geschrieben:Sascha1979 hat geschrieben:Ruhig bleiben. Die Zinsen sprechen für dich.
Ich bin seit über 2 Jahren in einem Haftpflichtfall vor Gericht, wo ich 1000% unschuldig bin.
Seit 2 Jahren verweigert die gegnerische Versicherung die Zahlung mit dubiosesten Begründungen.
Macht nichts: Vor wenigen Wochen gabs in 1. Instanz ein Urteil zu meinen Gunsten. Ich freue mich auf mehrere tausend Euro Zinsen. 5% über Basis seit 2 Jahren.
Besser hätte ich mein Geld nicht anlegen können. Jetzt kann ich fast nur noch hoffen, dass sie in Berufung gehen. Und es noch 1-2 Jahre länger dauert, bis ich das Geld bekomme.
Sieh es gelassen: Egal wie lange es dauert: Hauptsache am Ende bekommst du Recht!
Das Problem ist ja mein Anwalt will nicht klagen. Ich habe ihm schon mehrfach aufgefordert, mit Frist, zu klagen. Keine Reaktion. Warum? Es gibt mehr Honorar wenn er nicht klagt.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Das Problem ist ja mein Anwalt will nicht klagen. Ich habe ihm schon mehrfach aufgefordert, mit Frist, zu klagen. Keine Reaktion. Warum? Es gibt mehr Honorar wenn er nicht klagt.[/quote]
Der Anwalt ist ein DIENSTleister. Wenn er sich weigert würde ich ganz schnell das Mandat entziehen und einen anderen mandatieren.[/quote]
Dann zahl ich doppelt. Die Rechtschutz zahlt nur einen Anwalt.
Der Anwalt ist ein DIENSTleister. Wenn er sich weigert würde ich ganz schnell das Mandat entziehen und einen anderen mandatieren.[/quote]
Dann zahl ich doppelt. Die Rechtschutz zahlt nur einen Anwalt.
Jute Kasse, Helmut
Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Wie viel Tage musstest Du denn auf Dein Fahrzeug verzichten?Taxi-Helmut hat geschrieben:...die Restforderung (Verdienstausfall) liegt noch bei ca. 1.700 Euro, plus ein paar Taxifahrten zur Werkstatt.
...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: Verdienstausfall nach Haftpflichtschaden (E-Unternehmer)
Richtig. Und in diesem Zusammenhang haben wir auch diskutiert, was passiert, wenn der Basiszinssatz negativ wird.taxipost hat geschrieben:das sind ca. 5,01% .Sascha1979 hat geschrieben:...5% über Basis seit 2 Jahren.
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Die Meinung der Juristen war, dass dieser nicht unter 0 fallen kann und man immer mindestens 5% bekommt. Erklärung weiß ich aber nicht mehr.
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