Kindersitze im Taxi

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
Volker-Hamburg
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Kindersitze im Taxi

Beitrag von Volker-Hamburg » 10.12.2015, 04:01

Vorab: Ich habe die Suche im Forum intensiv genutzt. Trotz vieler gelesener Diskussionen finde ich zu diesem Thema keine Infos, die ich als aktuellen relativ gesicherten Stand der Erkenntnis/Rechtsprechung erkennen kann.

Deshalb meine Frage: Bin ich als Taxi-Fahrer stets verantwortlich und gfls haftbar für Fahrten bei denen Kinder nicht entsprechend angeschnallt/gesichert sind, wie sie es eigentlich sein sollten, obwohl die Eltern es ausdrücklich anders wollen?

Meine Gedanken dazu:

Wenn sich ein erwachsener Mensch im Taxi nicht anschnallt ist es in der Regel wohl sein eigenes (rechtliches) Risiko.

Gilt analog = Wenn die Eltern (bzw. erwachsenene Begleitpersonen) entscheiden, dass ein Kind (aus welchen Gründen auch immer!) nicht entsprechend gesichert wird, tragen dann (nur) sie die Verantwortung?

Bedenke: Auch Kleinkinder als Fahrgäste könnten theoretisch Herzprobleme oder sonst etwas haben, die eine Anschnallpflicht eventuell ausschließen. Wie weit bin ich da in der Pflicht zur Kontrolle? Oder kann ich diese Verantwortung eben gesamt auf die Entscheidung der erwachsenen Begleitpersonen abwälzen?

Bei Warentransporten ist sicherlich stets auch der Fahrer verantwortlich, klar! Aber wie ist das bei Familien mit eindeutiger Ansage durch die erwachsenen Begleitpersonen, dass sie das Risiko kennen und momentan für die Fahrt akzeptieren?

Mir geht es hier nicht um moralische Fragen, sondern nur darum, wie es rechtlich ist..? Gibt es eindeutige Urteile?

Nochmals ein Sorry, falls ich trotz langer Suche keine zufriedenstellende Infos gefunden habe.. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass Links in älteren posts oftmals nicht mehr funktionieren und diese Infos dem aktuellen Interessenten dann nicht zur Verfügung stehen.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 10.12.2015, 04:48

Du als Fahrer bist bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren immer in der Pflicht und Haftung, egal was die Eltern möchten oder sagen.
Du bekommst die Punkte in Flensburg und auch das Verwarngeld/Bußgeld, nicht die Eltern.
Wenn Eltern sich weigern das Kind anzuschnallen müssen sie halt laufen.
http://www.bussgeldkatalog.de/anschnallpflicht/
http://taxipedia.info/pflicht-zur-benut ... n-im-taxi/

P.S.: Eine Befreiung von der Gutpflicht aus gesundheitlichen Gründen muß mitgeführt werden.
http://www.oldenburg.de/nc/de/startseit ... licht.html

Übrigens hat mich das googeln der drei Links gerade einmal 5 min Zeit gekostet :wink:
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 10.12.2015, 04:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von am » 10.12.2015, 16:08

1 min Suche ergab das hier:

http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... tz#p167657


Ganz klar: Bei Kindern haftet der Fahrer.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von LRKN » 10.12.2015, 16:26

Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer für das Anschnallen ALLER Passagiere verantwortlich. Also egal ob Kind oder Erwachsener. Wenn sich einer nicht anschnallt oder sein Kind nicht sichern lassen will, darfst du garnicht erst losfahren. Soweit zur Theorie. Wenn es zu einem Unfall kommt, ein Fahrgast nicht angeschnallt war und er deswegen Verletzungen erlitten hat, dann ist grundsätzlich der Fahrer haftbar für die Schäden. Die Versicherung könnte also versuchen den finanziellen Schaden von dem Fahrer erstattet zu bekommen.

Praktisch ist es ja etwas schwierig umzusetzen. Ich meine mich auch Dunkel an ein Urteil zu erinnern, wo ein Taxifahrer wegen Beförderungsverweigerung bestraft wurde, weil er sich geweigert hatte ein Fahrgast zu befördern, der sich nicht anschnallen wollte.

Und so weit ich weiß muss jeder, der aus medizinischen Gründen von der Anschnallpflicht befreit ist, ein entsprechendes Dokument mitführen. Also solltest du zumindest nachfragen, ob es ein entsprechendes Dokument gibt oder zumindest ein Attest.

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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Volker-Hamburg » 11.12.2015, 05:18

Vielen Dank für die Antworten!

"Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer für das Anschnallen ALLER Passagiere verantwortlich. Also egal ob Kind oder Erwachsener..."

Genau das war mir nicht so eindeutig klar, da ich dieses den entsprechenden Paragrafen nicht entnehmen konnte.. Da las ich nur, dass es "so und so zu sein hat bzw. xy nicht erlaubt ist." Keine klaren Verantwortlichkeiten für den Fahrer..

Auch wenn ich die meisten angegebenen Links durchaus vorab gesehen hatte, war es mir rechtlich nicht eindeutig genug, dass der Fahrer auch bei der Personenbeförderung IMMER in der Verantwortung steht. Ich hätte gedacht, dass die Eigenverantwortung von erwachsenen Menschen (ersatzweise Eltern für ihre Kinder) über der Verantwortlichkeit des Fahrers steht.

Nun, wieder etwas dazugelernt. Dankeschön! :)

@am = den Link hatte ich auch innerhalb von 1 Minute gefunden. Das Lesen von 75 Beiträgen (inkl. verlinkter Seiten) dauerte dann aber eben doch etwas. :wink:

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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von LRKN » 11.12.2015, 13:40

Ich habe nochmal rumgesucht. Und einiges muss ich korrigieren:

Bei einer einfachen Verkehrskontrolle zahlt das Bußgeld der Beifahrer, solange er sich nicht um eine schutzbedürftige Person handelt. Schutzbedürftig sind Kinder, Seniore, Betrunkene usw. Das heißt ein normaler erwachsener Beifahrer zahlt seine Strafe selber solange du ihn auf die Anschnallpflicht aufmerksam gemacht hast (Aufkleber?!). Bei den unangeschnallten Kindern wärst du wohl dran auch wenn der beifahrende Elternteil das anschnallen Verbietet.

Anders verhält es sich bei einem Unfall. Wenn ein Personenschaden durch einen angelegten Gurt vermieden hätte können, bist du als Fahrzeugführer mit in der Haftung. Das heißt: Ein unangeschnallter Fahrgast fliegt bei einem Unfall aus dem Auto, knallt gegen ein Laternenpfahl und bricht sich die Wirbelsäule. Dadurch sitzt er dann im Rollstuhl. Die Kostendafür kann sich die Versicherung teilweise von dir zurück holen, weil du als Fahrzeugführer eine Teilschuld bekommst.

Es gibt aber bei beiden Punkten auch jeweils anderslautende Aussagen. Also das bei den Bußgeldern Beifahrer UND Fahrer zahlen müssen und das die Versicherungshaftung ebenfalls nur bei schutzbedürftigen Personen gilt. Kommt wohl jeweils auf die Versicherung, den Fall und die Polizei drauf an.

Also mein Tip: Immer auf das Anschnallen bestehen oder nicht fahren. Dann ist man in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite

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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Löwenzahn » 11.12.2015, 14:26

Und was macht man bei Menschen, die sich zu früh wieder abschnallen?

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 11.12.2015, 15:59

Löwenzahn hat geschrieben:Und was macht man bei Menschen, die sich zu früh wieder abschnallen?
Anhalten ?!?!?
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Löwenzahn » 11.12.2015, 19:26

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
Löwenzahn hat geschrieben:Und was macht man bei Menschen, die sich zu früh wieder abschnallen?
Anhalten ?!?!?
Im absoluten Halteverbot, mitten auf der Kreuzung, mitten auf der Hauptstraße, ... Da wo man nicht anhalten darf?

Schlaumeier. Darfst dich wieder hinsetzen, kriegst ein Bienchen.

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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Guter_Kollege » 11.12.2015, 19:35

Mal ordentlich in die Eisen gehen .......

taxipost
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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von taxipost » 11.12.2015, 20:50

Guter_Kollege hat geschrieben:Mal ordentlich in die Eisen gehen .......
passt wie die faust aufs auge:
Löwenzahn hat geschrieben:. . .
Schlaumeier. Darfst dich wieder hinsetzen, kriegst ein Bienchen.
an geeignetet stelle anhalten und auf die anschnallpflicht hinweisen.
dann §§ 7,8,13,14 bokraft . . . und je nach situation entscheiden.
Zuletzt geändert von taxipost am 11.12.2015, 20:54, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Löwenzahn » 11.12.2015, 21:52

taxipost hat geschrieben: an geeignetet stelle anhalten und auf die anschnallpflicht hinweisen.
dann §§ 7,8,13,14 bokraft . . . und je nach situation entscheiden.
Ich lege noch was drauf, irgendwie versteht mich hier keiner richtig.

Messezeit in Berlin, Messedamm Stop & Go aber kein Stau, jedenfalls kein langanhaltender. Auf dem gesamten Messedamm sind Polizeibeamte auf Streife und kontrollieren, dass alle Taxen bis zum Südeingang vorfahren.

Na jedenfalls Fahrgast ungeduldig, schnallt sich ab und sagt: "Sie können mich auch hier rauslassen, ich laufe."
Du sagst ihm, dass das nicht geht und er sich noch ein wenig gedulden soll, ändert aber irgendwie nichts dran, dass er unangeschnallt bleibt. TMB bleibt sofort stehen, woraufhin auch sofort Polizeibeamte angelaufen kommen und ihn aufschreiben. Seine Story glaubt ihm niemand, weil für denen naheliegend ist, dass du, der Taxifahrer, die Geduld verloren hast und aus Gemütlichkeit einfach mal so die Fahrgäste rauslässt.
Taxipost macht es anders, er sucht sich eine Stelle, wo er ausladen kann. Ein fataler Fehler, denn die Beamten sehen, dass seine Fahrgäste noch während der Fahrt nicht angeschnallt sind und dass er zum Ausladen extra noch an die Seite gefahren ist.

Ich würde weiterfahren ohne jede Diskussion. Wenn mich die Polizei anhält, verweise ich darauf, dass genügend Hinweisschilder vorhanden sind und ich davon ausgehen kann, dass er zurechnungsfähig ist. Außerdem: Was soll schon großartig passieren im Stop & Go? Der Fahrgast wird bestimmt nicht aus der Scheibe fliegen, wenn jemand mit Schrittgeschwindigkeit gegen mein Auto fährt.

Anders sieht es aus wenn du auf der Autobahn mit Tempo 80 unterwegs bist. Wenn sich der Fahrgast da abschnallt, weil er in der Gesäßtasche seine Geldbörse vorholt. Da kann man nicht sofort anhalten und auch die nächste Möglichkeit ist noch Kilometer entfernt.

Du hast nur 2 Möglichkeiten: Den Fahrgast anbrüllen, woraufhin er erschrocken deine Anweisung befolgt, denn wenn du ihn im ruhigen Ton darum bittest, kann es schon zu spät sein.
Oder du konzentrierst dich verstärkt, dass nichts passiert und betest zu Gott, dass kein Intensivtäter mit überhöhter Geschwindigkeit kommt.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 12.12.2015, 06:00

Löwenzahn hat geschrieben:
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
Löwenzahn hat geschrieben:Und was macht man bei Menschen, die sich zu früh wieder abschnallen?
Anhalten ?!?!?
Im absoluten Halteverbot, mitten auf der Kreuzung, mitten auf der Hauptstraße, ... Da wo man nicht anhalten darf?

Schlaumeier. Darfst dich wieder hinsetzen, kriegst ein Bienchen.
Danke, Männer lutschen schliesslich keinen Honig, Männer kauen Bienen.
Aber im ernst, es erscheint mir schon arg naiv obiges in meine Aussage hinein zu interpretieren.
ich bezog es auf die Ursprungsfrage der Anschnallpflicht für Kinder und Jugendliche.
Wenn man die Umstände deiner Frage nicht versteht, liegt das vielleicht nicht unbedingt am Leser :!:
Wenn sich ein erwachsener Fahrgast abschnallt ist das nicht mein Problem, solange ich ihn auf die Anschnallpflicht hingewiesen habe.
Diesen Fall hatte ich im letzten halben Jahr schon mehrfach und drei mal wurde ich prompt angehalten (war bei uns einige Zeit Mode, das kontrollieren der Gurte).
In allen Fällen wurde der Kunde aus dem Auto gebeten, vom Polizeibeamten belehrt und durfte nach bezahlen seiner Geldbuße die Fahrt fortsetzen.
Das bei der ganze Geschichte das Taxameter weiterlief und sich der Kunde nach dieser Erfahrung auch brav anschnallte erwähne ich nur der Form halber.
Um es noch einmal deutlich zu machen, unter Erwachsenen zahlt der die Strafe und riskiert seine Versicherung sowie sein Leben der sich nicht anschnallt, niemand anderer und schon gar nicht der (hoffentlich angeschnallte) Taxifahrer.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 12.12.2015, 06:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Löwenzahn » 12.12.2015, 08:01

ich bezog es auf die Ursprungsfrage der Anschnallpflicht für Kinder und Jugendliche.
Ja natürlich. Deswegen hast du mich ja auch extra noch zitiert.
Löwenzahn hat geschrieben:
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
Löwenzahn hat geschrieben:Und was macht man bei Menschen, die sich zu früh wieder abschnallen?
Anhalten ?!?!?

taxipost
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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von taxipost » 12.12.2015, 10:56

Löwenzahn hat geschrieben:...
Messezeit in Berlin, Messedamm Stop & Go aber kein Stau, jedenfalls kein langanhaltender. Auf dem gesamten Messedamm sind Polizeibeamte auf Streife und kontrollieren, dass alle Taxen bis zum Südeingang vorfahren.

Na jedenfalls Fahrgast ungeduldig, schnallt sich ab und sagt: "Sie können mich auch hier rauslassen, ich laufe."
Du sagst ihm, dass das nicht geht und er sich noch ein wenig gedulden soll, ändert aber irgendwie nichts dran, dass er unangeschnallt bleibt. TMB bleibt sofort stehen, woraufhin auch sofort Polizeibeamte angelaufen kommen und ihn aufschreiben. ...
einen ähnlichen fall gab es wirklich, daher lasse ich das so stehen, auch wenn das gericht das bussgeld wieder gecancelt hat.

tja, anhalten ist nur dort möglich, wo es erlaubt ist.
deine lösung wird wohl die praxisnahe sein.
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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 12.12.2015, 15:59

taxipost hat geschrieben:...


tja, anhalten ist nur dort möglich, wo es erlaubt ist.
deine lösung wird wohl die praxisnahe sein.
Ja selbstverständlich, niemand bleibt einfach auf einer Kreuzung stehen, auch wenn es Kinder und Jugendliche sind.
Es war mir nicht bewußt das man diese Selbstverständlichkeit extra betonen muss.
Das sagt einem der gesunde Menschenverstand.
Löwenzahn hat geschrieben:...Ein fataler Fehler, denn die Beamten sehen, dass seine Fahrgäste noch während der Fahrt nicht angeschnallt sind und dass er zum Ausladen extra noch an die Seite gefahren ist.
Den "fatalen Fehler" muss aber nicht der Taxifahrer bezahlen, sondern der Fahrgast. Deshalb ist weder ein vorzeitiges Anhalten noch eine Diskussion nötig.
Es gibt also für den Fahrer keinen Konflikt.
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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Löwenzahn » 12.12.2015, 19:30

Der Konflikt besteht darin, dass dich die Polizei auch einfach mal so aufschreibt ohne bei dir nachzufragen: Warum, wieso, weshalb? Dann bekommst du Post und darfst dich rechtfertigen.

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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von SindSieFrei? » 12.12.2015, 20:03

Und? Keine Verkehrsrechtsschutzversicherung? :shock: Mit sowas möchte ich mich nicht abplagen, wirklich, die paar Euro im Jahr zahl ich gerne dafür...

LG
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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Löwenzahn » 12.12.2015, 22:23

SSF: genau darum geht es. Fahrgast baut Mist und ich soll bezahlen. In welcher Form ist zweitrangig. Es geht um das Prinzip, dass ich zahlen soll. Irgendwann werden auch bei einer Verkehrrechtschutz-Versicherung die Beiträge erhöht.

Guter_Kollege
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Re: Kindersitze im Taxi

Beitrag von Guter_Kollege » 13.12.2015, 03:13

LRKN hat geschrieben:Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer für das Anschnallen ALLER Passagiere verantwortlich. Also egal ob Kind oder Erwachsener.
Wirklich egal? Der StVO jedenfalls kann ich das nicht entnehmen.

Die Selbstverantwortung:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.


Die Fremdverantwortung.
BayObLG, 27.08.1993 - 2 ObOWi 280/93

Eine eigenständige Verpflichtung des Kfz-Führers, für das Anlegen des Sicherheitsgurtes durch den Beifahrer zu sorgen ergibt sich weder aus § 21a Abs. 1 S. 1 noch aus § 23 Abs. 1 S. 2 StVO. Eine Beteiligung an dem vom Beifahrer begangenen Verstoß gegen § 21 a Abs. 1 S. 1 StVO kann nur gegeben sein, wenn der Kfz-Führer den Beifahrer in seinem Entschluß, den Sicherheitsgurt nicht anzulegen, bestärkt bzw. diesen Entschluß fördert, festigt oder erleichtert. Eine Beihilfe zu einer Unterlassungstat des § 21 a Abs. 1 S. 1 StVO kann auch dadurch verwirklicht werden, wenn der Kfz-Führer es unterläßt, den Ablauf der Tat zu verhindern, zu erschweren, abzuschwächen oder für den Täter riskanter zu machen, obwohl eine Pflicht zur Abwendung des Erfolgs bestand.

Man könnte sich auch selbst mitverantwortlich erklären
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
§ 14 Verhalten der Fahrgäste
(1) Die Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.


Ich deute das für mich so: Man ist verantwortlich auch für die Sicherheit der erwachsenen Fahrgäste. Diese Mitverantwortung führt aber - was das Anschnallen angeht -
nicht in die Mithaftung oder ein Bußgeld hinein.
Allerdings, was Kinder betrifft

OLG Hamm, Az: 5 RBs 153/13 v. 5.11.2013
3. Die Pflicht des Kfz-Führers, während der gesamten Fahrt dafür Sorge zu tragen, dass ein im Kfz befördertes Kind vorschriftsmäßig gesichert ist
und es auch bleibt, ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Sat 2 StVO i.V.m. § 3 Abs. 2a StVO.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 13.12.2015, 03:29, insgesamt 2-mal geändert.

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