Wofür soll sie dich aufschreiben ? Das dein erwachsener Fahrgast nicht angeschnallt ist ? Das ist Unsinn.Löwenzahn hat geschrieben:Der Konflikt besteht darin, dass dich die Polizei auch einfach mal so aufschreibt ohne bei dir nachzufragen: Warum, wieso, weshalb? Dann bekommst du Post und darfst dich rechtfertigen.
Grundsätzlich ist jeder erwachsene Mensch für sich selbst verantwortlich. Das gilt auch beim Anschnallen. Nur bei Kindern oder Menschen, die nicht selbst für sich entscheiden können, besteht Sorgfaltspflicht für den Fahrzeugführer.
Wenn Du mir nicht glaubst, vielleicht helfen dir die Rechtsforen weiter:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=48&t=216671
oder auch ein entsprechendes Urteil eines Landgerichts:
Zitat:
Für das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist jeder Mitfahrer selber verantwortlich. Wird ein nicht angeschnallter Mitfahrer bei einem Unfall verletzt, so kann er vom Fahrer nicht schon deshalb Schadensersatz verlangen, weil dieser ihn nicht zum Angurten veranlasst hat.
Mit dieser Begründung lehnte das Landgericht Nürnberg-Fürth das Prozesskostenhilfe-Gesuch einer jugendlichen Beifahrerin ab, die den Autofahrer auf Schmerzensgeld verklagen wollte und hierfür staatliche Unterstützung beantragte.
Entscheidung
Das gesetzliche Anschnallgebot richte sich an die Fahrzeuginsassen unmittelbar. Jeder sei deshalb für das Anlegen seines Sicherheitsgurtes selbst verantwortlich. Eine gesetzliche Vorschrift, wonach der Fahrer die noch nicht angeschnallten Mitfahrer zum Anlegen des Gurtes veranlassen müsse, gebe es nicht. Nur wenn er gegenüber Mitfahrern eine „Garantenstellung“ habe, müsse er für die Einhaltung der Anschnallpflicht sorgen. Das sei etwa dann der Fall, wenn der Mitfahrer zu eigenverantwortlichem Handeln nicht in der Lage sei (z.B. bei Kleinkindern oder Betrunkenen).
Bei einer 16-Jährigen könne man dagegen voraussetzen, dass sie die Gurtanlegepflicht kennt und die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzt. Wenn die Klägerin den Gurt nicht auf Anhieb fand, hätte sie eben ihre Nebenleute oder den Fahrer danach fragen sollen.
Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth
vom 2. 7. 1992; Az. 2 0 1958/92
Man beachte, das Gericht sieht im Einzelfall sogar Jugendliche unter 18 Jahren von der Verantwortung durch den Fahrer befreit !