BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
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Für alle zum hinter die Löffel schreiben:
http://www.online-und-recht.de/urteile/ ... -20150915/
Poorboy
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Zuletzt geändert von Poorboy am 09.10.2015, 10:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Folgen des Urteils:
1. Es spielt nicht nur mT sondern auch Uber in die Hände. Uber argumentiert auch, dass sie ja kein "Unternehmer" sind sondern nur Vermittler. Somit wird Ubers Geschäftsmodell gestärkt. Uber könnte UberPop wieder anbieten und einfach die Kontrollen der Fahrer weiter zurück fahren. Also schlicht jeder kann mitmachen nachdem er sich per Mail in der Fahrer App angemeldet hat und die AGB akzeptiert hat. In der AGB steht dann irgendwas von "der Fahrer verpflichtet sich sämtliche gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen" und damit wäre Uber aus der Verantwortung weil nur Vermittler. Otto Normalbürger glaubt dann mit der Formulierung "alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt" ist sein Führerschein und die private Versicherung gemeint und los gehts.
2. Was würde passieren wenn mT einen permanenten Rabatt von 10% anbietet und den sich über eine Vermittlungspauschale von 15% wieder reinholt? Illegal nach dem Urteil wäre es nicht. Der Unternehmer zahlt am Ende trotzdem mit dem Vermittlungsgebühren den Rabatt. Für den Kunden wäre es eine dauerhaft günstigeres Angebot als bei anderen Taxis. Für alle nicht-mTler wäre dies ein erheblicher Einschnitt.
3. Alle GmbHs wie der Autoruf in Hamburg können sofort ebenfalls "eigene" Preise anbieten. Da sie auch nur Vermittler sind gilt für sie das gleiche Recht wie bei mT. Es wird den Kunden ein Rabatt angeboten und dies über die Vermittlungsgebühr wieder reingeholt.
4. Alle Genossenschaften müssen sich schnell überlegen, ob sie die Vermittlung und ePayment nicht schnell ausgliedern an eine Fremdfirma (z.B. FMS) oder sich in eine GmbH umwandeln. Eine GmbH könnte meiner Meinung nach weiterhin Taxiunternehmern gehören. Die mT-Rabattaktion wäre ja auch nicht illegal wenn Daimler zu 100% Taxiunternehmern gehören würde oder?
5. Ich bin sehr gespannt was das OVG/BGH dazu zu sagen hätte....
6. Und wenn alles nicht hilft muss entweder die Gesetze angepasst werden oder die Tarifpflicht muss fallen. Ansonsten wird es langfristig ein ungleichgewicht zwischen den Big Playern Uber/mT und den "kleinen" geben
7. Und wenn die "kleinen" weggefegt wurden fahren eben alle bei mT/Uber. Es gibt ja keine Aufnahmebegrenzung so weit ich weiß.
1. Es spielt nicht nur mT sondern auch Uber in die Hände. Uber argumentiert auch, dass sie ja kein "Unternehmer" sind sondern nur Vermittler. Somit wird Ubers Geschäftsmodell gestärkt. Uber könnte UberPop wieder anbieten und einfach die Kontrollen der Fahrer weiter zurück fahren. Also schlicht jeder kann mitmachen nachdem er sich per Mail in der Fahrer App angemeldet hat und die AGB akzeptiert hat. In der AGB steht dann irgendwas von "der Fahrer verpflichtet sich sämtliche gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen" und damit wäre Uber aus der Verantwortung weil nur Vermittler. Otto Normalbürger glaubt dann mit der Formulierung "alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt" ist sein Führerschein und die private Versicherung gemeint und los gehts.
2. Was würde passieren wenn mT einen permanenten Rabatt von 10% anbietet und den sich über eine Vermittlungspauschale von 15% wieder reinholt? Illegal nach dem Urteil wäre es nicht. Der Unternehmer zahlt am Ende trotzdem mit dem Vermittlungsgebühren den Rabatt. Für den Kunden wäre es eine dauerhaft günstigeres Angebot als bei anderen Taxis. Für alle nicht-mTler wäre dies ein erheblicher Einschnitt.
3. Alle GmbHs wie der Autoruf in Hamburg können sofort ebenfalls "eigene" Preise anbieten. Da sie auch nur Vermittler sind gilt für sie das gleiche Recht wie bei mT. Es wird den Kunden ein Rabatt angeboten und dies über die Vermittlungsgebühr wieder reingeholt.
4. Alle Genossenschaften müssen sich schnell überlegen, ob sie die Vermittlung und ePayment nicht schnell ausgliedern an eine Fremdfirma (z.B. FMS) oder sich in eine GmbH umwandeln. Eine GmbH könnte meiner Meinung nach weiterhin Taxiunternehmern gehören. Die mT-Rabattaktion wäre ja auch nicht illegal wenn Daimler zu 100% Taxiunternehmern gehören würde oder?
5. Ich bin sehr gespannt was das OVG/BGH dazu zu sagen hätte....
6. Und wenn alles nicht hilft muss entweder die Gesetze angepasst werden oder die Tarifpflicht muss fallen. Ansonsten wird es langfristig ein ungleichgewicht zwischen den Big Playern Uber/mT und den "kleinen" geben
7. Und wenn die "kleinen" weggefegt wurden fahren eben alle bei mT/Uber. Es gibt ja keine Aufnahmebegrenzung so weit ich weiß.
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Diese und andere selbsternannten "Experten" haben noch immer nichts mitbekommen:
http://www.ulmer-taxi-experte.com/home/ ... formation/
Dafür kennen sie den neuen Termin in Stuttgart!
Ob die Richter dort bei der wirren Auslegung bleiben, sie und nicht der Gesetzgeber bestimmen die Adressaten eines Gesetzes?
Poorboy
http://www.ulmer-taxi-experte.com/home/ ... formation/
Dafür kennen sie den neuen Termin in Stuttgart!
Ob die Richter dort bei der wirren Auslegung bleiben, sie und nicht der Gesetzgeber bestimmen die Adressaten eines Gesetzes?
Poorboy
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
@ LNKR:
Unsinn! Urteil lesen! Den Uber-Unsinn hat offenbar auch der BZP vorgetragen! Das Gericht hat das zurückgewiesen, weil Uber seine Teilnehmer per Vertrag erst zu Personenbeförderern macht!!
Sie haben weder davor, noch durch den Vertrag die notwendige gesetzliche Genehmigung!
Poorboy
Unsinn! Urteil lesen! Den Uber-Unsinn hat offenbar auch der BZP vorgetragen! Das Gericht hat das zurückgewiesen, weil Uber seine Teilnehmer per Vertrag erst zu Personenbeförderern macht!!
Sie haben weder davor, noch durch den Vertrag die notwendige gesetzliche Genehmigung!
Poorboy
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Unsinn! Beitrag lesen! Ich habe extra geschrieben, dass Uber ihre Aufnahmepraxis an das Urteil anpassen müssen. Deren Juristen werden schon einen Weg finden dies bei Uber umzusetzen. Eine Möglichkeit ist, die Aufnahme soweit aufzulockern, dass faktisch jeder ohne Kontrolle mitfahren kann. Solange sich der Fahrer nach den AGB verpflichtet alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen ist Uber aus dem Schneider. Was hindert denn Uber daran, einfach den nächsten Schritt zu gehen und zu argumentieren, dass sie als reiner Vermittler nicht dafür zuständig sind die juristische Rechtmässigkeit ihrer angeschlossenen Fahrer zu überprüfen? Ich würde an Ubers Stelle sofort so argumentieren und auf das mT Urteil verweisen.Poorboy hat geschrieben:@ LNKR:
Unsinn! Urteil lesen! Den Uber-Unsinn hat offenbar auch der BZP vorgetragen! Das Gericht hat das zurückgewiesen, weil Uber seine Teilnehmer per Vertrag erst zu Personenbeförderern macht!!
Sie haben weder davor, noch durch den Vertrag die notwendige gesetzliche Genehmigung!
Poorboy
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Uber ist in Deutschland aus dem Schneider! Es ging nur den Fahrern an den Kragen bei Pop!
Zudem betrifft das Urteil nur die Werbeaktion, nichts anderes!
Und der BZP weiß von gar nichts mehr:
http://www.bzp.org/Content/MELDUNGEN/Ak ... /index.php
Selbst die Meldung vom Antrag ist verschwunden !
Poorboy
Zudem betrifft das Urteil nur die Werbeaktion, nichts anderes!
Und der BZP weiß von gar nichts mehr:
http://www.bzp.org/Content/MELDUNGEN/Ak ... /index.php
Selbst die Meldung vom Antrag ist verschwunden !
Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 09.10.2015, 13:12, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Vorweg der Vollständigkeit halber:
Dieses Verfahren landet weder vor dem OVG noch vor dem BGH.
Eines wird auch mit dem Urteil deutlich, keiner kann jetzt im Nachhinein behaupten, die Entscheidungsgründe allesamt Vorausgesagt zu haben.
Je nach Interesse wird sich der eine oder andere durchs Urteil bestätigt fühlen, wobei die richtige Voraussage aber eher zufällig sein wird.
Denn so zweifelsfrei und eindeutig scheint der Sachverhalt anscheinend nicht zu sein.
Auch wenn ich zugeben muss, dass mir die Entscheidung an sich gefällt, scheint mir die Begründung durchs Gericht - zumindest in Teilen - sehr dünn.
Dieses Verfahren landet weder vor dem OVG noch vor dem BGH.
Eines wird auch mit dem Urteil deutlich, keiner kann jetzt im Nachhinein behaupten, die Entscheidungsgründe allesamt Vorausgesagt zu haben.
Je nach Interesse wird sich der eine oder andere durchs Urteil bestätigt fühlen, wobei die richtige Voraussage aber eher zufällig sein wird.
Denn so zweifelsfrei und eindeutig scheint der Sachverhalt anscheinend nicht zu sein.
Auch wenn ich zugeben muss, dass mir die Entscheidung an sich gefällt, scheint mir die Begründung durchs Gericht - zumindest in Teilen - sehr dünn.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Zitat Gericht: "Die fehlende Möglichkeit der Durchführung von vergleichbaren Rabattaktionen – ob des (ebenfalls unstreitigen) Vorliegens einer unzulässigen Umgehung i.S.v. § 6 PBefG – basiert in diesem Fall nämlich ausschließlich auf der konkreten gesellschaftsrechtlichen Zusammensetzung der jeweiligen Mitgliedsunternehmen des Antragstellers.LRKN hat geschrieben:Folgen des Urteils:
4. Alle Genossenschaften müssen sich schnell überlegen, ob sie die Vermittlung und ePayment nicht schnell ausgliedern an eine Fremdfirma (z.B. FMS) oder sich in eine GmbH umwandeln. Eine GmbH könnte meiner Meinung nach weiterhin Taxiunternehmern gehören. Die mT-Rabattaktion wäre ja auch nicht illegal wenn Daimler zu 100% Taxiunternehmern gehören würde oder?
Ich würde dies auch so verstehen, dass Genossenschaften solche Rabatte nicht möglich sein sollen. Wir reden jetzt mal nicht von "indirekten" im Sinne Engelscher Subventions-Definition.
Insofern stimme ich Dir zu, das dann Bezahl- und Vermittlungsvorgänge ausgelagert werden müssten.
Aber was und wieviel bliebe dann noch übrig zum Sinn und Zweck einer Taxiunternehmer-Genossenschaft?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 09.10.2015, 17:14, insgesamt 2-mal geändert.
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Das originäre Geschäftsmodell: Weiße Zettel, schwarze Kassen !
Poorboy
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Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Vielleicht gehört das Taxigewerbe ja wirklich mal dereguliert. In der Hotelbranche ist es ja auch üblich, für ein Zimmer, das in der Nebensaison über Hotelportale zum Schnäppchenpreis von z.B. 50 Euro angeboten wird, in der Hauptsaison 400 bis 500 Euro zu bezahlen, und trotzdem sind die Zimmer lange vorher ausgebucht.
Warum nicht auch fürs Taxi? Ob man an schlechten Tagen 40 oder 80 Euro Umsatz hat, spielt doch keine Rolle. Das wäre alles okay, wenn man dafür an Silvester, Karneval oder zum Herbstfest über 1.000 Euro Umsatz pro Nacht macht, weil man 200-300 Prozent Aufpreis berechnet, um überhaupt die Kundschaft mit dem Taxi zu bedienen.
Sollen die Gerichte doch die Tarifbindung kippen, im Namen des Volkes. Einige werden sich dann die Augen reiben, andere werden schimpfen, aber es wird genug zahlende Fahrgäste geben, bei den Hotels funktioniert es ja auch.
Warum nicht auch fürs Taxi? Ob man an schlechten Tagen 40 oder 80 Euro Umsatz hat, spielt doch keine Rolle. Das wäre alles okay, wenn man dafür an Silvester, Karneval oder zum Herbstfest über 1.000 Euro Umsatz pro Nacht macht, weil man 200-300 Prozent Aufpreis berechnet, um überhaupt die Kundschaft mit dem Taxi zu bedienen.
Sollen die Gerichte doch die Tarifbindung kippen, im Namen des Volkes. Einige werden sich dann die Augen reiben, andere werden schimpfen, aber es wird genug zahlende Fahrgäste geben, bei den Hotels funktioniert es ja auch.
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Mal abgesehen davon, dass keine noch so starke Taxizentrale in Deutschland auf Dauer einen Rabattwettbewerb gegen mytaxi gewinnen kann, ist eine Unabhängigkeit des Taxidienstleisters vom Vermittler – wie das Gericht das Verhältnis zwischen Taxiunternehmer und mytaxi sieht - bei den herkömmlichen Taxizentralen kaum zu realisieren.
Auch eine GmbH hat eine Satzung – usw.
Auch eine GmbH hat eine Satzung – usw.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Darum geht es nicht! Den Zentralen fehlt doch das Instrument, eine technische Kundenbindung überhaupt auf die Beine zu stellen!! Was sollen die denn bitte bewerben?????
Poorboy
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- alsterblick
- Vielschreiber
- Beiträge: 3849
- Registriert: 06.08.2012, 18:43
- Wohnort: Hamburg
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Z. B. durchweg Freundlichkeit + Qualität. müsste dann aber auch durchhaltend ueberzeugen.
Aber gibt es durchaus........in DUS ?
Aber gibt es durchaus........in DUS ?
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Ich bitte Dich, wenn dem so wäre - hätte mytaxi keinen Grund Geld in die Hand zu nehmen - um für sich zu werben.Poorboy hat geschrieben:Den Zentralen fehlt doch das Instrument, eine technische Kundenbindung überhaupt auf die Beine zu stellen!!
Bei der Maßnahme „Rabattaktion“ stellte sich für das Gericht unter anderem auch die Frage, geht es mytaxi in erster Linie um die eigene wettbewerbliche Entfaltung oder um eine gezielte Behinderung mit Verdrängungsabsicht.
Das Gericht musste selbst eingestehen, dass sich letzteres nicht leicht feststellen lässt.
Das mytax überhaupt Normadressat fürs PBefG ist, da hatte nicht nur ich zweifel.
Allein die Tatsache das in Stuttgart kein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mytaxi eingeleitet wurde, sprach schon gegen diese Theorie.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
ist eine sehr schöne Beschreibung !Poorboy hat geschrieben:technische Kundenbindung
Egal wo ich ein Taxi benötige, ich nutze immer dasselbe 'Werkzeug' - und am Monatsende erhalte ich eine Aufstellung / Abrechnung ALLER Fahrten.
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
z.B.: "Im Gespräch finden wir die für Sie passende Individuallösung".Poorboy hat geschrieben:Was sollen die (Zentralen) denn bitte bewerben?????
Ich wurde schon von Kunden angerufen: "Herr xxx, in meinem ganzen Haus ist es dunkel ! Was soll ich tun ? können Sie mal vorbeikommen ?"
Der Stromausfall betraf mehrere Häuser ...
Mein auch selbst fahrender Chef wurde ins Krankenhaus zu einer 'sterbenden' Kundin gerufen ... sie lebt heute noch ! als myTaxi-Kundin wäre sie schon längst unter der Erde. MT ist tödlich ...
Zuletzt geändert von sivas am 10.10.2015, 14:05, insgesamt 3-mal geändert.
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Klar doch "Sterbehilfe" und "Sicherungswechsel" zum halben Preis , echte Innovation!
Die "Buchpreisbindung", die unsere bekannten Leuchten ja für relevant hielten, kam auch nicht ins Spiel, sowenig wie der berühmte "Tarifvertrag für sächsische Triebwagenführer"!
Fazit: Ein technisches Alleinstellungsmerkmal zeitlich befristet mit einem Preisnachlass zu bewerben, ist legal!
Wer so etwas nicht hat, weil er sich verbissen an die Technik der Steinzeit klammert, kann das nicht!
Wie immer im Leben, mitspielen kann man nur, wenn man auch das passende Spielzeug hat!
Poorboy
Die "Buchpreisbindung", die unsere bekannten Leuchten ja für relevant hielten, kam auch nicht ins Spiel, sowenig wie der berühmte "Tarifvertrag für sächsische Triebwagenführer"!
Fazit: Ein technisches Alleinstellungsmerkmal zeitlich befristet mit einem Preisnachlass zu bewerben, ist legal!
Wer so etwas nicht hat, weil er sich verbissen an die Technik der Steinzeit klammert, kann das nicht!
Wie immer im Leben, mitspielen kann man nur, wenn man auch das passende Spielzeug hat!
Poorboy
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
in dem Fall war es erfolgreiche ! Weiter- Lebenshilfe ,Poorboy hat geschrieben:Klar doch "Sterbehilfe"
Sterbehilfe können wir aber auch ... ... Individuallösungen eben.
Zuletzt geändert von sivas am 10.10.2015, 16:56, insgesamt 3-mal geändert.
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Wenn der BZP eine zweite Runde will, muss er sich sputen:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/124a.html
Nach dem Gedröhne vom " Fehlurteil" ist der Club sehr schweigsam geworden!
Poorboy
http://dejure.org/gesetze/VwGO/124a.html
Nach dem Gedröhne vom " Fehlurteil" ist der Club sehr schweigsam geworden!
Poorboy
Re: BZP-Niederlage gegen myTaxi im Volltext!
Was hat dieses Verfahren mit der Verwaltungsgerichtsordnung zu tun??
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.