Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Anbieter von Zubringerdiensten ("Shuttle") mit Mietwagen, der als Vertragspartner der Fahrgäste auftritt, für die Planung und Organisation dieser Fahrten auch dann eine eigene personenbeförderungsrechtliche Genehmigung benötigt, wenn er die Fahrten von anderen konzessionierten Mietwagenunternehmern durchführen lässt.
http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG ... s21499.htm
BVerwG: Zubringer-Organisator benötigt Genehmigung
BVerwG: Zubringer-Organisator benötigt Genehmigung
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