Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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So-oder-anders
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Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von So-oder-anders » 13.05.2015, 21:28

Hi zusammen,

so-oder-anders, meine Name ist Programm. Zumindest bei meiner folgenden Frage:

Neulich gab es am Halteplatz eine Diskussion unter Fahrerinnen.
Es ging um eine Fahrt mit Abholung eines Kunden im Pflichtfahrgebiet, Fahrt nach außerhalb, mit kurzer Wartezeit und Rückfahrt mit Kunden.

A meint: das Taxameter läuft durchgängig ab Haus des Kunden bis Haus des Kunden, weil sie die ganze Zeit über ja besetzt ist.

B meint: das Taxameter läuft vom Haus des Kunden, bis der Kunde außerhalb des Pflichtfahrgebiets nach der Wartezeit wieder einsteigt. Weil, zurückfahren müsse B ja eh, egal ob mit Wartezeit oder ohne, der Kunde hätte ja quasi die Rückfahrt schon mit der Hinfahrt "mitbezahlt". Und es sei sowieso sehr unwahrscheinlich, von der Zentrale eine Fahrt von diesem "Ort außerhalb" ins Pflichtfahrgebiet zu bekommen.

C macht das je nach Fahrgast anders. Stammkunden "schenkt" sie schonmal die Rückfahrt.

Gibt es diesbezüglich Vorschriften? Wie macht ihr das? Unterscheidet ihr dabei ob die Fahrt innerhalb oder außerhalb des Pflichtfahrgebietes beginnt und endet?

Ich bin gespannt! :)

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 14.05.2015, 01:18

Mir ist es ziemlich egal ob die Fahrt im Pflichtfahrgebiet bleibt oder nicht,
solange ich den Kunden durch die Gegend fahre oder auf ihn warte,
leiste ich eine Dienstleistung welche selbstverständlich bezahlt werden muss.
Der Kunde bezahlt ja auch nur die Kilometer/Zeiteinheiten welche er mit mir unterwegs ist,
wer da auf den Gedanken kommt er hätte auch die Rückfahrt damit bezahlt hat das System nicht verstanden.
Anders war es hier vor Ort in den 80er Jahren, da gab es tatsächlich einen Rückfahrzuschlag für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes von 25%.
Aber das ist Geschichte, selbstverständlich ist auch auf der Rückfahrt die Uhr an,
respektive wird diese in den Festpreis mit eingepflegt wenn die Fahrt über das Pflichtfahrgebiet hinausgeht.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von Löwenzahn » 14.05.2015, 09:49

Ich mache einen Unterschied, ob das eine Fernfahrt oder eine Umlandfahrt ist.

Bei einer Fernfahrt Taxameter aus, Pauschalpreis vereinbart, Vorkasse und den Kunden zum Zielort befördern. Am Zielort neu verhandeln, ob ich wirklich warten soll. Wenn er ablehnt, dann zum Pflichtfahrgebiet leer zurück. Wenn der Kunde zustimmt, dann mache ich Pause bis er wiederkommt und für den gleichen Preis zurückfahren.

Warum kein Rabatt? Weil ich für die Wartezeit keine Entschädigung fordere und er könnte sich später genauso ein Taxi bestellen und würde auch dort den gleichen Preis bezahlen. Nur müsste er dann so lange warten, bis das Taxi da ist, während ich bereits vor seiner Tür stehe.

Bei einer Umlandfahrt bleibt das Taxameter an. Ich ermittle vorher die Entfernung, verdoppel sie und kalkuliere daraus den Fahrpreis. Für die Wartezeit addiere ich 10 Euro dazu und nehme Vorkasse. Ist der Fahrpreis durch längere Wartezeit höher, ist der Restbetrag vom Kunden zu bezahlen. Kommt der Kunde nicht zurück und die vereinbarte Wartezeit ist abgelaufen, warte ich maximal so lange bis der Fahrpreis die Vorkasse erreicht hat, schalte das Taxameter ab und fahre weg.

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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von odelgunde » 14.05.2015, 10:36

solche Fälle sind doch von den meisten Tarifordnungen abgedeckt:
Erstmal gilt für Fahrten über das Pflichtfahrgebiet freie Preisvereinbarung möglich.
Wenn keine Einigung Fahrt mit Uhr zum Ziel, dann Umschalten des Taxameter auf Zeittarif, dh. Warten und Rückfahrt (die damit begünstigt ist) erfolgen zum Zeittarif.

So-oder-anders
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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von So-oder-anders » 14.05.2015, 11:18

Vielen Dank für euren Input!

@odelgunde:
bei uns gibt es keinen extra Zeittarif, auf den man umschalten könnte. Das macht das Taxameter schon selbst nach ein paar Sekunden Stillstand. Sobald man wieder losfährt, zählt die Strecke.

Bei Rundfahrten im Pflichtfahrgebiet stellt sich die Frage (ungeachtet der Tarifpflicht) nicht. Unser PFG ist eine Kleinstadt mit ca. 7500 Einwohnern, da ist man froh um jede Sekunde Wartezeit die eine 3,50€ -Fahrt vielleicht auf 3,70 erhöht.

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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von Guter_Kollege » 14.05.2015, 11:54

Punkt 1)
Die Beförderung ist eine solche, für die eine behördliche Genehmigung zum Verkehr mit Taxen nach § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erteilt ist.
Das gilt in jedem Fall, unabhängig davon in welchem Genehmigungsbereich (Pflichtfahrgebiet) der Unternehmer seinen Betriebssitz hat, er die Beförderung annimmt oder durchführt.
Damit ist für diese Beförderung ein Beförderungsentgelt zu erheben und nach § 51 PBefG und PBefG § 39 verbindlich. Ein kostenlose Rückfahrt ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 61 PBefG (1) 3. c)

Punkt 2)
Sofern Wartezeit während dieser Beförderung entsteht, regelt die jeweilige Beförderungsordnung den dafür zu entrichtenden Fahrpreis.

Punkt 3)
Für die steuerrechtliche Behandlung der Frage ist zu entscheiden, ob zwischen den Beteiligten des Leistungsaustausches zwei Beförderungsverträge oder nur ein einheitlicher Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Hin- und Rückfahrt sind eine (einheitliche) Beförderungsleistung i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG 1993/1999, wenn vereinbarungsgemäß die Fahrt nur kurzfristig unterbrochen wird und der Fahrer auf den Fahrgast wartet.

3 a) Sofern die Beförderung eine Strecke von 50 Km nicht überschreitet, sind Hin- und Rückfahrt als einheitliche Beförderungsleistung zu werten, wenn
bereits bei Beginn der Hinfahrt die Vereinbarung über die Hin- wie auch die Rückfahrt getroffen wurde. Für diese Fahrten gilt dann der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetz (siehe auch BFH 31.05.2007 - Az. V R 18/05).
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 14.05.2015, 12:04, insgesamt 5-mal geändert.

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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von Talbot » 14.05.2015, 15:52

Es gibt eine Taxitarifordnung, die man auch mitführen muss. Darin ist genau geregelt, wie Anfahrt bzw. Rückfahrt mit dem gleichen Weg geregelt sind und nach dieser Taxitarifordnung muss!!! man sich halten (innerhalb des Pflichtfahrgebietes) Jedenfalls ist das in unserem Landkreis so.

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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von Guter_Kollege » 14.05.2015, 16:17

Man könnte allerhöchstens noch ins Feld führen (aber ohne Gewähr)......
Da ein Beförderungsentgelt ausserhalb des Pflichtfahrgebietes frei verhandelbar ist, könnte man das Gesamtentgelt für die Fahrt
um den Teil kürzen, der den Pflichtfahrbereich überschreitet. Also auch gegen NUll.
Oder?

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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 14.05.2015, 20:42

Sicher könnte man das....aber was hat man davon ?????
Wenn ich einen Fahrgast kostenlos zurückbringe (fehlende Sitzkontakte einmal vorausgesetzt) schade ich mir nicht nur selber,
auch der Kollege am Zielort welcher evt. diesen Fahrgast zurückbringen könnte hat einen möglichen Verlust.
Also entweder zahlt der Kunde auch für die Rückfahrt oder er sucht sich am Zielort ein anderes Taxi und zahlt diesem Kollegen die Dienstleistung.
Warum sollten wir bitte kostenlos arbeiten ???
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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von taxipost » 14.05.2015, 21:18

naja, C bietet nur für gute stammkunden rückfahrt kostenlos an.

kundenbindung.

hängt von der marktsituation und der wartezeit ab.

ich würde den preis immer verhandeln.
das fahrziel liegt ausserhalb des tarifs.
und wie GK richtig anmerkte, §12 ust,
bei 51km für hin und zurück sind 19% fällig.
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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von taxirock » 14.05.2015, 22:31

So-oder-anders hat geschrieben:
B meint: das Taxameter läuft vom Haus des Kunden, bis der Kunde außerhalb des Pflichtfahrgebiets nach der Wartezeit wieder einsteigt. Weil, zurückfahren müsse B ja eh, egal ob mit Wartezeit oder ohne, der Kunde hätte ja quasi die Rückfahrt schon mit der Hinfahrt "mitbezahlt". Und es sei sowieso sehr unwahrscheinlich, von der Zentrale eine Fahrt von diesem "Ort außerhalb" ins Pflichtfahrgebiet zu bekommen.
:shock: :shock: :shock: Cool.... B steigt auch ohne Karte in den Zug, weil...

..der Zug fährt ja sowieso??

Wie kommt man auf die Idee eine Leistung ohne Gegenleistung zu erbringen???
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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von am » 15.05.2015, 00:22

Und da fragt sich einer, warum Taxizentralen obligatorische Fahrerausbildungen oder Strafgelder in ihren Verträgen haben. Ich schüttel hier manchmal nur noch mit dem Kopf.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von Guter_Kollege » 15.05.2015, 00:34

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Sicher könnte man das....aber was hat man davon ?????
Menno, Thomas-Michael, das war doch nur ein virtuelles Gedankenspiel, en Spässken. 8)
Aber mit Rechtsgrundlage ..... denn wo steht im PBefG geschrieben das "frei verhandelbar" ausserhalb Pflichtfahrgebiet, nicht auch gegen Null gehen kann? Ob mit oder ohne Wartezeit spielt dafür überhaupt keine Rolle.
Aber ich wollte gewiss keinen anstiften seinen Chef zu betuppen, sich selber oder die Preise zu crashen.
taxipost hat geschrieben:naja, C bietet nur für gute stammkunden rückfahrt kostenlos an.
......
hängt von der marktsituation und der wartezeit ab.
Nö! Das hängt von der Pflichtfahrgrenze ab, sowohl bei Ein- wie bei Austritt.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 15.05.2015, 00:43, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Uneinigkeit am Halteplatz - wann Taxameter aus?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 15.05.2015, 02:08

taxipost hat geschrieben:naja, C bietet nur für gute stammkunden rückfahrt kostenlos an.

kundenbindung.

hängt von der marktsituation und der wartezeit ab.

.....
Was macht das für einen Sinn ?
Der Kunde bekommt (je nach Wartezeit) über 40% Rabatt.....welcher kaufmännisch denkende Mensch macht so etwas :shock: :?:
Der Kunde muss zurück, ob nun mit dem Taxi in dem er hergekommen ist, einem anderen taxi oder mit sonstigen Verkehrsmitteln.....und in allen muss er bezahlen...nur die Kollegin C. macht es umsonst...irgendwie nicht logisch.
Wenn man schon eine Tour außerhalb des Pflichtfahrgebietes macht rechne ich einfach die Gesamtkilometer (hin UND zurück) und mache dafür einen Preis der sowohl mich als auch meinen Unternehmer zufriedenstellt.
Rabatt ist kein Problem, aber doch nicht in dieser Höhe.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 15.05.2015, 02:12, insgesamt 2-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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