Eine interessante Streitwertbemessung: 3000 € je Verstoß wurden aufsummiert. Ein teurer "Spaß".Ein Unternehmen, das erfährt, dass es fehlerhaft in Online-Telefonverzeichnisse eingetragen wurde, muss aktiv werden und auf Korrektur der Einträge drängen. Andernfalls verhält es sich wettbewerbswidrig. - OLG Köln - Urteil v. 12.12.2014 - Az.: 6 U 101/14
http://www.online-und-recht.de/urteile/ ... -20141212/
OLG Köln: Mietwagen sind aus Taxiverzeichnis zu entfernen
OLG Köln: Mietwagen sind aus Taxiverzeichnis zu entfernen
Mietwagen im Online-Taxiverzeichnis, das gibt Ärger:
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