Schwarzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Schwarzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Hallo liebe Kollegen ,
das Schwartzfahren im Bus steht unter Strafe und soll 60,-€ Bußgeld kosten. Wieso gibt es keinen Bußgeld für Taxifahrgäste die nicht bezahlen???
http://de.wikipedia.org/wiki/Beförderungserschleichung
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bun ... 05518.html
das Schwartzfahren im Bus steht unter Strafe und soll 60,-€ Bußgeld kosten. Wieso gibt es keinen Bußgeld für Taxifahrgäste die nicht bezahlen???
http://de.wikipedia.org/wiki/Beförderungserschleichung
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Zuletzt geändert von mario am 11.12.2014, 21:42, insgesamt 4-mal geändert.
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung
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Re: Schwartzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Denke, Tatbestand Vorsatz............ hatten wir doch schon durchgenommen.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Schwarzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
kann leider nichts darüber finden
Zuletzt geändert von mario am 11.12.2014, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung
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Re: Schwartzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Könnte auch sein, dass wir das taxibezogen unter Selbstjustiz mit abgehandelt haben.
Manchmal sind wir so auf Zack.
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Re: Schwartzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Betrug, Erschleichung von Transportdienstleistung = Straftat
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Schwartzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
§ 265a StgB
Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Ich habe schon Gäste angezeigt - bringt aber nichts, haben eh kein Geld und dann schickt kein Richter wegen 24,95 € jemand in den Knast, wird dann wegen Nichtigkeit eingestellt.
Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Ich habe schon Gäste angezeigt - bringt aber nichts, haben eh kein Geld und dann schickt kein Richter wegen 24,95 € jemand in den Knast, wird dann wegen Nichtigkeit eingestellt.
Re: Schwartzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Und warum muss dieses Thema nun öffentlich besprochen werden?
Ruft die Polizei, nehmt Vorkasse und informiert die Zentrale, damit diese Leute aus dem Vermittlungssystem verschwinden.
Und lasst euch für die Abholadresse sperren.
Ruft die Polizei, nehmt Vorkasse und informiert die Zentrale, damit diese Leute aus dem Vermittlungssystem verschwinden.
Und lasst euch für die Abholadresse sperren.
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Re: Schwartzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Deswegen nimm sein/ihr Handy !Talbot hat geschrieben: Ich habe schon Gäste angezeigt - bringt aber nichts, haben eh kein Geld und dann schickt kein Richter wegen 24,95 € jemand in den Knast, wird dann wegen Nichtigkeit eingestellt.
Das merkt Mann/Frau sich besser zum nächsten Versuch
Evtl. bei ebay (zurück-)verkaufen........
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Re: Schwartzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
...weil:
seine Personalien nicht herausgibt oder sich widersetzt, könnte es wieder
anders bewertet und um weitere Tatbestände erweitert werden.
dann der Tatbestand der Absicht fehlt. Wenn der Zechpreller dann aberdie Beförderung durch ein Verkehrsmittel... in der Absicht erschleicht,
das Entgelt nicht zu entrichten,
seine Personalien nicht herausgibt oder sich widersetzt, könnte es wieder
anders bewertet und um weitere Tatbestände erweitert werden.
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Re: Schwartzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Ist schon klar, aber auch hier benötigt es eine Anzeige.FD hat geschrieben:Selbstjustiz ist strafbar!
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Re: Schwartzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Das "erhöhte Beförderungsentgelt" wie es bsw. der HVV nennt, ist noch keine Strafe im Sinne des § 265a StGB.
Als Antragsdelikt wird das einen nämlich regelmäßig teurer zu stehen kommen, nebenbei ist man dann vorbestraft.
Ausserdem kann auch der Taxiunternehmer seine erhöhten Verwaltungs-/Aufwandskosten dem Kunden in Rechnung stellen,
da lt. üblicher Beförderungsordnungen das Entgelt der Fahrt sofort nach Ende zu entrichten ist. Und das Eintreiben des
Beförderungsentgeldes wohl Kosten verursachen dürfte.
Wer möchte, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt Teil des Tarifes wird, soll sich dafür bei seiner lokalen Genehmigungsbehörde
einsetzen.
Als Antragsdelikt wird das einen nämlich regelmäßig teurer zu stehen kommen, nebenbei ist man dann vorbestraft.
Ausserdem kann auch der Taxiunternehmer seine erhöhten Verwaltungs-/Aufwandskosten dem Kunden in Rechnung stellen,
da lt. üblicher Beförderungsordnungen das Entgelt der Fahrt sofort nach Ende zu entrichten ist. Und das Eintreiben des
Beförderungsentgeldes wohl Kosten verursachen dürfte.
Wer möchte, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt Teil des Tarifes wird, soll sich dafür bei seiner lokalen Genehmigungsbehörde
einsetzen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 11.12.2014, 19:57, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Schwarzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Kurz gesagt der "inteligente Schwarzfahrer" läst sich per Taxi nach Hause bringen für 0,00€. Ist ja keine Straftat.
Der absolute Dumkopf fährt per Bus und muss bald 60,-€ bezahlen.
Für das Geld könnte er sich gleich ein Taxi leisten.
Der absolute Dumkopf fährt per Bus und muss bald 60,-€ bezahlen.
Für das Geld könnte er sich gleich ein Taxi leisten.
Zuletzt geändert von mario am 11.12.2014, 22:03, insgesamt 1-mal geändert.
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung
Re: Schwarzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Der Unterschied zwischen Bus und Taxi ist, daß die Bus-Fahrkahrte vorher zu lösen ist. Du mußt also den Fahrschein während der Fahrt dabei haben. Wenn Du ihn nicht dabei hast und der Kontrolleur kommt (und es schafft, Dich zu ertappen, weil er vorher niemanden anderes ertappt hat, wodurch die Kontrolle beendet wäre), mußt du ein erhöhtes Beförderungsentgeld (EBE) von 40 oder 60 Euro bezahlen. Da Du im Taxi deinen Fahrschein nicht vorher löst, gibt es keine Kontrollmöglichkeit und damit keinen Kontrolleur, der ein EBE erheben könnte. Es scheitert also schon an der praktischen Durchführung. Es sei denn, er werden Kontrolleure am Fahrtziel eingesetzt, die sich nach dem Aussteigen aus dem Taxi die Quittung zeigen lassen. (Kein Witz, in Berlin kommt es bei der U-Bahn vor, daß die Kontrolleure die aussteigenden U-Bahn-Fahrgäste kontrollieren. Komischerweise habe ich das immer nur an immer der gleichen Haltestelle gesehen. Wer weiterfährt, bleibt unkontrolliert. )
Zuletzt geändert von minol am 11.12.2014, 22:31, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Schwarzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Und von dort mit dem Taxi wieder zurückminol hat geschrieben:Komischerweise habe ich das immer nur an immer der gleichen Haltestelle gesehen. Wer weiterfährt, bleibt unkontrolliert. )
Ist immer noch billiger als rechtzeitig ausgestiegen zu sein.
Oder etwa auch ganz umsonst alles
Vielleicht aber ja auch nie mehr Taxen zu kriegen dort.
Zuletzt geändert von alsterblick am 11.12.2014, 23:11, insgesamt 1-mal geändert.
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Schwarzfahren im Bus = Bußgeld. Wieso nicht im Taxi ?
Kann ich hier vor Ort nicht bestätigen, Anzeige wird durchaus aufgenommen.FD hat geschrieben:.... Da die Polizei die Anzeige erst garnicht aufnimmt, wird selbst ein Mehrfachtäter nicht strafrechtlich belangt.
Das man es Zivilrechtlich einklagen muss ist allerdings unbestritten, kommt auf den Betrag und die Erfolgsaussichten an ob es sich dieses lohnt.
Doch durchaus, habe 2011 sowohl den Inhalt als auch den Eigenwert der Geldbörse ersetzt bekommen....werden sogar Überfälle nicht mehr zur Anzeige gebracht....
Bei Gericht versucht man halt möglichst Reue zu zeigen
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)