Taxitarif und Eichbehörde
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Taxitarif und Eichbehörde
Seit wann ist die Eichbehörde zuständig für den Taxitarif?
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Re: Taxitarif und Eichbehörde
Was meinst du mit "zuständig"?
Auftragsgemäß hat die Eichbehörde sich mit dem Taxitarif zu befassen.
Allerdings erst nach der Festlegung der Tarifhöhe durch die kommunalen
Behörden. Sie informiert aber auch im Vorfeld, ob z.B. eine geplante
Änderung durchführbar ist.
Auftragsgemäß hat die Eichbehörde sich mit dem Taxitarif zu befassen.
Allerdings erst nach der Festlegung der Tarifhöhe durch die kommunalen
Behörden. Sie informiert aber auch im Vorfeld, ob z.B. eine geplante
Änderung durchführbar ist.
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxitarif und Eichbehörde
...oder weißt darauf hin das ein Tarif nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht......wie zuletzt in Düsseldorf.
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Re: Taxitarif und Eichbehörde
Kannst du da ein oder zwei Sätze dazu schreiben??Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:...oder weißt darauf hin das ein Tarif nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht......wie zuletzt in Düsseldorf.
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Re: Taxitarif und Eichbehörde
Nicht nur das, der Regierungspräsident soll Bundesgesetze außer Kraft setzen
Poorboy
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Re: Taxitarif und Eichbehörde
Im Artikel stehteichi hat geschrieben:Was meinst du mit "zuständig"?
In Berlin werden Anträge auf Erhöhung der Taxitarife nicht an das Eichamt gestellt. Das Eichamt eicht, prüft aber keine Anträge auf Tariferhöhung...dass die zuständige Abteilung für das Mess- und Eichwesen Anträge auf eine Erhöhung der Taxitarife zum Jahreswechsel nicht rechtzeitig bearbeiten könne.
LOGO! Mit dem Tarif, aber nicht dessen Höhe.eichi hat geschrieben:Auftragsgemäß hat die Eichbehörde sich mit dem Taxitarif zu befassen.
Klaro, woher sollen sie sonst wissen, was sie überprüfen sollen.eichi hat geschrieben:Allerdings erst nach der Festlegung der Tarifhöhe durch die kommunalen
Behörden.
Beispiel?eichi hat geschrieben: Sie informiert aber auch im Vorfeld, ob z.B. eine geplante
Änderung durchführbar ist.
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxitarif und Eichbehörde
Ich zitiere einfach noch einmal aus dem damaligen Schreiben der Eichbehörde Köln zum Düsseldorfer Tarif:AsphaltRunner hat geschrieben:Kannst du da ein oder zwei Sätze dazu schreiben??Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:...oder weißt darauf hin das ein Tarif nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht......wie zuletzt in Düsseldorf.
"Die Eichordnung verlangt,dass das Verhältnis zwischen Anfangsstrecke und den Fortschaltstrecken gleich dem Verhältnis zwischen Anfangszeit und Fortschaltzeit sein muss.
Das hat zur Folge, dass sich die Anfangsstrecke und die Anfangszeit gegeneinander aufheben. Mit jedem gefahrenen Meter reduziert sich die enthaltene Anfangszeit und umgekehrt.
Zurzeit beinhaltet der Grundpreis von 5,50 € eine Fahrtstrecke von 1400 Metern (Anfangsstrecke) und eine Wartezeit von 2 Minuten (Anfangszeit).
Die Fortschaltstrecke beträgt 55,56 Meter und die Fortschaltzeit beträgt 12 Sekunden, das heißt, der Taxameter springt alle 55,56 m beziehungsweise alle 12 Sek. 0,10 € weiter.
Den Vorgaben des Eichrechts entsprechend müsste die korrekte Anfangszeit wie folgt ermittelt werden:
Die Anfangsstrecke geteilt durch die Fortschaltstrecke ist gleich der zu ermittelnden Anfangszeit geteilt durch die Fortschaltzeit.
Also sind 1400 m geteilt durch 55,56 m gleich der zu ermittelnden Wartezeit geteilt durch 12 Sek.
Wenn man diese Gleichung auflöst, erhält man den Wert von 302 Sekunden.
Die Anfangszeit beträgt also 5 Minuten und 2 Sekunden.
Nach der Tariferhöhung verringert sich die Fortschaltstrecke durch die Erhöhung des Kilometerentgelts um 0,10 € auf 52,63 m.
Zur Ermittlung der korrekten neuen Anfangszeit ist die Rechnung wie folgt:
1400 m (Anfangsstrecke) geteilt durch 52,63 m (Fortschaltstrecke) ist gleich der zu ermittelnden Anfangszeit geteilt durch 12 Sek. (Fortschaltzeit).
Das ergibt eine Anfangszeit von 319,2 Sekunden, also 5 Minuten 19 Sekunden."
Zitat ende
Die gesamte Diskussion ist hier http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... &start=120 zu verfolgen.
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Re: Taxitarif und Eichbehörde
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Re: Taxitarif und Eichbehörde
Überhaupt nicht, wenn du das Gelesene auch begreifen würdest, steht da nur, dass die Anträge nicht rechtzeitig genug bearbeitet werden können, weil das ganze Land erhöhen will.AsphaltRunner hat geschrieben:Seit wann ist die Eichbehörde zuständig für den Taxitarif?
Dh. die Freigabe des Tarifes iS. des Eichwesens kann nicht garantiert werden, ohne Freigabe kann der Dienstleister den Tarif auf die Uhr. nicht aufspielen Zudem haben viele Eichämter gar nicht die Kapazität die Fahrzeuge schnell genug zu eichen...... Folglich werden bei Tarifumstellung 1.1.15 viele Fahrzeuge, sofern der Tarif überhaupt freigegeben wurde, noch im Feb /März mit altem Tarif rumfahren.... und ja, Eichamt und Aufsichtsbehörde haben damit im Zweifel kein Problem.
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Re: Taxitarif und Eichbehörde
Wie gut, das wir unseren Tarif bereits in 2013 ausgearbeitet und im Januar 14 zu Juni 14 beantragt haben. So konnte er schon zu Oktober 14 und Januar 15 inkraftreten.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.