LRKN hat geschrieben:Ein Gesetz das keine Strafen vorsieht, wenn man das Gesetz nicht einhält ist auch ein sinnloses Gesetz.
Arbeitszeit- und Fahrpersonalgesetz sehen schon empfindliche Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen für den Arbeitgeber vor. Warum soll auch noch der angestellte Taxifahrer sanktioniert werden während der Busfahrer die Lenkzeiten ohne weiteres überschreiten darf?
LRKN hat geschrieben:Ein Linienbus fährt eine vordefinierte Strecke in einer vordefinierten Zeit. Somit lässt sich schon allein durch Schichtpläne eine Einhaltung der gültigen Arbeitszeitvorschriften und Lenkzeiten garantieren. Der Busunternehmer muss nur 3x 8 Stunden Schichten mit entsprechenden Pausen einführen und schon sind alle Vorschriften eingehalten.
Es ist ein Widerspruch, erst zu sagen, dass ein Gesetz, das keine Strafen vorsieht, sinnlos sei und es dann allein dem Busunternehmer selbst überlassen zu wollen, ob er die Lenkzeitvorschriften für sich gelten lassen möchte oder nicht.
LRKN hat geschrieben:Der Busunternehmer muss nur 3x 8 Stunden Schichten mit entsprechenden Pausen einführen und schon sind alle Vorschriften eingehalten.
Das ist beim Taxiunternehmer ganz genauso wie beim Busunternehmer.
LRKN hat geschrieben:Im Taxi- und LKW-Gewerbe herscht in der Hinsicht Chaos und somit sind entsprechende Vorgaben und Kontrollmöglichkeiten Sinnvoll.
Wenn im LKW-Gerwerbe trotz der Lenk- und Ruhezeitenregelungen noch Chaos herrschen sollte, könnten dieselben Regeln ein angebliches Chaos im Taxigewerbe auch nicht beseitigen.
Im Taxengewerbe existieren aber mit den Arbeitsschutzgesetzen bereits "entsprechende Vorgaben". Wenn dieses heute schon nicht durchgesetzt werden, würden künftig die Lenk- und Ruhezeitenregelungen ebensowenig durchgesetzt werden. Für die Überwachung der Einhaltung beider Gesetzeskomplexe wäre ein und dieselbe Arbeitsschutzbehörde zuständig. Sanktionn wegen Verstößen gegen die Lenkzeitregelungen würden vermutlich nur gegen die wenigsten Fahrer und Unternehmer verhängt. Wie heute schon bei den Arbeistzeitverstößen würde es nur einige wenige treffen, diese aber umso härter.
am hat geschrieben:Ich musste kürzlich 118,50€ an die Staatskasse überweisen, war ich auch nicht glücklich drüber.
Das ist doch ein Argument dafür, nicht auch noch danach zu betteln, dass einem das Geld aus der Tasche gezogen wird.
am hat geschrieben:Ich sehe vor allem einen Sinn darin, dass sich das Gewerbe marktgerecht organisiert.
Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer würden Taxen, insbesondere angesichts der für Taxifahrer bereits bestehenden Arbeitsschutzvorschriften, nicht marktgerechter machen.
am hat geschrieben:Eine begonnen Fahrt wird dann eben zu Ende gefahren.
Das wäre nach den geltenden Lenk- und Ruhezeitenregelungen aber mit einem Bußgeld bewährt.
am hat geschrieben:Da der Organisationgrad der Busfahrer bei den Öffis jedoch recht hoch ist, darfst Du davon ausgehen, dass es in Sachen Schichtzeiten keine zwei Regelungen gibt.
Der Gesetzgeber sieht in Sachen Schichtzeiten gerade unterschiedliche Regelungen für LKW- und Busfahrer vor, indem er letztere in Art. 3 Buchst. a der EG-VO vom Geltungsbereich der Ruhe- und Lenkzeitenverordnung ausnimmt. Für eine solche Ausnahme bestände überhaupt kein Bedarf, wenn sich Busfahrer ohnehin an die Lenk- und Ruhezeiten hielten. Die Vorschrift wäre sinnlos und der Gesetzgeber pflegt normalerweise keine sinnlosen Vorschriften aufzustellen.
am hat geschrieben:Da der Organisationgrad der Busfahrer bei den Öffis jedoch recht hoch ist, darfst Du davon ausgehen, dass es in Sachen Schichtzeiten keine zwei Regelungen gibt. Bei den Nebenerwerbsregelungen geht es in erster Linie um Ruhezeiten und nicht um die wöchentliche Arbeitszeit. So dürfen Busfahrer in aller Regel im Nebenberuf nicht als Taxifahrer tätig werden, da auch dort Schichtdienst geleistet wird. Gilt übrigens auch für Polizeibeamte. Wir sehen also, dass zusätzliche Regelungen über einen Fahrtenschreiber dort nicht erforderlich sind, wo von einem verantwortungsvollem Umgang mit dem Arbeitszeitgesetz ausgegangen werden kann.
Das ist doch ziemlich spekulativ und es wären für den Gesetzgeber -wie gesagt- eher alles gute Argumente gegen eine Ausnahme für die betroffenen Berufsgruppen gewesen.
am hat geschrieben:Das die Lenkzeitverordnung nicht auf Taxen angewendet wird, dürfte an dem Wunsch des Gesetzgebers liegen, eine Verkehrsbedienung sicherzustellen. Das mag in den 60er Jahren noch begründet gewesen sein, in Zeiten eines latenten Überangebotes scheint dies jedoch überholt.
Die Lenk- und Ruhezeitenverordnung ist von 2006.