Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
Yes
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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 11.12.2014, 10:27

am hat geschrieben:
Das wäre nach den geltenden Lenk- und Ruhezeitenregelungen aber mit einem Bußgeld bewährt.
Muss man drüber reden und sinnvoll anpassen.
Da bin ich ganz Deiner Meinung.

Es ist aber fragwürdig, eine Petition einzubringen oder zu unterschreiben, die zwangsläufig zu solchen Bußgeldern für Taxifahrer führt, wenn man diese gar nicht für sinnvoll oder für unangemessen hält.
am hat geschrieben:
Der Gesetzgeber sieht in Sachen Schichtzeiten gerade unterschiedliche Regelungen für LKW- und Busfahrer vor, indem er letztere in Art. 3 Buchst. a der EG-VO vom Geltungsbereich der Ruhe- und Lenkzeitenverordnung ausnimmt. Für eine solche Ausnahme bestände überhaupt kein Bedarf, wenn sich Busfahrer ohnehin an die Lenk- und Ruhezeiten hielten. Die Vorschrift wäre sinnlos und der Gesetzgeber pflegt normalerweise keine sinnlosen Vorschriften aufzustellen.
Auch hier trifft Dein Argument nicht den Ausgangspunkt. Es ging um unterschiedlich tarifierte Linienbusbetriebe. Von LKW war nicht die Rede.
Du meintest sinngemäß -wenn ich Dich richtig verstanden habe-, für Busfahrer würden i. E. die gleichen Regelungen gelten wie für LKW-Fahrer, deswegen müssten die Regelungen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung auch für Taxifahrer gelten. Der Ausgangspunkt ist aber falsch. Für Busfahrer gelten nach Art. 3 Buchst. a der EG-VO diese Regeln ebensowenig wie für Taxifahrer.
am hat geschrieben:Tarifverträge sind spekulativ? Nebentätigkeitsverbote bei Schichtdienst sind spekulativ? Dann sind die Einkommen in diesen Fällen, die deutlich über Mindestlohn liegen vermutlich auch spekulativ?
Nein, aber dass Tarifverträge und Nebentätigkeitsverbote bei einigen Busfahrern für den Gesetzgeber der Grund für die Ausnahme aller Busfahrer von den Regelungen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung gewesen sein sollen, ist mir zu spekulativ. Nach Deiner Argumentation hätte dieser bei den Busunternehmen für eine solchen Ausnahme überhaupt keinen Bedarf erblicken können, weil die Busfahrer diese Regeln ohnehin einhielten, so dass kein Grund für ihn bestanden hätte, sie von den Regelungen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung auszunehmen. Die Regelung des Art. 3 Buchst. a der EG-VO wäre mithin überflüssig und sinnlos. Sinnlose und überflüssige Regelungen pflegt der Gesetzgeber aber normalerweise nicht zu schaffen.
am hat geschrieben:
Die Lenk- und Ruhezeitenverordnung ist von 2006.
Das PBefG nicht
In der Petition geht es um die "Anwendung" der Lenk- und Ruhezeitenregelungen für LKW-Fahrer auf Taxifahrer. Diese befinden sich in der EG-Verordnung Nr. 561/2006, die aus dem Jahre 2006 stammt.

Wer konkret eine auf die Bedürfnisse des Taxengewerbes zugeschnittene Änderung des PBefG begehrt, sollte eine dementsprechende Petition einbringen und die hier in Rede stehende vielleicht lieber nicht unterschreiben.

Die Petition verlangt, dass Lenk- und Ruhezeitenregelungen für LKW-Fahrer auf Taxifahrer "angewandt" werden. Da läge es für den Gesetzgeber doch am nächsten, den in Art. 2 Abs. 1 b der EG-Verordnung geregelten Anwendungsbereich der Lenk- und Ruhezeitenverordnung (z. B. im Fahrpersonalgesetz) einfach auf Taxi- und Mietwagenfahrer auszuweiten.

Das hätte bzw. hat allerdings die Konsequenz, dass auch Taxifahrer Arbeitszeitpläne zu erstellen und einzuhalten halten haben, sämtliche Verstöße vollumfänglich durch ein Kontrollgerät dokumentiert werden und selbst angestellte Fahrer bereits bei den geringsten Verstößen saftige Bußgelder zu zahlen haben.
Zuletzt geändert von Yes am 11.12.2014, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von am » 11.12.2014, 10:53

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
am hat geschrieben:....ich habe den Eindruck, dass es hier nur um die angebliche unternehmerische Freiheit geht.....
Manchmal glaube ich eher, es geht um das beliebte Spiel : "Warum darf der etwas, was ich nicht darf" :wink:
Kaum, da ja bisher in den allermeisten Fällen nicht zwischen Angestelltem und Unternehmer unterschieden werden kann.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von am » 11.12.2014, 11:09

Yes hat geschrieben:
am hat geschrieben:
Das wäre nach den geltenden Lenk- und Ruhezeitenregelungen aber mit einem Bußgeld bewährt.
Muss man drüber reden und sinnvoll anpassen.
Da bin ich ganz Deiner Meinung.

Es ist aber fragwürdig, eine Petition einzubringen oder zu unterschreiben, die zwangsläufig zu solchen Bußgeldern für Taxifahrer führt, wenn man diese gar nicht für sinnvoll oder für unangemessen hält.
Die Möglichkeit der Petition ist eine niedrigschwelliger Zugang zur Beteiligung an demokratischen Vorgängen. Ein Denkanstoß.

Du meintest sinngemäß -wenn ich Dich richtig anden habe-, für Busfahrer würden i. E. die gleichen Regelungen gelten wie für LKW-Fahrer, deswegen müssten die Regelungen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung auch für Taxifahrer gelten. Der Ausgangspunkt ist aber falsch. Für Busfahrer gelten nach Art. 3 Buchst. a der EG-VO diese Regeln ebensowenig wie für Taxifahrer.
Das ist dann ein Mißverständnis. Ich unterschied zwischen Öffis (Linienbusse), für die die Verordnung nicht gilt, auf der einen und dem Rest einschließlich Taxi auf der anderen Seite.
am hat geschrieben:Tarifverträge sind spekulativ? Nebentätigkeitsverbote bei Schichtdienst sind spekulativ? Dann sind die Einkommen in diesen Fällen, die deutlich über Mindestlohn liegen vermutlich auch spekulativ?
Nein, aber dass Tarifverträge und Nebentätigkeitsverbote bei einigen Busfahrern für den Gesetzgeber der Grund für die Ausnahme aller Busfahrer von den Regelungen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung gewesen sein sollen, ist mir zu spekulativ. Nach Deiner Argumentation hätte dieser bei den Busunternehmen für eine solchen Ausnahme überhaupt keinen Bedarf erblicken können, weil die Busfahrer diese Regeln ohnehin einhielten, so dass kein Grund für ihn bestanden hätte, sie von den Regelungen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung auszunehmen. Die Regelung des Art. 3 Buchst. a der EG-VO wäre mithin überflüssig und sinnlos. Sinnlose und überflüssige Regelungen pflegt der Gesetzgeber aber normalerweise nicht zu schaffen.
Es ist als Beispiel dafür zu verstehen, dass es im Beförderungs- und Transportgewerbe durchaus Regelungen gibt, die weiter greifen als die Lenkzeitverordnung, bis hin zum Nebentätigkeitsverbot.
am hat geschrieben:
Die Lenk- und Ruhezeitenverordnung ist von 2006.
Das PBefG nicht
In der Petition geht es um die "Anwendung" der Lenk- und Ruhezeitenregelungen für LKW-Fahrer auf Taxifahrer. Diese befinden sich in der EG-Verordnung Nr. 561/2006, die aus dem Jahre 2006 stammt.
[...]
siehe oben
Zuletzt geändert von am am 11.12.2014, 18:08, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von LRKN » 11.12.2014, 15:32

Jim Bo hat geschrieben:Bedenkt man, dass im Taxi alle Fahrgäste angeschnallt sind und in einem Bus noch nichtmal der Fahrer, gebe ich Yes generell Recht.
In allen Bussen gilt ebenfalls die Anschnallpflicht. Ausgenommen sind davon Linienbusse des ÖPNV.
Yes hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:Ein Gesetz das keine Strafen vorsieht, wenn man das Gesetz nicht einhält ist auch ein sinnloses Gesetz.
Arbeitszeit- und Fahrpersonalgesetz sehen schon empfindliche Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen für den Arbeitgeber vor. Warum soll auch noch der angestellte Taxifahrer sanktioniert werden während der Busfahrer die Lenkzeiten ohne weiteres überschreiten darf?
Kein Busfahrer darf die Lenkzeiten überschreiten. Nur Busfahrer im Linienverkehr unter 50 km sind davon ausgenommen. Das liegt wohl daran, dass es entsprechende Tarifvertragliche regelungen gibt, die eine Überschreitung der Lenkzeiten sehr selten oder gar unmöglich macht. Also gab es wohl keine Notwendigkeit für den Gesetzgeber die Lenkzeiten auch für diesen Bereich einzuführen. Und da es keine selbstsändigen Busfahrer im ÖPNV-Linienverkehr gibt betrifft die Reglung zu 100% die angestellten Busfahrer.

Im Taxigewerbe ist mir keinerlei tarifliche Vereinbarung bekannt, die es faktisch unmöglich macht extrem lange Schichtzeiten zu fahren.
LRKN hat geschrieben:Ein Linienbus fährt eine vordefinierte Strecke in einer vordefinierten Zeit. Somit lässt sich schon allein durch Schichtpläne eine Einhaltung der gültigen Arbeitszeitvorschriften und Lenkzeiten garantieren. Der Busunternehmer muss nur 3x 8 Stunden Schichten mit entsprechenden Pausen einführen und schon sind alle Vorschriften eingehalten.
Es ist ein Widerspruch, erst zu sagen, dass ein Gesetz, das keine Strafen vorsieht, sinnlos sei und es dann allein dem Busunternehmer selbst überlassen zu wollen, ob er die Lenkzeitvorschriften für sich gelten lassen möchte oder nicht.
Du meinst echt das der HVV seine Busfahrer 12 Stunden durchfahren lässt? Ich glaube wenn das rauskommen sollte wird es eine massive Schlagzeile in der Mopo geben...
LRKN hat geschrieben:Der Busunternehmer muss nur 3x 8 Stunden Schichten mit entsprechenden Pausen einführen und schon sind alle Vorschriften eingehalten.
Das ist beim Taxiunternehmer ganz genauso wie beim Busunternehmer.
Wieviele Taxiunternehmer kennst du die mit 3x 8 Stunden Schichten plant?
Im Taxengewerbe existieren aber mit den Arbeitsschutzgesetzen bereits "entsprechende Vorgaben". Wenn dieses heute schon nicht durchgesetzt werden, würden künftig die Lenk- und Ruhezeitenregelungen ebensowenig durchgesetzt werden. Für die Überwachung der Einhaltung beider Gesetzeskomplexe wäre ein und dieselbe Arbeitsschutzbehörde zuständig. Sanktionn wegen Verstößen gegen die Lenkzeitregelungen würden vermutlich nur gegen die wenigsten Fahrer und Unternehmer verhängt. Wie heute schon bei den Arbeistzeitverstößen würde es nur einige wenige treffen, diese aber umso härter.
Deine "entsprechenden Vorgaben" können heute deswegen nicht durchgesetzt werden, weil es keine technsichen Möglichkeiten gibt diese in Stichprobenkontrollen zu kontrollieren.Welche konkreten Möglichkeiten hätte den ein Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle die Verstöße gegen das ArbZG zu erkennen? Faktisch keine. Mit einem Fahrtenschreiber, der alle Schichtzeiten über einen langen Zeitraum aufnimmt könnte er Verstöße sofort erkennen. Wenn der Fahrer dann ein Angestellter ist, hat er sofort eine Handhabe weitere Ermittlungen zu veranlassen. Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung wird dadurch ebenfalls deutlich erschwert. Das alles wird durch einen Fahrtenschreiber deutlich leichter erkennbar. Den Fiskaltaxameter interessiert nur die Steuerbehörde. Und die schaut nicht auf die Schichtzeiten. Die Schichtzeiten interessiert aber die AfA und die hat keinerlei Zugriff auf Schichtzeitendokumentation.
FD hat geschrieben:Hätte LRKN nur den Einbau von Fahrtenschreibern zum Zwecke der Arbeitszeitüberwachung gefordert (Übrigens die gleiche Forderung hatte die Verdi gestellt.), wären ihm die Unterschriften der meisten EWU sicher gewesen!
Dann weiß ich ja zumindest die große Lobbygruppe Verdi hinter mir ;)

Frage: Kann ein selbstständiger Fahrer sicherer 14 Stunden am Stück fahren als ein Angestellter?

Yes hat geschrieben:Es ist aber fragwürdig, eine Petition einzubringen oder zu unterschreiben, die zwangsläufig zu solchen Bußgeldern für Taxifahrer führt, wenn man diese gar nicht für sinnvoll oder für unangemessen hält.
Ich halte es für notwendig, sinnvoll und angemessen Bußgelder für Fahrer einzuführen wenn sie meinen 14 Stunden Schichten zu fahren (wenn die Petition erfolgreich ist). Die Frage ist nur wie hoch die Bußgelder sein sollen. Ich halte es auf jeden Fall für Überlegenswert bei mehrfachen überschreitungen der Lenkzeit die Personenbeförderungsschein einzuziehen.
Das hätte bzw. hat allerdings die Konsequenz, dass auch Taxifahrer Arbeitszeitpläne zu erstellen und einzuhalten halten haben, sämtliche Verstöße vollumfänglich durch ein Kontrollgerät dokumentiert werden und selbst angestellte Fahrer bereits bei den geringsten Verstößen saftige Bußgelder zu zahlen haben.
Ja genau das ist es, was ich will. Klare Schichtzeiten, klare Übergabezeiten, dokumentiert durch ein Gerät das auch gerichtsfeste Dokumentationen erstellt. Im Prinzip will ich nur das was in der restlichen Wirtschaft völlig normal ist.
am hat geschrieben:Die Möglichkeit der Petition ist eine niedrigschwelliger Zugang zur Beteiligung an demokratischen Vorgängen. Ein Denkanstoß.
Das war meine Intention. Hätte ich besser nicht ausdrücken können.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 11.12.2014, 18:54

LRKN hat geschrieben:Kein Busfahrer darf die Lenkzeiten überschreiten. Nur Busfahrer im Linienverkehr unter 50 km sind davon ausgenommen.
Das sind doch auch Busfahrer und zwar genau die, deren Tätigkeit der der Taxifahrer noch am nächsten kommt.
LRKN hat geschrieben:Du meinst echt das der HVV seine Busfahrer 12 Stunden durchfahren lässt? Ich glaube wenn das rauskommen sollte wird es eine massive Schlagzeile in der Mopo geben...
Vielleicht beim VHH. Im übrigen gilt die gesetzliche Ausnahme für sämtliche Linienbusfahrer, also auch die von anderen (Sub-)Unternehmen wie Jasper u.s.w..
LRKN hat geschrieben:Nur Busfahrer im Linienverkehr unter 50 km sind davon ausgenommen. Das liegt wohl daran, dass es entsprechende Tarifvertragliche regelungen gibt, die eine Überschreitung der Lenkzeiten sehr selten oder gar unmöglich macht. Also gab es wohl keine Notwendigkeit für den Gesetzgeber die Lenkzeiten auch für diesen Bereich einzuführen. Und da es keine selbstsändigen Busfahrer im ÖPNV-Linienverkehr gibt betrifft die Reglung zu 100% die angestellten Busfahrer.
Die Lenk- und Ruhezeitenverordnung für LKW-Fahrer ist eine EU-weite Verordnung des europäischen Parlaments und Rates und ich denke nicht, dass dieser Gesetzgeber die norddeutschen Verkehrsverbünde vor Augen hatte, als er die Linienbusfahrer im Nahverkehrsbereich EU-weit von der Verordnung ausgenommen hat.

Außerdem leuchtet auch nicht ein, warum Tarifverträge, durch die sogar gesetzliche Einschränkungen der Arbeitszeit überschritten werden dürfen, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten besser sicherstellen sollen als das Arbeitszeit- und das Fahrpersonalgesetz selbst.
LRKN hat geschrieben:Die Schichtzeiten interessiert aber die AfA und die hat keinerlei Zugriff auf Schichtzeitendokumentation.
Die Aussage, dass das AfA keinerlei Zugriff auf die Schichtzeitendokumentation habe, ist angesichts der in den §§ 16 ArbZG, 17 MiLoG vorgesehenen Pflichten des Arbeitgebers zur Dokumentation der Arbeitszeiten und Vorlage der Nachweise schlicht falsch.
LRKN hat geschrieben:Ich halte es für notwendig, sinnvoll und angemessen Bußgelder für Fahrer einzuführen wenn sie meinen 14 Stunden Schichten zu fahren (wenn die Petition erfolgreich ist).
Falls Deine Petition erfolgreich sein sollte, wäre bereits nach mehr als neun Stunden Lenkzeit ein Bußgeld fällig, unabhängig davon, ob Du auf dem Wagen gearbeitet oder ihn privat genutzt hast. Schließlich hast Du um die "Anwendung" dieser Regelungen auf Taxifahrer in Deiner Petition gebeten und nur das haben die Unterstützer auch unterzeichnet.
LRKN hat geschrieben:Die Frage ist nur wie hoch die Bußgelder sein sollen.
Das ist angesichts der eindeutig formulierten Bitte in der Petition keine Frage. Falls Deine Petition -so wie Du sie eingereicht hast- Erfolg haben sollte, würden die hier genannten Bußgelder verhängt: Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht
am hat geschrieben:Die Möglichkeit der Petition ist eine niedrigschwelliger Zugang zur Beteiligung an demokratischen Vorgängen. Ein Denkanstoß.
Auch wenn ich nicht glaube, dass diese Petition Erfolg hat, sollte man bedenken, dass damit auch die falschen und später nicht mehr kontrollierbaren Denkanstöße gegeben werden können.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Guter_Kollege » 11.12.2014, 19:18

Yes hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:Kein Busfahrer darf die Lenkzeiten überschreiten. Nur Busfahrer im Linienverkehr unter 50 km sind davon ausgenommen.
Das sind doch auch Busfahrer und zwar genau die, deren Tätigkeit der der Taxifahrer noch am nächsten kommt.
Die Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer sind geregelt in der FPersV auf Grundlage der VO Nr.561/2006 (EG, geändert am 19.12.2011).
Die VO (EG) Nr.561/2006 trat am 11.April 2007 in Kraft und ersetzte die VO 3820/85 EWG. Das FPersG trat durch Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 13.07.2007 in Kraft und ermächtigt das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die FPersV als nationale Verordnung zu erlassen.

Im Übrigen wäre es sachdienlich wenn sich alle hier mal angewöhnen können fürs Taxigewerbe ausschließlich von Arbeitszeit zu reden.
Taxi fahren hat gewöhnlich mit Schichtarbeit absolut nichts zu tun. Und Lenkzeiten sind im gesetzlichen Sinne hier auch nicht weder definiert noch genormt.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 11.12.2014, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 11.12.2014, 20:32

Guter_Kollege hat geschrieben:Die Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer sind geregelt in der FPersV auf Grundlage der VO Nr.561/2006 (EG, geändert am 19.12.2011).
Oha, da habe ich die Fahrpersonalverordnung übersehen. Damit hat sich das Busfahrer-Argument erledigt.
Guter_Kollege hat geschrieben:Im Übrigen wäre es sachdienlich wenn sich alle hier mal angewöhnen können fürs Taxigewerbe ausschließlich von Arbeitszeit zu reden.
Taxi fahren hat gewöhnlich mit Schichtarbeit absolut nichts zu tun. Und Lenkzeiten sind im gesetzlichen Sinne hier auch nicht weder definiert noch genormt.
Das möchte die Petition ja gerade ändern.

Trotzdem vielen Dank, Guter_Kollege!

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von am » 11.12.2014, 20:48

Yes hat geschrieben:
am hat geschrieben:Die Möglichkeit der Petition ist eine niedrigschwelliger Zugang zur Beteiligung an demokratischen Vorgängen. Ein Denkanstoß.
Auch wenn ich nicht glaube, dass diese Petition Erfolg hat, sollte man bedenken, dass damit auch die falschen und später nicht mehr kontrollierbaren Denkanstöße gegeben werden können.
Ich glaube, die unkontrollierbarsten Denkanstöße kommen von Wirtschaftslobbyisten und nicht von dem bisschen Bürgerbeteiligung.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 11.12.2014, 21:23

am hat geschrieben:Ich glaube, die unkontrollierbarsten Denkanstöße kommen von Wirtschaftslobbyisten und nicht von dem bisschen Bürgerbeteiligung.
Das glaube ich auch, wobei die Wirtschaftslobbyisten selbst ihre "Denkanstöße" noch ziemlich gut unter Kontrolle behalten.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von am » 11.12.2014, 21:39

Ich habe den Eindruck, dass die Diskussionsbeteiligten hier sich recht eingehende Gedanken gemacht haben, Du wolltest doch nicht etwa Anderes behaupten?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 11.12.2014, 22:15

am hat geschrieben:Ich habe den Eindruck, dass die Diskussionsbeteiligten hier sich recht eingehende Gedanken gemacht haben, Du wolltest doch nicht etwa Anderes behaupten?
Nein, das sollte keine Kritik an den Unterstützern dieser Petition sein. Ich wollte nur sagen, dass die unkontrollierbarsten Denkanstöße von Wirtschaftslobbyisten anscheinend von niemandem zu kontrollieren sind, außer von den Wirtschaftslobbyisten selbst, da sie ihre Anliegen bis hin zur Gesetzesverabschiedung besser unter Kontrolle zu haben scheinen als die Bundestagsabgeordneten. Die Online-Petitionen für Bürger ohne Lobby haben wohl eher Alibi-Funktion.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von alsterblick » 11.12.2014, 22:20

Yes hat geschrieben:....Wirtschaftslobbyisten selbst ihre "Denkanstöße" noch ziemlich gut unter Kontrolle behalten.
Auch zu erwarten bei deren Auftrags-Knete voher alles mal zu Ende zu denken.
Für brainstorming gibt es höchstens 'n Keks zu Weihnachten hier :P
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 11.12.2014, 22:36

alsterblick hat geschrieben:Für brainstorming gibt es höchstens 'n Keks zu Weihnachten hier :P
Ich erhalt hier immer nur einen Cookie. ahahaha....

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von jr » 12.12.2014, 02:13

Die Online-Petitionen für Bürger ohne Lobby haben wohl eher Alibi-Funktion.
Auch Bürgerbegehren sind Lobbyismus. Nur mit der direkten Durchsetzbarkeit hapert es aus verschiedenen Gründen oft. Deshalb geht das Wort Alibi durchaus klar.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von LRKN » 12.12.2014, 17:07

Yes hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:Kein Busfahrer darf die Lenkzeiten überschreiten. Nur Busfahrer im Linienverkehr unter 50 km sind davon ausgenommen.
Das sind doch auch Busfahrer und zwar genau die, deren Tätigkeit der der Taxifahrer noch am nächsten kommt.
Hä? Also ich bin och nie 8 Stunden lang permanent zeitlich festgelegt zwischen Innenstadt und Schnelsen gependelt. Das machen die Busfahrer der Metrolinie 5. Ein Taxifahrer nicht. Ein Busfahrer hat auch klare Schichtpläne. Ein Taxifahrer fährt wenn er bock hat. Ein Busfahrer hat gewerkschaftlich ausgehandelte Löhne und Arbeitszeiten. Ein Taxifahrer "nur" das Abreitsschutzgesetz und ab 1.1. den ML. Die Schnittmenge ist nur das beide bei der Arbeit ein Lenkrad in der Hand halten.
LRKN hat geschrieben:Nur Busfahrer im Linienverkehr unter 50 km sind davon ausgenommen. Das liegt wohl daran, dass es entsprechende Tarifvertragliche regelungen gibt, die eine Überschreitung der Lenkzeiten sehr selten oder gar unmöglich macht. Also gab es wohl keine Notwendigkeit für den Gesetzgeber die Lenkzeiten auch für diesen Bereich einzuführen. Und da es keine selbstsändigen Busfahrer im ÖPNV-Linienverkehr gibt betrifft die Reglung zu 100% die angestellten Busfahrer.
Die Lenk- und Ruhezeitenverordnung für LKW-Fahrer ist eine EU-weite Verordnung des europäischen Parlaments und Rates und ich denke nicht, dass dieser Gesetzgeber die norddeutschen Verkehrsverbünde vor Augen hatte, als er die Linienbusfahrer im Nahverkehrsbereich EU-weit von der Verordnung ausgenommen hat.
Ich glaube der Gesetzgeber hatte ALLE Verkehrsverbünde in Europa vor Augen und hat deswegen diese Ausnahme ermöglicht.
LRKN hat geschrieben:Die Schichtzeiten interessiert aber die AfA und die hat keinerlei Zugriff auf Schichtzeitendokumentation.
Die Aussage, dass das AfA keinerlei Zugriff auf die Schichtzeitendokumentation habe, ist angesichts der in den §§ 16 ArbZG, 17 MiLoG vorgesehenen Pflichten des Arbeitgebers zur Dokumentation der Arbeitszeiten und Vorlage der Nachweise schlicht falsch.
Ok ich präzisiere: Die AfA wird in der Regel nur Tätig bei konkreten Verdachtsfällen, das ein Unternehmen gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstößt. Wie kann jetzt die AfA auf Verdachtsfälle aufmerksam gemacht werden? Zur Zeit ist es sehr schwer an solche Verdachtsfälle zu kommen. Grund ist, dass die Polizei oder der Zoll bei Kontrollen stichhaltige Hinweise haben müsste, dass ein angestellter Fahrer die Arbeitsschutzgesetze bzw. sein Unternehmer misachtet.

ZB: Polizei kontorlliert um 20 Uhr den Posten Hachmannplatz. Polizist fragt Fahrer X wann er seine Schicht angefangen hat. Antwort: um 15 Uhr. Dabei ist der Fahrer schon seit 6 Uhr unterwegs. Kann der Polizist diese Angabe in irgendeiner Art vor Ort kontrollieren? Nein. Weil Schichtdaten erst am ende der Schicht eingetragen werden und somit manipulierbar sind. Also muss der Polizist die Angaben glauben und wird auch keine Meldung auf Verdacht des Verstoßes gegen das Arbeitsschutzgesetz an die AfA weiterleiten. Konsequenz: die AfA wird nicht aktiv.

Gleiches Beispiel mit Fahrtenschreiber: Polizist fragt nach Schichtbeginn. Antwort 15 Uhr. Polizist nimmt Fahrerkarte und schiebt sie in das Lesegerät. Fahrerkarte sagt: Schichtbeginn 6 Uhr. Polizist schaut auf die Schichtlängen der letzten 4 Wochen und erkennt permanente Schichtlängen von 14 Stunden. Polizist kann Bußgeld vor Ort verhängen und die Erkenntnisse an die AfA weiterleiten und die AfA nimmt den Unternehmer auseinander.

Durch die Daten von der Fahrerkarte ist auch eine Schwarzarbeit nachweisbar. Die Möglichkeit auf 450 Euro Basis tätig zu sein ist nur Möglich mit einer begrenzten Zeit (ca. 50 Stunden im Monat mit der Einführung des ML). Wenn ein Fahrer aber in 4 Wochen 100 Stunden gefahren ist liegt ein Verstoß vor, wenn er nur auf 450€ Basis fährt.

Auch ander Schwarzarbeitsmodelle werden dadurch unmöglich gemacht. Mal eben sein Cousin fahren lassen und dann, wenn er in 4 Jahren einmal erwischt wird, zu behaupten man habe "vergessen" ihn auf 450€ Basis zu beschäftigen weil es sein erstes mal war wird dadurch auch unmöglich.
LRKN hat geschrieben:Ich halte es für notwendig, sinnvoll und angemessen Bußgelder für Fahrer einzuführen wenn sie meinen 14 Stunden Schichten zu fahren (wenn die Petition erfolgreich ist).
Falls Deine Petition erfolgreich sein sollte, wäre bereits nach mehr als neun Stunden Lenkzeit ein Bußgeld fällig, unabhängig davon, ob Du auf dem Wagen gearbeitet oder ihn privat genutzt hast. Schließlich hast Du um die "Anwendung" dieser Regelungen auf Taxifahrer in Deiner Petition gebeten und nur das haben die Unterstützer auch unterzeichnet.
Du versuchst echt krampfhaft mich falsch zu verstehen oder?
Auch wenn ich nicht glaube, dass diese Petition Erfolg hat, sollte man bedenken, dass damit auch die falschen und später nicht mehr kontrollierbaren Denkanstöße gegeben werden können.
Welche nicht kontrollierbaren Denkanstöße sollen das sein?

tatutata

Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von tatutata » 12.12.2014, 18:37

Es helfen nur Fußfesseln. Alles andere ist Kinderkram. Und bei Verstoß gegen die Lenkzeiten die Todesstrafe.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 13.12.2014, 19:11

LRKN hat geschrieben:Das machen die Busfahrer der Metrolinie 5. Ein Taxifahrer nicht. Ein Busfahrer hat auch klare Schichtpläne...
Das Busfahrer-Argument hat sich mittlerweile erledigt. Zu Recht hatte Guter_Kollege auf der letzten Threadseite darauf hingewiesen, dass die Lenk- und Ruhezeiten in der Fahrpersonalverordnung geregelt sind, so dass die Annahme, die Busfahrer seien keinen Lenk- und Ruhezeiten unterworfen, nicht zutraf.
LRKN hat geschrieben:Die AfA wird in der Regel nur Tätig bei konkreten Verdachtsfällen, das ein Unternehmen gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstößt. Wie kann jetzt die AfA auf Verdachtsfälle aufmerksam gemacht werden?
Das AfA und die Zollbehörden, die die Arbeitszeiten künftig auch wegen des MiLoG prüfen müssen, werden auch ohne konkreten Tatverdacht tätig, was sich u. a. an Betriebsprüfungen zeigt.

Das AfA wird also neben seinen eigenen Prüfungen noch durch die des Zolls auf Verdachtsfälle aufmerksam, zusätzlich noch durch die im Rahmen der Genehmigungsverlängerung von der BWVI vorgenommenen Überprüfungen und auch durch Selbstanzeigen, Anzeigen von Fahrern, Fahrgästen oder Mitbewerbern sowie Zeitungsberichten oder Foreneinträgen.

Bei selbstfahrenden Unternehmern ist dabei noch nicht mal ersichtlich, warum das AfA gegen sie überhaupt wegen eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzbestimmungen ermitteln sollte.
LRKN hat geschrieben:ZB: Polizei kontorlliert um 20 Uhr den Posten Hachmannplatz. Polizist fragt Fahrer X wann er seine Schicht angefangen hat. Antwort: um 15 Uhr. Dabei ist der Fahrer schon seit 6 Uhr unterwegs. Kann der Polizist diese Angabe in irgendeiner Art vor Ort kontrollieren? Nein. Weil Schichtdaten erst am ende der Schicht eingetragen werden und somit manipulierbar sind. Also muss der Polizist die Angaben glauben und wird auch keine Meldung auf Verdacht des Verstoßes gegen das Arbeitsschutzgesetz an die AfA weiterleiten. Konsequenz: die AfA wird nicht aktiv.

Gleiches Beispiel mit Fahrtenschreiber: Polizist fragt nach Schichtbeginn. Antwort 15 Uhr. Polizist nimmt Fahrerkarte und schiebt sie in das Lesegerät. Fahrerkarte sagt: Schichtbeginn 6 Uhr. Polizist schaut auf die Schichtlängen der letzten 4 Wochen und erkennt permanente Schichtlängen von 14 Stunden. Polizist kann Bußgeld vor Ort verhängen und die Erkenntnisse an die AfA weiterleiten und die AfA nimmt den Unternehmer auseinander.
Die Durchführung solcher Prüfungen obliegt eigentlich nicht der Polizei, sondern dem AfA, Zoll und in gewissem Umfang auch der BWVI. Diese Behörden sind befugt, Geschäftsräume des Arbeitgebers zu betreten und dort Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen u. a. die Dauer der Arbeitszeiten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Dies folgt bei Überprüfung der Arbeitszeiten aus § 17 Abs. 2, 4 und 5 ArbZG, bei der Mindestlohnprüfung aus § 15 MiLoG i.V.m. § 4 Abs. 1 SchwarzArbG und im Hinblick auf die BWVI aus § 54 a PBefG.

Dabei können die Behörden zumindest im Rahmen der Mindestlohn- und Schwarzarbeitprüfung praktisch genauso leicht und zuverlässig Arbeitszeitverstöße aufdecken, wie der Polizeibeamte in Deinem Beispiel mit Hilfe eines Fahrtenschreibers:

Neben den Aufzeichnungen des Arbeitgebers, den Daten der Kartenzahlungen, Tankungen usw. können sie auch noch die Daten der Taxameter und die der Vermittlungszentrale einsehen und sich aushändigen lassen. Nach § 15 MiLoG i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 SchwarzArbG haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Auftraggeber -die Vermittlungszentrale- in Datenverarbeitungsanlagen gespeicherte Daten auszusondern und den Behörden der Zollverwaltung auf deren Verlangen auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern oder in Listen zu übermitteln bzw. automatisiert verarbeitbare Datenträger oder Datenlisten ungesondert zur Verfügung zu stellen.

Bei einem Fiskaltaxameter gelten diese Daten zur Zeit als unmanipulierbar und dürften auch tatsächlich schwerer zu verfälschen sein als per Fahrtenschreiber ermittelte Daten.

In Deinem oben genannten Beispiel wäre es dem Arbeitgeber, selbst bei einem sehr alten Taxameter, ohnehin kaum noch möglich, die darin gespeicherten Daten über den Beginn oder die Dauer der Schicht, noch vor den Augen des (Zoll-)Beamten von diesem unbemerkt zu verändern.

Abgesehen davon, würde der Fahrtenschreiber in Deinem Beispiel vermutlich auch keinen Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeitenverordnung ergeben. Es wäre jedenfalls lebensfremd, anzunehmen, dass die ununterbrochene Lenkzeit 14 Stunden betragen würde, da die Arbeitszeiten bei Taxifahrern von Wartezeiten geprägt sind, die -anders als bei LKW-Fahrern- die Lenkzeiten soweit reduzieren, dass kaum je ein Lenkzeitverstoß im Taxigewerbe gegeben sein wird.
LRKN hat geschrieben:Durch die Daten von der Fahrerkarte ist auch eine Schwarzarbeit nachweisbar. Die Möglichkeit auf 450 Euro Basis tätig zu sein ist nur Möglich mit einer begrenzten Zeit (ca. 50 Stunden im Monat mit der Einführung des ML). Wenn ein Fahrer aber in 4 Wochen 100 Stunden gefahren ist liegt ein Verstoß vor, wenn er nur auf 450€ Basis fährt.

Auch ander Schwarzarbeitsmodelle werden dadurch unmöglich gemacht. Mal eben sein Cousin fahren lassen und dann, wenn er in 4 Jahren einmal erwischt wird, zu behaupten man habe "vergessen" ihn auf 450€ Basis zu beschäftigen weil es sein erstes mal war wird dadurch auch unmöglich.
Auch ein Fahrtenschreiber macht aus einem betrugsgeneigten Arbeitgeber keinen recht­schaf­fenden Unternehmer.

Wer keinen Skrupel hat, den Lohn einer Vollzeitkraft mit 450,- € zu deklarieren oder seinen Cousin ohne Anmeldung fahren zu lassen, den werden auch keine Zweifel plagen, wenn er eine fremde Fahrerkarte in sein Kontrollgerät steckt oder eine der zahlreichen sonstigen Möglichkeiten wahrnimmt, einen Fahrtenschreiber zu manipulieren.

Dass ein Arbeitgeber mit Fahrtenschreiber nicht mehr einwenden kann, er habe lediglich vergessen, seinen Fahrer rechtzeitig anzumelden, ist auch kein Argument für die Einführung von Fahrtenschreibern, weil der Arbeitgeber diesen Einwand ohne Fahrtenschreiber auch nicht erheben kann.

An Deiner Argumentation fällt auf, dass Du hier und in der Petitionsbegründung versuchst, auch die Einführung von Fahrtensschreibern für selbstfahrende Unternehmer vorwiegend mit dem Arbeitnehmerschutz zu rechtfertigen, obwohl Unternehmer keine Arbeitsgeber haben, vor dem der Gesetzgeber sie schützen könnte.
LRKN hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:Ich halte es für notwendig, sinnvoll und angemessen Bußgelder für Fahrer einzuführen wenn sie meinen 14 Stunden Schichten zu fahren (wenn die Petition erfolgreich ist).
Falls Deine Petition erfolgreich sein sollte, wäre bereits nach mehr als neun Stunden Lenkzeit ein Bußgeld fällig, unabhängig davon, ob Du auf dem Wagen gearbeitet oder ihn privat genutzt hast. Schließlich hast Du um die "Anwendung" dieser Regelungen auf Taxifahrer in Deiner Petition gebeten und nur das haben die Unterstützer auch unterzeichnet.
Du versuchst echt krampfhaft mich falsch zu verstehen oder?
Dann teile doch bitte mal mit, ob Du die für LKW-Fahrer geltenden Lenk- und Ruhezeiten, so wie Du es in der Petition geschrieben hast, auf Taxifahrer anwenden und auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen möchtest oder nicht.
LRKN hat geschrieben:
Auch wenn ich nicht glaube, dass diese Petition Erfolg hat, sollte man bedenken, dass damit auch die falschen und später nicht mehr kontrollierbaren Denkanstöße gegeben werden können.
Welche nicht kontrollierbaren Denkanstöße sollen das sein?
Naja die, derentwegen Du die Petition eingereicht hast. (Dass also ein Entscheidungsträger tatschlich auf die Idee kommen könnte, im Taxigewerbe Fahrtenschreiber vorzuschreiben und die für LKW-Fahrer geltenden Lenk- und Ruhezeitenbestimmungen ohne weiteres auf Taxifahrer auszuweiten.)
Zuletzt geändert von Yes am 13.12.2014, 19:33, insgesamt 1-mal geändert.

RaimundHH
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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von RaimundHH » 14.12.2014, 16:09

@LKRN

MOin,

Wenn es um die Einhaltung von Arbeitsschutz/zeitbestimmungen geht, kann ja eine Fahrtenschreiberpflicht
nur für Taxis mit angestellten Fahrern gelten.

Wenn es um die Verkehrssicherheit geht, dann muß die Fahrtenschreiberpflicht für alle PKWs gelten,
denn das "Gefahrenpotential" von gestressten Außendienstmitarbeiten oder Familienväter, die mit Kind und
Kegel in einer Tour nach Italien in Urlaub fahren ist wahrscheinlich höher.
Zeig mir eine Statistik, welche die Unfallhäufigkeit von übermüdeten EWUs zeigt!
Aussagekräftiger sind da wohl eher die unterschiedlichen KFZ-Haftpflichttarife zu Ungunsten
der MWU-Wagen, was ja auch logisch ist, weil der EWU am Ende seinen verursachten Schaden
selbst bezahlen muß.

Und der Vergleich mit Bussen und LKWs hinkt natürlich, weil neben der Einhaltung von Arbeitszeitbestimmungen
in erster Linie das hohe Gefahrenpotential bedingt durch die Masse (LKW, Bus) und die Anzahl
der gleichzeitig beförderten Fahrgäste (Bus) minimiert werden soll.


Und wie sieht das eigentlich mit der privaten Nutzung des Taxis aus?! Unterliegt die dann auch
den Lenk- und Ruhezeiten oder kann ich den Fahrtenschreiber für Privatfahrten stillegen?
Und bevor du jetzt mit dem Fahrtenbuch zur Erfassung von Pivatkilometer "wedelst", dabei geht es um
die Ermittlung eines steuerpflichtigen geldwerten Vorteils, den ich auch losgelöst von Lenkzeiten
und gefahrenen Kilometer pauschal ermitteln kann.

Grüße

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von am » 14.12.2014, 16:54

Gelegentliches Lesen vorherstehende Beiträge ließe sich die ein oder andere Frage erübrigen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von LRKN » 14.12.2014, 18:23

RaimundHH hat geschrieben: Wenn es um die Einhaltung von Arbeitsschutz/zeitbestimmungen geht, kann ja eine Fahrtenschreiberpflicht
nur für Taxis mit angestellten Fahrern gelten.
Mit dem Fahrtenschreiber soll 4 Probleme gleichzeitig gelöst werden.

1. Die Überprüfung des Einhalten des ML soll vereinfacht werden. Durch eine lückenlose Dokumentation der Angestellten über einen langen Zeitraum wird eine Umgehung des ML (12 Stunden fahren/8 Stunden bezahlen) deutlich erschwert. Dies betrifft nur MWUs

2. Nachweis der Arbeitszeit in Bezug zum Arbeitszeitengesetz. Zur Zeit haben fast alle MWU das Problem die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit zu gewährleisten. Alle z.Zt. verfügbaren Methoden sind nicht lückenlos. So fehlt eine direkte Nachweismöglichkeit über genommene vorgeschriebenen Pausenzeiten. Durch einen Fahrtenschreiber lässt sich die Einhaltung der Arbeitszeiten lückenlos dokumentieren. Auch dies betrifft nur MWUs

3. Durch eine gesetzliche Lenkzeitbegrenzung soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Dazu gleich mehr. Dies betrifft MWUs und EWUs gleichermaßen.

4. Die Möglichkeit von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung wird mit einem Fahrtenschreiber deutlich erschwert. Auch dies betrfft MWUs und EWUs gleichermaßen.

Wenn es um die Verkehrssicherheit geht, dann muß die Fahrtenschreiberpflicht für alle PKWs gelten,
denn das "Gefahrenpotential" von gestressten Außendienstmitarbeiten oder Familienväter, die mit Kind und
Kegel in einer Tour nach Italien in Urlaub fahren ist wahrscheinlich höher.
Zeig mir eine Statistik, welche die Unfallhäufigkeit von übermüdeten EWUs zeigt!
Aussagekräftiger sind da wohl eher die unterschiedlichen KFZ-Haftpflichttarife zu Ungunsten
der MWU-Wagen, was ja auch logisch ist, weil der EWU am Ende seinen verursachten Schaden
selbst bezahlen muß.
Wie "am" schon geschrieben hat: diese Themen wurden schon besprochen. Hier eine Teil der Diskusion:
LRKN hat geschrieben:
Marvin hat geschrieben: Es geht doch nicht darum, dass Müdigkeit am Steuer zu Unfällen führen kann. Das bestreite ich doch nicht. Da ist es wenig sinnvoll noch hundert weitere „Experten“ aus dem Hut zu ziehen die das auch erkannt haben. Die entscheidende Frage ist: Gibt es irgend einen Hinweis, dass Taxifahrer nach Überziehen der „normalen“ Schichtzeit besonders häufig Unfälle verschulden. Bauen selbstfahrende Taxiunternehmer überhaupt – bezogen auf die zurückgelegte Strecke – häufiger Unfälle als der Durchschnittsfahrer? Wenn das nicht der Fall ist, gibt es kein Problem das gelöst werden muss. Erst recht keinen Anlass für ein solches Theater, das die Existenz der Kollegen bedroht.
Das heißt so lange ich nicht wissenschaftlich 100% belegen kann, dass Taxifahrer kein erhöhtes Unfallrisiko sind wenn sie extrem lange Schichten fahren gibt es dieses Problem nicht? Mir ist keine Studie bekannt die genau dieses einzigartige Problem untersucht hat. Das heißt aber nicht das es nicht trotzdem ein Problem ist das Taxifahrer mit steigender Schichtdauer ein Verkehrsrisiko darstellen. Aber wir können gerne einen Doktoranden finden der genau diese Fragestellung untersucht. Aber nur weil irgendwas nicht bewiesen wurde heißt es auch nicht dass es nicht trotzdem so ist. Es wurde auch noch nicht bewiesen, dass auf dem Mars Leben existierte. Aber sehr viele Hinweise sprechen für die Vermutung, dass es mal dort Leben gab. Und deswegen kann man sehrwohl eine Verbindung zwischen Untersuchungen zum Risiko durch Sekundenschlaf und Müdigkeit im Straßenverkehr und dem Taxigewerbe ziehen.

Das Problem ist wie schon gesagt, dass Müdigkeitsunfälle statistisch deutlich Unterbewertet werden, weil es schwer nachzuweisen ist, dass einer am Steuer eingeschlafen ist. Aber es gibt auf jeden Fall massig Studien, die Belegen das die persönliche Leistungsfähigkeit am Straßenverkehr teilzunehmen mit steigender Lenkdauer nachlässt. Völlig egal ob Taxifahrer, LKW-Fahrer oder Privatfahrer. Und der Gesetzgeber hat es für Notwendig erachtet das exessive Lenkzeiten im LKW-Betrieb ein Problem ist und hat entsprechende Vorgaben gemacht. Ich bin der Meinung das dieses auch auf das Taxigewerbe anzuwenden ist, weil ich das Problem gleichwertig zu dem LKW-Betrieb sehe.

Wenn die berufliche Existenz nur dadurch gesichert werden kann, andere Verkehrsteilnehmer und Fahrgäste durch exessives Taxifahren zu gefährden, dann sollte diese berufliche Existenz beendet werden. Die Gesundheit der Menschen geht vor den egoistischen Interesse eines einzelnen.
Vermutlich sinkt das Aufmerksamkeitslevel bereits nach zwei Stunden. Vielleicht steigt es dann auch wieder. Möglicherweise erst nach einer Pause. Zeig mir doch mal eine Studie, die aussagt, dass die Aufmerksamkeit nach 7:59 h ins Bodenlose stürzt und sich nicht wieder erholt.
Steht in meinen Links. Bitte lesen bevor du sie wieder ignorierst. Ansonsten darfst du gerne auch selber mal googeln. Es ist natürlich nicht so das bis 7:59 ein Fahrer permanent 100% Leistungsfähig ist und mit 8:00 nur noch 50% Leistungsfähig ist. Es ist ein schleichender Prozess. Und genau das macht Müdigkeit am Steuer so gefährlich weil man es selber subjektiv nicht einschätzen kann.

LRKN hat geschrieben: Gesetze regeln das menschliche Zusammenleben. Wenn die Freiheit eines Menschen zu unfreiheit, belästigung oder gefährdung einer anderen Person führt muss der gesetzgeber eine Balance zwischen diesen Personen finden.
Wie bereits mehrfach gesagt: Eine Gefährdung, die nach einer bestimmten Frist zwangsläufig eintritt ist nicht bewiesen. Deshalb ist ein Fahrverbot unangemessen. Erst recht der teure Einbau eines Fahrtenschreibers. Da ist die von Dir gepriesene Balance komplett abgeschmiert.
Ok wo würdest du dann sagen wo sollte es eine Grenze geben? Sagen wir mal du triffst einen selbstständigen Kollegen und er erzählt dir er hätte gerade eine X Stunden Schicht gehabt. Ab welcher Zahl=X würdest du sagen das dies Verboten gehört? X=8? X=10? Oder wenn er X=12 Stunden gefahren ist? oder X=14 Stunden? Oder würdest du auch bei X= 18 Stunden noch sagen, dass er es selber entscheiden sollte? Oder was ist wenn er X=24 stunden gefahren ist? Oder X=36 Stunden? Sollte auch sowas voll in seiner Verantwortung sein oder meinst du irgendwo da sollte der Gesetzgeber eingreifen und 36 Stunden-Schichten verbieten?
Wenn Du wirklich nur um die anderen Verkehrsteilnehmer besorgt wärst, würdest Du dann nicht die Totalüberwachung für alle Verkehrsteilnehmer fordern? Oder geht es Dir eher darum - als angestellter Fahrer, der durch Gesetze vor Ausbeutung geschützt wird - lästige Konkurrenz aus dem Weg zu räumen. Du weißt sicher, dass solchermaßen starre Regeln alleinfahrenden Unternehmern das Genick brechen können.
Eine Totalüberwachung fordere ich nicht. Es macht auch kein Sinn bei Privatfahrzeugen die statistisch nur 15 Minuten am Tag bewegt werden eine solche Überwachung zu fordern. Das Verhältniss zwischen Aufwand und Nutzen wäre schlicht nicht zu rechtfertigen. Aber bei Taxen, die 8-24 Stunden am Tag bewegt werden ist eine gewisse Kontrolle notwendig. Und wir reden nur von den Daten des Schichtbeginn und des Schichtende. Keine Geschwindigkeit, keine Positionsdaten, kein illegales Wenden, kein unerlaubtes Bereitstellen. Einfach nur Schichtzeiten. Nochmal: die Gesundheit der Mitbürger ist wichtiger als die finanziellen Interesse eines einzelnen. Wenn er von einer 9 Stunden Schicht nicht leben kann hat er nicht das Recht übermüdet einen Fußgänger im Sekundenschlaf mal eben totzufahren.
und
LRKN hat geschrieben:
Fauli hat geschrieben:Gibt es ein konkretes Beispiel für einen durch Sekundenschlaf verursachten Unfall einer Taxe in einer Stadt ? Ich meine damit nicht durch Unaufmerksamkeit verursachte Unfälle, denn das sind beides verschiedene Baustellen.
Gibt es konkrete Beweise, das es NICHT durch Sekundenschlaf verursachte Unfälle gibt durch Taxen?

Es gibt mir keine bekannte wissenschaftliche Untersuchung die genau diese eine Frage beantwortet. Das heißt aber nicht, dass nur weil ein singulares Erergniss nicht bewiesen ist, das dieses Ereigniss nicht schon eingetreten ist oder eintreten wird. Dabei halte ich es schon für Möglich das diese eine Frage schon untersucht wurde, aber mir nicht bekannt ist. Und wenn dies nicht untersucht wurde, dass wenn man es untersucht zu einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ein Ergebiss bekommt, dass Taxen sehr wohl Unfälle durch Übermüdung verursacht haben.

Statistisch wird es auf jeden Fall einen Geben. Beispielrechnung:

Es gibt 50.000 Taxen in Deutschland. Nehmen wir mal an jedes Taxi macht im Schnitt ein Unfall im Jahr. Das sind dann 50.000 Unfälle. Wenn du meine Links gelesen hast, ist die statistische Wahrscheinlichkeit das ein Unfall durch Müdigkeit/Sekundenschlaf verurscht wurde bei ca. 20% (Nachts ca. 40%). Das ergibt pro Jahr: ca. 10.000 Unfälle von Taxis durch Übermüdung.

Du kannst jetzt gerne die Zahlen hin und herdrehen wie du magst. Das ist mir egal. Entscheidend ist, dass die Zahl über 0 ist und dann nur noch die Frage im Raum steht wie hoch sie denn wirklich ist. Und wie weit ander Verkehrsteilnehmer und die Gesellschaft das Risiko tolerieren muss, dass ein Taxifahrer Müde fährt oder ob man irgendwelche "Leitplanken" einziehen sollte. Ich bin für die Leitplanke. Die Frage ist nur wo sie stehen soll. Weil irgendwo muss die Toleranz aufhören. Schichten von 14 oder 16 Stunden (die mir schon glaubhaft geschildert wurden) sind meines erachtens nicht tolerierbar.
Und der Vergleich mit Bussen und LKWs hinkt natürlich, weil neben der Einhaltung von Arbeitszeitbestimmungen
in erster Linie das hohe Gefahrenpotential bedingt durch die Masse (LKW, Bus) und die Anzahl
der gleichzeitig beförderten Fahrgäste (Bus) minimiert werden soll.
Also ist es tolerabel das ein einzelner Taxifahrer nur 1-5 Personen gefährdet (Fahrgast, Fußgänger, Fahrradfahrer, andere Verkehrsteilnehmer) und er darf sie ruhig im Sekundenschlaf über den Haufen fahren aber ab 10 Personen darf das nicht passieren? Wo ist deine Grenze? Einem Kind ist es völlig egal ob ihn ein 40 Tonner überfährt oder eine E-Klasse.
Und wie sieht das eigentlich mit der privaten Nutzung des Taxis aus?! Unterliegt die dann auch
den Lenk- und Ruhezeiten oder kann ich den Fahrtenschreiber für Privatfahrten stillegen?
Und bevor du jetzt mit dem Fahrtenbuch zur Erfassung von Pivatkilometer "wedelst", dabei geht es um
die Ermittlung eines steuerpflichtigen geldwerten Vorteils, den ich auch losgelöst von Lenkzeiten
und gefahrenen Kilometer pauschal ermitteln kann.

Grüße
Ja eine private Nutzung wird erschwert. Das ist das "Opfer" was man dann bringen muss. Ich finde das dieses Opfer weniger wichtig ist als die 4 Probleme, die durch den Fahrtenschreiber gelöst werden können.

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