Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
RaimundHH
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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von RaimundHH » 15.12.2014, 14:03

LRKN hat geschrieben:
Ja eine private Nutzung wird erschwert. Das ist das "Opfer" was man dann bringen muss. Ich finde das dieses Opfer weniger wichtig ist als die 4 Probleme, die durch den Fahrtenschreiber gelöst werden können.
Dieses "Opfer" kommt wohl eher einer Enteignung gleich, da Du mir die private Nutzung
meines Eigentums vorschreiben willst. Die Kanone wird immer größer, mit der Du auf Spatzen schießen willst.

Grüße

eichi
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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von eichi » 15.12.2014, 15:01

Bei meiner Ausbildung für die OKP wurde mir auch gesagt,
der sog. "Abschreiber", auf dem neben den Taxameterdaten
auch Schichtbeginn und Ende sowie der Fahrername vermerkt
wird, sei bei Schichtbeginn! mit Name und Anfangszeit sowie
den Taxameterdaten auszufüllen; er könne kontrolliert werden.
Jeder, der bei einer Kontrolle hektisch zu schreiben beginnt, wäre
höchst verdächtig.

Könnte so funktionieren, jedoch hat noch nie jemand geprüft, selbst
bei einer Kontrolle bisher wurden nur die üblichen Papiere geprüft.
Also einen auf den Fahrer zugelassenen "staatlichen Cey" analog zur
"Fahrerkarte" und die Taxameter entsprechend anpassen.
Dann hätte man eine kleine, praktikable Lösung und die Funkwerkstätten
bräuchten nicht grübeln, wo denn ein weiteres Gerät noch untergebracht
werden könnte.

Und ohne Cey = Privatfahrt
Zuletzt geändert von eichi am 15.12.2014, 15:02, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Yes
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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 15.12.2014, 15:25

LRKN hat geschrieben:Also ist es tolerabel das ein einzelner Taxifahrer nur 1-5 Personen gefährdet (Fahrgast, Fußgänger, Fahrradfahrer, andere Verkehrsteilnehmer) und er darf sie ruhig im Sekundenschlaf über den Haufen fahren aber ab 10 Personen darf das nicht passieren? Wo ist deine Grenze?
Wenn der Gesetzgeber den Sekundenschlaf verhindern will, dann wären Fahrerassistenzsysteme mit Müdigkeitserkennung ein wesentlich geeigneteres und zugleich milderes Mittel.

Die Einführung von Fahrtenschreibern wäre dagegen kaum geeignet, durch Sekundenschlaf verursachte Unfälle zu verhindern. Obwohl LKW bereits mit Fahrtenschreibern ausgestattet sein müssen, verursachen übermüdete LKW-Fahrer nach wie vor mindestens 16 % der schweren Verkehrsunfälle (s. den von Dir zitierten ADAC-Beitrag unter Berufung auf Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen).

Warum sollte die Einführung von Fahrtenschreibern bei Taxifahrern zu einem anderen Ergebnis führen?

Die Ursachen des Sekundenschlafs liegen typischerweise in langen Fahrten ohne Pause, die bei Taxifahrern eine so seltene Ausnahme darstellen, dass sie nicht die Einführung von Fahrtenscheibern rechtfertigen können. Wie oft hat ein Taxifahrer schon eine Tour mit einer ununterbrochenen Fahrzeit von mehr als vier Stunden?
LRKN hat geschrieben:Einem Kind ist es völlig egal ob ihn ein 40 Tonner überfährt oder eine E-Klasse.
Der 40-Tonner stellt selbstverständlich ein wesentlich größeres Risiko für das Kind dar. Aber Du argumentierst schon wie ein kleiner Lobbyist.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Guter_Kollege » 15.12.2014, 15:52

LRKN hat geschrieben: .......
Nicht viel jedenfalls. Immerhin 228 Wörter.
Dafür darf sich der gestresste Leser aber nochmal durch 1296 Wörter anderer Autoren quälen, die zu zitieren er für nötig hielt,
weil er nicht daran glaubt, das der Leser diese auf derselben Seite, ein paar Post's höher, selber findet.
Das Verhältnis von eigenem zu fremden Text sollte 5:1 nicht unterschreiten. Hier ist es umgekehrt.
Mag es sich auch kleinlich anhören; Jedenfalls schlechter Stil.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 15.12.2014, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von LRKN » 15.12.2014, 17:57

RaimundHH hat geschrieben: Dieses "Opfer" kommt wohl eher einer Enteignung gleich, da Du mir die private Nutzung
meines Eigentums vorschreiben willst. Die Kanone wird immer größer, mit der Du auf Spatzen schießen willst.
Es ist keine Enteignung. Zumindest wenn wir die gleiche Definition von Enteignung haben. Es wird dir ja durch den Fahrtenschreiber kein Eigentum weggenommen. Wenn du aber mit Enteignung meinst, dass dir der Nutzern deines Eiogentums eingeschränkt wird, dann stimme ich dir zu. Das geschieht aber permanent mit allen deinen Eignentümern. Du kannst auch keine Disco in deiner Wohnung betreiben, du kannst auch nicht mit 100 durch die Stadt fahren, du kannst auch nicht einen Uranbrennstab in den Hausmüll schmeißen. Nahezu alles was du mit deinem Eigentum machst, wird vom Gesetzgeber reguliert. Und die Regulierung würde bedeuten das du innerhalb 24 Stunden das Taxi nur X stunden fahren darfst. Das heißt das du nach einer vollen Schicht nicht noch nach Norditalien in den Urlaub fahren kannst. Ist das echt so schlimm? Du könntest aber weiterhin deine Frau zum Einkaufen fahren lassen wenn du nach der Schicht nicht mehr fahren darfst.

Und diese Einschränkungen im Nutzen des Eigentums haben selbstständige LKW Fahrer auch. Ist das auch "Enteignung" oder eine Sinnvolle Regelung deiner Meinung nach?
Yes hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:Also ist es tolerabel das ein einzelner Taxifahrer nur 1-5 Personen gefährdet (Fahrgast, Fußgänger, Fahrradfahrer, andere Verkehrsteilnehmer) und er darf sie ruhig im Sekundenschlaf über den Haufen fahren aber ab 10 Personen darf das nicht passieren? Wo ist deine Grenze?
Wenn der Gesetzgeber den Sekundenschlaf verhindern will, dann wären Fahrerassistenzsysteme mit Müdigkeitserkennung ein wesentlich geeigneteres und zugleich milderes Mittel.
OK. Stellt sich der Motor bei Erreichung einer gewissen gefährlichen Müdigkeit selbstständig aus? Oder kann man das irgendiwe umgehen?
Die Einführung von Fahrtenschreibern wäre dagegen kaum geeignet, durch Sekundenschlaf verursachte Unfälle zu verhindern. Obwohl LKW bereits mit Fahrtenschreibern ausgestattet sein müssen, verursachen übermüdete LKW-Fahrer nach wie vor mindestens 16 % der schweren Verkehrsunfälle (s. den von Dir zitierten ADAC-Beitrag unter Berufung auf Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen).
Und es wird besser wenn man keine Fahrzeitbegrenzung hätte? Wenn es sinnlos ist, dann sollte man doch jeden LKW Fahrer erlauben 18 Stunden am Stück zu fahren. Dann wird die Unfallrate durch Übermüdung sicher nicht höher werden.
Die Ursachen des Sekundenschlafs liegen typischerweise in langen Fahrten ohne Pause, die bei Taxifahrern eine so seltene Ausnahme darstellen, dass sie nicht die Einführung von Fahrtenscheibern rechtfertigen können. Wie oft hat ein Taxifahrer schon eine Tour mit einer ununterbrochenen Fahrzeit von mehr als vier Stunden?
Kannst du mir irgendwo wissenschaftliche Belege liefern, dass man nicht mehr Müde wird wenn man NICHTS tut? Das heißt wenn ich 24 Stunden stur aus dem Fenster schaue muss ich nie wieder Schlafen?

Wenn du mal meine Links anschaust findest du auch andere Gründe für Müdigkeit als nur eine Tätigkeit auszuführen. Unterforderung (wie zB am Posten rumstehen) führt auch zu Müdigkeit. Wenn ich Nachts um 1h 15 Minuten auf einen Auftrag warten muss werde ich auch schneller Müde als wenn ich eine Tour nach der nächsten fahre.
LRKN hat geschrieben:Einem Kind ist es völlig egal ob ihn ein 40 Tonner überfährt oder eine E-Klasse.
Der 40-Tonner stellt selbstverständlich ein wesentlich größeres Risiko für das Kind dar. Aber Du argumentierst schon wie ein kleiner Lobbyist.
Ich glaube es werden deutlich weniger Kinder durch 40 Tonner getötet als von PKW. Selbst wenn man die Relation zwischen LKW und PKW rausrechnen würde. Das liegt einfach daran das Kinder und PKWs (und somit auch Taxis) primär in Wohngebieten zu finden sind und LKWs primär auf Fernstrassen. Ich bin auch gerne Lobbyist für der Rettung von Menschen vor übermüdeten 18 Stunden fahrenden Taxifahrern.
Yes hat geschrieben:Bei selbstfahrenden Unternehmern ist dabei noch nicht mal ersichtlich, warum das AfA gegen sie überhaupt wegen eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzbestimmungen ermitteln sollte.
Sollen Sie auch nicht. Habe ich nie gesagt, dass sie es tun sollen.
LRKN hat geschrieben:ZB: Polizei kontorlliert um 20 Uhr den Posten Hachmannplatz. Polizist fragt Fahrer X wann er seine Schicht angefangen hat. Antwort: um 15 Uhr. Dabei ist der Fahrer schon seit 6 Uhr unterwegs. Kann der Polizist diese Angabe in irgendeiner Art vor Ort kontrollieren? Nein. Weil Schichtdaten erst am ende der Schicht eingetragen werden und somit manipulierbar sind. Also muss der Polizist die Angaben glauben und wird auch keine Meldung auf Verdacht des Verstoßes gegen das Arbeitsschutzgesetz an die AfA weiterleiten. Konsequenz: die AfA wird nicht aktiv.

Gleiches Beispiel mit Fahrtenschreiber: Polizist fragt nach Schichtbeginn. Antwort 15 Uhr. Polizist nimmt Fahrerkarte und schiebt sie in das Lesegerät. Fahrerkarte sagt: Schichtbeginn 6 Uhr. Polizist schaut auf die Schichtlängen der letzten 4 Wochen und erkennt permanente Schichtlängen von 14 Stunden. Polizist kann Bußgeld vor Ort verhängen und die Erkenntnisse an die AfA weiterleiten und die AfA nimmt den Unternehmer auseinander.
Die Durchführung solcher Prüfungen obliegt eigentlich nicht der Polizei, sondern dem AfA, Zoll und in gewissem Umfang auch der BWVI. Diese Behörden sind befugt, Geschäftsräume des Arbeitgebers zu betreten und dort Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen u. a. die Dauer der Arbeitszeiten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Dies folgt bei Überprüfung der Arbeitszeiten aus § 17 Abs. 2, 4 und 5 ArbZG, bei der Mindestlohnprüfung aus § 15 MiLoG i.V.m. § 4 Abs. 1 SchwarzArbG und im Hinblick auf die BWVI aus § 54 a PBefG.

Dabei können die Behörden zumindest im Rahmen der Mindestlohn- und Schwarzarbeitprüfung praktisch genauso leicht und zuverlässig Arbeitszeitverstöße aufdecken, wie der Polizeibeamte in Deinem Beispiel mit Hilfe eines Fahrtenschreibers:

Neben den Aufzeichnungen des Arbeitgebers, den Daten der Kartenzahlungen, Tankungen usw. können sie auch noch die Daten der Taxameter und die der Vermittlungszentrale einsehen und sich aushändigen lassen. Nach § 15 MiLoG i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 SchwarzArbG haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Auftraggeber -die Vermittlungszentrale- in Datenverarbeitungsanlagen gespeicherte Daten auszusondern und den Behörden der Zollverwaltung auf deren Verlangen auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern oder in Listen zu übermitteln bzw. automatisiert verarbeitbare Datenträger oder Datenlisten ungesondert zur Verfügung zu stellen.

Bei einem Fiskaltaxameter gelten diese Daten zur Zeit als unmanipulierbar und dürften auch tatsächlich schwerer zu verfälschen sein als per Fahrtenschreiber ermittelte Daten.

In Deinem oben genannten Beispiel wäre es dem Arbeitgeber, selbst bei einem sehr alten Taxameter, ohnehin kaum noch möglich, die darin gespeicherten Daten über den Beginn oder die Dauer der Schicht, noch vor den Augen des (Zoll-)Beamten von diesem unbemerkt zu verändern.

Abgesehen davon, würde der Fahrtenschreiber in Deinem Beispiel vermutlich auch keinen Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeitenverordnung ergeben. Es wäre jedenfalls lebensfremd, anzunehmen, dass die ununterbrochene Lenkzeit 14 Stunden betragen würde, da die Arbeitszeiten bei Taxifahrern von Wartezeiten geprägt sind, die -anders als bei LKW-Fahrern- die Lenkzeiten soweit reduzieren, dass kaum je ein Lenkzeitverstoß im Taxigewerbe gegeben sein wird.
Und du meinst nicht, dass dies alles Hand-in Hand gehen kann? Eine Stichprobenprüfung auf einem Taxiposten ergibt ein Verstoß gegen die Lenkzeitverordnung. Und daraus folgt eine große Betriebsprüfung das Unternehmers inkl. aller Daten von Unternehmer, Zentrale und Fiskaltaxameterdaten?
LRKN hat geschrieben:Durch die Daten von der Fahrerkarte ist auch eine Schwarzarbeit nachweisbar. Die Möglichkeit auf 450 Euro Basis tätig zu sein ist nur Möglich mit einer begrenzten Zeit (ca. 50 Stunden im Monat mit der Einführung des ML). Wenn ein Fahrer aber in 4 Wochen 100 Stunden gefahren ist liegt ein Verstoß vor, wenn er nur auf 450€ Basis fährt.

Auch ander Schwarzarbeitsmodelle werden dadurch unmöglich gemacht. Mal eben sein Cousin fahren lassen und dann, wenn er in 4 Jahren einmal erwischt wird, zu behaupten man habe "vergessen" ihn auf 450€ Basis zu beschäftigen weil es sein erstes mal war wird dadurch auch unmöglich.
Auch ein Fahrtenschreiber macht aus einem betrugsgeneigten Arbeitgeber keinen recht­schaf­fenden Unternehmer.
Nö. Aber erschwert die Betrügereien deutlich.
Wer keinen Skrupel hat, den Lohn einer Vollzeitkraft mit 450,- € zu deklarieren oder seinen Cousin ohne Anmeldung fahren zu lassen, den werden auch keine Zweifel plagen, wenn er eine fremde Fahrerkarte in sein Kontrollgerät steckt oder eine der zahlreichen sonstigen Möglichkeiten wahrnimmt, einen Fahrtenschreiber zu manipulieren.
Das Manipulieren und/oder Verwenden einer falschen Fahrerkarte ist sofort Offensichtlich und (ich glaube) eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit der flaschen Fahrerkarte erwischt wird (oder ein Unternehmer dies zulässt) sollte sofort seine Konze verlieren.
Dass ein Arbeitgeber mit Fahrtenschreiber nicht mehr einwenden kann, er habe lediglich vergessen, seinen Fahrer rechtzeitig anzumelden, ist auch kein Argument für die Einführung von Fahrtenschreibern, weil der Arbeitgeber diesen Einwand ohne Fahrtenschreiber auch nicht erheben kann.
Aber mit einem Fahrtenschreiber ist Schwarzarbeit auch für die Vergangenheit sofort ersichtlich. Die Daten werden über mehrere Wochen gespeichert und mehrfache Schwarzarbeit dadurch jederzeit nachvollziehbar. Z.Zt. kann ein EWU seinen "Schwarzarbeiter" auf seinem Cey fahren lassen. Und wenn er erwischt wird sind sämtliche Umsetzdaten der Vergangenheit auf den EWU verzeichnet. Somit wäre ein nachträglicher Nachweis von Schwarzarbeit sehr schwer.
Dann teile doch bitte mal mit, ob Du die für LKW-Fahrer geltenden Lenk- und Ruhezeiten, so wie Du es in der Petition geschrieben hast, auf Taxifahrer anwenden und auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen möchtest oder nicht.
Ja. Aber ich wäre auch bereit auch eine Taxispezifische Regelung der Lenkzeiten zu diskutieren. Aber eine grundsätzliche Lenkzeitbegrenzung ist trotzdem Notwendig.

Yes
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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 15.12.2014, 21:55

LRKN hat geschrieben:
RaimundHH hat geschrieben:Dieses "Opfer" kommt wohl eher einer Enteignung gleich, da Du mir die private Nutzung meines Eigentums vorschreiben willst. Die Kanone wird immer größer, mit der Du auf Spatzen schießen willst.
Es ist keine Enteignung...
Es ist keine Enteignung, aber ein Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung nach Art. 12 GG und in die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG, der verhältnismäßig sein muss.
LRKN hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:Wenn der Gesetzgeber den Sekundenschlaf verhindern will, dann wären Fahrerassistenzsysteme mit Müdigkeitserkennung ein wesentlich geeigneteres und zugleich milderes Mittel.
OK. Stellt sich der Motor bei Erreichung einer gewissen gefährlichen Müdigkeit selbstständig aus? Oder kann man das irgendiwe umgehen?
Stellt sich der Motor bei einer Lenkzeitüberschreitung ab?
LRKN hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:Die Einführung von Fahrtenschreibern wäre dagegen kaum geeignet, durch Sekundenschlaf verursachte Unfälle zu verhindern. Obwohl LKW bereits mit Fahrtenschreibern ausgestattet sein müssen, verursachen übermüdete LKW-Fahrer nach wie vor mindestens 16 % der schweren Verkehrsunfälle (s. den von Dir zitierten ADAC-Beitrag unter Berufung auf Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen).

Und es wird besser wenn man keine Fahrzeitbegrenzung hätte? Wenn es sinnlos ist, dann sollte man doch jeden LKW Fahrer erlauben 18 Stunden am Stück zu fahren. Dann wird die Unfallrate durch Übermüdung sicher nicht höher werden.
Ganz sicher nicht, aber Du sagst es selbst: LKW-Fahrer fahren weite Touren an einem Stück. Darauf ist ihre Übermüdung typischerweise zurückzuführen. Taxifahrer unterbrechen ihre "Lenkzeit" nach einer 10-20 minütigen Tour gleich wieder, fahren abwechslungsreichere Strecken und werden außerdem noch durch die Fahrgäste wach gehalten.
LRKN hat geschrieben:Kannst du mir irgendwo wissenschaftliche Belege liefern, dass man nicht mehr Müde wird wenn man NICHTS tut? Das heißt wenn ich 24 Stunden stur aus dem Fenster schaue muss ich nie wieder Schlafen?
Nein, aber der Fahrtenschreiber misst nicht den Grad der Aufmerksamkeit, sondern die Lenk- und Ruhezeiten. Nach "24 Stunden stur aus dem Fenster schauen" darfst Du noch 9-10 Stunden LKW fahren.
LRKN hat geschrieben:Unterforderung (wie zB am Posten rumstehen) führt auch zu Müdigkeit. Wenn ich Nachts um 1h 15 Minuten auf einen Auftrag warten muss werde ich auch schneller Müde als wenn ich eine Tour nach der nächsten fahre.
Das spricht gegen die Einführung der Lenk- und Ruhezeiten: wenn Du eine Tour nach der anderen fährst, erhöhst Du Deine Lenkzeit und bist weniger müde, als wenn Du Dich im "Ruhezustand" befindest. Das ist beim LKW-Fahrer genau umgekehrt, so dass dessen Regeln bei Taxifahrern auch nicht den gleichen Erfolg herbeiführen würden.
LRKN hat geschrieben:Ich bin auch gerne Lobbyist für der Rettung von Menschen vor übermüdeten 18 Stunden fahrenden Taxifahrern.
Lobbyisten beurteilen die Sache aber nicht unabhängig.
LRKN hat geschrieben:Und du meinst nicht, dass dies alles Hand-in Hand gehen kann? Eine Stichprobenprüfung auf einem Taxiposten ergibt ein Verstoß gegen die Lenkzeitverordnung. Und daraus folgt eine große Betriebsprüfung das Unternehmers inkl. aller Daten von Unternehmer, Zentrale und Fiskaltaxameterdaten?
Natürlich kann das Hand in Hand gehen, aber es ist überflüssig.
LRKN hat geschrieben:Aber mit einem Fahrtenschreiber ist Schwarzarbeit auch für die Vergangenheit sofort ersichtlich. Die Daten werden über mehrere Wochen gespeichert und mehrfache Schwarzarbeit dadurch jederzeit nachvollziehbar. Z.Zt. kann ein EWU seinen "Schwarzarbeiter" auf seinem Cey fahren lassen. Und wenn er erwischt wird sind sämtliche Umsetzdaten der Vergangenheit auf den EWU verzeichnet. Somit wäre ein nachträglicher Nachweis von Schwarzarbeit sehr schwer.
Das setzt die (naive) Annahme voraus, dass der Unternehmer seinen Schwarzarbeiter artig am Kontrollgerät anmeldet und die Schwarzarbeit brav dokumentiert.
LRKN hat geschrieben:Aber eine grundsätzliche Lenkzeitbegrenzung ist trotzdem Notwendig.
Die durchschnittliche "Lenkzeit" eines Taxifahrers beläuft sich schon jetzt gerade mal auf höchstens drei bis vier Stunden am Tag, die gesamte Schichtdauer beträgt laut Linne und Krause durchschnittlich ca. 9-10 Stunden und entspricht damit schon einschließlich der Pausen nahezu dem, was nach der Lenk- und Ruhezeitenverordnung als reine Lenkzeit zulässig wäre. Warum sind da Lenkzeitbegrenzungen notwendig? Unfälle werden sich dadurch nicht vermeiden lassen.
Zuletzt geändert von Yes am 16.12.2014, 07:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von RaimundHH » 17.12.2014, 14:14

LRKN hat geschrieben:
Ich glaube es werden deutlich weniger Kinder durch 40 Tonner getötet als von PKW. Selbst wenn man die Relation zwischen LKW und PKW rausrechnen würde.
Moin,

genau PKWs nicht Taxis!!! Wenn es Dir also wirklich ernst ist mit der Verkehrssicherheit mußt Du alle PKWs
einbremsen.

Wieviele Taxis gibt es in Deutschland im Vergleich zu den ca. 40 Mio PKWs?
Und wieviele übermüdete Taxifahrer stellen eine tatsächliche Gefahr dar?

Grüße

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von jr » 17.12.2014, 14:35

LRKN hat geschrieben:Ich glaube es werden deutlich weniger Kinder durch 40 Tonner getötet als von PKW.
Die Art des Fahrzeugs wird statistisch nicht aufbereitet. Sicher ist aber, daß Kinder anteilmäßig immer seltener von Fahrzeugen getötet werden und immer häufiger in Fahrzeugen. Dieser Trend hält seit Jahrzehnten an, auch wenn sich die Opferzahl in den letzten 40 Jahren um 97 % reduziert hat. Und wer sitzt in den Schul-PKW hinterm Steuer? Ausgeschlafene Eltern.

https://www.destatis.de/DE/Publikatione ... cationFile

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von LRKN » 17.12.2014, 15:53

Yes hat geschrieben: Es ist keine Enteignung, aber ein Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung nach Art. 12 GG und in die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG, der verhältnismäßig sein muss.
Wenn der Gesetzgeber es für Verhältnismäßig erachtet hat, die Handlungsfreiheit bei LKWs einzuschränken, sehe ich keinen Grund warum die Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht auch bei Taxen gegeben sein sollte.
LRKN hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:Wenn der Gesetzgeber den Sekundenschlaf verhindern will, dann wären Fahrerassistenzsysteme mit Müdigkeitserkennung ein wesentlich geeigneteres und zugleich milderes Mittel.
OK. Stellt sich der Motor bei Erreichung einer gewissen gefährlichen Müdigkeit selbstständig aus? Oder kann man das irgendiwe umgehen?
Stellt sich der Motor bei einer Lenkzeitüberschreitung ab?
Nein. Aber die Verbindung zwischen Fahrtenschreiber und Lenkzeitbegrenzung ermöglicht eine höhere Unfallprävention als ein Fahrassistenzsystem.
LRKN hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:Die Einführung von Fahrtenschreibern wäre dagegen kaum geeignet, durch Sekundenschlaf verursachte Unfälle zu verhindern. Obwohl LKW bereits mit Fahrtenschreibern ausgestattet sein müssen, verursachen übermüdete LKW-Fahrer nach wie vor mindestens 16 % der schweren Verkehrsunfälle (s. den von Dir zitierten ADAC-Beitrag unter Berufung auf Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen).

Und es wird besser wenn man keine Fahrzeitbegrenzung hätte? Wenn es sinnlos ist, dann sollte man doch jeden LKW Fahrer erlauben 18 Stunden am Stück zu fahren. Dann wird die Unfallrate durch Übermüdung sicher nicht höher werden.
Ganz sicher nicht, aber Du sagst es selbst: LKW-Fahrer fahren weite Touren an einem Stück. Darauf ist ihre Übermüdung typischerweise zurückzuführen. Taxifahrer unterbrechen ihre "Lenkzeit" nach einer 10-20 minütigen Tour gleich wieder, fahren abwechslungsreichere Strecken und werden außerdem noch durch die Fahrgäste wach gehalten.
Naja so abwechslungsreich sind meine Strecken nicht. Immer wieder die gleichen Ziele (Flughafen, Bhf, Kiez) Und ich stehe selten 10-20 Minuten. Zur Zeit wäre ich froh wenn ich überhaupt mal zum stehen kommen würde (ausser beim Warten an Bestelladressen).
LRKN hat geschrieben:Kannst du mir irgendwo wissenschaftliche Belege liefern, dass man nicht mehr Müde wird wenn man NICHTS tut? Das heißt wenn ich 24 Stunden stur aus dem Fenster schaue muss ich nie wieder Schlafen?
Nein, aber der Fahrtenschreiber misst nicht den Grad der Aufmerksamkeit, sondern die Lenk- und Ruhezeiten. Nach "24 Stunden stur aus dem Fenster schauen" darfst Du noch 9-10 Stunden LKW fahren.
DAS DARF MAN JETZT SCHON NICHT! Nochmal: Es ist grundsätzlich niemanden erlaubt übermüdet irgendein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. §1 StVo. Wenn du nach 24 Stunden "nichts tun" ohne zu Schlafen eine 8 Stunden Schicht anfängst handelst du gesetzeswidrig. Die Frage ist nur wie Kontrolierbar dies ist. Und man kann keine 24-Stunden-aus-dem-Fenster-Gucken kontrollieren. Man könnte aber 24-Stunden-Taxi-fahren kontrollieren.
LRKN hat geschrieben:Unterforderung (wie zB am Posten rumstehen) führt auch zu Müdigkeit. Wenn ich Nachts um 1h 15 Minuten auf einen Auftrag warten muss werde ich auch schneller Müde als wenn ich eine Tour nach der nächsten fahre.
Das spricht gegen die Einführung der Lenk- und Ruhezeiten: wenn Du eine Tour nach der anderen fährst, erhöhst Du Deine Lenkzeit und bist weniger müde, als wenn Du Dich im "Ruhezustand" befindest. Das ist beim LKW-Fahrer genau umgekehrt, so dass dessen Regeln bei Taxifahrern auch nicht den gleichen Erfolg herbeiführen würden.
Müdigkeit empfindet man selber sehr subjektiv. Aber hat trotzdem einen Objektiven Grad den man wissenschatlich messen kann. Z.B. durch die Reaktionszeit der Pupillen. Wenn ich schreibe, dass ich Müde werde wenn ich am Posten stehe und "nicht" Müde werde wenn ich fahre, beschreibe ich mein subjektives Empfinden. Objektiv wäre ich höchstwahrscheinlich gleichermaßen Müde egal ob ich Fahre oder Stehe. Die aktivität des Fahrens unterdrückt nur die Müdigkeitsempfindung. Während das stehen das Müdigkeitsempfinden steigert. Ich (und kein anderer Taxifahrer) ist in der jeweiligen Situation in der Lage OBJEKTIV seine Müdigkeit einzuschätzen. Und wenn du dir doch mal bitte die Links anschauen würdest, wo die Thematik der unterschiedlichen Ursachen von Müdigkeit behandelt werden, wäre ich dir sehr dankbar.
LRKN hat geschrieben:Aber mit einem Fahrtenschreiber ist Schwarzarbeit auch für die Vergangenheit sofort ersichtlich. Die Daten werden über mehrere Wochen gespeichert und mehrfache Schwarzarbeit dadurch jederzeit nachvollziehbar. Z.Zt. kann ein EWU seinen "Schwarzarbeiter" auf seinem Cey fahren lassen. Und wenn er erwischt wird sind sämtliche Umsetzdaten der Vergangenheit auf den EWU verzeichnet. Somit wäre ein nachträglicher Nachweis von Schwarzarbeit sehr schwer.
Das setzt die (naive) Annahme voraus, dass der Unternehmer seinen Schwarzarbeiter artig am Kontrollgerät anmeldet und die Schwarzarbeit brav dokumentiert.
Wozu er mit einem Fahrtenschreiber verpflichtet wäre. Ein Fahrer ohne Fahrerkarte = Schwarzarbeiter. Sofort für jeden Beamter, der eine Stichprobenkontrolle macht, ersichtlich. Das Fahren ohne Fahrerkarte, wo sämtliche Arbeitszeiten (Lenkzeiten) über einen längeren Zeitraum dokumentiert wird, ist faktisch ausgeschlossen. Sämtliche Manipulationen wären Strafbar und entsprechend mit Konzenentzug wegen Unzuverlässigkeit zu ahnden.
LRKN hat geschrieben:Aber eine grundsätzliche Lenkzeitbegrenzung ist trotzdem Notwendig.
Die durchschnittliche "Lenkzeit" eines Taxifahrers beläuft sich schon jetzt gerade mal auf höchstens drei bis vier Stunden am Tag, die gesamte Schichtdauer beträgt laut Linne und Krause durchschnittlich ca. 9-10 Stunden und entspricht damit schon einschließlich der Pausen nahezu dem, was nach der Lenk- und Ruhezeitenverordnung als reine Lenkzeit zulässig wäre. Warum sind da Lenkzeitbegrenzungen notwendig? Unfälle werden sich dadurch nicht vermeiden lassen.
Ich bin überzeugt davon, dass durch den ML eine Reduzierung der Taxen folgen wird. Da die Nachfrage gleich bleibt, steigt auch die Auslastung der Taxen. Dadurch wird die statistische Lenkzeit ansteigen. Dadurch steigt die Arbeitsbelastung an. Es ist aber aus wissenschaftlicher Sicht relativ egal ob du Lenkst oder am Posten rumdödelst. Beides macht Müde (siehe Links). Und wenn die überwiegende Masse an Taxifahrern sich verantwortungsbewußt verhalten ist das doch toll. Ich habe auch nie behauptet das der Überwiegende Teil aller Taxler exsessiv fahren. Aber ich kenne diese Fahrer die dies tun. Das sind eventuell nur 10 %. Und die muss man meiner Meinung nach einbremsen. Und theoretisch wären (beispielrechnung) 0 Stunden Lenkzeit = 0 Unfälle, 1 Stunde Lenkzeit = 1 Unfall, 5 Stunden Lenzeit = 8 Unfälle, 10 Stunden Lenkzeit = 20 Unfälle, 20 Stunden Lenkzeit = 100 Unfälle.

Es geht auch um mehr als nur ein Punkt (auch wenn du immer wieder versuchst nur ein Punkt rauszupicken).
1. Verkehrssicherheit. Lenkzeitbegrenzung
2. Mindestlohnsicherung. Verhinderung von 12 Stunden fahren und 8 Stunden zahlen
3. Lückenlose gerichtsfeste Dokumentation der Arbeitszeit und Pausenerfassung
3. Scharzarbeitbekämpfung

Alle 4 Punkte können durch einen Fahrtenschreiber besser kontrolliert, bekämpft und umgesetzt werden.
RaimundHH hat geschrieben:genau PKWs nicht Taxis!!! Wenn es Dir also wirklich ernst ist mit der Verkehrssicherheit mußt Du alle PKWs einbremsen.
Aber Taxis sind PKWs. Nur das sie gewerblich genutzt werden. Und du glaubst doch hoffentlich nicht, das Taxis unfallfrei wären (oder es nie deren Schuld ist wenn es zum Unfall kommt). Dann wären unsere Versicherungsprämien ja bei 0€.... Oh wait....

Und wie schon mal geschrieben: Ich muss niemanden einbremsen. Es sind schon alle eingebremst! §1 StVo. Die Frage ist nur ob man FESTE gesetzliche Regelungen trifft (und Kontrolliert) oder nicht. Ich bin der Meinung: Privat macht eine feste Regelung und Kontrolle kein Sinn, weil ein privates Auto statistisch nur 15 Minuten fährt. Ein Taxi fährt aber 8 bis 24 Stunden am Tag und somit machen feste Regeln und Kontrollen wie bei LKWs Sinn.
Wieviele Taxis gibt es in Deutschland im Vergleich zu den ca. 40 Mio PKWs?
Und wieviele übermüdete Taxifahrer stellen eine tatsächliche Gefahr dar?
In meinen ca. 15 Jahren habe ich ca. 20 Taxifahrer kennengelernt, die entweder behaupteten mehr als 10 Stunden zu fahren oder von denen ich persönlich wusste, das sie mehr als 10 Stunden am Stück fahren. Ich habe bis jetzt auch nur mit Unternehmern zu tun gehabt (gearbeitet oder als Taxifahrer beworben), die mit 12 Stunden-Schichten planten. Bei 2 Unternehmern waren die 12 Stunden sogar verpflichtend zu fahren. -Das reicht mir um es als relevante Masse zu bezeichnen.
jr hat geschrieben:Die Art des Fahrzeugs wird statistisch nicht aufbereitet. Sicher ist aber, daß Kinder anteilmäßig immer seltener von Fahrzeugen getötet werden und immer häufiger in Fahrzeugen. Dieser Trend hält seit Jahrzehnten an, auch wenn sich die Opferzahl in den letzten 40 Jahren um 97 % reduziert hat. Und wer sitzt in den Schul-PKW hinterm Steuer? Ausgeschlafene Eltern.

https://www.destatis.de/DE/Publikatione ... cationFile
Das es diesen Trend gibt bestreitet auch keiner. Mehr Autos bedeuten das auch mehr Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden als früher. Aber ein übermüdeter Fahrer kann eine Person nicht nur auf dem Fahrrad töten sondern auch indem er in ein Auto kracht. Es ist also unerheblich wo sich ein Unfallopfer befindet. Und zu suggerieren, das "nur" die ausgeschlafenen Eltern die Kinder in Gefahr bringen ist ein wenig fragwürdig.

Yes
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Registriert: 05.08.2005, 20:09
Wohnort: Hamburg

Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 18.12.2014, 00:07

LRKN hat geschrieben:In meinen ca. 15 Jahren habe ich ca. 20 Taxifahrer kennengelernt, die entweder behaupteten mehr als 10 Stunden zu fahren oder von denen ich persönlich wusste, das sie mehr als 10 Stunden am Stück fahren.
Schichtzeiten von mehr als 10 Stunden sind legal und verstoßen nicht gegen das ArbZG, das FPersG, die StVO und würden insbesondere auch nicht gegen die Lenk- und Ruhezeitenverordnung verstoßen. Darüber hinaus kenne ich auch keinen einzigen Taxifahrer, der zehnstündige Touren "am Stück" ohne ausreichende Unterbrechung fährt.

Es geht um die Lenk-, nicht die Schichtdauer und im Taxigewerbe würde es durch die langen Wartezeiten am Posten kaum zu Lenkzeitüber- und Ruhezeitunterschreitungen kommen.
LRKN hat geschrieben:Ich bin überzeugt davon, dass durch den ML eine Reduzierung der Taxen folgen wird. Da die Nachfrage gleich bleibt, steigt auch die Auslastung der Taxen. Dadurch wird die statistische Lenkzeit ansteigen. Dadurch steigt die Arbeitsbelastung an.
Im Hiblick auf den Mindestlohn könnten sich Probleme im Rahmen einer Lohnzahlungsklage ergeben. So führt das Hessische Landesarbeitsgericht aus:

  • Fahrtenschreiberdiagramme sind jedenfalls teilweise geeignet, Überstundenansprüche zu substantiieren. Aus Beginn und Ende der Lenkzeit kann auf Beginn und Ende der Arbeitszeit geschlossen werden, aus Lenkzeitunterbrechungen kann auf Pausen geschlossen werden.
    LAG Hessen, Urteil vom 19.03.2008 - 6 Sa 1256/07, Rdn. 9

Bei einem anhand des Fahrtenschreibers ermittelten Arbeitszeitanteil von 33 % ergäbe sich dann immerhin ein Mindestlohnanspruch von 2,83 € pro Schichtstunde.
LRKN hat geschrieben:Das Fahren ohne Fahrerkarte, wo sämtliche Arbeitszeiten (Lenkzeiten) über einen längeren Zeitraum dokumentiert wird, ist faktisch ausgeschlossen. Sämtliche Manipulationen wären Strafbar und entsprechend mit Konzenentzug wegen Unzuverlässigkeit zu ahnden.
Dann wäre Schwarzarbeit ebenso "faktisch ausgeschlossen". Einen Arbeitgeber, der trotz der Aussicht auf eine mehrjährige Freiheitsstrafe nicht vor Schwarzarbeit zurückschreckt, wird auch eine Bußgeldandrohung von wenigen hundert Euro nicht dazu bewegen, die Fahrerkarte ins Kontrollgerät zu stecken, gerade weil die Schwarzarbeit dadurch ansonsten aufgedeckt würde.

Das Fahren ohne Fahrerkarte ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

Als strafbewehrte störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang im Sinne von § 268 Abs. 3 StGB ist das Verbiegen des Geschwindigkeitsschreibers, das Verstellen der Zeituhr des Kontrollgeräts, das Verwenden gerätefremder Diagrammschreiben, das Einkleben eines Fremdkörpers in den Fahrtenschreiber oder das Verändern des Zahnzahlenverhältnisses am Ausgleichsgetriebe gewertet worden.

Dagegen ist das Nichtaufziehen des Uhrwerks, Nichteinlegen eines Schaublatts, das Abschalten des Geräts durch Offnen des Gerätedeckels ebenso straffrei geblieben wie das Einlegen eines mit dem Namen des Fahrers versehenen und eines zusätzlichen namenslosen Schaublattes in das Kontrollgerät, die später gegeneinander ausgetauscht wurden, um die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten vorzutäuschen (vgl. BayObLG München, Urteil vom 17.04.2001 - 4 St RR 31/01; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.2002 - 3 Ss 128/00).
LRKN hat geschrieben:Aber ich kenne diese Fahrer die dies tun. Das sind eventuell nur 10 %. Und die muss man meiner Meinung nach einbremsen. Und theoretisch wären (beispielrechnung) 0 Stunden Lenkzeit = 0 Unfälle, 1 Stunde Lenkzeit = 1 Unfall, 5 Stunden Lenzeit = 8 Unfälle, 10 Stunden Lenkzeit = 20 Unfälle, 20 Stunden Lenkzeit = 100 Unfälle.
Was kennst Du denn für Fahrer?
LRKN hat geschrieben:Wenn der Gesetzgeber es für Verhältnismäßig erachtet hat, die Handlungsfreiheit bei LKWs einzuschränken, sehe ich keinen Grund warum die Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht auch bei Taxen gegeben sein sollte.
Übrigens: Die Fahrer von Straßenbahnen haben ebenfalls keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten (BAG, Urteil vom 18. 11. 2008 - 9 AZR 737/07) und bei Berufspiloten sind Flugdienstzeiten von bis zu 15 Stunden vorgesehen (Verordnung (EU) Nr. 83/2014).

RaimundHH
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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von RaimundHH » 19.12.2014, 15:00

LRKN hat geschrieben:
Es geht auch um mehr als nur ein Punkt (auch wenn du immer wieder versuchst nur ein Punkt rauszupicken).
1. Verkehrssicherheit. Lenkzeitbegrenzung
2. Mindestlohnsicherung. Verhinderung von 12 Stunden fahren und 8 Stunden zahlen
3. Lückenlose gerichtsfeste Dokumentation der Arbeitszeit und Pausenerfassung
3. Scharzarbeitbekämpfung

Alle 4 Punkte können durch einen Fahrtenschreiber besser kontrolliert, bekämpft und umgesetzt werden.

.
MOin,

1. Verkehrssicherheit :
Du bist uns immer noch einen Nachweis der Verkehrsgefährdung durch übermüdete Taxifahrer schuldig
geblieben, also kann selbige Verkehrsgefährdung auch nicht durch einen FAhrtenschreiber minimiert werden.
2. Mindeslohn: 3. Arbeitszeiterfassung
Gilt nur für Betriebe mit Angestellten und ist jetzt schon gesetzlich geregelt und auch mit modernen
Taxametersystemen kontrollierbar.
4. Schwarzarbeit (bei EWU?):
die Erfassung von Lenkzeiten läßt keine Rückschlüsse auf gewerbliche Kilometer/Umsätze zu

Fazit:
Der Einbau eines Fahrtenschreibers hat keinen Einfluß auf o.g. 4 Punkte und ist nur mit Kosten (der "Fahrtenschreiber-
Einbauer und -Überwacher" freut sich schon!) verbunden.

GRüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 19.12.2014, 15:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von eichi » 19.12.2014, 16:36

Nachweis der Verkehrsgefährdung durch übermüdete Taxifahrer
Für Kraftfahrer ist es unstrittig. Wieso sollte sich
in dieser Hinsicht die Teilmenge "Taxifahrer" von der
Gesamtmenge "Kraftfahrer" unterscheiden?
Arbeitszeiterfassung... mit modernen
Taxametersystemen kontrollierbar.
Aber nur mittelbar und nur eingeschränkter Datenzugriff.
Deswegen gibt es hierfür ein Spezialwerkzeug.
Schwarzarbeit (bei EWU?):
die Erfassung von Lenkzeiten läßt keine Rückschlüsse auf gewerbliche Kilometer/Umsätze zu
Bei unplausiblen/ abweichenden Betriebsdaten kann der Abgleich
mit z.B. erfassten Zeiten an Flughafenschranken o.ä. Überraschungen
bereithalten.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von LRKN » 19.12.2014, 17:00

Yes hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:In meinen ca. 15 Jahren habe ich ca. 20 Taxifahrer kennengelernt, die entweder behaupteten mehr als 10 Stunden zu fahren oder von denen ich persönlich wusste, das sie mehr als 10 Stunden am Stück fahren.
Schichtzeiten von mehr als 10 Stunden sind legal und verstoßen nicht gegen das ArbZG, das FPersG, die StVO und würden insbesondere auch nicht gegen die Lenk- und Ruhezeitenverordnung verstoßen. Darüber hinaus kenne ich auch keinen einzigen Taxifahrer, der zehnstündige Touren "am Stück" ohne ausreichende Unterbrechung fährt.

Es geht um die Lenk-, nicht die Schichtdauer und im Taxigewerbe würde es durch die langen Wartezeiten am Posten kaum zu Lenkzeitüber- und Ruhezeitunterschreitungen kommen.
Laut Lenkzeitverordnung muss aber auch ein Fahrer idR 11 Stundenpausen einlegen. Also würde sich sehr wohl eine Begrenzung der Schichtdauer von 13 Stunden ergeben. Und ich kenne Fahrer die diese Zeiten überschreiten. Und zum dritten mal: zur Zeit schaffe ich es in 9 Stunden Schichten auch 9 Stunden zu fahren. Und wenn deiner Erfahrung nach, kein Taxifahrer jemals die Lenkzeiten erreicht, dann kann man diese Lenkzeiten absolut folgenlos einführen. Ist doch kein Problem dann.
LRKN hat geschrieben:Ich bin überzeugt davon, dass durch den ML eine Reduzierung der Taxen folgen wird. Da die Nachfrage gleich bleibt, steigt auch die Auslastung der Taxen. Dadurch wird die statistische Lenkzeit ansteigen. Dadurch steigt die Arbeitsbelastung an.
Im Hiblick auf den Mindestlohn könnten sich Probleme im Rahmen einer Lohnzahlungsklage ergeben. So führt das Hessische Landesarbeitsgericht aus:

  • Fahrtenschreiberdiagramme sind jedenfalls teilweise geeignet, Überstundenansprüche zu substantiieren. Aus Beginn und Ende der Lenkzeit kann auf Beginn und Ende der Arbeitszeit geschlossen werden, aus Lenkzeitunterbrechungen kann auf Pausen geschlossen werden.
    LAG Hessen, Urteil vom 19.03.2008 - 6 Sa 1256/07, Rdn. 9

Bei einem anhand des Fahrtenschreibers ermittelten Arbeitszeitanteil von 33 % ergäbe sich dann immerhin ein Mindestlohnanspruch von 2,83 € pro Schichtstunde.
Nein ergibt sich nicht. Es gibt einen Mindestlohnanspruch von 8,50 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde. Ich habe im ganzen Mindestlohngesetz nirgendwo etwas gelesen, das man den Mindeslohn unter irgendwelchen Umständen auf 2,83 pro Arbeitsstunde reduzieren kann.
Dann wäre Schwarzarbeit ebenso "faktisch ausgeschlossen". Einen Arbeitgeber, der trotz der Aussicht auf eine mehrjährige Freiheitsstrafe nicht vor Schwarzarbeit zurückschreckt, wird auch eine Bußgeldandrohung von wenigen hundert Euro nicht dazu bewegen, die Fahrerkarte ins Kontrollgerät zu stecken, gerade weil die Schwarzarbeit dadurch ansonsten aufgedeckt würde.
Den Unternehmer will ich sehen, der einfach seinen Angestellten untersagt die Fahrerlarte einzuschieben. Bei der nächsten Kontrolle kann er den Laden dicht machen. Eine fehlende Fahrerkarte ist gradezu eine Einladung ihm sämtliche Kontrollbehörden der Welt auf den Hals zu schicken.
RaimundHH hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:
Es geht auch um mehr als nur ein Punkt (auch wenn du immer wieder versuchst nur ein Punkt rauszupicken).
1. Verkehrssicherheit. Lenkzeitbegrenzung
2. Mindestlohnsicherung. Verhinderung von 12 Stunden fahren und 8 Stunden zahlen
3. Lückenlose gerichtsfeste Dokumentation der Arbeitszeit und Pausenerfassung
3. Scharzarbeitbekämpfung

Alle 4 Punkte können durch einen Fahrtenschreiber besser kontrolliert, bekämpft und umgesetzt werden.

1. Verkehrssicherheit :
Du bist uns immer noch einen Nachweis der Verkehrsgefährdung durch übermüdete Taxifahrer schuldig
geblieben, also kann selbige Verkehrsgefährdung auch nicht durch einen FAhrtenschreiber minimiert werden.
Wenn du von mir erwartest, dass ich sage: "Der Hans-Peter ist am 3.7.2011 in der Manshardtstrasse gegen einen Poller gefahren weil er Übermüdet war." kann ich dir das nicht sagen. Aber statistisch kann man Unfallursachen schon nachweisen:
50.000 Taxis
1 Unfall pro Taxi und Jahr (annahme)
= 50.000 Unfälle
statistisch sind 20% alles Unfälle auf Übermüdung zurückzuführen
= 10.000 Unfälle die von Taxis verursacht werden deren Fahrer übermüdet sind.

Siehe Links

2. Mindeslohn: 3. Arbeitszeiterfassung
Gilt nur für Betriebe mit Angestellten und ist jetzt schon gesetzlich geregelt und auch mit modernen
Taxametersystemen kontrollierbar.
Die Umgehung des Mindestlohns und Arbeitszeitgesetzes wird durch einen Fahrtenschreiber durch eine lückenlose Arbeitszeiterfassung deutlich erschwert. Pausenzeiten werden z.B. nicht von modernen Taxametersystemen erfasst.

4. Schwarzarbeit (bei EWU?):
die Erfassung von Lenkzeiten läßt keine Rückschlüsse auf gewerbliche Kilometer/Umsätze zu
Aber es lässt direkte Rückschlüsse zu WER diese Kilometer/Umsätze erbracht hat. Und nur darum geht es bei der Schwarzarbeit. Es geht darum das zB ein EWU nicht einfach mal einen Verwandten (schwarz) fahren lässt. Wen er dies tut und der Verwandte kommt in eine Kontrolle dann lässt sich nachvollziehen, das auf diesem Fahrzeug (den nur der EWU fahren darf weil er keine Angestellten hat) ein "fremder" Fahrer fährt.

Yes
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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 19.12.2014, 17:00

eichi hat geschrieben:
Nachweis der Verkehrsgefährdung durch übermüdete Taxifahrer
Für Kraftfahrer ist es unstrittig. Wieso sollte sich
in dieser Hinsicht die Teilmenge "Taxifahrer" von der
Gesamtmenge "Kraftfahrer" unterscheiden?
Du sagst es: zwischen Taxifahrern und gewöhnlichen Kraffahrern besteht kein Unterschied, so dass nicht ersichtlich ist, warum für sie Lenk- und Ruhezeiten und Fahrtenschreiber eingeführt werden sollten.
eichi hat geschrieben:
Arbeitszeiterfassung... mit modernen
Taxametersystemen kontrollierbar.
Aber nur mittelbar und nur eingeschränkter Datenzugriff.
Die Behörden haben über § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 SchwarzArbG uneingeschränkten Zugriff auch auf die Taxameterdaten. (Das gilt nicht nur für die Finanzbehörden. )

Darüber hinaus ist ein Fahrtenschreiber im Hinblick auf die Arbeitszeiten nicht sonderlich ergiebig, da er lediglich die Lenk- und Ruhezeiten erfasst.

LRKN
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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von LRKN » 19.12.2014, 17:21

Yes hat geschrieben:
eichi hat geschrieben:
Nachweis der Verkehrsgefährdung durch übermüdete Taxifahrer
Für Kraftfahrer ist es unstrittig. Wieso sollte sich
in dieser Hinsicht die Teilmenge "Taxifahrer" von der
Gesamtmenge "Kraftfahrer" unterscheiden?
Du sagst es: zwischen Taxifahrern und gewöhnlichen Kraffahrern besteht kein Unterschied, so dass nicht ersichtlich ist, warum für sie Lenk- und Ruhezeiten und Fahrtenschreiber eingeführt werden sollten.
Durchschnittliche Lenkzeit von Taxifahrern: irgendwo zwischen 8 und 10 Stunden
Durchschnittliche Lenkzeit von Privatfahrern: irgendwo bei 15 Minuten

Taxifahrerunfälle durch Übermüdung: statistisch 20%
Privatfahrerunfälle durch Übermüdung: statistisch 20%

Die Gesamtzahl von Unfällen durch Übermüdung kann bei Privatfahrern höher sein als bei Taxifahrern. Das liegt aber dann nur an der deutlich höheren Zahl an Privatfahrern.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 19.12.2014, 17:39

LRKN hat geschrieben:Und wenn deiner Erfahrung nach, kein Taxifahrer jemals die Lenkzeiten erreicht, dann kann man diese Lenkzeiten absolut folgenlos einführen. Ist doch kein Problem dann.
Unternehmer und Fahrer würden dann in ihrer Berufsausübung und der privaten Nutzung des PKW vollkommen grundlos eingeschränkt.
LRKN hat geschrieben:
Im Hiblick auf den Mindestlohn könnten sich Probleme im Rahmen einer Lohnzahlungsklage ergeben. So führt das Hessische Landesarbeitsgericht aus:
  • Fahrtenschreiberdiagramme sind jedenfalls teilweise geeignet, Überstundenansprüche zu substantiieren. Aus Beginn und Ende der Lenkzeit kann auf Beginn und Ende der Arbeitszeit geschlossen werden, aus Lenkzeitunterbrechungen kann auf Pausen geschlossen werden.
    LAG Hessen, Urteil vom 19.03.2008 - 6 Sa 1256/07, Rdn. 9
Bei einem anhand des Fahrtenschreibers ermittelten Arbeitszeitanteil von 33 % ergäbe sich dann immerhin ein Mindestlohnanspruch von 2,83 € pro Schichtstunde.
Nein ergibt sich nicht. Es gibt einen Mindestlohnanspruch von 8,50 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde. Ich habe im ganzen Mindestlohngesetz nirgendwo etwas gelesen, das man den Mindeslohn unter irgendwelchen Umständen auf 2,83 pro Arbeitsstunde reduzieren kann.
Der Mindestlohnanspruch von 8,50 € pro Arbeitsstunde bliebe dabei natürlich erhalten. Nur lägen innerhalb einer Stunde nur noch 33 % bezahlte Arbeitszeit und 67 % unbezahlte Pausen, wenn man die Rechtsprechung des Hessischen Landesarbeitsgerichts und einen Fahrtanteil von 33 % zugrundelegt .
LRKN hat geschrieben:Den Unternehmer will ich sehen, der einfach seinen Angestellten untersagt die Fahrerlarte einzuschieben. Bei der nächsten Kontrolle kann er den Laden dicht machen. Eine fehlende Fahrerkarte ist gradezu eine Einladung ihm sämtliche Kontrollbehörden der Welt auf den Hals zu schicken.
Und ich möchte den Unternehmer sehen, der seine eigene, mit mehrjäriger Freiheitsstrafe bedrohte Tat (Schwarzarbeit) offenbart, um einem Bußgeld von wenigen hundert Euro zu entgehen. Dann müsste man auch glauben, ein Bankräuber halte sich auf der Flucht bestimmt an die örtlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Darüber hinaus gibt es bei einem Fahrtenschreiber -wie gesagt- auch noch wesentlich mehr Manipulationsmöglichkeiten.
LRKN hat geschrieben:Die Umgehung des Mindestlohns und Arbeitszeitgesetzes wird durch einen Fahrtenschreiber durch eine lückenlose Arbeitszeiterfassung deutlich erschwert. Pausenzeiten werden z.B. nicht von modernen Taxametersystemen erfasst.
Ein Fahrtenschreiber kann die Arbeitszeiten nicht (korrekt) erfassen. Den aufgezeichneten Daten ist z. B. nicht zu entnehmen, ob der Fahrer Pause gemacht, während einer Tour auf den Fahrgast gewartet, am Posten gestanden, den Wagen gewaschen und noch nicht mal, wann er die Schicht begonnen oder beendet hat. Hierzu sind handschriftliche oder andere digitale Aufzeichnungen erforderlich, aber ein Fahrtenschreiber nicht geeignet. Oder sollen die Fahrer nach Deiner Vorstellung nur noch für die Zeiten Lohn erhalten, in denen sich die Räder drehen?

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 19.12.2014, 18:27

LRKN hat geschrieben:Durchschnittliche Lenkzeit von Taxifahrern: irgendwo zwischen 8 und 10 Stunden
Durchschnittliche Lenkzeit von Privatfahrern: irgendwo bei 15 Minuten

Taxifahrerunfälle durch Übermüdung: statistisch 20%
Privatfahrerunfälle durch Übermüdung: statistisch 20%

Die Gesamtzahl von Unfällen durch Übermüdung kann bei Privatfahrern höher sein als bei Taxifahrern. Das liegt aber dann nur an der deutlich höheren Zahl an Privatfahrern.
Für die Häufigkeit schwerer Unfälle durch übermüdete Taxifahrer hast Du bislang weder einen Nachweis erbracht noch ist dieser einer der von Dir genannten Quellen zu entnehmen. Auch wenn es in dem ADAC-Artikel heißt, 20 % aller Unfälle seien durch Übermüdung verursacht, folgt daraus nicht, dass 20 % aller Taxiunfälle auf Übermüdung beruhten und folglich auch nicht, dass deswegen in Taxen Fahrtenschreiber eingeführt werden müssten. Mal ganz abgesehen davon, dass der ADAC sich bei seinen Angaben nur ganz pauschal auf "internationale Statistiken" und angebliche "Meldungen der Bundesanstalt für Straßenwesen" beruft, ohne die Quellen genauer oder nachvollziehbar zu benennen. Mehr als die Binsenweisheit, dass man nicht übermüdet autofahren soll, sagen der ADAC- und der Heise-Artikel nicht.

Und wenn man die Artikel schon als wissenschaftlich einstufen möchte, muss man auch die gegen eine Einführung von Fahrtenschreibern im Taxigewerbe sprechenden Gesichtspunkte berücksichtigen. Ansonsten argumentiert man recht einseitig. So sagt der ADAC, dass die Fahrer vor allem dann ermüden, wenn die Fahrt monoton verläuft und sie ohne Mitfahrer unterwegs sind. Das sind zwei die Übermüdung begünstigende Voraussetzungen, die bei Taxifahrern typischerweise gerade nicht gegeben sind. Ihre Fahrten sind -im Gegensatz zu den klassischen Autobahnfahrern- nicht monoton, sondern abwecklungsreich und sie sind eben auch recht häufig nicht allein, sondern mit Fahrgästen unterwegs.

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von am » 19.12.2014, 19:35

Mir Fahrgästen sind sie meist nur zu 25% ihrer Arbeitszeit unterwegs. Das sind Deine eigenen Zahlen, Yes. Ich kann sie aber aus meinen Erhebungen in etwa bestätigen. Demnach sind Taxifahrer ohnehin nur zu 50% ihrer Einsatzzeit mit Fahren und der im Vergleich zur monotonen Autobahnfahrt überaus anstrengenden und belastenden Suche nach Aufträgen beschäftigt. Den Rest der Zeit sind sie zur besonders ermüdenden Tatenlosigkeit verdammt.
Das ist, wie Du so gerne schreibst, administrativ gewollt. Das ist aber auch der Grund, warum man (selbständige) Taxifahrer, sowie Linienverkehr von den Regelungen des Fahrpersonalgesetzes ausgenommen hat. Denn man wollte nicht riskieren, dass es aufgrund einer solchen Regelung zu einer Einschränkung der Verkehrsbedienung in einem ohnehin in den meisten Fällen nur mäßig ausgebauten Nahverkehrssystem kommt. Da lässt man Sicherheitsbedenken gerne mal unter den Tisch fallen. Das darf man deshalb annehmen, weil aus den Beratungsprotokollen zur Entstehung des FPersG keine Begründung für diese Ausnahme zu entnehmen ist, soweit sie mir zumindest bekannt sind.
Diesem Gedanken ließe sich dadurch Rechnung tragen, indem man die "Lenkzeiterfassung" über den Taxameter regelt, so dass Fahrer sich in einem definierten Zeitraum für eine maximale, beispielsweise auch geteilte Zeit anmelden können. Auf diese Weise ließen sich innerhalb von je 12 Stunden ein bedarfsgerechtes Angebot darstellen und gleichzeitig der Sicherheitsaspekt berücksichtigen. Jedenfalls im städtischen Bereich. ohne weiteres darstellbar.

Es spielt übrigens überhaupt keine Rolle, ob Privatpersonen in ihren privaten PKW nicht von einer solchen Regelung erfasst wären, denn hier geht es einzig um gewerbliche Tätigkeiten. Die sind grundsätzlich anders zu bewerten. Also sollten wir nicht immer darauf verweisen, denn es führt nicht weiter.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Yes
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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von Yes » 20.12.2014, 00:40

am hat geschrieben:Den Rest der Zeit sind sie zur besonders ermüdenden Tatenlosigkeit verdammt.
Das ist, wie Du so gerne schreibst, administrativ gewollt.
Warum sollte die Tatenlosigkeit administrativ gewollt sein? Sowas habe ich bestimmt nicht geschrieben.
am hat geschrieben:Das ist aber auch der Grund, warum man (selbständige) Taxifahrer, sowie Linienverkehr von den Regelungen des Fahrpersonalgesetzes ausgenommen hat. Denn man wollte nicht riskieren, dass es aufgrund einer solchen Regelung zu einer Einschränkung der Verkehrsbedienung in einem ohnehin in den meisten Fällen nur mäßig ausgebauten Nahverkehrssystem kommt. Da lässt man Sicherheitsbedenken gerne mal unter den Tisch fallen. Das darf man deshalb annehmen, weil aus den Beratungsprotokollen zur Entstehung des FPersG keine Begründung für diese Ausnahme zu entnehmen ist, soweit sie mir zumindest bekannt sind.
Der Grund dafür, dass es keine Begründung für die Ausnahme gibt, ist, dass es keine Ausnahme für Lininenbusfahrer gibt. Ich hatte mich geirrt. Die Lenkzeiten für Linienbusfahrer sind in der Fahrpersonalverordnung geregelt. Bei Straßenbahnfahrern gibt es allerdings keine Lenk- und Ruhezeitenregelung und für Berufspiloten sind immerhin Flugdienstzeiten von bis zu 15 Stunden vorgesehen.
am hat geschrieben:Diesem Gedanken ließe sich dadurch Rechnung tragen, indem man die "Lenkzeiterfassung" über den Taxameter regelt, so dass Fahrer sich in einem definierten Zeitraum für eine maximale, beispielsweise auch geteilte Zeit anmelden können. Auf diese Weise ließen sich innerhalb von je 12 Stunden ein bedarfsgerechtes Angebot darstellen und gleichzeitig der Sicherheitsaspekt berücksichtigen. Jedenfalls im städtischen Bereich. ohne weiteres darstellbar.
Wenn ich LRKN richtig verstehe, geht es ihm im Grunde genommen um die Überwachung der Arbeitszeiten. Das könnte man ohne weiteres über das Taxameter regeln, da stimme ich Dir zu. Dass aber darüber hinaus noch ein Bedarf besteht, diese Regelungen auch auf selbstfahrende Unternehmer auszuweiten, ist nicht so ganz ersichtlich. Gäbe es entsprechende Statistiken, dass übermüdete Unternehmer regelmäßig viele oder schwere Unfälle auslösten, wäre die Verkehrssicherheit sicherlich ein überzeugendes Argument. Die von LRKN verlinkten Artikel ergeben dazu nichts und auch ansonsten ist nichts dafür ersichtlich. Ohne eine tatsächliche Grundlage wäre ein so massiver Eingriff in die Grundrechte der Unternehmer und der Fahrer allerdings nicht zu rechtfertigen.
am hat geschrieben:Es spielt übrigens überhaupt keine Rolle, ob Privatpersonen in ihren privaten PKW nicht von einer solchen Regelung erfasst wären, denn hier geht es einzig um gewerbliche Tätigkeiten. Die sind grundsätzlich anders zu bewerten.
Eine pauschale Ungleichbehandlung, die sachlich nicht gerechtfertigt ist, wäre eine offenkundige Diskriminierung der Taxifahrer (vgl. Art. 3 Abs. 1 GG).

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Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)

Beitrag von am » 20.12.2014, 01:04

Yes hat geschrieben:
am hat geschrieben:Den Rest der Zeit sind sie zur besonders ermüdenden Tatenlosigkeit verdammt.
Das ist, wie Du so gerne schreibst, administrativ gewollt.
Warum sollte die Tatenlosigkeit administrativ gewollt sein? Sowas habe ich bestimmt nicht geschrieben.
Du führst doch immer das administrative Verschulden an.
Der Grund dafür, dass es keine Begründung für die Ausnahme gibt, ist, dass es keine Ausnahme für Lininenbusfahrer gibt. Ich hatte mich geirrt. Die Lenkzeiten für Linienbusfahrer sind in der Fahrpersonalverordnung geregelt. Bei Straßenbahnfahrern gibt es allerdings keine Lenk- und Ruhezeitenregelung und für Berufspiloten sind immerhin Flugdienstzeiten von bis zu 15 Stunden vorgesehen.
Sorry, da bin ich wieder über die alte Reglung gestolpert, kein Ahnung wieso. Reduzieren wir uns, was ohnehin angezeigt ist, auf Taxi
Dass aber darüber hinaus noch ein Bedarf besteht, diese Regelungen auch auf selbstfahrende Unternehmer auszuweiten, ist nicht so ganz ersichtlich.


Es geht wohl doch eher um Sicherheit

Yes hat geschrieben:
am hat geschrieben:Es spielt übrigens überhaupt keine Rolle, ob Privatpersonen in ihren privaten PKW nicht von einer solchen Regelung erfasst wären, denn hier geht es einzig um gewerbliche Tätigkeiten. Die sind grundsätzlich anders zu bewerten.
Eine pauschale Ungleichbehandlung, die sachlich nicht gerechtfertigt ist, wäre eine offenkundige Diskriminierung der Taxifahrer (vgl. Art. 3 Abs. 1 GG).
Mit der Argumentation wären alle anderen Regelungen für andere Fahrzeuggattungen ebenfalls zu negieren. Eine Trennung von privater und gewerblicher Nutzung allein stellt demnach keine Diskriminierung dar. Das wird ganz sicher das letzte Argument sein, welches man im Falle einer Gesetzesinitiative berücksichtigen würde. (Siehe die private Nutzung von Sattelzugmaschinen, da gibt es im Netz ganz ähnliche Diskussionen.)
Zuletzt geändert von am am 20.12.2014, 01:06, insgesamt 2-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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