Meinst Du damit vielleicht, dass ich manchmal schreibe, der Gesetzgeber habe etwas so gewollt? Ansonsten weiß ich nicht, wovon Du sprichst.am hat geschrieben:Das ist, wie Du so gerne schreibst, administrativ gewollt.
Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Moin,am hat geschrieben:
Mit der Argumentation wären alle anderen Regelungen für andere Fahrzeuggattungen ebenfalls zu negieren. Eine Trennung von privater und gewerblicher Nutzung allein stellt demnach keine Diskriminierung dar. Das wird ganz sicher das letzte Argument sein, welches man im Falle einer Gesetzesinitiative berücksichtigen würde. (Siehe die private Nutzung von Sattelzugmaschinen, da gibt es im Netz ganz ähnliche Diskussionen.)
ich denke der Bedarf als Busunternehmer/Spediteur, Bus/LKW privat zu nutzen geht gegen null
und kann wohl kaum mit einem für den Individualverkehr gebauten und verkauften PKW
verglichen werden.
Frage: Wenn ich mein Taxi mit Fahrtenschreiber privat verkaufe, ist dann der neue
Besitzer auch an Lenkzeiten/Fahrverbote gebunden? Weil wenn ich mir privat einen
Bus/LKW kaufen würde, wäre ich es, denn Bus/LKW sind eigene Fahrzeuggattungen
mit eigenen Führerscheinklassen und die Beschränkungen beziehen sich auf die
Fahrzeuggattung.
Kleines Beispiel: Es gab mal die Überlegung die "Sprinterklasse" der rasenden Kurierdienste
auf 120 km/h einzubremsen, das hätte dann aber unabhängig von der Nutzung für alle
KLeintransporter gegolten auch für den Familienvater, der mit dem 200PS-Vito in
den Urlaub fahren will.
GRüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 20.12.2014, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Lenk- und Ruhezeiten für Unternehmer? Wo kommen wir denn da hin. Mit mir nur, wenn an meinem Schreibtisch auch eine Stechuhr steht!
Mal im Ernst: Was wurde eigentlich aus dieser Petition?
Mal im Ernst: Was wurde eigentlich aus dieser Petition?
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Wird wie die meisten Petitionen an den Bundestag (zumindest die die das Quorum nicht erreicht haben) locker um die 2 Jahre
zur Bearbeitung und Abschluß brauchen.
zur Bearbeitung und Abschluß brauchen.
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Laut Webseite für die Onlinepetition ist meine Petition noch immer in der Prüfung. Ich sollte auch nach beendigung der Prüfung einen Brief vom Ausschuß erhalten.schorsch hat geschrieben: Mal im Ernst: Was wurde eigentlich aus dieser Petition?
Zur Einordnung:
Die meisten anderen Petitionen, die zum gleichen Zeitpunkt eingereicht wurden, worden inzwischen abgelehnt. Das heißt, meine Petition scheint zumindest so weit plausibel, dass sie sich meine Petition genauer anschauen.
Ich halte euch auf den laufenden...
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Das ist Wunschdenken!
Ich hab erst kürzlich auch einen Brief bekommen vom Bundestag bzgl. der Mindestlohnpetition für Taxifahrer.
Tenor: In der Bearbeitung. Und bald 1 1/2 Jahre ist das her das ich sie eingereicht hatte.
Inzwischen kann man sich eh denken was dabei herumkommt. Eine freundliche Erklärung dass sich das Thema wg. gestzl. ML von
selbst erledigt hat.
Immerhin befindet sich Dein Thema durchaus in illustren Kreisen und wird auch von einigen Fachleuten vertreten.
Bedenke aber immerhin das dafür sehr wahrscheinlich die BoKraft geändert werden muss. Und das dauert dann sowieso auch
nochmal ein paar Jahre.
Ich hab erst kürzlich auch einen Brief bekommen vom Bundestag bzgl. der Mindestlohnpetition für Taxifahrer.
Tenor: In der Bearbeitung. Und bald 1 1/2 Jahre ist das her das ich sie eingereicht hatte.
Inzwischen kann man sich eh denken was dabei herumkommt. Eine freundliche Erklärung dass sich das Thema wg. gestzl. ML von
selbst erledigt hat.
Immerhin befindet sich Dein Thema durchaus in illustren Kreisen und wird auch von einigen Fachleuten vertreten.
Bedenke aber immerhin das dafür sehr wahrscheinlich die BoKraft geändert werden muss. Und das dauert dann sowieso auch
nochmal ein paar Jahre.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 29.05.2015, 15:18, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Ich habe auch nie geglaubt, dass sich meine Petition in 3 Wochen umsetzen lässt. Die Petition wurde höchstwahrscheinlich von dem Ausschuß an die zuständigen Ministerien (Verkehr, Wirtschaft) weitergeleitet und wird da gerade geprüft. Wenn die sich dort dann eine Meinung zu der Petition gebildet haben wird das so dem Petitionsausschuß mitgeteilt und der sagt mir bescheid. Sollten alle Ministerien die Idee negativ beurteilen werde ich eine Absage bekommen. Sollten die Ministerien es als sinnvoll erachten wird die Petition angenommen.Guter_Kollege hat geschrieben: Immerhin befindet sich Dein Thema durchaus in illustren Kreisen und wird auch von einigen Fachleuten vertreten.
Bedenke aber immerhin das dafür sehr wahrscheinlich die BoKraft geändert werden muss. Und das dauert dann sowieso auch
nochmal ein paar Jahre.
Aber erst dann wird der politische Prozess anfangen. Das heißt alle Lobbygruppen (BZP, ADAC, Arbeitgeber, Gewerkschaften usw) dürfen dann ihren Senf dazu abgeben und es muss sich eine politische Mehrheit für diese Gesetzesänderung ergeben.
Das alles wird sicherlich mehrere Jahre dauern und ich würde selbst bei einer erfolgreichen Umsetzung meiner Petition nicht erwarten, dass der Fahrtenschreiber vor 2020 verpflichtend eingeführt wird.
Also: Vorhang geschlossen und alle Fragen offen.
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Hier ein Link mit der Antwort, ob es denn schonmal ein unfall wegen Übermüdung bei Taxifahrern gegeben hat. Nur so als Info.
http://mobileapps.tt.com/panorama/unfal ... 9fe-ab.csp
http://mobileapps.tt.com/panorama/unfal ... 9fe-ab.csp
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Ich kenne leider keine Statistik die belegt wieviel Lenkzeit Taxifahrer absolvieren.
Man kann die nur errechnen z.B. aus den Gutachten von L & K aus gefahrenen Kilometern.
Sekundenschlaf hat noch nicht zwingend Übermüdung zur Ursache. Vor allem: Wer ermittelt denn das, ob
ein KFZ-Lenker schlicht eine Sekunde unaufmerksam war, also abgelenkt durch was auch immer, oder tatsächlich
für einen Moment eingenickt.
Wenn der Taxifahrer es nicht gradezu selber angegeben hat bleibt das bloße Spekulation.
Soviel zu der Unfallmeldung.
Im Prinzip stimme ich aber einer Lenkzeitregelung von Berufslenkern zu. Man wird aber vermutlich über das Ergebnis
einer möglichen Regelung überrascht sein. Sofern die nicht strenger ausfällt als die schon vorhandene LRZVO
dürfte das für Taxifahrer kaum ein Gewinn werden.
Interessant ist das vor allem für die Arbeitszeitermittlung weniger für die reinen Lenkzeiten.
Aber prinzipiell meine ich auch, warum soll es im Taxigewerbe nicht auch digitale Kontrollgeräte geben?
Gut zu KOntrollzwecken. Und vor allem gut auch weil man so endlich mal belastbare Zahlen bekäme
über tatsächliche Lenkzeiten, Bereitschaftszeiten und Pausen.
Das Ganze verknüpft mit ebenso teueren Bußgeldern wie im Güterverkehr (da zahlen sowohl AN wie AG für einen Verstoß)) oder Personenverkehr ab 9 Personen,
ein paar regelmäßige Kontrollen und die Katze ist im Sack.
Man kann die nur errechnen z.B. aus den Gutachten von L & K aus gefahrenen Kilometern.
Sekundenschlaf hat noch nicht zwingend Übermüdung zur Ursache. Vor allem: Wer ermittelt denn das, ob
ein KFZ-Lenker schlicht eine Sekunde unaufmerksam war, also abgelenkt durch was auch immer, oder tatsächlich
für einen Moment eingenickt.
Wenn der Taxifahrer es nicht gradezu selber angegeben hat bleibt das bloße Spekulation.
Soviel zu der Unfallmeldung.
Im Prinzip stimme ich aber einer Lenkzeitregelung von Berufslenkern zu. Man wird aber vermutlich über das Ergebnis
einer möglichen Regelung überrascht sein. Sofern die nicht strenger ausfällt als die schon vorhandene LRZVO
dürfte das für Taxifahrer kaum ein Gewinn werden.
Interessant ist das vor allem für die Arbeitszeitermittlung weniger für die reinen Lenkzeiten.
Aber prinzipiell meine ich auch, warum soll es im Taxigewerbe nicht auch digitale Kontrollgeräte geben?
Gut zu KOntrollzwecken. Und vor allem gut auch weil man so endlich mal belastbare Zahlen bekäme
über tatsächliche Lenkzeiten, Bereitschaftszeiten und Pausen.
Das Ganze verknüpft mit ebenso teueren Bußgeldern wie im Güterverkehr (da zahlen sowohl AN wie AG für einen Verstoß)) oder Personenverkehr ab 9 Personen,
ein paar regelmäßige Kontrollen und die Katze ist im Sack.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
So isses in der Schwyz! chrch....
https://taxiinfo.wordpress.com/2012/02/ ... -ruhezeit/
Zitat: "Zur Kontrolle dient der Fahrtschreiber, Eintragung im Arbeitsbuch, Tagesraport und Eintragung der Arbeits und Lenkzeit."
https://taxiinfo.wordpress.com/2012/02/ ... -ruhezeit/
Zitat: "Zur Kontrolle dient der Fahrtschreiber, Eintragung im Arbeitsbuch, Tagesraport und Eintragung der Arbeits und Lenkzeit."
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 05.08.2015, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
euch, pro-fahrtenschreiber-fraktion, ist hoffentlich klar,
dass diese sache von der EU beschlossen werden muss.
aber wenn ihr bei dem wetter noch freie arbeitskapatzietäten habt,
dann...
dass diese sache von der EU beschlossen werden muss.
aber wenn ihr bei dem wetter noch freie arbeitskapatzietäten habt,
dann...
Zuletzt geändert von taxipost am 06.08.2015, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Nein, muss es nicht. Die EU hat bereits die gesetzliche Grundlage geschaffen dafür, das nationale Regelungen erlassen werden können.
Die Lemk- und Ruhezeiten VO ist ein nationales Gesetz, welches seine Rechtsgrundlage im AETR und der VO 561/2006 hat.
Der Bundestag muss allerdings ein neues Gesetz dafür erlassen oder alle beruflichen Kraftfahrer (oder nur angestellte) auch unter 2,8 T
in die LRZVO aufnehmen. Wird aber wohl eher ein eigenes Gesetz dafür werden, im Falle das ...
Die Lemk- und Ruhezeiten VO ist ein nationales Gesetz, welches seine Rechtsgrundlage im AETR und der VO 561/2006 hat.
Der Bundestag muss allerdings ein neues Gesetz dafür erlassen oder alle beruflichen Kraftfahrer (oder nur angestellte) auch unter 2,8 T
in die LRZVO aufnehmen. Wird aber wohl eher ein eigenes Gesetz dafür werden, im Falle das ...
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.08.2015, 20:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
tja, dann solltest du vielleicht die eg 561/2006 richtig durchlesen.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
OK ich gebe zu, dass ich jetzt zu Faul bin mir den ganzen Text durchzulesen. Ich bin im Urlaub... Wenn du mir den Abschnitt mal bitte raussuchen könntest, wo drinsteht das AUSSCHLIESSLICH die EU einen Gesetzestaxt zu Lenkzeitverordnungen erstellen darf (und keine nationalen Parlamente) wäre ich dir sehr dankbar.taxipost hat geschrieben:tja, dann solltest du vielleicht die eg 561/2006 richtig durchlesen.
So kurz überflogen steht da für mich, dass die EU die Absicht hat, die Regulierungen zu harmonisieren. Das heißt nicht, das ein Land auch abweichend strangere Regelen einführen kann, wenn z.B. Litauen keine Regelen hat. Auf gut Deutsch: Deutschland kann sehr wohl eine Vorreiterrolle im nationalen Rahmen geben und die restliche EU kann dann nochfolgen. Vor allem da das Taxigewerbe im Vergleich zum LKW verschwindent geringe internationale Aspekte hat.
Der Stand der Petition ist z. Zt dass die Petition von einem Sachbearbeiter eines Ministeriums (wurde nicht genauer gesagt aber ich vermute mal das Verkehrsministerium) bearbeitet wird und anschließend soll dieser Sachbearbeiter dem Petitionsausschuß eine Stellungnahme zu der Petition zukommen lassen.
Grundsätzlich sind diese Regelungen ein guter Anfang und könnte so auch in Deutschland umgesetzt werden. Entscheidend ist natürlich das die Lenkzeiten nicht nur für Angestellte sondern für alle Taxifahrer gilt-Guter_Kollege hat geschrieben:So isses in der Schwyz! chrch....
https://taxiinfo.wordpress.com/2012/02/ ... -ruhezeit/
Zitat: "Zur Kontrolle dient der Fahrtschreiber, Eintragung im Arbeitsbuch, Tagesraport und Eintragung der Arbeits und Lenkzeit."
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
für wen gilt die eg 561/2006?
und was hat die schweiz mit der eg 3821/85 und eg 561/2006 zu tun?LRKN hat geschrieben:...
Grundsätzlich sind diese Regelungen ein guter Anfang und könnte so auch in Deutschland umgesetzt werden. ...Guter_Kollege hat geschrieben:So isses in der Schwyz! chrch....
https://taxiinfo.wordpress.com/2012/02/ ... -ruhezeit/
Zitat: "Zur Kontrolle dient der Fahrtschreiber, Eintragung im Arbeitsbuch, Tagesraport und Eintragung der Arbeits und Lenkzeit."
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Echt jetzt? Kindergarten....taxipost hat geschrieben:für wen gilt die eg 561/2006?und was hat die schweiz mit der eg 3821/85 und eg 561/2006 zu tun?LRKN hat geschrieben:...
Grundsätzlich sind diese Regelungen ein guter Anfang und könnte so auch in Deutschland umgesetzt werden. ...Guter_Kollege hat geschrieben:So isses in der Schwyz! chrch....
https://taxiinfo.wordpress.com/2012/02/ ... -ruhezeit/
Zitat: "Zur Kontrolle dient der Fahrtschreiber, Eintragung im Arbeitsbuch, Tagesraport und Eintragung der Arbeits und Lenkzeit."
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Ist das jetzt wichtig? Wo die Lenk- und Ruhezeitenregelung und der Einsatz von Kontrollgerätentaxipost hat geschrieben:für wen gilt die eg 561/2006?und was hat die schweiz mit der eg 3821/85 und eg 561/2006 zu tun?LRKN hat geschrieben:...
Grundsätzlich sind diese Regelungen ein guter Anfang und könnte so auch in Deutschland umgesetzt werden. ...Guter_Kollege hat geschrieben:So isses in der Schwyz! chrch....
https://taxiinfo.wordpress.com/2012/02/ ... -ruhezeit/
Zitat: "Zur Kontrolle dient der Fahrtschreiber, Eintragung im Arbeitsbuch, Tagesraport und Eintragung der Arbeits und Lenkzeit."
im Taxigewerbe, in der Schweiz, nur als mögliches Beispiel/Vorbild dienen sollte?
Mit 2 Minuten Internetrecherche hättest Du auch selbst herausbekommen das bsw. die 561/2006 auch für die Schweiz als Mitglied des europäischen Wirtschaftsabkommens gilt.
Und auf Grundlage dieser haben sie eine nationale LRZVO auch für Taxifahrer erlassen. Deutschlabd könnte das ebenso tun, wenn es es denn wollte.
Und genügend Lobby dafür findet.
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
es ist ein unterschied,
ob für die schweiz die 561 gilt und die schweiz als nicht eu-mitgleid dadurch schärfere, nationale kontrollmöglichkeiten vorschreiben kann
und
für ein eu-mitglied, für den die 561 als grundlage für nationale vorschriften gilt.
weil die schweiz die eu vorschriften nur anwendet und den aber nicht unterliegt.
ob für die schweiz die 561 gilt und die schweiz als nicht eu-mitgleid dadurch schärfere, nationale kontrollmöglichkeiten vorschreiben kann
und
für ein eu-mitglied, für den die 561 als grundlage für nationale vorschriften gilt.
weil die schweiz die eu vorschriften nur anwendet und den aber nicht unterliegt.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
Den Widerspruch in Deinem angeblichen Unterschied merkst Du aber selber, oder?
Für Deutschland gilt die 561/2006 und für die Schweiz ebenso. Punkt
Und Deutschland KANN eine Vorschrift/Gesetz für Fahrpersonal auf KFZ bis 2,8 T erlassen, muss es aber nicht.Punkt.
Würde ich aber begrüßen. Punkt.
Für Deutschland gilt die 561/2006 und für die Schweiz ebenso. Punkt
Und Deutschland KANN eine Vorschrift/Gesetz für Fahrpersonal auf KFZ bis 2,8 T erlassen, muss es aber nicht.Punkt.
Würde ich aber begrüßen. Punkt.