[Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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taxirock
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....

Beitrag von taxirock » 14.09.2014, 04:33

am hat geschrieben:Wenn es so einfach wäre. Bei uns heisst es, das Taxameter ist am Bestellort einzuschalten, nachdem der Fahrgast benachrichtigt wurde.
Öhm :roll: ....heisst es eben nicht.... :wink:

sondern..: "nach der ersten Kontaktaufnahme"

Eine wunderbare Formulierung für Juristen und Erbsenzähler..
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....

Beitrag von am » 14.09.2014, 05:12

Ist das eine Minicar interne Regelung? Die erste Kontaktaufnahme wäre bei uns dann im Zweifel die Ankunfts SMS.

Exakt heißt es in der derzeit noch gültigen Fassung von 2008
(4) Die Anfahrt zum Besteller ist frei. Der Fahrpreisanzeiger ist am Einstiegsort
einzuschalten, und zwar erst, nachdem sich der Fahrer beim Besteller gemeldet hat.
http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/3/ ... e_2008.pdf

Ich setze hier mal mein benachrichtigt mit gemeldet gleich.
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....

Beitrag von am » 14.09.2014, 05:14

Pirat hat geschrieben:
Das Urteil ist von 1997 und gilt ausschließlich für Hannover! Was muss man können, um so eine alte Kamelle auszugraben. Liest Du solche Artikel eigentlich bevor Du sie hier stumpf verlinkst, Wattwurm? :twisted:
Schreibt einer, der einen Beschluss nicht vom Urteil unterscheiden kann.
Komm mal mit was Neuem, wird langweilig.
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....

Beitrag von Pirat » 14.09.2014, 09:48

am hat geschrieben:
Pirat hat geschrieben:
Das Urteil ist von 1997 und gilt ausschließlich für Hannover! Was muss man können, um so eine alte Kamelle auszugraben. Liest Du solche Artikel eigentlich bevor Du sie hier stumpf verlinkst, Wattwurm?

Schreibt einer, der einen Beschluss nicht vom Urteil unterscheiden kann.
am hat geschrieben:Komm mal mit was Neuem, wird langweilig.
Meinungsäußerung zu einer gerichtlichen Entscheidung setzt zumindest voraus, dass man den Unterschied zwischen Urteil, Beschluss und Verfügung kennt.
Nicht selten ist die Unterscheidung, Teil der Lösung von offenen Fragen.

Durch eine journalistische Aufarbeitung eines Gerichtsbeschlusses wird der Beschluss nicht zum Urteil, auch wenn es nach der Bearbeitung nicht mehr zu unterscheiden ist.

Mangelnde Sachkenntnis hat Dich auch noch nie vom Schreiben abgehalten, was nicht selten Irritationen beim Leser verursacht.

Diese Beratung war nicht kostenpflichtig.


p.s. wenn Du auf was Neues aus der „Anstalt Taxi Essen“ wartest, hab noch etwas Geduld.
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....

Beitrag von taxirock » 14.09.2014, 10:23

am hat geschrieben:Ist das eine Minicar interne Regelung? Die erste Kontaktaufnahme wäre bei uns dann im Zweifel die Ankunfts SMS.

Exakt heißt es in der derzeit noch gültigen Fassung von 2008
(4) Die Anfahrt zum Besteller ist frei. Der Fahrpreisanzeiger ist am Einstiegsort
einzuschalten, und zwar erst, nachdem sich der Fahrer beim Besteller gemeldet hat.
http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/3/ ... e_2008.pdf

Ich setze hier mal mein benachrichtigt mit gemeldet gleich.
Asche über mein Haupt....ich habe die Formulierung.."nach der ersten Kontaktaufnahme" unauslöschlich eingebrannt im Hirn.

Das wäre nämlich diskutabel gewesen...wenn die Ankunft SMS nicht gelesen oder beantwortet wird...undundund.

So bleibt natürlich kein Spielraum. Klare Ansage!
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....

Beitrag von am » 14.09.2014, 11:40

Pirat hat geschrieben: Meinungsäußerung zu einer gerichtlichen Entscheidung setzt zumindest voraus, dass man den Unterschied zwischen Urteil, Beschluss und Verfügung kennt.
Nicht selten ist die Unterscheidung, Teil der Lösung von offenen Fragen.

Durch eine journalistische Aufarbeitung eines Gerichtsbeschlusses wird der Beschluss nicht zum Urteil, auch wenn es nach der Bearbeitung nicht mehr zu unterscheiden ist.

Mangelnde Sachkenntnis hat Dich auch noch nie vom Schreiben abgehalten, was nicht selten Irritationen beim Leser verursacht.

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p.s. wenn Du auf was Neues aus der „Anstalt Taxi Essen“ wartest, hab noch etwas Geduld.
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Wir reiten nun also darauf herum, dass das OLG Celle beschlossen hat, dass das Amtsgericht Hannover richtig geurteilt hat? Es hat also kein Rechtsurteil gefällt, sondern ein Urteil auf seine rechtliche und inhaltliche Richtigkeit beurteilt. Ja, kann man machen, nehme ich gerne zur Kenntnis und räume ein, dies für ein Laienjuristenforum nicht hinreichend berücksichtigt zu haben. Also diskutieren wir hier jetzt dann lieber darüber, ob der Beschluss des OLG korrekt war, das Urteil des Amtsgerichtes zu bestätigen oder suchen wir uns das für den Job des Taxifahrers Wesentliche heraus, also im Kern das Urteil des Amtsgerichts Hannover?

Ich bin für Letzteres. Hast Du dazu inhaltlich noch etwas beizutragen, dann würde ich mich freuen. Ansonsten fand ich Deinen Satz mit dem Schweigen ganz herausragend.
Zuletzt geändert von am am 14.09.2014, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....

Beitrag von am » 14.09.2014, 11:55

taxirock hat geschrieben: Asche über mein Haupt....ich habe die Formulierung.."nach der ersten Kontaktaufnahme" unauslöschlich eingebrannt im Hirn.

Das wäre nämlich diskutabel gewesen...wenn die Ankunft SMS nicht gelesen oder beantwortet wird...undundund.

So bleibt natürlich kein Spielraum. Klare Ansage!
Ich habe das so auch noch nie gelesen, deshalb meine Nachfrage, ob das eine interne Regelung war, aber Du hast mir ja ein paar Jahre voraus. Ich weise immer darauf hin, dass die Ankunfts SMS nicht sicherstellt, dass der Kunde benachrichtigt wurde und das Klingeln unverzichtbar ist. Allerdings bin ich bei der Umsetzung (Uhr einschalten nach Meldung) auch nicht immer konsequent. Aber zumindest konnte ich erreichen, dass die Zentralen-Empfehlung, dem Kunden so und so viele Minuten Karenz einzuräumen aus der Fubo gestrichen und durch " Das Taxameter ist frühestens einzuschalten, wenn der Besteller benachrichtigt worden ist" ersetzt wurde. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das auch immer so gehandhabt wird.
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....

Beitrag von Pirat » 14.09.2014, 13:41

Zur Sache:
Die Kollegin hat Rechtsbeschwerde eingelegt. (keine Berufung)
Dass heißt, der Sachverhalt war nicht strittig.
Ich denke mal, der Kollegin ging es hier um eine höchstrichterliche Entscheidung (Oberlandesgericht) - wie der besagte Paragraf zu interpretieren ist und nicht um die 200,- DM.
Was für zukünftiges Handeln durchaus Sinn macht.
Ist aber auch nur eine Vermutung, denn das Beschwerdeziel (Text) kennt keiner von uns.
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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....

Beitrag von eichi » 14.09.2014, 14:47

Ich weise immer darauf hin, dass die Ankunfts SMS nicht sicherstellt,
dass der Kunde benachrichtigt wurde und das Klingeln unverzichtbar ist.
SMS kommt mitunter erst, wenn der Kunde bereits im Taxi sitzt, also wenn
der aussendende Server Zeit hatte und Verbindung zum Empfänger (Funkloch!).
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: [Urteil von 1997] Taxameter erst bei Fahrtbeginn ....

Beitrag von am » 14.09.2014, 15:34

Kommt vor. Deshalb sollte die SMS ca 1 min vor Ankunft gesendet werden. Bei S&S erfolgt das immer manuell durch den Fahrer, was, wenn es denn alle machen, keine Nachteil ggü der automatischen Näherungsmeldung bei FMS sein muß.

Ist aber ja nicht wirklich da Thema.
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