BVerwG sägt Standplatzpflicht für Taxen ab

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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jr
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BVerwG sägt Standplatzpflicht für Taxen ab

Beitrag von jr » 23.01.2020, 20:32

Regelung der Münchener Taxiordnung über Standplatzpflicht für Taxen ist unwirksam

Das Personenbeförderungsgesetz ermächtigt nicht zum Erlass einer Rechtsverordnung, die gebietet, dass Taxis nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

https://www.bverwg.de/pm/2020/2
Ich bin gespannt, ob die Behörden jetzt alle Taxiordnungen umschreiben oder die Politik das PBefG. Letzteres würde wohl weniger Arbeit machen.

eichi
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Re: BVerwG sägt Standplatzpflicht für Taxen ab

Beitrag von eichi » 23.01.2020, 22:28

Das ist für uns Juristerei-Laien ziemlich undurchschaubar,
was das jetzt im Einzelnen bedeutet.
Wer kann das für mich/uns aufdröseln?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Pascha
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Re: BVerwG sägt Standplatzpflicht für Taxen ab

Beitrag von Pascha » 24.01.2020, 05:07

Symbolisches Urteil: Die Taxiordnungen sind für die Tonne.

Bereithalten ist überall erlaubt. Einfach zu verstehen.

Mamil
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Re: BVerwG sägt Standplatzpflicht für Taxen ab

Beitrag von Mamil » 24.01.2020, 08:59

Pascha hat geschrieben:
24.01.2020, 05:07
Symbolisches Urteil: Die Taxiordnungen sind für die Tonne.

Bereithalten ist überall erlaubt. Einfach zu verstehen.
Verbreite bitte nicht so einen Unsinn. "Bereithalten" ist nach wie vor nur auf den behördlich vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das steht zwar auch in den Taxenordnungen, aber vor allem in §47 PBefG. Und genau darum geht es im Urteil: Es darf nicht aus dem PBefG in die Taxenordungen übernommen werden, weil §47 PBefG keine Ermächtigungsgrundlage enthält, diesen Punkt in Taxenordnungen zu regeln. Das hat niemanden gejuckt, bis ein Taxifahrer einen Bußgeldbescheid wegen unerlaubtem Bereithalten bekommen hat. Dieser Taxifahrer ist Rechtsanwalt und dachte sich: Nicht mit mir! Als "fürchterlicher Jurist" (@miamivice: den konnte ich mir nicht verkneifen) hat er nach einem Winkelzug gesucht, Recht zu bekommen, obwohl er gegen Recht verstoßen hat. Und siehe da: Er bekam Recht. Der Winkelzug funktioniert so: Wenn der Bußgeldbescheid sich auf eine Norm stützt, die selbst rechtswidrig ist, dann ist der Bußgeldbescheid auch rechtswidrig. Deshalb hat er einen Normenkontrollantrag gestellt. Das BVerwG hat die Norm tatsächlich jetzt für rechtswidrig erklärt. Sie hat danach in einer Taxenordnung nichts zu suchen, weil §47 PBefG den Behörden noch nicht einmal erlaubt, Regelungen über Standplätze in Taxenordnungen wortwörtlich aus §47 PBefG zu übernehmen. Ergebnis: Der Bußgeldbescheid war rechtswidrig, weil er sich auf eine rechtswidrige normative Grundlage stützt. Das bedeutet für das Bereithalten aus §47 PBefG: nix.

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sivas
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Re: BVerwG sägt Standplatzpflicht für Taxen ab

Beitrag von sivas » 24.01.2020, 09:58

Die Taxiordnungen sind auch dann für die Tonne, wenn sie ein Pflichtfahrgebiet definieren (und einen darin geltenden Tarif), welches über den Zuständigkeitsbereich der normgebenden Stelle (Gemeinde, Kreis) hinausgeht.
Es sei denn, die Tarifgebiete von unterschiedlichen Gemeinden wurden zusammengelegt und eine gemeinsame Tarif- und Beförderungsverordnung geschaffen.

Dann darf und muss der Taxler aus A auch in B einladen ! Keine Verpflichtung (Fahren) ohne gegenzüglichem Recht (Einladen).

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Re: BVerwG sägt Standplatzpflicht für Taxen ab

Beitrag von Pascha » 24.01.2020, 11:20

Mamil hat geschrieben:
24.01.2020, 08:59
Verbreite bitte nicht so einen Unsinn....
In der Praxis bedeutet dieses Urteil die Aufhebung der Standplatzpflicht, denn das Bereitstellen an anderen Stellen kann nun nicht mehr geahndet werden weil das PbefG §47 dies nicht vorsieht.

Die Praxis ist kein Unsinn.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/mu ... -1.4767682

Dieses Urteil wird die innovativen Bestell-App-Anbieter erfreuen, denn schon lange positionieren sich Fahrer zeitlich und örtlich nahe den vermuteten Kunden. Belohnt werden diese Fahrer mit Aufträgen in unmittelbarer Nähe zum Kunden, und den Kunden erfreut das schnelle Eintreffen des angeforderten Wagens.

Wenn nach diesem Urteil die noch bestehende Rückkehrpflicht der Mietwagen fällt oder eine Gleichstellung der Mietwagen und Taxen umgesetzt wird ist der Kreis geschlossen.
Zuletzt geändert von Pascha am 24.01.2020, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.

Mamil
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Re: BVerwG sägt Standplatzpflicht für Taxen ab

Beitrag von Mamil » 24.01.2020, 13:18

Pascha hat geschrieben:
24.01.2020, 11:20
In der Praxis bedeutet dieses Urteil die Aufhebung der Standplatzpflicht, denn das Bereitstellen an anderen Stellen kann nun nicht mehr geahndet werden weil das PbefG §47 dies nicht vorsieht.
Ich nehme das mit dem "Unsinn" zurück. Es stimmt, was Du sagst.

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Re: BVerwG sägt Standplatzpflicht für Taxen ab

Beitrag von eichi » 24.01.2020, 16:44

Ich lese daraus eher eine falsche Begründung im Bußgeldbescheid.
Sie hat sich wohl auf die Taxenordnung bezogen, wo sie rechtsfehlerhaft
war. Hätte die Begründung sich auf PbefG §47 gestützt, wäre es ok .

Mit anderen Worten: Für die Kutscher ändert sich nichts, aber die
Bußgeldbescheide für unerlaubte Bereitstellung sind genau zu prüfen.
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Re: BVerwG sägt Standplatzpflicht für Taxen ab

Beitrag von jr » 24.01.2020, 23:11


sky
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Re: BVerwG sägt Standplatzpflicht für Taxen ab

Beitrag von sky » 13.03.2020, 22:15

Mit Gesetz oder ohne Gesetz verhängen die Behörde das Bußgeld. Wenn vor Gericht gezogen würde, würde der Taxifahr verurteilt. Richter brauchen kein Gesetz, um Urtiel zu verkünden, weil sie sowieso über das Gesetz sind. Bei Rechtsbeschwerde machten die höhere Gerichte genauso.

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