ich bin mit meinem Taxi Mitglied bei der Aachener Autodroschken Vereinigung. Da ich nun fast 26 Jahre in diesem Gewerbe tätig bin,
haben sich seit einiger Zeit sporadisch auftretende Probleme mit meinem Rücken ergeben, so dass ich vorsichtshalber keine Rollstühle mehr in meinen Kofferraum heben will, denn ich kann es mir als Alleinfahrer nicht leisten tagelang auszusetzen falls ich Bandscheibenprobleme bekomme.
Ich möchte mich nun von der Vermittlung dieser Fahrten ausschließen lassen. Die Geschäftsleitung der AAV verlangt nun von mir ein ärztliches Attest, ansonsten würden sie mich von diesen Fahrten nicht ausschießen! Der Widerspruch ist nun folgender; in meinen Leistungsmerkmalen, die im System eingegeben sind steht unter Anderem, dass ich vom Heben schwerer Gepäckstücke ausgeschlossen bin. Dafür musste ich kein Attest vom Arzt vorlegen. Das kann jeder Fahrer selber so entscheiden.
Da ich meines Wissensstandes nach lediglich zur Mitnahme von Gepäck und Rollstühlen verpflichtet bin, nicht aber für das Beladen, ist es doch nicht rechtens das man von mir
ein Attest verlangt. Wie ist da die Rechtslage? Im Web konnte ich zu diesem Thema leider nichts finden. Vielleicht kann mir hier jemand eine Auskunft zu diesem Thema geben.
LG Freddy