Fragen über Fragen

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
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silkko
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Fragen über Fragen

Beitrag von silkko » 22.07.2014, 19:36

Hallo....

Hoffe Ich darf hier das Thema öffnen !

Also kurz zur Erklärung : Ich Arbeite erst seit ein halbes Jahr als Taxifahrerin habe aber Ordentliche schwirigkeiten
mit meiner Personalabteilung.
Da der Chef sich garnicht um uns kümmert und alle fragen über die Personalleitung laufen lässt.

Nu als erstes wieso dürfen wir 12 std. durch weg fahren mit nur einer
15 min. Pause ?

Wieso sind die Zahlungsmethoden so miss ...hier ist es so das wir
laut Vertrag zum 15 und 30 unser geld bekommen!
seit ich dort Arbeite zahlen sie am 20 und 5 dürfen sie das ?

Habe ein Teilzeitvertrag bekommen und weil ich da eine woche
ausgefallen bin haben die meine Probezeit um ein Jahr verlängert?

Nun falle ich aus Gesundheitlichen Gründen aus und jetzt habe ich das
ding das sie garnicht mehr zahlen wollen und drohen mir mit Kündigung...
Wer kennt sich aus und kann mir Helfen ?

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Berni
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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von Berni » 23.07.2014, 01:44

Ein Taxiunternehmen in Oldenburg, dass sich eine komplette Personalabteilung leisten kann?
Wieviel Mitarbeiter arbeiten denn in dieser Personalabteilung außer dem Personalleiter?
Und was gibt es bei Dir sonst noch für Abteilungen? Reklamationsabteilung? Organisationsabteilung? Marketing? Revisionsabteilung?
Und was ist mit Kantine?

:idea: Deine Fragen würde ich mal an Euren Betriebsratsvorsitzenden richten, der kann Dir bestimmt helfen.

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Jim Bo
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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von Jim Bo » 23.07.2014, 06:02

Oder gleich zum Arbeitsgericht bringen :mrgreen:

Rollerfahrer
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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von Rollerfahrer » 23.07.2014, 07:57

Hallo Sikko,

der Chef hat die Personalabteilung, damit er sich mit deinen Fragen nicht beschäftigen muß, aber der Reihe nach: 8)

12h am Stück fahren? Ich selbst habe 12h Verfügbarkeit und darf die Arbeitszeit selbst einteilen :wink:
Lohnzahlung: Finde ich OK, ich bekomme am 15. des Folge-Monats meinen Lohn :!:

Teilzeitvertrag bekommen :?:
Er wurde Dir angeboten und Du hast ihn unterschrieben :!:
Probezeit kann auf 12 Monate verlängert werden 8)

Wegen Krankheit kündigen :?:
Da Du in der Probezeit bist, kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beiderseitig beendet werden :!:
Normalerweise sind es 14 Tage Frist :wink:

Ich kenne Dich und auch Oldenburg nicht, aber kann es sein, dass Du die schönen Gesetze, die auch zu Deinem Schutz geschrieben sind, nicht kennst :idea:
... und jeden Tag ein bißchen besser :-)

silkko
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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von silkko » 23.07.2014, 09:15

Also ich blicke da nicht ganz durch da da so viele im Büro sind.
Aber zwei sitzen vorne mit dennen wir reden sollen wen was ist.
Die machen auch die Obsurden Verträge fertig und schreiben es rein wie
ihnen es passt.
Habe es mal einen Anwalt vorgelegt der sagte nur das dieser Vertrag
vor gericht nicht gültig wäre!

Also ich sitze 12 std. im auto und fahre und das ist bis jetzt nicht
nur einmal passiert.

Ich fahre für ein kleines Taxiunternehmen im Landkreis Oldenburg.

Ich Arbeite auch nicht seit gestern und hatte schon einige Chefs überstanden.
Die meinten Überstunden sind Gratis Trops ;)

Wen die Zahlungen Pünktlich kommen würden ..würde ich garnichts sagen aber
man darf hinterher laufen und das finde ich scheisse.

Da ich immer Pünktlich bin keine Beschwerden kommen und auch für
Kollegen einspringe.

Klar habe ich den Vertrag unterschrieben..da ich hoffte es besser
zu haben für meine kids und mich .

Habe aber bei dieser Firma nur Ärger und kaputt machen muss ich mich
nicht bei sowas...

Sie kündigten nu einer Kollegin und sagten zu ihr sie müsse noch was
Unterschreiben...hätte ich nicht getann und zwar das sie bei einem anderen
Taxiunternehmen nicht anfangen darf !

Einem anderen haben sie eine Abmahnung erteilt weil die Partnerin
bei der Konkurrenz ist..tz


Aber egal wie man gegen angeht der Chef hält sich raus und man muss
alles mit der Personalabteilung klären die das Problem sind.

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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von silkko » 23.07.2014, 09:15

Also ich blicke da nicht ganz durch da da so viele im Büro sind.
Aber zwei sitzen vorne mit dennen wir reden sollen wen was ist.
Die machen auch die Obsurden Verträge fertig und schreiben es rein wie
ihnen es passt.
Habe es mal einen Anwalt vorgelegt der sagte nur das dieser Vertrag
vor gericht nicht gültig wäre!

Also ich sitze 12 std. im auto und fahre und das ist bis jetzt nicht
nur einmal passiert.

Ich fahre für ein kleines Taxiunternehmen im Landkreis Oldenburg.

Ich Arbeite auch nicht seit gestern und hatte schon einige Chefs überstanden.
Die meinten Überstunden sind Gratis Trops ;)

Wen die Zahlungen Pünktlich kommen würden ..würde ich garnichts sagen aber
man darf hinterher laufen und das finde ich scheisse.

Da ich immer Pünktlich bin keine Beschwerden kommen und auch für
Kollegen einspringe.

Klar habe ich den Vertrag unterschrieben..da ich hoffte es besser
zu haben für meine kids und mich .

Habe aber bei dieser Firma nur Ärger und kaputt machen muss ich mich
nicht bei sowas...

Sie kündigten nu einer Kollegin und sagten zu ihr sie müsse noch was
Unterschreiben...hätte ich nicht getann und zwar das sie bei einem anderen
Taxiunternehmen nicht anfangen darf !

Einem anderen haben sie eine Abmahnung erteilt weil die Partnerin
bei der Konkurrenz ist..tz


Aber egal wie man gegen angeht der Chef hält sich raus und man muss
alles mit der Personalabteilung klären die das Problem sind.

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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von Guter_Kollege » 23.07.2014, 11:35

Lies mal hier, silkko: http://www.schmidt-kollegen.com/fachbei ... ezeit.html

Eine Verlängerung der Probezeit kommt nur einvernehmlich in Betracht, oder Dein Arbeitgeber muß Dir halt kündigen.

Das Lohnfortzahlung im Krankheitsfall existiert und ein Gesetz ist, sollte aber sowohl Dir als auch deiner Firma bekannt sein.
Ist es ihr wohl auch, und das bedeutet das sie ein heißer Kandidat für eine Kontrolle des Zolls /Arbeitsschutzbehörde etc. ist.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 23.07.2014, 11:42, insgesamt 1-mal geändert.

silkko
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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von silkko » 23.07.2014, 14:42

Danke erst mal...

Habe eine Anwältin eingeschaltet die freut sich schon.

Und die Probezeit Verlängerung habe ich Unterschrieben weil sie mir
sonst gekündigt hätten und das konnte ich mir nicht leisten.

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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von Guter_Kollege » 23.07.2014, 18:41

Wie auch immer, eine Meldung sollte trotzdem erfolgen.
Kannst mir ja mal die Daten der Firma per PM schicken ....

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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von SindSieFrei? » 23.07.2014, 18:54

silkko hat geschrieben:...
Ich fahre für ein kleines Taxiunternehmen im Landkreis Oldenburg.
@JR and Otto, Unternehmen bekannt? :shock:

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von jr » 24.07.2014, 03:07

Das Oldenburger Land ist so groß wie meine Abneigung, Namen zu nennen oder darüber zu spekulieren. Es sollte reichen, den Sachverhalt aufzuarbeiten. Daraus können dann auch die Lehren ziehen, die hier nicht direkt involviert sind.

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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von Guter_Kollege » 24.07.2014, 14:44

Mal wieder ein typischer Jr Text.
Altväterlich-ratschlagend-ermahnend, doppelsinnig, nebulös....
Vor allem aber: Unbeteiligt!
Schon mal jemals selbst fürs oder im Taxigewerbe die Initiative für oder gegen etwas ergriffen, Jr?
Oder ziehst Du Deine große kuschelige Oldenburger Wolke vor?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 24.07.2014, 14:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 26.07.2014, 16:07

Nein, aber die Unternehmen im Landkreis haben sich, soweit mir bekannt ist, noch nie an die Gesetze gehalten, wenn es z.B. um das Negern geht.

Da wundert es mich nicht, dass die Arbeitnehmer derart ausgebeutet werden.

Sikko, mach die Ortskenntnis für Oldenburg, gute Leute werden hier immer gebraucht.
Zuletzt geändert von Otto126 am 26.07.2014, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von citytaxihamm » 20.09.2014, 02:56

Hi vielleicht wurde dir schon längst geholfen, aber vielleicht interessiert es auch andere.
1. innerhalb der ersten 6 Stunden muss der AN 30 Minuten Pause machen. Das muss nicht am Stück sein aber auch nicht immer nur 5 Minuten. Nach 9 Stunden kommen 15 Minuten dazu. Insgesamt netto darf man 10 Stunden arbeiten. Hierüber hinaus nur, wenn in 3 Monaten die Differenz der täglichen Arbeitszeit sich auf 10 Stunden einpendelt

2. probezeit sind max. 6 Monate. Eine Verlängerung stellt eine änderungskündigung dar, die meiner Meinung nicht rechtens ist

3. ist der Zeitpunkt der Bezahlung vertraglich kalendermäßig festgelegt, so kommt der AG in Verzug, wenn er nicht zahlt. Hier kann man Verzugsschaden geltend machen

Ich würde dir vorschlagen, wenn du da Weg willst, du mahnst sie an. Sollten diese wieder zu spät Zahlen, kündigst du dein Arbeitsverhältnis. Dies führt dazu, dass du zuhause bleiben kannst und diese dich bezahlen müssen. Denn auch du hast einen Vertrag, an die die sich halten müssen. Wird der AG vertragsuntreu, gibt es auch Rechte für dich

Yes
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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von Yes » 20.09.2014, 14:37

Gerade für den Fall, dass es noch andere interessieren könnte, hier noch mal die arbeitszeitrechtlichen Regelungen im originalen Gesetzeswortlaut:

  • Arbeitszeitgesetz

    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    § 4 Ruhepausen
    Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
citytaxihamm hat geschrieben:Sollten diese wieder zu spät Zahlen, kündigst du dein Arbeitsverhältnis. Dies führt dazu, dass du zuhause bleiben kannst und diese dich bezahlen müssen. Denn auch du hast einen Vertrag, an die die sich halten müssen.
Da hast Du etwas falsch verstanden. Wenn der Fahrer sein Arbeitsverhältnis kündigt, muss der Unternehmer anschließend auch keinen Lohn mehr bezahlen. Der Lohnzahlungsanspruch beruht auf dem Arbeitsvertrag. Er entfällt, wenn der Fahrer diesen durch eine Kündigung beendet.

Ein Fahrer, der wegen (erheblichen) Zahlungsverzugs des Unternehmers Lohn ohne Arbeit erhalten möchte, darf das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, sondern muss sein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dazu reicht es nicht aus, der Arbeit einfach fernzubleiben, sondern er muss dem Unternehmer gegenüber deutlich machen, aufgrund welcher Gegenforderung die Arbeitsleistung nicht erbracht wird. Hierfür ist der Fahrer im Bestreitensfall beweispflichtig. Übt der Fahrer sein Zurückbehaltungsrecht zu Recht aus, gerät der Unternehmer dadurch in Annahmeverzug und schuldet gemäß § 615 S. 1 BGB weiterhin den Lohn, auch wenn der Fahrer die Arbeit verweigert.

Ein geringfügiger Lohnrückstand oder eine kurzfristige Verzögerung der Lohnzahlung berechtig den Fahrer hierzu allerdings nicht. Das würde gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen.
citytaxihamm hat geschrieben:2. probezeit sind max. 6 Monate. Eine Verlängerung stellt eine änderungskündigung dar, die meiner Meinung nicht rechtens ist
Welchen Sinn sollten das ergeben?

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SindSieFrei?
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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von SindSieFrei? » 20.09.2014, 18:52

Dazu eine ergänzende Frage, Kollege Yes: Zurückbehaltungsrecht kenne ich, aber wie sieht es Deiner Meinung nach mit der landläufig verbreiteten Meinung aus, das ein AN bei verspäteter Zahlung vom AG Verzugszinsen und eventuelle Rücklastschriftgebühren, die aus dem Zahlungsverzug entstanden sind, fordern kann??? Ich hatte das selber mal vor 15 Jahren in meinem Arbeitsvertrag ("normales Wirtschaftsunternehmen, kein Taxiunternehmen" :mrgreen: ) stehen, ist das eine individuelle Vereinbarung oder eine allgemeingültige, wenn ja aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Danke für Deine Bemühungen. LG
Dura lex, sed lex.

Yes
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Re: Fragen über Fragen

Beitrag von Yes » 20.09.2014, 20:21

SindSieFrei? hat geschrieben:Zurückbehaltungsrecht kenne ich, aber wie sieht es Deiner Meinung nach mit der landläufig verbreiteten Meinung aus, das ein AN bei verspäteter Zahlung vom AG Verzugszinsen und eventuelle Rücklastschriftgebühren, die aus dem Zahlungsverzug entstanden sind, fordern kann??? Ich hatte das selber mal vor 15 Jahren in meinem Arbeitsvertrag ("normales Wirtschaftsunternehmen, kein Taxiunternehmen" :mrgreen: ) stehen, ist das eine individuelle Vereinbarung oder eine allgemeingültige, wenn ja aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Wenn eine Individualvereinbarung fehlt, kann der Arbeitnehmer Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB verlangen. Die Anspruchsgrundlage für den Verzugsschaden (Rücklastschriftgebühren, Rechtsverfolgungskosten usw.) bilden die §§ 280 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 286 BGB.

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zuvor durch eine Mahnung in Verzug setzten (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten im Sinne von § 614 Satz 2 BGB bemessen oder liegt eine sonstige kalendermäßig bestimmte Leistungszeit vor, gerät der Arbeitgeber auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB), wenn er seiner Zahlungspflicht am Ende des Zeitabschnitts nicht rechtzeitig nachkommt. Der Verzug beginnt dann jeweils am darauffolgenden Tag.
Zuletzt geändert von Yes am 21.09.2014, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.

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