Fachliche Eignung bei der IHK Pflicht?

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Delle
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Fachliche Eignung bei der IHK Pflicht?

Beitrag von Delle » 21.06.2014, 07:44

Hallo,

ich bin Michael aus Niedersachsen und möchte ein Gewerbe als Fahrdienst aus Mietwagenbasis beginnen und hoffe, hier trotzdem willkommen zu sein.
Wenn nicht, bitte um Info, danke.

Ich habe von meiner Gemeinde und vom Strassenverkehrsamt, die bekannt die Genehmigung ausstellt, die Info erhalten, dass ich keine fachliche Eignung durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK ablegen muss.
Dies hatte mich stutzig gemacht, da ich bei der Google Suche immer auf die angebliche Pflichtprüfung zur Ausstellung der Genehmigung (Als Firmengründer und gleichzeitig Fahrer) hinbgewiesen wurde.

Meine Frage an Euch, kennt Ihr Fälle, wo es auch so war oder ist es Ermessenssache der jeweiligen Behörde, bzw. Strassenverkehrsamt?

Ich drücke mich vor keiner Prüfung, lege diese auch gerne ab, nur wenn dies zu Beginn des Gewerbes nicht notwendig ist, werde ich es auch nicht tun.

Wie sieht Ihr das?

Danke Euch schon einmal.

Grüße

Michael

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Re: Fachliche Eignung bei der IHK Pflicht?

Beitrag von am » 22.06.2014, 00:38

Davon höre ich das erste Mal.

Besteht die Möglichkeit, dass hier der Sachkundenachweise mit dem Ortskundenachweis verwechselt wurde, denn der wäre im Falle Mietwagen u.U. nicht erforderlich.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fachliche Eignung bei der IHK Pflicht?

Beitrag von Delle » 22.06.2014, 07:01

Hallo,

ich hatte mich auch gewundert, aber ich war in dieser Sache direkt beim Strassenverkehrsamt und hakte nach.
Ich brauche lediglich eine Gewerbeanmeldung, polizeiliches Führungszeugnis und einen ärztlichen Test sowie Kfz Versicherung.
Damit dann zum Strassenverkehrsamt und von dort aus werden Auskünfte in Flensburg und beim FA eingeholt, dann wird die finale Lizenz oder eben Fahrerlaubnis ausgestellt.
Diese Fahrerlaubnis beinhaltet den Personenbeförderungsschein, ist also die vollständige Lizenz.
Auch ein Nachweis über einen Erste Hilfe-Kurs wird nicht verlangt, dieser liegt bei mir ca. 25 Jahre zurück und ich weiß ehrlich gesagt kaum noch etwas davon.
Diesen werde ich in Eigenverantwortung freiwillig nachholen.
Von IHK Fachkundeprüfung keine Rede, darauf angesprochen kam nur die Auskunft, dass diese hier nicht benötigt wird.

Mein Ansprechpartner ist das zuständige Strassenverkehrsamt und wenn die die fachl. Eignung der IHL nicht interessiert kann es später nicht mein Problem werden oder?

Wattwurm
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Re: Fachliche Eignung bei der IHK Pflicht?

Beitrag von Wattwurm » 22.06.2014, 07:21

Wenn Du mindestens 3 Jahre in leitender Funktion in einem Betrieb der Straßenpersonenbeförderung gearbeitet hast, wenn Du vom Beruf Verkehrsfachwirt oder Kaufmann für Eisenbahn und Straßenverkehr Fachrichtung Personenbeförderung bist, dann kann die Verkehrsbehörde auf den Fach-und Sachkundenachweis durch die IHK verzichten! Ansonsten sind mir keine Ausnahmen bekannt! Ich gebe Dir den Rat, die Fach-und Sachkundeprüfung abzulegen und den dazugehörigen Vorbereitungslehrgang zu absolvieren. Irgendwann gibt´s einen Führungswechsel in der Behörde und der neue Dienststellenleiter hat u.U. auf einmal eine ganz andere Ansicht als der alte Dienststellenleiter, dann hast Du ein Problem!

http://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PD ... t-Taxi.pdf

Manche Verkehrsbehörden legen die Gesetzgebung gerade bei uns im Taxi-und MIetwagengewerbe recht eigenwillig und nach ihrem eigenem Gusto aus. So bekommt jeder angehende Taxifahrer im Kreis Stormarn ( Schl.Holstein) seinen P-Schein auch ohne Ortskundeprüfung! Das konterkariert natürlich sämtliche Bemühungen der Taxi-und Mietwagenlandesverbände nach mehr Qualität!

http://www.kreis-stormarn.de/service/lv ... h=0&lid=38
Zuletzt geändert von Wattwurm am 22.06.2014, 07:40, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Fachliche Eignung bei der IHK Pflicht?

Beitrag von Delle » 22.06.2014, 10:45

Klasse Antwort, vielen Dank.

Ich bin ein Mensch, der wenn er etwas macht, es auch richtig machen will.
Dies gilt natürlich auch bei dem Mietwagengewerbe.

Mir war nicht bekannt, dass die Strassenverkehrsämter so eine Macht haben, hier eine eigene Richtung einschlagen zu dürfen!
Gilt es hier keine eindeutige Rechtsprechung und Vorgaben, an die sich alle Strassenverkehrsämter halten müssen?
Auch wenn ich hier gerade profitiere, finde ich es nicht gerade fair den anderen gegenüber.

Wenn, wie von dir geschrieben, ein neue Leiter etc. kommen sollte und nun die Fachkunde fordern sollte, muss man mir hier die Gelegenheit und ausreichend Zeit geben, diesen "nachzuholen, ohne den Betrieb solange einstellen zu müssen.

Ich werde mich zu 100% an die Auflagen des Strassenverkehrsamtes halten, so habe ich alles geforderte erfüllt und bin sicher unterwegs oder seht hier jemand weitere Probleme?

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