Keine Arbeitnehmerhaftung trotz Rotlichtverstoßes

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Guter_Kollege
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Keine Arbeitnehmerhaftung trotz Rotlichtverstoßes

Beitrag von Guter_Kollege » 08.06.2014, 01:04

Ein Arbeitnehmer, der mit einem Firmenwagen grob fahrlässig einen Unfall verursacht, muss für den Fahrzeugschaden selbst aufkommen.

Rotlichtverstöße sind grundsätzlich als grob fahrlässiges Verhalten zu werten. Steht ein Autofahrer jedoch an einer roten Ampel, wo er gerade mit dem Einstellen eines Radiosenders beschäftigt ist, und fährt los, nachdem er durch ein Hupen aufgeschreckt worden ist und irrtümlich für seine Fahrspur ein grünes Ampelsignal wahrgenommen haben will, ist dies als "lediglich" fahrlässiges Verhalten zu werten.
Der Arbeitnehmer ist dann nicht schadensersatzpflichtig.


Urteil des LAG Hessen vom 27.05.2008
12 Sa 1288/07
Betriebs-Berater 2008, 2457

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sivas
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Re: Keine Arbeitnehmerhaftung trotz Rotlichtverstoßes

Beitrag von sivas » 08.06.2014, 10:00

Guter_Kollege hat geschrieben:Ein Arbeitnehmer, der mit einem Firmenwagen grob fahrlässig einen Unfall verursacht, muss für den Fahrzeugschaden selbst aufkommen.
Dumm auch, dass er sich nicht mittels einer Haftpflichtversicherung dagegen versichern kann.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 10.06.2014, 15:12

Geile Ausrede, merke ich mir... :D
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Re: Keine Arbeitnehmerhaftung trotz Rotlichtverstoßes

Beitrag von Guter_Kollege » 10.06.2014, 18:53

Genau auf diesen Kommentar hab ich gewartet. Deswegen hab ich das Dingens gepostet. :mrgreen:

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 10.06.2014, 19:54

Na ja,. dass das 'ne billige Ausrede ist, ist ja wohl klar.

Und da bin ich für jede Idee dankbar.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Re: Keine Arbeitnehmerhaftung trotz Rotlichtverstoßes

Beitrag von oldstrolch » 10.06.2014, 22:04

die ausrede hilft aber nicht gegen punkte in flensburg otto .... :D
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

Juskwe
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Re: Keine Arbeitnehmerhaftung trotz Rotlichtverstoßes

Beitrag von Juskwe » 11.06.2014, 11:03

Hab ich selbst mal erlebt, Fahrer neben mir hat am Radio rumgespielt und ich hab den Wagen etwas anrollen lassen (Langeweile) um komplett an die Linie zu kommen.
Er legt nen Traumstart hin, .... leider eine Ampel vorm Rödingsmarkt, gottseidank ohne Querverkehr.
Zuletzt geändert von Juskwe am 11.06.2014, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 11.06.2014, 15:41

oldstrolch hat geschrieben:die ausrede hilft aber nicht gegen punkte in flensburg otto .... :D
Hab' ich nicht...
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

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