In bestehenden Arbeitsverträgen sind Löhne vereinbart, mit denen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Unterschrift einverstanden erklärt haben.
Setzt der Gesetztgeber nun einen von diesen Verträgen abweichenden Lohn fest, hat dann eine Partei ein Recht auf eine ausserordentliche Kündigung des Vertrages?
Mindestlohn vs Tarifautonomie
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Re: Mindestlohn vs Tarifautonomie
Bei einer Betriebsbedingen Kündigung sollte der Arbeitgeber bei der Einführung des ML eine außerordentliche Kündigung aussprechen können. Er sollte dies aber bei einem Arbeitsgerichtsverfahren auch wirklich gut begründen können. Also er muß nachweisen das er den ML unter keinen Umständen zahlen kann. Sollte er dies zahlen können und trotzdem eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen wird er mit der Kündigung vor Gericht nicht durchkommen.
Wenn dies nicht vorliegt sehe ich kein Grund nur wegen dem ML eine Kündigung aussprechen zu können. Sonst könnte man bei jeder Gesetzesänderung (z.B. Tarifänderung) Kündigungen aussprechen. Der Gesetzgeber stellt die Rahmenbedingungen auf (odr ändert sie) und die betreffenden Handelnden müssen sich daran anpassen. Solang die Änderungen unproblematisch umgesetzt werden können besteht kein Grund eine Vertragspartei über die Maßen zu benachteiligen.
Wenn dies nicht vorliegt sehe ich kein Grund nur wegen dem ML eine Kündigung aussprechen zu können. Sonst könnte man bei jeder Gesetzesänderung (z.B. Tarifänderung) Kündigungen aussprechen. Der Gesetzgeber stellt die Rahmenbedingungen auf (odr ändert sie) und die betreffenden Handelnden müssen sich daran anpassen. Solang die Änderungen unproblematisch umgesetzt werden können besteht kein Grund eine Vertragspartei über die Maßen zu benachteiligen.
Zuletzt geändert von LRKN am 06.02.2014, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mindestlohn vs Tarifautonomie
Die bisherigen Vereinbarungen zur Einführung des flächendeckenden Mindestlohnes zum 1.1.2015 sehen für bestehende Rahmentarife mit Löhnen unterhalb ML eine Übergangsfrist bis 2017 vor.
Daraus lässt sich also kein Sonderkündigungsrecht ableiten.
Daraus lässt sich also kein Sonderkündigungsrecht ableiten.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Mindestlohn vs Tarifautonomie
Um Mißverständnissen vozubeugen: Einen Rahmentarif für das Taxigewerbe gibt es nicht. Und somit auch keine Übergangsfrist! Der BZP hätte es in der Hand gehabt so einen Rahmentarif mit Verdi abzuschließen. Chance vertan, weil man beim BZP nie daran gelaubt hat das so ein Mindestlohn tatsächlich mal kommt!am hat geschrieben:Die bisherigen Vereinbarungen zur Einführung des flächendeckenden Mindestlohnes zum 1.1.2015 sehen für bestehende Rahmentarife mit Löhnen unterhalb ML eine Übergangsfrist bis 2017 vor.Daraus lässt sich also kein Sonderkündigungsrecht ableiten.
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Re: Mindestlohn vs Tarifautonomie
Wenn er denn nicht auf Ausnahmeregelungen hofft, wie es in der Presse hier und dort schon angedeutet wurde.