Passend zur Jahreszeit: http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_10 ... s16849.htm
Ein Freiwilligkeitsvorbehalt ist rechtswidrig und damit nichtig! Es muß auf dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag eindeutig hervorgehen ob Weihnachtsgeld gezahlt wird oder nicht! Irgendwelche Bemerkungen auf dem Gehaltszettel die auf eine freiwillige soziale Leistung hinweisen die jederzeit widerrufen werden kann, sind ungültig!
Wenn im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag das Wort Weihnachtsgeld nicht vorkommt, dann gibt´s auch kein Weihnachtsgeld, umgekehrt wird im Vertrag ein Weihnachtsgeld vereinbart, dann muß es auch Weihnachtsgeld geben und zwar jedes Jahr und unabhänging von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens! Irgendwelche Wischiwaschi-Formulierungen sind rechtlich nicht bindend! Alles klar...?
Weihnachtsgeld
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Re: Weihnachtsgeld
Natürlich, eine konkludente Entscheidung. Watti, wenn diese Leistungen freiwillig, just OHNE Vertrag, Tarifvertrag gezahlt werden, also mit "Freiwilligkeitsvorbehalt", dann sind diese Leitungen eben trotzdem jederzeit widerrufbar. Das ist der Umkehrschluss aus dem vollkommen logischen Urteil. Du gehst in deinem Comment nur den ersten Schritt, der aber nicht ausreicht. Ich diskutiere sowieso nicht gerne über rechtliche Eindeutigkeiten. "Betriebliche Übung" eben versus Tarif-/Arbeitsvertrag....Das Bundesarbeitsgericht betonte schließlich, dass sich der Anspruch des Arbeitnehmers nicht aus einer betrieblichen Übung ergeben habe. Vielmehr habe einvertraglicher Anspruch vorgelegen. Dieser habe auch nicht aufgrund der späteren einseitigen Erklärungen des Arbeitgebers wieder beseitigt werden können.
LG nach NMS
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Re: Weihnachtsgeld
Dann kann ich ja richtig froh sein, auch ohne entsprechende Aussage in meinem Arbeitsvertrag gab es für mich in den jetzt 27 Jahren immer Weihnachtsgeld.....auch ohne GewohnheitsrechtWattwurm hat geschrieben:Passend zur Jahreszeit: http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_10 ... s16849.htm
Ein Freiwilligkeitsvorbehalt ist rechtswidrig und damit nichtig! Es muß auf dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag eindeutig hervorgehen ob Weihnachtsgeld gezahlt wird oder nicht!.....Wenn im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag das Wort Weihnachtsgeld nicht vorkommt, dann gibt´s auch kein Weihnachtsgeld...
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Weihnachtsgeld
@ Wattwurm
Zahlst du dir eigentlich auch selber Weihnachtsgeld ?
Wenn nicht, du weißt ja: du kannst es auch einklagen.
Zahlst du dir eigentlich auch selber Weihnachtsgeld ?
Wenn nicht, du weißt ja: du kannst es auch einklagen.
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