Gesetz Regelung d. Arbeitszeit v. selbständigen Kraftfahrern

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
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SindSieFrei?
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Beitrag von SindSieFrei? » 05.08.2013, 15:45

Weihnachtsmann hat geschrieben: Was nützt denn eine Vorschrift die von mir aus 50 Std pro Woche "erlaubt", wenn ich schon die 2. Nacht hintereinander aus Hitze Gründen nur 2,5 Stunden geschlafen habe...?!
Richtig:
Wieder und sowieso landen wir wieder beim subjektiven....... also was soll`s.
Die Verordnungen und Gesetze in unserem Land haben eine lange Tradition, die nicht näher betrachtet werden soll. So sind alle "Schutzgesetze", ich subsumiere mal unter diesem einfachen Begriff, gleichzeitig dem Schutz Dritter vor einer möglichen Schadenszufügung aufgrund der Nichteinhaltung, als auch dem Selbstschutz gewidmet.

Ein Gesetz kann nicht per se für alle Lebensbereiche eine logische Lösung bieten, für die Interpretation sind in erster Linie die Gerichte zuständig. Dabei kommt es oft aus unserer Sicht zu skurilen Urteilen.

Aber bei solchen Dingen wie Arbeitszeit-/Belastungsgrenzen stützt man sich dabei auf gesicherte jahrzehntelange (arbeits-)medizinische Erfahrungen. Gibt es neue Erkenntnisse, passt man die Vorschriften an. Dabei ist sicherlich die Aufmerksamkeitsgrenze nach z.B. Arbeitszeit von 12 Stunden hinter dem Lenkrad je nach Alter und Kostitution abweichend, bewegt sich aber in einem defizitären Rahmen. Dabei ist selbstverständlich der Status (angestellt, selbständig) vollkommen egal, denn der finanzamtliche Status ist dem eigenen Körper vollkommen egal!

Was im Güterverkehr schon lange Standard ist, wird sich über kurz oder lang auch bei uns durchsetzen. Nach Stundenzahl X ist Schluss und zwar für jeden!
Wie auch sonst wäre es zu erklären, das bei LKW-Fahrern keine Unterschiede zwischen der Beschäftigungsart gemacht werden und bei uns munter drauf los gefahren werden darf???

Ein FT-Schichtmonats-Protokoll ist drüben vom Kollegen Engel gepostet zu lesen. Wenn ich mir die Arbeitszeiten ansehe (und ich das Ganze nur bewußt aus dieser Warte betrachte), dann wird mir schlecht! Wer 20 Stunden in seinem Fahrzeug zubringt, ist eine Gefahr für Dritte, egal ob er die Hälfte der Zeit geschlafen hat oder nicht, egal ob angestellt oder selbständig! Wobei man ja von erholsamen Tiefschlaf in unserem Job sowieso nie reden kann, da wir ständig aufrücken oder die Funke betrachten müssen.
Dura lex, sed lex.

roter stern
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Beitrag von roter stern » 06.08.2013, 00:28

Als angestellter und als selbständiger Fahrlehrer darf ich maximal
8,25 Stunden unterrichten (Fahrlehrergesetz).
Und das an 6 Tagen.
Sonn - und Feiertagsarbeitsverbot gilt für beide ( nanu) .
Wenn der Gesetzgeber klare Verhältnisse haben will geht das.

Wenn der Gesetzgeber klare Order im Taxengewerbe einführen möchte,
kann er das ohne Probleme !

Leider nur ohne Lehrer und semi Juristen im Bundestag möglich.
Aber der Bundestag wäre dann wie ausgestorben !!!
Semi Juristen sind wie C Promis.
In der freien Wirtschaft ohne jegliche Perspektive.
Oder hat schon mal jemand von euch das Thema der Doktorarbeit Herrn
Lammert angeschaut. Thema verfehlt.
Und dann auch noch Plagiatsvorvorwürfe

Leider müßten dann alle Taxenfahrende zum Stützungsamt!
Und das will der Gesetzgeber scheinbar auch nicht.
Es ist tragisch - es ist komisch - es ist zum Übergeben.
Also watt nu ? Amt.
Ich nix Wurm
roter stern

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 06.08.2013, 01:16

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Klofrauen. Hat also mit Sicherheit im Straßenverkehr nichts zu tun. Es schützt von Ausbeutung!!

Poorboy

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