Gesetz Regelung d. Arbeitszeit v. selbständigen Kraftfahrern
Gesetz Regelung d. Arbeitszeit v. selbständigen Kraftfahrern
Ich glaube, dass Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern hatten wir hier noch nicht so richtig auf Kutscherart durchgekaut. Die entsprechende EU-Verordnung 2002/15/EG zur Vervollständigung. Ich kann erstmal keinerlei Paragraphen finden, die darauf schliessen lassen, dass dieses Gesetz nicht bei Taxifahrern anzuwenden ist.
Gruß
Arne
Gruß
Arne
- Anna Chronismus
- Vielschreiber
- Beiträge: 2583
- Registriert: 24.09.2009, 12:15
- Wohnort: Hamburg
Re: Gesetz Regelung d. Arbeitszeit v. selbständigen Kraftfah
Da kann ich (leider) weiterhelfen: Artikel 2 "Anwendungsbereich", Absatz (1) verweist auf "Verordnung (EWG) Nr. 3820/85". Und die wiederum schließt in Artikel 4 Satz 2 Taxiverkehr aus ("Diese Verordnung gilt nicht fuer Befoerderungen mit (...) 2. Fahrzeugen, die zur Personenbefoerderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, bis zu neun Personen - einschliesslich des Fahrers - zu befoerdern").arne13 hat geschrieben:Ich kann erstmal keinerlei Paragraphen finden, die darauf schliessen lassen, dass dieses Gesetz nicht bei Taxifahrern anzuwenden ist.
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite
Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite
Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE
Bin mittlerweile auch etwas schlauer: Die 3820/85 gibt es gar nicht mehr, und ist durch die 561/2006 ersetzt worden.
Die 561/2006 ist die ominöse Lenk- und Ruhezeitverordnung, die lt. Artikel 3, Abs. 1, Nr. a nur für Fahrzeuge über 3,5t (zulässige Höchstmasse) gilt. Allerdings gilt diese lt. Abs. 1 Nr.b für Personenbeförderung von neun Personen (inkl. Fahrer). Also doch besser keinen VW-Bus.
Gruß
Arne
Die 561/2006 ist die ominöse Lenk- und Ruhezeitverordnung, die lt. Artikel 3, Abs. 1, Nr. a nur für Fahrzeuge über 3,5t (zulässige Höchstmasse) gilt. Allerdings gilt diese lt. Abs. 1 Nr.b für Personenbeförderung von neun Personen (inkl. Fahrer). Also doch besser keinen VW-Bus.
Gruß
Arne
- oldstrolch
- Vielschreiber
- Beiträge: 3843
- Registriert: 25.07.2010, 02:16
- Wohnort: bad oldesloe .... geflüchtet aus dem irrenhaus berlin. ;)
es zählen nur die FAHRGÄSTE!.... vw bus fällt nicht unter dieses gesetz!..; )arne13 hat geschrieben:Bin mittlerweile auch etwas schlauer: Die 3820/85 gibt es gar nicht mehr, und ist durch die 561/2006 ersetzt worden.
Die 561/2006 ist die ominöse Lenk- und Ruhezeitverordnung, die lt. Artikel 3, Abs. 1, Nr. a nur für Fahrzeuge über 3,5t (zulässige Höchstmasse) gilt. Allerdings gilt diese lt. Abs. 1 Nr.b für Personenbeförderung von neun Personen (inkl. Fahrer). Also doch besser keinen VW-Bus.
Gruß
Arne
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
- oldstrolch
- Vielschreiber
- Beiträge: 3843
- Registriert: 25.07.2010, 02:16
- Wohnort: bad oldesloe .... geflüchtet aus dem irrenhaus berlin. ;)
ansonsten MÜSSEN sich selbstständige fahrer die fahrzeuge fahren die unter das fahrpersonalgesetz fallen genau so daran halten wie angestellte!! jahrelange erfahrung!
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
- nightrider
- Vielschreiber
- Beiträge: 2052
- Registriert: 31.01.2008, 03:37
- Wohnort: IN
Was wollt ihr finden?
Ein Gesetz das Selbstständigen vorschreibt wie lange sie arbeiten dürfen?
Das ist wohl ein Witz, dann solltet ihr auch gleich nach einem Gesetz suchen das sagt woher ein Selbstständiger sein Geld verdienen soll.
Uns Selbstständigen zahlt keiner ein Gehalt, eine Krankenkasse, eine Rentenversicherung, oder Sonstwas, dann müssen sie uns schon selbst auch überlassen ob, wann, wie und wie lange wir arbeiten wollen, dürfen.
Ganz nebenbei haben wir natürlich auch die Verantwortung für unsere Fahrgäste und wenn da was passiert sind auch zu allererst wir dran das obliegt unserem Verantwortungsbewusstsein wie lange wir glauben arbeiten zu können. Fährt ein Fahrer länger als er darf sind auch zuerst wir (Selbstständigen) dran, werden gefragt warum der so lange fährt, auch wenn er das von sich aus freiwillig macht.
Also bitte, sucht nicht nach Gründen und Gesetzen die die Selbstverantwortung von Selbstständigen noch weiter einschränken, wenn ihr das auch wollt, macht euch selbstständig, verbietet euch niemand.
Ein Gesetz das Selbstständigen vorschreibt wie lange sie arbeiten dürfen?
Das ist wohl ein Witz, dann solltet ihr auch gleich nach einem Gesetz suchen das sagt woher ein Selbstständiger sein Geld verdienen soll.
Uns Selbstständigen zahlt keiner ein Gehalt, eine Krankenkasse, eine Rentenversicherung, oder Sonstwas, dann müssen sie uns schon selbst auch überlassen ob, wann, wie und wie lange wir arbeiten wollen, dürfen.
Ganz nebenbei haben wir natürlich auch die Verantwortung für unsere Fahrgäste und wenn da was passiert sind auch zu allererst wir dran das obliegt unserem Verantwortungsbewusstsein wie lange wir glauben arbeiten zu können. Fährt ein Fahrer länger als er darf sind auch zuerst wir (Selbstständigen) dran, werden gefragt warum der so lange fährt, auch wenn er das von sich aus freiwillig macht.
Also bitte, sucht nicht nach Gründen und Gesetzen die die Selbstverantwortung von Selbstständigen noch weiter einschränken, wenn ihr das auch wollt, macht euch selbstständig, verbietet euch niemand.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
- Otto126
- Vielschreiber
- Beiträge: 7679
- Registriert: 20.03.2005, 07:51
- Wohnort: Oldenburg
- Kontaktdaten:
Nein, ich will keine übermüdeten, geldgierigen selbstfahrenden Unternehmer, die mir nach 16 Stunden auf der Straße dann die Vorfahrt nehmen und mich umbringen.
Selbstverständlich, lieber Kollege Oldstrolch, haben sich auch Selbständige an die Gesetze zu halten. Basta!
Selbstverständlich, lieber Kollege Oldstrolch, haben sich auch Selbständige an die Gesetze zu halten. Basta!
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
- oldstrolch
- Vielschreiber
- Beiträge: 3843
- Registriert: 25.07.2010, 02:16
- Wohnort: bad oldesloe .... geflüchtet aus dem irrenhaus berlin. ;)
watt machste mir jetzt an kolleje otto... hat deene olle dir nicht ran jelassen...Otto126 hat geschrieben:Nein, ich will keine übermüdeten, geldgierigen selbstfahrenden Unternehmer, die mir nach 16 Stunden auf der Straße dann die Vorfahrt nehmen und mich umbringen.
Selbstverständlich, lieber Kollege Oldstrolch, haben sich auch Selbständige an die Gesetze zu halten. Basta!
schönen sonntag wünsch ich dir!..
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
- Anna Chronismus
- Vielschreiber
- Beiträge: 2583
- Registriert: 24.09.2009, 12:15
- Wohnort: Hamburg
Ein solches Gesetz, dass auch selbstständigen Taxifahrern zeitliche Grenzen bei der Berufsausübung setzt, gibt es doch schon längst.nightrider hat geschrieben:Was wollt ihr finden? Ein Gesetz das Selbstständigen vorschreibt wie lange sie arbeiten dürfen?
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite
Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite
Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE
- nightrider
- Vielschreiber
- Beiträge: 2052
- Registriert: 31.01.2008, 03:37
- Wohnort: IN
Das Gesetz sagt nur, dass man nicht übermüdet Fahren darf, es schreibt jedoch keine Zeiten fest wie lange man Fahren darf, sondern überlässt es der Selbstverantwortung des Fahrers wie lange er sich fit fühlt.Anna Chronismus hat geschrieben: Ein solches Gesetz, dass auch selbstständigen Taxifahrern zeitliche Grenzen bei der Berufsausübung setzt, gibt es doch schon längst.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
- Anna Chronismus
- Vielschreiber
- Beiträge: 2583
- Registriert: 24.09.2009, 12:15
- Wohnort: Hamburg
Ein Absatz über dem verlinkten wird auf objektive Gründe verwiesen, die über der subjektiven Einschätzung des (selbstständigen) Fahrers stehen.nightrider hat geschrieben:(...) überlässt es der Selbstverantwortung des Fahrers wie lange er sich fit fühlt.
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite
Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite
Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE
- nightrider
- Vielschreiber
- Beiträge: 2052
- Registriert: 31.01.2008, 03:37
- Wohnort: IN
Da reden wir aneinander vorbei, subjektiv, objektiv, alles o.k., aber es steht nirgends konkret ich darf keine Ahnung 5, 8 , 10, 15, oder 24 Stunden fahrenAnna Chronismus hat geschrieben:Ein Absatz über dem verlinkten[/url] wird auf objektive Gründe verwiesen, die über der subjektiven Einschätzung des (selbstständigen) Fahrers stehen.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
Da reden wir aneinander vorbei, subjektiv, objektiv, alles o.k., aber es steht nirgends konkret ich darf keine Ahnung 5, 8 , 10, 15, oder 24 Stunden fahren[/quote]
Hallo,
steht doch drin, du darfst nicht mehr als 48Std. in der Woche FAHREN!
Kundenbedingte Wartezeit und Wartezeit auf Kunden zählen NICHT zur Arbeitszeit!
Also Sonntag Nacht als dritter am Halteplatz gammeln, weil nix mehr geht, ist zwar keine Arbeitszeit, aber wesentlich ermüdender als mal eben von Düsseldorf nach Bonn und zurück zu fahren.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
Hallo,
steht doch drin, du darfst nicht mehr als 48Std. in der Woche FAHREN!
Kundenbedingte Wartezeit und Wartezeit auf Kunden zählen NICHT zur Arbeitszeit!
Also Sonntag Nacht als dritter am Halteplatz gammeln, weil nix mehr geht, ist zwar keine Arbeitszeit, aber wesentlich ermüdender als mal eben von Düsseldorf nach Bonn und zurück zu fahren.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
- nightrider
- Vielschreiber
- Beiträge: 2052
- Registriert: 31.01.2008, 03:37
- Wohnort: IN
- Otto126
- Vielschreiber
- Beiträge: 7679
- Registriert: 20.03.2005, 07:51
- Wohnort: Oldenburg
- Kontaktdaten:
Dir kann man so schön anmachen...oldstrolch hat geschrieben:watt machste mir jetzt an kolleje otto... hat deene olle dir nicht ran jelassen...
schönen sonntag wünsch ich dir!..
Schöne Woche wünsch ich dir und allzeit gute Fahrt.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
- Otto126
- Vielschreiber
- Beiträge: 7679
- Registriert: 20.03.2005, 07:51
- Wohnort: Oldenburg
- Kontaktdaten:
Das sagt einem der gesunde Menschenverstand.nightrider hat geschrieben:wo steht das, dass ich als Selbstständiger nicht mehr als 48 Stunden arbeiten, fahren darf?
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
- Weihnachtsmann
- User
- Beiträge: 155
- Registriert: 22.02.2013, 18:53
- Wohnort: Gleich um die Ecke
Ja ja, der deutsche Michel...
Wo steht es, wo wo wo... ???
Was wären wir bloß ohne unsere geliebten Vorschriften...
Wenn Du eine super Konstitution hast , 25 bist und vielleicht auch sonst in Top Form, dann kannst Du eben sehr viel längere Phasen konzentriert durchhalten, als wenn Du 58 bist, 134 Kg wiegst und auch sonst regelmäßig auf dem Sofa einpennst....
Das ist subjektiv, ja klar.
Menschen sind aber Subjekte und keine Objekte. Deshalb gibt es auch Unterschiede.
Was kann man daran nicht verstehen ?!
Was nützt denn eine Vorschrift die von mir aus 50 Std pro Woche "erlaubt", wenn ich schon die 2. Nacht hintereinander aus Hitze Gründen nur 2,5 Stunden geschlafen habe...?!
Richtig:
Wieder und sowieso landen wir wieder beim subjektiven....... also was soll`s.
Ich warte nur noch auf den Tag das jemand fragt oder vorschreiben möchte wieviel Gramm mein Morgen- Schiss wiegen darf...
Weihnachtsmann
Wo steht es, wo wo wo... ???
Was wären wir bloß ohne unsere geliebten Vorschriften...
Wenn Du eine super Konstitution hast , 25 bist und vielleicht auch sonst in Top Form, dann kannst Du eben sehr viel längere Phasen konzentriert durchhalten, als wenn Du 58 bist, 134 Kg wiegst und auch sonst regelmäßig auf dem Sofa einpennst....
Das ist subjektiv, ja klar.
Menschen sind aber Subjekte und keine Objekte. Deshalb gibt es auch Unterschiede.
Was kann man daran nicht verstehen ?!
Was nützt denn eine Vorschrift die von mir aus 50 Std pro Woche "erlaubt", wenn ich schon die 2. Nacht hintereinander aus Hitze Gründen nur 2,5 Stunden geschlafen habe...?!
Richtig:
Wieder und sowieso landen wir wieder beim subjektiven....... also was soll`s.
Ich warte nur noch auf den Tag das jemand fragt oder vorschreiben möchte wieviel Gramm mein Morgen- Schiss wiegen darf...
Weihnachtsmann
interesante frage sollte mann vieleicht mal wiegenWeihnachtsmann hat geschrieben:Ja ja, der deutsche Michel...
Wo steht es, wo wo wo... ???
Was wären wir bloß ohne unsere geliebten Vorschriften...
Ich warte nur noch auf den Tag das jemand fragt oder vorschreiben möchte wieviel Gramm mein Morgen- Schiss wiegen darf...
Weihnachtsmann
Eine diskusion ist sinnlos mit jemandem der meint die Wahrheit nicht zu suchen, sondern sie zu kennen!: meint hinkefuss
- nightrider
- Vielschreiber
- Beiträge: 2052
- Registriert: 31.01.2008, 03:37
- Wohnort: IN
Für Selbstständige gibt es nun mal kein „Arbeitsschutzgesetz” und das ist auch gut so. Das bedeutet nämlich auch, dass es keine Mindestarbeitszeit und keine Maximalarbeitszeit gibt, der Selbstständige bestimmt selbst ob, wann und wie lange er arbeitet, egal ob er 21, oder 71 ist.Weihnachtsmann hat geschrieben:Ja ja, der deutsche Michel...
Wo steht es, wo wo wo... ???
Was wären wir bloß ohne unsere geliebten Vorschriften...
Wenn Du eine super Konstitution hast , 25 bist und vielleicht auch sonst in Top Form, dann kannst Du eben sehr viel längere Phasen konzentriert durchhalten, als wenn Du 58 bist, 134 Kg wiegst und auch sonst regelmäßig auf dem Sofa einpennst....
Das ist subjektiv, ja klar.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)