[MiLoG] Mindestlohn

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 25.10.2013, 14:07

Hauke hat geschrieben:
Das kannst du aber schon mal vorab vergessen denn eine Rufbereitschaft am Arbeitsplatz ist reguläre Arbeitszeit.
Nein!! Eine Rufbereitschaft ohne erbrachte Arbeitsleistung ist gemäß § 5 Abs. 3 und § 7 Abs. 2 ArbZG keine Arbeitszeit! Bitte nachlesen!

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Wattwurm
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Re: weitere Folgen des Mindestlohnes

Beitrag von Wattwurm » 25.10.2013, 14:12

Deichkind hat geschrieben: Zukünftig - um überhaupt die 8,50 Euro zahlen zu können - werden derartige Leistungen gestrichen und in einen Mindestlohn gesteckt. Das hat konkret die Folge, dass der Arbeitnehmer weniger netto vom brutto hat.
Richtig! Jobticket? Gestrichen! Weihnachtsgeld? Gestrichen! Verpflegungsgeld? Gestrichen! Das sind alles steuerfreie oder steuerbegünstige freiwillige Leistungen! Geht dann nicht mehr!

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nightrider
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Beitrag von nightrider » 25.10.2013, 14:39

So jetzt kommt Watti mal in die Puschen ;-)
Ich hab schon gedacht was will der eigentlich, macht sich als Einzelkämpfer enorm stark für ML, der ihm doch am Allerwertesten vorbeigehen könnte, nach dem Motto zuschauen, genießen, sich freuen. :twisted:

Doch egal welche Konstrukte hier aufgeführt werden, erstmal sieht es wohl so aus, dass sich das Ganze noch zieht, eventuell wird sogar nach neuesten Nachrichten der ML gestaffelt über mehrere Jahre eingeführt, also zuerst mal so um die 5,- Euro, dann irgendwann 6,50 Euro bis dann in ein paar Jahren 8,50 Euro.
Aber auch wurscht wenn er kommt wird neu gewürfelt, auch schon bei 5, oder 6 Euro, da wird es wohl viel „Kreativität” geben bis hin zur Aufgabe von MWU`s und wohl auch einige Arbeitsgerichtsverfahren.

Allen Einzelkämpfern kommt die Entscheidung wohl eher entgegen, sie können wie gesagt zusehen, genießen sich freuen :twisted:
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Beitrag von taxi.micha » 25.10.2013, 16:02

Wattwurm hat geschrieben:Man kann das nicht so pauschal sagen das nun alle Taxitarife um 25 -30 % angehoben werden müssen! Das ist auch wieder so eine Aussage die mich stört!

Der entscheidende Faktor ist die doch Auslastung! Wenn ein Hamburger Taxifahrer morgens um 7 Uhr seine Schicht beginnt und um 8 Uhr für 80 Euro vom Airport Hamburg nach Neumünster fährt, dort eine Stunde bei Mc Arthur Outletcenter wartet und den Fahrgast zum gleichen Preis wieder zurück fährt dann hat er um 11 Uhr 160 Euro auf seinem Schichtzettel stehen, dann noch ein paar Touren in Hamburg und schon hat man um 17 Uhr ganz locker seine 250 Euro im Sack! Dafür gibt´s dann 85 Euro Mindestlohn und nicht einen Cent mehr, die restlichen 165 Euro müssen beim Unternehmer abgeliefert werden!

Auslastung ist alles! Gute Auslastung Null Problemo!

So sehe ich das auch, Auslastung ist alles, Kundenpflege besonders wir haben 2500 Stammkunden und das ist täglich mehr als genügend Auslastung für 4 Wagen, ich gebe noch 30- 40% Aufträge weiter....


Noch einmal zum mitschreiben: Kosten minimieren, Auslastung maximieren!

Eine uralte Kaufmannsweisheit, die bisher im Taxigewerbe nur selten berücksichtigt wurde!

Das sind die typischen Abwehrreflexe eines Verbandes, wenn "Ungemach" droht! Übergangsfristen und Ausnahmeregelung fordern! Das kann man tagtäglich beobachten, nicht nur im Taxigewerbe!

Im übrigen: Wer keinen Mindestlohn zahlt macht sich gem. § 266a STGB ( Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt) strafbar! Dieser Paragraph gilt sinngemäß auch für das Taxigewerbe in Oldenburg!!!!!
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Beitrag von taxi.micha » 25.10.2013, 16:04

Wattwurm hat geschrieben:
Hauke hat geschrieben:
Das kannst du aber schon mal vorab vergessen denn eine Rufbereitschaft am Arbeitsplatz ist reguläre Arbeitszeit.
Nein!! Eine Rufbereitschaft ohne erbrachte Arbeitsleistung ist gemäß § 5 Abs. 3 und § 7 Abs. 2 ArbZG keine Arbeitszeit! Bitte nachlesen!

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Wenn der Fahrer zuhause oder sonstwo ist, ist das keine Arbeitszeit.
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Beitrag von nightrider » 25.10.2013, 16:19

taxi.micha hat geschrieben:
Wenn der Fahrer zuhause oder sonstwo ist, ist das keine Arbeitszeit.
Das mag bei euch in der Pampa mit mehr, oder weniger festen Touren funktionieren, in der Stadt nicht.

Da gibt es mal kurzfristig Auftragsstaus die schnell abgearbeitet werden müssen das heißt Rufbereitschaft in Minuten, aber ohne die Sicherheit dann auch wirklich Aufträge zu bekommen das hängt oft schon allein vom aktuellen Standort ab und wie gesagt in der Stadt hast du nicht vielleicht einen Mitbewerber da hast du ein paar Hundert, oder sogar ein paar Tausend Mitbewerber die alle scharf auf Aufträge sind.
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Beitrag von taxi.micha » 25.10.2013, 16:26

Wattwurm hat geschrieben:Mehrwagenunternehmer werden bei einem Mindestlohn dazu übergehen mit ihren Fahrern eine "Rufbereitschaft" oder einen "Bereitschaftsdienst" zu vereinbaren. Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst ist keine Arbeitszeit!

Die Rufbereitschaft wird im öffentlichen Dienst mit 12,5 % der Überstundenvergütung bezahlt. Im Taxigewerbe könnte ich mir eine derartige arbeitsrechtliche Vereinbarung ähnlich vorstellen! Das muß dann aber im Arbeitsvertrag entsprechend geregelt werden! Im Arbeitsvertrag muß auch geregelt werden innerhalb welcher Zeit die Arbeitsaufnahme zu erfolgen hat. Im öffentlichen Dienst sind es im Regelfall 20 Minuten! Dem Unternehmer ist der Aufenthalltsort während der Rufbereitschaft mitzuteilen!

Tagschicht:

06.00 Uhr bis 08.00 Uhr Rufbereitschaft
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Arbeitszeit
12.00 Uhr bis 14.00 Uhr Rufbereitschaft
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Arbeitszeit

Gesamt: 8 Stunden Arbeitszeit und 4 Stunden Rufbereitschaft

Nachtschicht:

18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Arbeitszeit
22.00 Uhr bis 23.00 Uhr Rufbereitschaft
23.00 Uhr bis 03.00 Uhr Arbeitszeit
03.00 Uhr bis 06.00 Uhr Rufbereitschaft

Gesamt: 8 Stunden Arbeitszeit und 4 Stunden Rufbereitschaft

Die reguläre Arbeitszeit wird mit dem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro plus Nachtschichtzulage vergütet. Die Rufbereitschaft je Stunde mit 12,5 % einer vollen Arbeitszeitstunde!

Ihr werdet immer nur dann auf die Straße geschickt, wenn wirklich etwas zu tun ist, der Rest ist schlecht bezahlte Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst!

Was bedeutet das konkret: Ihr werdet den Mindestlohn noch einmal verfluchen. Ihr habt bedingt durch die Rufbereitschaften weniger auf dem Lohnstreifen als vorher! Ich gebe die Hoffnung nicht auf, das der Panik verbreitende BZP das auch irgendwann mal begreift.

Das bedeutet konkret: Das die planbaren Fahrten von der Zentralendisposition in Zukunft besser organisiert werden müssen!

Das bedeutet konkret: Das der alleinfahrende EWU die Chance hat in solche Lücken der Fahrzeugunterdeckung hineinzustoßen!

So nun habt Ihr Euren Schei_ßmindestlohn und auch Eure geregelten Arbeitszeiten. Kommt mir hinterher aber nicht angeschissen und erzählt mir das Ihr Euch das ganz anderes vorgestellt habt....! Wenn ausgerechnet ICH ein Befürworter des Mindestlohnes bin, dann muß da irgendwo und irgendwie ein fauler Trick an der Sache sein....! Nun ist die Katze aus dem Sack, nun wißt Ihr Bescheid! Schade das der BZP da nicht selbst drauf gekommen ist!

Länger als eine halbe Stunde Standzeit am Posten wird automatisch als Rufbereitschaft gewertet! Dafür bekommt Ihr 12,5 % und nicht den vollen Mindestlohn von 8,50 Euro. Das könnt Ihr Euch von der Backe wischen!
Genauso arbeiten wir schon seit Jahren, unsere Fahrer haben alle Verträge mir Rufbereitschaft, wer fährt verdient wer steht bekommt nix...
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Beitrag von SindSieFrei? » 25.10.2013, 17:20

Das wird ja jeden Tag besser hier! Ist das jetzt das neue AG-Portal für "kreative" Bezahlung? Aber macht ruhig weiter, noch sind meine Schenkel nicht wundgeklopft vor Lachen. Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft, Hauptsache es klingt gut, egal, ob es überhaupt passt.

Ich habe NULL Bereitschaft, ich arbeite 8,5 -9 Stunden incl. 30-45 min. Pause. Und jetzt soll mir mal einer das Gegenteil beweisen! Selbst wenn ich überhaupt mal stehe, tippe ich in der Funke und versuche einen besseren Sektor zu finden und fahre dort hin oder gebe mich dort ein. Ich lese keine Zeitung, keine Romane und schlafe nicht im Dienst. Selbst wenn ich eine schmöke, glotze ich durchs Fenster auf die Funke. So, dann mal los ihr Bereitschaftler, ich will weiter was zu lachen haben. :mrgreen:
Dura lex, sed lex.

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Beitrag von Hauke » 25.10.2013, 18:54

Wattwurm hat geschrieben: Nein!! Eine Rufbereitschaft ohne erbrachte Arbeitsleistung ist gemäß § 5 Abs. 3 und § 7 Abs. 2 ArbZG keine Arbeitszeit! Bitte nachlesen!
Eine Rufbereitschaft am Arbeitsplatz ist wie auch eine Pause am Arbeitsplatz nicht als Pause oder Rufbereitschaft zu sehen. Dazu muss sich der Arbeitnehmer von dem Arbeitsplatz entfernen können/dürfen.
Rufbereitschaft
Die Rufbereitschaft (Jourdienst) ist eine besondere Form des Bereitschaftsdienstes. Dabei muss der Arbeitnehmer, ohne persönlich am Arbeitsplatz anwesend sein zu müssen, ständig für den Arbeitgeber erreichbar sein, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können.

Der Arbeitnehmer darf sich während der Rufbereitschaft an einem von ihm selbst gewählten Ort aufhalten. Er darf sich aber nicht in einer Entfernung vom Arbeitsort aufhalten, die dem Zweck der Rufbereitschaft zuwiderläuft, er muss also die Arbeit alsbald aufnehmen können, so dass im Bedarfsfall die Arbeitsaufnahme gewährleistet ist[1].

Wird allerdings von einem Arbeitnehmer verlangt, dass er ständig binnen eines so kurzen Zeitraumes dienstlich zur Verfügung steht, dass seine Möglichkeit erheblich eingeschränkt wird, sich um persönliche und familiäre Angelegenheiten zu kümmern, beispielsweise an sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen, oder sich mit Freunden zu treffen, liegt keine Rufbereitschaft mehr, sondern Bereitschaftsdienst vor[2].

Solange der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft nicht zur Arbeit gerufen wird, gilt diese Zeit als Ruhezeit im Sinne des Arbeitsschutzes[3].

Ein anderes arbeitsrechtliches Verhältnis ist die Abrufarbeit. Diese unterscheidet sich von der Rufbereitschaft dadurch, dass der Umfang der Arbeitsleistung insgesamt von dem Arbeitsanfall abhängig ist. Der Arbeitnehmer darf bei der Abrufarbeit die Arbeitsleistung verweigern, wenn ihm der Arbeitseinsatz nicht wenigstens vier Tage im Voraus mitgeteilt wird.

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Beitrag von am » 25.10.2013, 19:02

Wattwurm hat geschrieben:
Hauke hat geschrieben:
Das kannst du aber schon mal vorab vergessen denn eine Rufbereitschaft am Arbeitsplatz ist reguläre Arbeitszeit.
Nein!! Eine Rufbereitschaft ohne erbrachte Arbeitsleistung ist gemäß § 5 Abs. 3 und § 7 Abs. 2 ArbZG keine Arbeitszeit! Bitte nachlesen!

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Du solltest mal genauer lesen!

Hauke schrieb Rufbereitschaft am Arbeitsplatz. Und das ist dann Bereitschaftsdienst, der mit Mindestlohn bezahlt werden muss.

Taxi.micha hat ja meine zuletzt am 16. gestellte Nachfrage nicht beantwortet. Möglicherweise nicht ohne Grund.

Ich fragte ihn nämlich, ob seine Fahrer die Autos mit in die Rufbereitschaft nehmen, also nach Hause, zum einkaufen, Kino oder Sportverein und innerhalb welcher Zeit nach Anruf sie einsatzbereit sein müssen.

Rufbereitschaft bedeutet nämlich nur, dass der Arbeitnehmer die Arbeit innerhalb einer angemessenen Zeit aufnehmen muss. Und die Rufbereitschaft muss ausserhalb des Betriebes sein und es muss ihm möglich sein, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Ich glaube, es bedarf keine ausschweifenden Erklärungen, um festzustellen, dass der Gelegeneheitsverkehr mit Taxen sich für diese Form der Arbeitszeitgestaltung denkbar schlecht eignet.

Hat ein angestellter Fahrer das Taxi während der Rufbereitschaft vor der Tür stehen, oder ist er damit gar einkaufen, oder im Fitnesscenter, kann von einer Rufbereitschaft unter vorgenannten Bedingungen kaum die Rede sein. Hier liegt tatsächlich vielmehr ein Bereitschaftsdienst vor, da er sich von der Ladenkasse direkt ins Taxi setzen und damit zum nächsten Kunden fahren kann. Von der Problematik der Privatfahrten mit dem Dienstfahrzeug mal ganz abgesehen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von Poorboy » 25.10.2013, 19:03

Diskutiert werden müssen noch:

Alarmbereitschaft,
Zahlungsbereitschaft,
Lernbereitschaft,
Hilfsbereitschaft,
Feuerbereitschaft,
Risikobereitschaft,
etc

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Beitrag von alsterblick » 25.10.2013, 19:13

Hauke hat geschrieben: ....nicht als Pause oder Rufbereitschaft zu sehen. Dazu muss sich der Arbeitnehmer von dem Arbeitsplatz entfernen können/dürfen.
Denke, dass war noch gut zu wissen zu erwähnen. Vereinzelte Graupen wären durch die Flughafenschranke durch ggf. in Sicherheit/bezahlter"Arbeit" und Brot,
nur die benötigten Wachhalte-Kaffee zum Aufrücken müssen die Kutscher dort "auf ´m Acker" noch selber zahlen. :mrgreen:
Und SSF kann sich auch gar nicht weit "genug" von seiner Taxe beim Rauchen entfernen, weill er die Brille drin liegen hat lassen. :roll:

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Beitrag von taxi.micha » 25.10.2013, 19:49

am hat geschrieben:
Wattwurm hat geschrieben:
Hauke hat geschrieben:
Das kannst du aber schon mal vorab vergessen denn eine Rufbereitschaft am Arbeitsplatz ist reguläre Arbeitszeit.
Nein!! Eine Rufbereitschaft ohne erbrachte Arbeitsleistung ist gemäß § 5 Abs. 3 und § 7 Abs. 2 ArbZG keine Arbeitszeit! Bitte nachlesen!

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Du solltest mal genauer lesen!

Hauke schrieb Rufbereitschaft am Arbeitsplatz. Und das ist dann Bereitschaftsdienst, der mit Mindestlohn bezahlt werden muss.

Taxi.micha hat ja meine zuletzt am 16. gestellte Nachfrage nicht beantwortet. Möglicherweise nicht ohne Grund.

Ich fragte ihn nämlich, ob seine Fahrer die Autos mit in die Rufbereitschaft nehmen, also nach Hause, zum einkaufen, Kino oder Sportverein und innerhalb welcher Zeit nach Anruf sie einsatzbereit sein müssen.

Rufbereitschaft bedeutet nämlich nur, dass der Arbeitnehmer die Arbeit innerhalb einer angemessenen Zeit aufnehmen muss. Und die Rufbereitschaft muss ausserhalb des Betriebes sein und es muss ihm möglich sein, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Ich glaube, es bedarf keine ausschweifenden Erklärungen, um festzustellen, dass der Gelegeneheitsverkehr mit Taxen sich für diese Form der Arbeitszeitgestaltung denkbar schlecht eignet.

Hat ein angestellter Fahrer das Taxi während der Rufbereitschaft vor der Tür stehen, oder ist er damit gar einkaufen, oder im Fitnesscenter, kann von einer Rufbereitschaft unter vorgenannten Bedingungen kaum die Rede sein. Hier liegt tatsächlich vielmehr ein Bereitschaftsdienst vor, da er sich von der Ladenkasse direkt ins Taxi setzen und damit zum nächsten Kunden fahren kann. Von der Problematik der Privatfahrten mit dem Dienstfahrzeug mal ganz abgesehen.
Meine Fahrer nehmen die Wagen mit nach Hause, aber sie wohnen auch alle nur 1 Km vom Firmensitz und keiner unserer Wagen hat in den letzten sechs einen Privat KM gefahren, lückenlose Fahrten/Schichtzettel ohne Privatfahrten.
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Beitrag von am » 25.10.2013, 20:21

Wenn die Fahrer die Fahrzeuge mit nach Hause nehmen, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Und wie oben beschrieben, steht dies m.E. auch einer Rufbereitschaft entgegen, da sie ihren Dienstort immer vor der Tür stehen haben. Denn ich gehe davon aus, dass sie auch dann angerufen werden, wenn eine Spontanbestellung vorliegt, unabhängig davon, ob sie 5 min zu Hause waren, oder zwei Stunden.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von taxi.micha » 25.10.2013, 20:38

am hat geschrieben:Wenn die Fahrer die Fahrzeuge mit nach Hause nehmen, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Und wie oben beschrieben, steht dies m.E. auch einer Rufbereitschaft entgegen, da sie ihren Dienstort immer vor der Tür stehen haben. Denn ich gehe davon aus, dass sie auch dann angerufen werden, wenn eine Spontanbestellung vorliegt, unabhängig davon, ob sie 5 min zu Hause waren, oder zwei Stunden.
Auslegungssache die Fahrt nach Hause liegt zwischen zwei Fahrten auf dem Weg !!! und wer schreibt der bleidt...also es gibt für alles Antworten und bei mir hat sich noch kein Fahrer beschwert, die Frührentner und Co sind doch glücklich wenn sie gebraucht ( benutzt ) werden.
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Beitrag von Poorboy » 25.10.2013, 20:51

taxi.micha hat geschrieben:glücklich wenn sie gebraucht ( benutzt ) werden.
Ausgenutzt ist das korrekte Wort!

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Beitrag von Wattwurm » 25.10.2013, 22:14

Wenn der Mindestlohn kommt, wird es zu solchen Tricksereien wie Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst und ähnlichen fickelinschen Spitzfindigkeiten kommen. Davon gehe ich mal aus! Zumindest wird es kein Unternehmer mehr dulden das seine Fahrer stundenlang beschäftigungslos am Bahnhof herumstehen, dafür ist die Arbeitskraft des Angestellten dann zu teuer geworden! Es wird darauf hinauslaufen das aus einem Vollzeitjob zwei Teilzeitarbeitsplätze entstehen und das mit diesen Teilzeitjobbern ausschließlich die Peakzeiten abgedeckt werden, von denen zu erwarten ist, das sie genug Umsatz bringen um einen Mindestlohn abzudecken! Die Lücke die dadurch entsteht muß dann von den Alleinfahrern gefüllt werden!

Schichtbeginn 6 Uhr und Schichtende 18 Uhr dazwischen ganz sutsche um die Mittagszeit eine Currywurst mit Pommes und einen Becher Kaffee in Erika´s Eck das war einmal....! Kein Unternehmer bezahlt Euch 8,50 Euro Mindestlohn für stundenlanges herumstehen auf dem Hachmannplatz am Bubu oder für die Fresspause in Erika´s Eck! Jetzt wird Eure Arbeitszeit straff optimiert werden....!! Wißt Ihr das eigentlich schon...?

Im Schachspiel gibt es ein Sprichwort: "Ein Springer am Rand bringt Kummer und Schand.“ Ein Spinger gehört in´s zentrale Mittelfeld. Dort hat er die meisten Zugmöglichkeiten und kann geschickt Angriffen ausweichen und selbst die Initiative ergreifen! Die Teilzeitjobber sind im Taxigewerbe die Springer...! Die Alleinfahrer die Bauern...!

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Beitrag von plusminus0 » 26.10.2013, 02:33

Der Wattwurm hat geschrieben:Kein Unternehmer bezahlt Euch 8,50 Euro Mindestlohn für stundenlanges herumstehen auf dem Hachmannplatz
Ach was. Das zählt jetzt als Pause. Kann bei Graupen keiner nachprüfen. 6 - 18 Uhr nur 100 € Umsatz? Dann sind eben 6 Stunden Pause dabei. Schon klappt das mit dem Mindestlohn. Ist jetzt schon gängige Praxis.

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 26.10.2013, 05:32

Optimierung der Arbeitsverhältnisse. Aus einem Vollzeitjob werden zwei Teilzeitjobs und aus einem Teilzeitjob wird ein Minijob! Vollzeitjobs wird man demnächst mit dem Fernglas suchen müssen! Um wem das als Fahrer alles nicht paßt, der kann sich ja als Taxiunternehmer selbstständig machen.... :wink:

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 26.10.2013, 05:50

plusminus0 hat geschrieben: Kann bei Graupen keiner nachprüfen.
An genau dieser dämlichen Fehleinschätzung sind nun schon ein paar Asoziale gescheitert.

Der nächste Punkt ist schriftlich den Unternehmern genannten "Vermietern" mitgeteilt worden, hat aber bislang auch keiner dieser Pfeifen verstanden!

Der dritte kommt ohne Vorwarnung :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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