Jede Minute Arbeitszeit wird bei mir korrekt bezahlt. Insofern verbreitet keine Märchen.
Im Jahr 2009 erfolgte die Einführung einer Sofortmeldung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme (spätestens) in Wirtschaftsbranchen,
in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht.
Ebenfalls ab 2009 besteht eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten (anstelle des Sozialversicherungsausweises) bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in Wirtschaftsbranchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht.
Zur Sicherstellung der Aktualität der Angaben in den Versichertenkonten erfolgt eine Übermittlung von Einwohnermeldedaten durch die Meldebehörden an die Deutsche Rentenversicherung.
Die Regelungen zur Ausweispflicht und zur Sofortmeldung gelten für folgende Branchen:
Baugewerbe,
Gaststätten und Beherbergung,
Personenbeförderung,
Speditions-, Transportgewerbe und Logistik,
Schausteller,
Forstwirtschaft,
Gebäudereiniger,
Messe- und Ausstellungsbau,
die Fleischwirtschaft,
Prostitutionsgewerbe (ab dem 01.07.2017)
Wach- und Sicherheitsgewerbe (ab dem 18.07.2019)
https://www.lohn-info.de/schwarzarbeit.html
In Jahre 2021 nun § 3a PbefG :
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__3a.html
In dem Referentenentwurf der Bundesregierung heißt es : Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts.
Der Begriff der „Mobilitätsdaten“ erfasst dabei mindestens Informationen über die Streckenführung, Haltepunkte, Fahrpläne,
Positionen in Echtzeit, Preise einschließlich abgerechnete Fahrpreise, Verfügbarkeit und Barrierefreiheit. Die Spezifika der Art und des Umfangs der bereitzustellenden Daten, der Art und Weise der Bereitstellung, der technischen Anforderungen etc. werden durch Rechtsverordnung festgelegt. Dabei ist grundsätzlich auf die Einhaltung hoher Standards zu achten, insbesondere um Datenverlust oder Datenmanipulation vorzubeugen. Grundsätzlich sollen die Mobilitätsdaten über den NAP bereitgestellt werden, die zuständigen Verwaltungsbehörden (betrifft insbesondere die für die PBefG-Genehmigungen zuständigen Behörden) haben jedoch im Rahmen der Aufsicht auch die Möglichkeit, unmittelbar auf die Daten der Unternehmer,und Vermittler zurückzugreifen. Letzteres soll die zuständigen Behörden in die Lage versetzen, die verschiedenen Verkehrsarten effektiver kontrollieren (betrifft bspw. die Einhaltung der Rückkehrpflicht von Mietwagen) und für einen fairen Wettbewerb sorgen zu können.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlag ... cationFile
Bedeutet alle Vermittler (auch Taxizentralen mit Digitaler-Vermittlung)) müssen in Zukunft Daten u. a.
Positionen in Echtzeit bereitstellen.
Aus solchen Daten (gespeichert) lässt sich spielend leicht tatsächliche Arbeitszeit herausrechnen.
Jede Behörde, Zoll, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen, Finanzamt, Jobcenter haben Zugang zu den Daten...
Fakten, Fakten, keine Zettelwirtschaft mehr.
Leipzig macht den Anfang...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.