Verpflegungspauschale auch für Selbständige Taxifahrer und für mithelfende Familienmitglieder ?
Verpflegungspauschale auch für Selbständige Taxifahrer und für mithelfende Familienmitglieder ?
Hallo liebe Kollegen.
Folgendes : Meine Ehefrau fährt tagsüber als selbständige Taxiunternehmerin das Taxi und ich nachts als mithelfendes Familienmitglied.
Ich bin also kein Unternehmer und auch kein lohnabhängiger Arbeitnehmer.
Können wir auch die Verpflegungspauschalen anwenden, oder nur einer von uns, oder was gilt da für uns ? Bei Google ist nichts brauchbares dazu zu finden und vier Steuerberater haben fünf Meinungen.
Kennt sich damit hier jemand aus, am Besten mit Quellenangabe ?
Dank im Voraus !
Folgendes : Meine Ehefrau fährt tagsüber als selbständige Taxiunternehmerin das Taxi und ich nachts als mithelfendes Familienmitglied.
Ich bin also kein Unternehmer und auch kein lohnabhängiger Arbeitnehmer.
Können wir auch die Verpflegungspauschalen anwenden, oder nur einer von uns, oder was gilt da für uns ? Bei Google ist nichts brauchbares dazu zu finden und vier Steuerberater haben fünf Meinungen.
Kennt sich damit hier jemand aus, am Besten mit Quellenangabe ?
Dank im Voraus !
Re: Verpflegungspauschale auch für Selbständige Taxifahrer und für mithelfende Familienmitglieder ?
Bundestfinanministerium:
bei einer Abwesenheit von 24 Stunden = 24 Euro,
bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden = 12 Euro,
bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden = 6 Euro
bei einer Abwesenheit von 24 Stunden = 24 Euro,
bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden = 12 Euro,
bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden = 6 Euro
Re: Verpflegungspauschale auch für Selbständige Taxifahrer und für mithelfende Familienmitglieder ?
Leider nicht (mehr) richtig! Das galt bis zum 31.12.2013
ab 2020:
24 Stunden = 28.- €
ab 8 Stunden = 14.- €
Quelle
Mod: Link Korrektur!
Zuletzt geändert von Gruppenmoderator am 24.03.2024, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verpflegungspauschale auch für Selbständige Taxifahrer und für mithelfende Familienmitglieder ?
Geplant ab 2024
Veränderter Verpflegungsmehraufwand 2024 im Inland
https://kurzelinks.de/ako8
Veränderter Verpflegungsmehraufwand 2024 im Inland
Im Rahmen des Wachstumschancengesetztes haben Bundesfinanzministerium und Bundeskabinett für 2024 vorgeschlagen,
die Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwände von 14 Euro auf 15 Euro bzw. von 28 Euro auf 30 Euro zu erhöhen.
Folgende Pauschalbeträge gelten bis zur finalen Entscheidung
„Kleine“ Verpflegungspauschale: 14 Euro bei einer Auswärtstätigkeit zwischen 8 und 24 Stunden sowie für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen.
„Große“ Verpflegungspauschale: 28 Euro ab 24 Stunden Auswärtstätigkeit
https://kurzelinks.de/ako8
Re: Verpflegungspauschale auch für Selbständige Taxifahrer und für mithelfende Familienmitglieder ?
Update 22. Februar 2024
Die Pauschalen (Halbtags- und Ganztagspauschale) für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands haben sich von 2022 auf 2023 nicht geändert –
jetzt sind für 2024 Erhöhungen geplant.
Die Halbtagespauschale soll sich im Rahmen des neuen Wachstumschancengesetzes inflationsbedingt 2024 von 14,00 Euro auf 16,00 Euro,
die Pauschale für den vollen Tag von 28,00 Euro auf 32,00 Euro erhöhen.
Wichtig: Der Bundesrat verweigerte in seiner 1038. Sitzung vom 24.11.2023 seine Zustimmung zum Wachstumschancengesetz und rief den Vermittlungsausschuss als gemeinsames Gremium von Bundesrat und Bundestag an.
Dieser hat sich am 21.02.2024 auch nicht auf den Entwurf einigen können.
QuelleBis zu einer Einigung und dem Erlass des Wachstumschancengesetzes bleiben die Pauschalen
von 14,00 Euro für den halben beziehungsweise 28,00 Euro für den vollen Tag für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands bestehen.
Re: Verpflegungspauschale auch für Selbständige Taxifahrer und für mithelfende Familienmitglieder ?
Schönen Dank für die Infos.
Es geht mir mehr um die Grundsätzliche Frage, ob diese Regelungen auch für uns gelten.
Siehe oben.
Danke
Es geht mir mehr um die Grundsätzliche Frage, ob diese Regelungen auch für uns gelten.
Siehe oben.
Danke
Re: Verpflegungspauschale auch für Selbständige Taxifahrer und für mithelfende Familienmitglieder ?
mithelfendes Familienmitglied und auch kein lohnabhängiger Arbeitnehmer. ???? das Heißt du arbeitest umsonst für deine Frau??
Re: Verpflegungspauschale auch für Selbständige Taxifahrer und für mithelfende Familienmitglieder ?
Genau so ist es
Bekomme nur Taschengeld für Kaffee draußen…
Bekomme nur Taschengeld für Kaffee draußen…
Re: Verpflegungspauschale auch für Selbständige Taxifahrer und für mithelfende Familienmitglieder ?
Soweit ich weiß musst Du Lohnempfänger sein um die Verpflegungspauschale zu erhalten. Wird gerne eingesetzt um Lohnsteuer und Sozialabgaben einzusparen, da frei von Abgaben.
Die Pauschale ist dann Bestandteil des Lohns und dem Arbeitnehmer kann dann ein geringerer Stundenlohn gezahlt werden. Arbeitnehmer und -geber sparen dann Sozialabgaben. Allerdings nicht anrechenbar auf den Mindestlohn!
Die Pauschale ist dann Bestandteil des Lohns und dem Arbeitnehmer kann dann ein geringerer Stundenlohn gezahlt werden. Arbeitnehmer und -geber sparen dann Sozialabgaben. Allerdings nicht anrechenbar auf den Mindestlohn!
Re: Verpflegungspauschale auch für Selbständige Taxifahrer und für mithelfende Familienmitglieder ?
Richtig und auch selbstfahrende Unternehmer können Kosten für Verpflegung steuerlich pauschal absetzen.
Wie immer gilt:
Bitte betrachtet dieses Posting nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinten Hinweis!
Dieser Hinweis soll auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder soll diese ersetzen.
Bei Fragen wendet Euch bitte an einer Fachkanzlei.
Re: Verpflegungspauschale auch für Selbständige Taxifahrer und für mithelfende Familienmitglieder ?
Taxi Georg hat geschrieben: ↑24.03.2024, 01:25Richtig und auch selbstfahrende Unternehmer können Kosten für Verpflegung steuerlich pauschal absetzen.
Wie immer gilt:
Bitte betrachtet dieses Posting nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinten Hinweis!
Dieser Hinweis soll auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder soll diese ersetzen.
Bei Fragen wendet Euch bitte an einer Fachkanzlei.
Verpflegungsmehraufwendungen können Angestellte, Selbständige und Freiberufler geltend machen, also natürlich auch selbstfahrende Taxiunternehmer.
Zuletzt geändert von Pascha am 24.03.2024, 08:27, insgesamt 1-mal geändert.