Corona Arbeitsshutzverordnung
Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
In Berlin wird publikumswirksam auf sich aufmerksam gemacht obwohl lediglich 25% der Taxifahrer ihren 2G-Status hinterlegt haben, so geht hauseigene Politik:
https://www.bz-berlin.de/berlin/kunden- ... -bestellen
https://www.bz-berlin.de/berlin/kunden- ... -bestellen
Zuletzt geändert von Pascha am 10.12.2021, 18:39, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Was soll das Bashing?Pascha hat geschrieben: ↑10.12.2021, 18:36In Berlin wird publikumswirksam auf sich aufmerksam gemacht obwohl lediglich 25% der Taxifahrer ihren 2G-Status hinterlegt haben, so geht hauseigene Politik:
https://www.bz-berlin.de/berlin/kunden- ... -bestellen
Die Info ging erstmals vor drei Tagen an die Fahrer, und nicht alle haben den Newsletter der Persius abonniert. Insofern ist 25% schon beachtenswert.
Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Hier wird mit 2G geworben welcher derzeit zu 25% vorhanden ist, das ist Fakt und kein Bashing.ilkoep hat geschrieben: ↑10.12.2021, 19:27Was soll das Bashing?Pascha hat geschrieben: ↑10.12.2021, 18:36In Berlin wird publikumswirksam auf sich aufmerksam gemacht obwohl lediglich 25% der Taxifahrer ihren 2G-Status hinterlegt haben, so geht hauseigene Politik:
https://www.bz-berlin.de/berlin/kunden- ... -bestellen
Die Info ging erstmals vor drei Tagen an die Fahrer, und nicht alle haben den Newsletter der Persius abonniert. Insofern ist 25% schon beachtenswert.
Dazu wird sich jeder die Frage nach Details stellen,ab wann der Fahrer als geimpft eingestuft wird, ob 2x geimpft und zu welchem Zeitpunkt weil wenn länger als 6 Monate ist die Impfwirkung nur noch gering, ob Booster Impfung und zu welchem Zeitpunkt? Hier muss nachgearbeitet was eher nicht geschehen wird.
Um vor der in Kürze dominierenden Omikron-Variante geschützt zu sein wird eine Booster Impfung benötigt und selbst dann ist ein Schutz derzeit nicht sicher.
Zuletzt geändert von Pascha am 11.12.2021, 00:12, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Die Speicherung von Gesundheitsdaten ist strikt verboten. Eine Ausnahme: Es wird ausdrücklich eingewilligt. Ob die Einwilligung durch die Androhung wirtschaftlicher Nachteile erzwungen werden darf, würde ich bezweifeln.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
2G ist eigentlich eindeutig. Geimpft oder genesen.Pascha hat geschrieben: ↑11.12.2021, 00:04
Hier wird mit 2G geworben welcher derzeit zu 25% vorhanden ist, das ist Fakt und kein Bashing.
Dazu wird sich jeder die Frage nach Details stellen,ab wann der Fahrer als geimpft eingestuft wird, ob 2x geimpft und zu welchem Zeitpunkt weil wenn länger als 6 Monate ist die Impfwirkung nur noch gering, ob Booster Impfung und zu welchem Zeitpunkt? Hier muss nachgearbeitet was eher nicht geschehen wird.
Um vor der in Kürze dominierenden Omikron-Variante geschützt zu sein wird eine Booster Impfung benötigt und selbst dann ist ein Schutz derzeit nicht sicher.
Welchen Part verstehst du jetzt nicht?
Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Ich verstehe alles, nur Deine Frage entzieht sich meiner.ilkoep hat geschrieben: ↑11.12.2021, 16:222G ist eigentlich eindeutig. Geimpft oder genesen.Pascha hat geschrieben: ↑11.12.2021, 00:04
Hier wird mit 2G geworben welcher derzeit zu 25% vorhanden ist, das ist Fakt und kein Bashing.
Dazu wird sich jeder die Frage nach Details stellen,ab wann der Fahrer als geimpft eingestuft wird, ob 2x geimpft und zu welchem Zeitpunkt weil wenn länger als 6 Monate ist die Impfwirkung nur noch gering, ob Booster Impfung und zu welchem Zeitpunkt? Hier muss nachgearbeitet was eher nicht geschehen wird.
Um vor der in Kürze dominierenden Omikron-Variante geschützt zu sein wird eine Booster Impfung benötigt und selbst dann ist ein Schutz derzeit nicht sicher.
Welchen Part verstehst du jetzt nicht?
Kommentare lesen:
https://www.facebook.com/groups/taxitax ... 543804935/
Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Nee danke.
Meine Quellen suche ich mir lieber unvorsortiert selber.
Fette Beute.
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- titanocen100
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
dazu solltest Du erst einmal definieren, was für Dich Impfung bedeutet
offensichtlich ist es allen immer noch nicht klar, dass es vor Varianten keinen absoluten Schutz gibt und auch zukünftig geben wird.
Man lässt sich heute für die Grippe-Mutationen 1-100 "impfen" und erkrankt dann an Mutation 101. Das ist seit Jahrmillionen so und wird sich nicht ändern, es sei denn, Seven of Nine hat mit ihrer Borg-Nano-Technologie eine Lösung. Wir würden jedoch noch nicht einmal assimiliert werden, dazu sind wir eine viel zu primitive Spezies.
also ne Trennscheibe habe ich, Maske trage ich nur auftragsbedingt (z.B. kurz vor dem Eintreffen am Impfzentrum, die meisten FG sind froh, solch einen tuberkulösen, sputumbehafteten oralen Keu(s)chheitsgürtel bei mir nicht tragen zu müssen.)Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑09.12.2021, 03:07Trennscheibe, Virenfilter und Maske sind Standard...
Aber nun auch noch einen Virenfilter, das sprengt die Ausmasse meines Rucksackes.
Im Übrigen:mein Immunsystem hat mir mitgeteilt, dass es fremde Erreger haben will, sonst würde es die Arbeit verweigern (wer rastet, der rostet), und wer würde wohl seinem Immunsystem widersprechen wollen ?
CIA - Corona-Impf-Ausweis
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Paragraph ?
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Artikel 9 DSGVO
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
wird das DSG nicht durch das InfSG ad absurdum geführt ?
Immerhin soll man allzeit seinen Gesundheitsstatus offen legen, sonst gibt es keine Beförderung im ÖPNV, keinen Einzelhandel ...
Zus. ist Testen angesagt, womit sich Haie ihre Taschen füllen. Gleichzeitig erhöhen sich die Inzidenzwerte und zusammen mit der Entlassung von IBP führt dies zum Zusammenbruch und Triage und wer ist schuld ? Natürlich die ach so verantwortungslosen Unvakzinierten.
Daher also die ganz interessante Frage:
muss sich ein AN nun für seine Taxischicht alle 24h freitesten lassen ?
Wenn mein AG dies von mir verlangt, darf er das und muss der AN tatsächlich die Kosten übernehmen ?
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 12.12.2021, 23:09, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Art. 9 DSGVO
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
Zuletzt geändert von Marvin am 13.12.2021, 01:29, insgesamt 1-mal geändert.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Wenn Du nicht G oder G bist, ist der Arbeitgeber laut § 28b IfSG ermächtigt und verpflichtet, einen Test zu verlangen und die Daten ein halbes Jahr zu speichern. Die Kosten muss der Arbeitnehmer tragen. Die Impfnachweise müssen nicht kontrolliert werden, wenn ein Test vorgelegt wird. Strittig ist, ob ein Fahrzeug ein Arbeitsplatz ist. Bundessozialministerium sagt nein, Hamburger Sozialbehörde und Taxenbehörde sagen ja. In jedem Fall darf der Arbeitgeber seine Angestellten kontrollieren. Aber nicht der Vermittler die Angestellten der Teilnehmer. Es ist keine 2G Pflicht für Taxifahrer vorgeschrieben, also darf niemand außer dem Arbeitgeber diese Daten verarbeiten. Erst recht ist kein Fahrgast befügt, einen Nachweis zu verlangen.titanocen100 hat geschrieben: ↑12.12.2021, 20:35wird das DSG nicht durch das InfSG ad absurdum geführt ?
Immerhin soll man allzeit seinen Gesundheitsstatus offen legen, sonst gibt es keine Beförderung im ÖPNV, keinen Einzelhandel ...
Zus. ist Testen angesagt, womit sich Haie ihre Taschen füllen. Gleichzeitig erhöhen sich die Inzidenzwerte und zusammen mit der Entlassung von IBP führt dies zum Zusammenbruch und Triage und wer ist schuld ? Natürlich die ach so verantwortungslosen Unvakzinierten.
Daher also die ganz interessante Frage:
muss sich ein AN nun für seine Taxischicht alle 24h freitesten lassen ?
Wenn mein AG dies von mir verlangt, darf er das und muss der AN tatsächlich die Kosten übernehmen ?
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Art. 6 DSGVO 1 (e)
"Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt,
die dem Verantwortlichen übertragen wurde."
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Abs. 6 gilt für normale Daten und nicht für die in Abs. 9 genannten Datenkategorien. Wie ich geschrieben habe: Der Arbeitgeber ist durch § 28b IfSG ermächtigt auch diese geschützten Daten zu erheben. Der Wirt auch, um 2G zu kontrollieren. Aber niemand anderes, wenn er nicht eine Impfpflicht überprüfen muss und durch das betreffende Gesetz explizit zur Kontrolle und Speicherung ermächtigt wurde. Wirten ist es verboten, die Daten zu speichern. Sie dürfen nur in den Impfpass gucken.Taxi Georg hat geschrieben: ↑13.12.2021, 01:46Art. 6 DSGVO 1 (e)
"Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt,
die dem Verantwortlichen übertragen wurde."
Würde es ein öffentliches Interesse an geimpften Taxifahrern geben, müsste es ein diesbezügliches Gesetz oder eine Verordnung geben.
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Freiwillig und zweckgebundene Daten können und dürfen auch verwendet werden.
Bestenfalls wäre es vorstellbar, dass die Nutzung im Fall Taxizentrale aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit untersagt werden könnte, da im Taxi weder 2G noch 3G für Kunden gilt.
Mir ist allerdings nicht bekannt, dass irgendein Taxiunternehmer geklagt hätte, weil er aufgrund fehlender (freiwilliger und untauglicher) Trennvorrichtung oder Maskentrageanforderung gegen eine Vermittlung geklagt hätte. Insofern würde ich dem gelassen entgegen sehen.
Bestenfalls wäre es vorstellbar, dass die Nutzung im Fall Taxizentrale aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit untersagt werden könnte, da im Taxi weder 2G noch 3G für Kunden gilt.
Mir ist allerdings nicht bekannt, dass irgendein Taxiunternehmer geklagt hätte, weil er aufgrund fehlender (freiwilliger und untauglicher) Trennvorrichtung oder Maskentrageanforderung gegen eine Vermittlung geklagt hätte. Insofern würde ich dem gelassen entgegen sehen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Das ist richtig Marvin, hier geht es aber um einen Impfstatus und nicht um eine Krankenakte.Marvin hat geschrieben: ↑13.12.2021, 02:25Abs. 6 gilt für normale Daten und nicht für die in Abs. 9 genannten Datenkategorien.
Wie ich geschrieben habe: Der Arbeitgeber ist durch § 28b IfSG ermächtigt auch diese geschützten Daten zu erheben. Der Wirt auch, um 2G zu kontrollieren.
Aber niemand anderes, wenn er nicht eine Impfpflicht überprüfen muss und durch das betreffende Gesetz explizit zur Kontrolle und Speicherung ermächtigt wurde.
Wirten ist es verboten, die Daten zu speichern. Sie dürfen nur in den Impfpass gucken.
Würde es ein öffentliches Interesse an geimpften Taxifahrern geben, müsste es ein diesbezügliches Gesetz oder eine Verordnung geben.
Der Impfstatus liegt im öffentlichen Interesse.
Verstehe mich nicht falsch, ich bin auch dagegen, aber so wird (wahrscheinlich) argumentiert!
Das schon eher.
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 13.12.2021, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Gesundheitsdaten dürfen auch nicht zweckgebunden verarbeitet werden. Und der Freiwilligkeit sind enge Grenzen gesetzt. Die mangelnde Verteilungsgerechtigkeit wäre möglicherweise ebenfalls ein Klagegrund, ist aber ein vollkommen anderes Problemfeld.am hat geschrieben: ↑13.12.2021, 07:51Freiwillig und zweckgebundene Daten können und dürfen auch verwendet werden.
Bestenfalls wäre es vorstellbar, dass die Nutzung im Fall Taxizentrale aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit untersagt werden könnte, da im Taxi weder 2G noch 3G für Kunden gilt.
Mir ist allerdings nicht bekannt, dass irgendein Taxiunternehmer geklagt hätte, weil er aufgrund fehlender (freiwilliger und untauglicher) Trennvorrichtung oder Maskentrageanforderung gegen eine Vermittlung geklagt hätte. Insofern würde ich dem gelassen entgegen sehen.
Die Anfrage nach einer Trennvorrichtung oder der Wunsch, dass eine Maske getragen wird, hat nicht das Geringste mit der Offenlegung von Gesundheitsdaten zu tun. Ich würde der Berliner Zentrale von Gelassenheit abraten.
Zitate aus einem aktuellen Beschluss der Datenschutzkonferenz:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen das Datum „Impfstatus“ ihrer Beschäftigten ohne eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung grundsätzlich nicht verarbeiten – auch nicht im Rahmen der COVID-19-Pandemie.
Bei dem Datum „Impfstatus“ handelt es sich um ein Gesundheitsdatum gemäß Artikel 4 Nummer 15 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) und damit um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten, Artikel 9 Absatz 1 DS-GVO. Deren Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise erlaubt.
Wenn schon für Arbeitgeber eine Abfrage nur unter strengsten Auflagen gestattet ist, würde vermutlich die Berliner Zentrale mit ihrer Vermittlung nach Impfstatus ordentlich zur Kasse gebeten, wenn der Datenschutzbeauftragte das mitbekommt.Die Verarbeitung des Datums „Impfstatus“ von Beschäftigten auf der Grundlage von Einwilligungen ist nur dann möglich, wenn die Einwilligung freiwillig und damit rechts wirksam erteilt worden ist, § 26 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 2 BDSG. Aufgrund des zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie ihren Beschäftigten bestehenden Über- und Unterordnungsverhältnisses bestehen regelmäßig Zweifel an der Freiwilligkeit und damit Rechtswirksamkeit der Einwilligung von Beschäftigten.
Siehe weiter oben: Abfragen von Impfstati oder Genesungen von ansteckenden Krankheiten sind verboten, solange sie nicht ausdrücklich gesetzlich gefordert sind. Eine 2G Pflicht gilt für Taxifahrer nicht und die 3G Pflicht für Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber dokumentieren.Taxi Georg hat geschrieben: ↑13.12.2021, 10:35
Das ist richtig Marvin, hier geht es aber um einen Impfstatus und nicht um eine Krankenakte.
Der Impfstatus liegt im öffentlichen Interesse.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."