Fragen zur Erstellung der Lohnabrechnung & Kassenbuchführung
Fragen zur Erstellung der Lohnabrechnung & Kassenbuchführung
Hallo ihr Lieben,
ich bin ganz neu im Geschäft, führe ein Unternehmen mit einer Taxe in Hamburg und mein Lebenspartner fährt.
Ich habe ein paar Anfängerfragen und hoffe ihr könnt mir helfen:)
1. Im Moment lasse ich die Lohnabrechnungen noch vom Steuerberater machen, möchte dies aber bald selbst übernehmen. An die Unternehmer hier im im Forum: welches Programm ist das einfachste und welches nutzt ihr? Bzw wird damit gleichzeitig das Lohnkonto geführt?
2. Momentan führen wir noch Schichtzettel da wir noch auf die Umsatzsteuernummer für die Bestellung der SimKarte des Fiskaltaxameters warten mussten. Blöde Frage, aber da ich nach der Unternehmerschulung so viele andere Meinungen gehört habe noch einmal die Frage: Sobald das Fiskaltaxameter läuft und wir keine Schichtzettel mehr führen müssen, muss trotzdem ein Kassenbuch geführt werden, oder? Bei welchen Bedingungen entfällt das Kassenbuch denn nochmal?
ich bin ganz neu im Geschäft, führe ein Unternehmen mit einer Taxe in Hamburg und mein Lebenspartner fährt.
Ich habe ein paar Anfängerfragen und hoffe ihr könnt mir helfen:)
1. Im Moment lasse ich die Lohnabrechnungen noch vom Steuerberater machen, möchte dies aber bald selbst übernehmen. An die Unternehmer hier im im Forum: welches Programm ist das einfachste und welches nutzt ihr? Bzw wird damit gleichzeitig das Lohnkonto geführt?
2. Momentan führen wir noch Schichtzettel da wir noch auf die Umsatzsteuernummer für die Bestellung der SimKarte des Fiskaltaxameters warten mussten. Blöde Frage, aber da ich nach der Unternehmerschulung so viele andere Meinungen gehört habe noch einmal die Frage: Sobald das Fiskaltaxameter läuft und wir keine Schichtzettel mehr führen müssen, muss trotzdem ein Kassenbuch geführt werden, oder? Bei welchen Bedingungen entfällt das Kassenbuch denn nochmal?
- Taxi Georg
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Re: Fragen zur Erstellung der Lohnabrechnung & Kassenbuchfüh
Genau das würde ich beibehalten, wenn man davon keine Ahnung!Im Moment lasse ich die Lohnabrechnungen noch vom Steuerberater machen...
Die 50.- € für den Steuerberater im Monat kann man schon investieren!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Fragen zur Erstellung der Lohnabrechnung & Kassenbuchfüh
Moin,
ich spare mir den "Steuerberater" für diese Dinge wie Lohnabrechnung.
Dafür benötigt Man(n)/Frau ne/n Buchalter/in, aber keinen Berater, der soll beraten.
Denn Steuerberater sind auch nicht superschlau. Musste ich leider in Steuerfragen selber erleben,war teuer!
Lohnabrechnungen mach ich seid jetzt fast 20 Jahren selbst.
Ist kein Hexenwerk, zumal Du es nur für Deinen Lebenspartner erstellen muss.
Im Netz gibts genügend Infos,
z.B. hier: https://lohnabrechnung.com.de/
Bei keiner Betriebsprüfung der Rentenversicherung und Lohnsteueraussenprüfung des Modernen Amtes für Menschenverfolgung gab es Probleme.
Fux Dich ein wenig darein und spare die 600€ pro Jahr, kannste für besseres ausgeben.
Grüsse vom Westrand der Zone
Christian
ich spare mir den "Steuerberater" für diese Dinge wie Lohnabrechnung.
Dafür benötigt Man(n)/Frau ne/n Buchalter/in, aber keinen Berater, der soll beraten.
Denn Steuerberater sind auch nicht superschlau. Musste ich leider in Steuerfragen selber erleben,war teuer!
Lohnabrechnungen mach ich seid jetzt fast 20 Jahren selbst.
Ist kein Hexenwerk, zumal Du es nur für Deinen Lebenspartner erstellen muss.
Im Netz gibts genügend Infos,
z.B. hier: https://lohnabrechnung.com.de/
Bei keiner Betriebsprüfung der Rentenversicherung und Lohnsteueraussenprüfung des Modernen Amtes für Menschenverfolgung gab es Probleme.
Fux Dich ein wenig darein und spare die 600€ pro Jahr, kannste für besseres ausgeben.
Grüsse vom Westrand der Zone
Christian
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Re: Fragen zur Erstellung der Lohnabrechnung & Kassenbuchfüh
Zu 2.
Das Fiskaltaxameter dient der Dokumentation aller mit eingeschaltetem Taxameter durchgeführten Geschäftsvorfälle, das Kassenbuch jener der täglichen Barumsätze und des Kassenbestandes. Du musst es also führen.
Das Fiskaltaxameter dient der Dokumentation aller mit eingeschaltetem Taxameter durchgeführten Geschäftsvorfälle, das Kassenbuch jener der täglichen Barumsätze und des Kassenbestandes. Du musst es also führen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Fragen zur Erstellung der Lohnabrechnung & Kassenbuchfüh
Zu 2.
Schichtzettel sind auch notwendig, natürlich auch das Fiskaltaxameter und eine ordentliche Buchführung.
Schön, das wir alle mittlerweile die Notwendigkeit des Fiskalstaxameters begriffen haben, denn das hat sehr lange gedauert. Im Taxigewerbe werden Neuerungen oft nur sehr langsam angenommen, zu langsam leider wie man aktuell sieht
Schichtzettel sind auch notwendig, natürlich auch das Fiskaltaxameter und eine ordentliche Buchführung.
Schön, das wir alle mittlerweile die Notwendigkeit des Fiskalstaxameters begriffen haben, denn das hat sehr lange gedauert. Im Taxigewerbe werden Neuerungen oft nur sehr langsam angenommen, zu langsam leider wie man aktuell sieht
Re: Fragen zur Erstellung der Lohnabrechnung & Kassenbuchfüh
Schichtzettel sind nicht erforderlich wenn "Fiskaltaxameter" vorhanden.
Zur ordentlichen Buchführung muss (mindestens) ein Einnahmen-/Ausgaben Journal geführt werden (umfasst bare und unbare Vorgänge). Dieses ist dann die Grundlage für die EÜR. Der moderne Taxenunternehmer verwendet dafür eine gängige Software, bspw Wiso EÜR oder (teurer) Lexware Buchhalter. Der nicht so moderne macht das handschriftlich. Excel wird vom FA nicht so gerne gesehen. Das Journal wird häufig fälschlicherweise als "Kassenbuch" bezeichnet. Zur Führung eines Kassenbuchs (nur Bar-Einnahmen und -Ausgaben) ist man im Rahmen der EÜR nicht verpflichtet. Eine ganz brauchbare Einführung in die Thematik findet man, wenn man nach "Collmex" und "Buchhaltung für Nichtbuchhalter" googelt.
Zur ordentlichen Buchführung muss (mindestens) ein Einnahmen-/Ausgaben Journal geführt werden (umfasst bare und unbare Vorgänge). Dieses ist dann die Grundlage für die EÜR. Der moderne Taxenunternehmer verwendet dafür eine gängige Software, bspw Wiso EÜR oder (teurer) Lexware Buchhalter. Der nicht so moderne macht das handschriftlich. Excel wird vom FA nicht so gerne gesehen. Das Journal wird häufig fälschlicherweise als "Kassenbuch" bezeichnet. Zur Führung eines Kassenbuchs (nur Bar-Einnahmen und -Ausgaben) ist man im Rahmen der EÜR nicht verpflichtet. Eine ganz brauchbare Einführung in die Thematik findet man, wenn man nach "Collmex" und "Buchhaltung für Nichtbuchhalter" googelt.
- Cabby Steve
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Re: Fragen zur Erstellung der Lohnabrechnung & Kassenbuchfüh
Oohhh mein Gott... Es werden doch wohl nicht doch noch ein paar Fahrgaeste warten?am hat geschrieben:[...] Geschäftsvorfälle [...]
- am
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Re: Fragen zur Erstellung der Lohnabrechnung & Kassenbuchfüh
Cabby Steve hat geschrieben:Oohhh mein Gott... Es werden doch wohl nicht doch noch ein paar Fahrgaeste warten?am hat geschrieben:[...] Geschäftsvorfälle [...]
Wie meinen?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Fragen zur Erstellung der Lohnabrechnung & Kassenbuchfüh
Schlag ein lieblicheres Wort vor !
Wie nennt Ihr ein, das Betriebsvermögen änderndes Ereignis ?
Wie nennt Ihr ein, das Betriebsvermögen änderndes Ereignis ?