diese zeiten der vorbestellungsannahme können als arbeitszeit gewertet werden,scarda hat geschrieben:...SindSieFrei? hat geschrieben:... Ich neige daher dazu, dieses als unbezahlte Arbeitszeit einzuordnen und somit als überprüfungswürdig einzustufen. Andere Meinungen?
LG
Gestern wieder acht Stunden Badewanne eingetragen.
...
aber allerdings nur die zeit der reinen annahme.
wenn also am adend 5 min. zusammenkommen, dann dürfte das mehr als reichen.
im übrigen,
ein fiskaltaxameter ist kein gerät der arbeitszeiterfassung.
vielleicht sollten sich die hamburger taxifahrer am FT erst anmelden,
wenn der fahrgast im taxi sitzt und
nach beendeter fahrt sofort wieder abmelden.