Ich lasse mir die halbe Stunde Pause abziehen, weil ich da auch für den Arbeitgeber auch nicht zur Verfügung stehe. Auch in einem "normalen" Betrieb muss man nicht 6 Stunden arbeiten, bevor man die erste Pause hat. Spätestens nach sechs Stunden ist sie aber zu gewähren. Meine LG beginnt ihren Dienst um 08:00 Uhr und hat um 12:00 Uhr ihre Mittagspause von 45 Minuten. Da ist auch nicht davon die Rede, dass sie erst nach sechs Stunden ihre Pause nehmen darf.Guter_Kollege hat geschrieben:
1) Wieso läßt Du Dir eine halbe Stunde Pause abziehen? Es sei denn Du willst das und hast sie nachweislich auch genommen.
Anderenfalls musst Du eine halbstündige Pause erst nach 6 Stunden nehmen. Folglich kann Dich Dein Arbeitgeber nicht zwingen, bis dahin eine Pause zu
nehmen und diese Zeit nicht zu vergüten (AG Hamm, Az.: 3 Ca 1634/11 v. 30.1.2013).
Im Taxi würde das bedeuten: Funk aus, Dachlicht aus. Ob ich Funk und Dachlicht nach 4 Stunden für eine halbe Stunde ausschalte oder erst nach sechs, sollte dem Arbeitgeber doch egal sein. Hauptsache ich mache meine Pause.
Steuerpflichtig sind nur die 42,50 €. Das weiß ich selber. Sonntagszuschlag und Fahrtkostenzuschuss ist steuerfreiGuter_Kollege hat geschrieben:
3) Du addierst alles Entgelt inklusive der Zulagen & Zuschläge zu einem steuerpflichtigen Brutto, offenbar auch die Sonntagszuschläge, obwohl die den steuerplichtigen Grundlohn nicht um 50% überschreiten.
Das wurde von mir falsch geschildet. s.o.Guter_Kollege hat geschrieben: 4) Abgesehen davon, dass es ja nett ist, dass Dein AG Dir doppelt soviel Fahrkostenzuschuss zahlt wie er müsste, fliesst der lt. deiner Aussage
offenbar voll in Dein steuerpflichtiges Brutto mit ein, weil der Höchstsatz überschritten ist (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG). Ob das wirklich
von Vorteil für Dich ist, solltest Du mal prüfen.
s.o.Guter_Kollege hat geschrieben:
5) Dein Arbeitgeber ist vielleicht einerseits ein netter Mensch, weil er Deinen Lohn erhöhen will mit Zuschlägen und Zuschüssen;
Andererseits tut sich mir die Frage auf ob er richtig versteuert und nicht eher zu seinen Gunsten ....
Den steuerfreien Sonntagszuschlag erhält jeder, der am Sonntag fährt.
Der, ebenfalls steuerfreie, Fahrtkostenzuschuss ist von mir gewünscht worden, als Ausgleich dafür, dass ich nie einen steuerfreien Verpflegungsmehraufwand bekomme, weil meine Stundenzahl die acht Stunden nie erreicht.
Er dürfte mir den Verpflegungsmehraufwand gar nicht zahlen, darf aber einen Fahrtkostenzuschuss bezahlen. In meinem Fall aufgrund meiner Behinderung eben den doppelten Betrag, wie üblich.