KlareWorte hat geschrieben:also der Fahrer kann das auto immer verlassen, für 30 min sonst wohin gehen, ohne erreichbar zum sein damit er vorziehen muß?! oder muß er damit rechnen, dass er doch vorzeitig gerufen wird?! was ist, wenn das 70 % der Fahrer im Speicher tun?!
Es geht nicht darum, was tatsächlich passiert und wie es aussieht, sondern was von Rechtswegen so angelegt, und formell richtig ist.
Kollege Taxipost hats ganz gut beschrieben. Wenngleich auch nicht vollständig.
Tatsache ist, dass es ein Schreiben des AFA Hamburg gab, in welchem dieses bekundete, dass sie aus deren Sicht nichts gegen Pausen am Flughafenspeicher haben. Wie nett von denen. Was sollten die auch dagegen haben? Für die gelten schließlich nur arbeitsrechtliche Aspekte.
Dieses hat die Hamburger Verkehrsbehörde/Taxenabteilung/Rechtsamt/Herr Ritter u.a. dankbar zum Anlass genommen ebenfalls zu bekunden, das für sie Pausen am Speicher i.O sind. Ob das nun ein 'kriminelles Politikum' ist weis ich nicht, ein Politikum sicher. Oder anders gesagt, die Pausenfrage ist zum Spielball unterschiedlicher Interessen geworden.
Der Stadt (FHG) gehört der Flughafen zu 51 % und die hat dort damit das Sagen. Wenn auch nicht alleine (Konsortium). Was sie nicht daran hindert - immer wenn es ihr frommt - zu betonen, dass der Flughafen ja Privatgelände sei. Und der Privateigentümer kann ergo - wie in unserem relevanten Fall - nach Belieben auch einen "privaten" Taxistand & Pausenplatz errichten, der zum Teil das Eine (Taxistand) , und das Andere: eine dem öffentlichen, aber eingeschränkten, Verkehr gewidmete Verkehrsfläche zum Gemeingebrauch ist. Dem Umstand, das der Speicher oder Wartezone eine nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete Verkehrsfläche ist, ist damit auch zu verdanken, das dort auch keine offizielle Hamburger Taxenordnung gilt. Es sei denn der Betreiber verfügte diese selbst, indem er sie zur Bedingung der Nutzung seines Privatgrundstückes macht. Was er übrigens im Falle FHG auch getan hat
Übrigens nennt Herr Ritter vom Rechtsamt Hamburg den Speicher auch salopp "Sonderaufstellfläche." Ohne wenigstens exact den für den Betrieb zumindest
rechtsgebräuchlichen Begriff 'Sondernutzungsfläche' zu erwähnen. Man möchte sich da lieber nicht so klar ausdrucken und die Rechtslage offen lassen.
Das liest sich dann in reality aus einer E-Mail vom Verkehrsamt zu dem Problem so (Zitat): "
Im Übrigen haben wir nichts geregelt, sondern nur einen Hinweis dazu gegeben, wie eine Pause an diesem Ort im Zweifel plausible und glaubwürdig nachgewiesen werden könnte."
Gemeint war damit lediglich der Nachweis von Stillstandszeiten, dokumentiert durch Ein und Ausfahrtzeiten und Taxameterdaten.
Tatsache ist, dass dort in Reihenfolgen zur Einfahrt auf den eigentlichen Taxistand angestanden und gewartet wird. Dies aber nicht aufgrund des Vertrages
der FHG mit Taxifahrern, sondern lediglich aufgrund privater Rangordnung unter Taxikollegen. Die ja sogar ungeschrieben an anderen Taxihalten gilt, ausserhalb der regulären Stände, im freien Strassenraum. Allerdings darf man dort pausieren und gleichzeitig anstehen. Auch darf man erwähnen, dass
die FHG die Betriebsordnung für Taxis auf ihrem Gelände zum Zweck (wenn nicht auch zum Geldverdienen) der Ordnung und Disziplin eingeführt hat.
Nicht aber zum Pause machen, denn der Speicher dient der Bevorratung von Taxis für Spitzenbedarfszeiten. Von Pause steht dort nichts.
Im Gegenteil schliesst er diese sogar wortwörtlich selbst mit einer Formulierung in § 1 "Vertragsgegenstand" aus. Es sei denn der hätte sich diesbezüglich inzwischen geändert - wovon ich nichts weiss. Siehe
https://www.dropbox.com/s/fye6rfdu6cz8a ... g.pdf?dl=0 (verlinkt von Jörn Napp)
Streng genommen hat die FHG die Möglichkeit der Pausennahme ergo gleich 2 mal ausgeschlossen. Einmal durch Bezugnahme auf Hamburger Taxenordnung
und PBefG (siehe auch Urteil Hamburgisches OVG, Aktenzeichen: 3 Bf 338/09 v. 25.2.2014) und Nutzungsvertrag mit Taxiunternehmern und Taxifahrern.
Die ***, die. Vielleicht weis das sogar Herr Ritter.