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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Verfasst: 23.02.2016, 20:42
von Guter_Kollege
Aus Deinem geposteten Formular: "Sofern keine ärztliche Bescheinigung vorliegt, wurde die Arbeitsunfähigkeit glaubhaft gemacht": ja ❑ ....... nein ❑

Soweit ich das AAG richtig verstanden habe, ist für den 1. Tag der Krankmeldung keine Erstattung (zumindest bei U1) möglich.
Dabei scheint es keine Rolle zu spielen, ob mit oder ohne ärztliche AU-Bescheinigung.
Auch das Programm sv.net mit dem solche Meldungen/Anträge (und andere) an die Krankenkassen geschickt werden können, enthält
keinen Hinweis oder Feld dass das zur Auswahl anbietet.

Immerhin steht im Formular der BKK: "Das Entgelt ist nach den Bestimmungen des EFZG gezahlt. Die Erstattung erfolgt seitens der Krankenkasse unter dem
Vorbehalt der späteren Prüfung. Zu Unrecht erstattete Beträge werden zurückgezahlt
."
https://www.wieland-bkk.de/fileadmin/me ... rag_u1.pdf

Was immerhin meine Behauptung stützt, das Grundlage der Entgelterstattung vor allem die tatsächliche Entgelt-Zahlung ist, nicht die AU vom Doktor.
Das kann natürlich nur die ersten 3 Tage eine Krankmeldung gelten, für die nach ArbZg eine ärztliche Bescheinigung nicht grundsätzlich nötig ist.

Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Verfasst: 23.02.2016, 20:56
von Wikinger
Ich muss jetzt doch langsam weinen...

GK, du hast alles bestätigt, was ich vorher bereits gesagt habe.

Ich bekomme nur Geld, wenn ich dieses bei der Kasse beantrage. Recht offensichtlich.
Die Erstattung erfolgt auf GRUNDLAGE meines Antrags. Abeeeer....., die Erstattung erfolgt vorbehaltlich der Überprüfung. Zur Überprüfung benötige ich einen Nachweis. Derzeitig kann der Nachweis lediglich durch Vorlage einer AU erbracht werden.

Also, logo, keine AU, keine Erstattung.

Wenn du mir das bestätigst, bin ich sogar bereit, dir das ganze Geheimnis zu verraten, wo die Krux liegt. Was dich als Arbeitnehmer- Fighter doch bestimmt erfreuen wird. Es nützt aber nix, wenn ich die Schokolade verteile, wenn du vorher deinen Teller nicht leer gemacht hast... :mrgreen:

Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Verfasst: 24.02.2016, 16:48
von Marvin
Das ist ja alles sehr emotional hier im Forum: Die einen regen sich über einfache Fragen tierisch auf, die anderen müssen sogar weinen. Hier eine kurze Zusammenfassung zur Versachlichung:

Die Kassen zahlen U1 in der Regel ohne die gelben Zettel des Arbeitgebers zu prüfen. Die DRV prüft diese auch eher nur in Ausnahmefällen.

Bis zum dritten Tag wird der Arbeitgeber nach U1 ohne ärztliche Bescheinigung entschädigt, denn es steht ihm frei, für diesen Zeitraum eine AU-Bescheinigung zu fordern. Ab dem vierten Tag würde die Ausgleichskasse möglicherweise davon ausgehen, dass der Arbeitgeber seine Prüfpflichten verletzt hat und die Zahlung verweigern - wenn es auffällt. Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz und hier der §5 (Anzeige- und Nachweispflichten). Hier wird der Arbeitnehmer verpflichtet, im Krankheitsfall ab dem vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung zu erlangen.

Ob alle Kassen in jedem Fall den Eingang der vom Arbeitnehmer eingeschickten Kopie der Bescheinigung mit den Zahlungen der Ausgleichskasse abgleichen, hängt sicherlich vom Verwaltungsprocedere der Kasse ab.

Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Verfasst: 24.02.2016, 18:40
von SindSieFrei?
Sag ich doch, kapiert nur kaum jemand! Ergänzung zu Marvin: Meines Wissens nach muss der AN die gesammelten Kopien "gelber Zettel" aber erst ab KT 43 einreichen, wenn er aufgrund einen zusammenhängenden Erkrankung Krankengeld beantragen muss. Eine Einreichung des AN, wenn man z.B. eine Woche ne Grippe hat und danach wieder gesund ist, sei nicht nötig, so sagte mir die TK auf Nachfrage.

LG

Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Verfasst: 24.02.2016, 19:10
von Guter_Kollege
Letzteres kann ich bestätigen ..... aus Erfahrung.
Noch immer ist es für mich als AN folgenlos geblieben, wenn ich der Kasse mal den Durchschlag an sie schuldig geblieben bin.

Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Verfasst: 25.02.2016, 01:05
von Wikinger
Klar war das für dich ohne Folgen. Ich werde angeschrieben, oder angerufen, ich möchte doch mal den fehlenden AU- Nachweis faxen. Bei fehlender AU kann ich aber nix faxen, und dann gibt es nix: AOK, DAK, Barmer, pronova, diverse BKK´s.

Aber dann warten wohl alle Kassen nur auf mich, damit sie ihren Spass haben... ja nee, iss klar...

Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Verfasst: 25.02.2016, 01:07
von Wikinger
Fehlen eigentlich nur noch poorboy und Sascha5000, die mir auch noch die Welt erklären... :twisted:

Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Verfasst: 25.02.2016, 20:04
von Guter_Kollege
Wikinger hat geschrieben:Klar war das für dich ohne Folgen. Ich werde angeschrieben, oder angerufen, ich möchte doch mal den fehlenden AU- Nachweis faxen. Bei fehlender AU kann ich aber nix faxen, und dann gibt es nix: AOK, DAK, Barmer, pronova, diverse BKK´s.

Aber dann warten wohl alle Kassen nur auf mich, damit sie ihren Spass haben... ja nee, iss klar...
Ich bin mir nicht sicher ob Du mich richtig verstanden hast, dabei habe ich es unzweideutig geschrieben.
Wenn ich den Durchschlag der Krankmeldung nicht an die Kasse schicke, ist das eine Sache. Eine andere ob Du die Bescheinigung für den AG auch an die Kasse gibst.
Klar?

Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Verfasst: 25.02.2016, 22:57
von Wikinger
@GK
Jawohl!