EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
taxipost
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EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von taxipost » 17.02.2016, 10:47

Gerade in MoMa sehen/gehört,
dass bei Fieber meinstens mir einer Anschteckung gerechnet werden kann.

U1 pflichtige AG können sich einen Teil der EntgFZ von der KK zurückholen.
Einzige Voraussetzung ist die Arbeitsunfähigkeit des ANs.

Bei einer Krankmeldung von mehr als 3 Tagen ist eine ärtzliche Bescheinigung vorgeschrieben.
AG kann eine ärtzliche Bescheinigung auch früher verlangen, §5 EntgFG.

Was ist jetzt mit der U1-Erstattung,
wenn der AN zb. Montag um 8:00 (Arbeitstage Mo-Fr) anruft und sagt,

dass er krank ist und nicht arbeiten kann.
Es geht ihm aber schon besser als gestern und er denkt,
dass er spätesten am Do. wieder arbeitsfähig ist.

Warum er krank ist oder was er hat ist egal und geht den AG auch nichts an.

Der AG hat jetzt die wahl zu entscheiden: Arzt oder Nicht.
Entscheidet er - Arzt, dann gibt es eine ärtzliche Bescheinigung und alles ist klar.
Was ist aber, wenn der AG sagt, alles klar, dann sehen wir uns am D. oder entsprechend früher.
Für die EntgFZ ist in beiden Fälken alles klar, der AN kriegt sein Gehalt weiter.
Was ist jetzt aber mit der U1-Erstattung?
Ändert der Umstand, kein Krankenschein für Mo und ggf. Di, Mi, etwas?

Nicht, oder?

Ich habe immer gesagt, bis 3 Tage muss du nicht zum Arzt und habe die Tage ganz normal bezahlt.
Allerdings bis jetzt noch nie dafür die U1 beansprucht.
Warum nicht, das weiss ich selber nicht. Es isg aber noch nicht verloren ;-).
Zuletzt geändert von taxipost am 17.02.2016, 11:00, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von Marvin » 17.02.2016, 14:55

Ich habe die Ausgleichskasse immer wenn jemand krank war in Anspruch genommen, auch für länere Zeit. Dazu habe ich früher mit dem entsprechenden Formular, später mit SV-Net die Krankzeiten gemeldet. Gelbe Zettel habe ich nie eingereicht. Auch bei den Prüfungen habe ich keine vorgelegt. Beanstandungen gab es nie.
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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von Guter_Kollege » 17.02.2016, 20:05

Grundlage & Nachweis ist die Entgeltfortzahlung.

taxipost
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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von taxipost » 18.02.2016, 08:19

dass das von dir kommt, is klar :wink:

hast du in deiner jetzigen firma schon einen betriebsrat angeregt?
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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von Wikinger » 18.02.2016, 09:27

Schon wieder alles Quatsch!!!
Ohne Beleg keine Erstattung. Oder wie sagte aktuell die AOK: Kein gelber Zettel heißt Urlaub! Oder schön blöd...

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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von Marvin » 18.02.2016, 18:09

Wikinger hat geschrieben:Schon wieder alles Quatsch!!!
Ohne Beleg keine Erstattung. Oder wie sagte aktuell die AOK: Kein gelber Zettel heißt Urlaub! Oder schön blöd...
Wie schnell den Leuten hier doch freche Formulierungen aus der Feder fließen. Mein Tipp: ruhig einfach einmal freundlich bleiben - das tut garnicht weh.

Es mag sein, dass Du mit Deinen Kassen andere Erfahrungen gemacht hast. Die darfst Du hier gerne zum Besten geben. Ob die Sachbearbeiter oder Steuerberater immer richtig liegen, möchte ich bezweifeln.

Ich würde aber immer dazu raten, möglichst zügig zum Arzt zu gehen. Besonders, wenn die Krankheit länger dauert und die Kasse die Lohnfortzahlung später übernehmen soll. Die zahlt mit Sicherheit nicht ohne gelben Zettel.

Ich habe allerdings niemals Krankschreibungen für die LfZ Erstattung eingereicht. Das ist m. E. dafür auch nicht nötig.

Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG):

§ 2 Erstattung
(2) Die Erstattung wird auf Antrag erbracht. Sie ist zu gewähren, sobald der Arbeitgeber Arbeitsentgelt nach § 3 Abs. 1 und 2 und § 9 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Arbeitsentgelt nach § 11 des Mutterschutzgesetzes oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes gezahlt hat. Stellt die Krankenkasse eine inhaltliche Abweichung zwischen ihrer Berechnung der Erstattung und dem Antrag des Arbeitgebers fest, hat sie diese Abweichung dem Arbeitgeber durch Datenübertragung nach § 28a Absatz 1 Satz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch unverzüglich zu melden. § 28a Absatz 1 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von SindSieFrei? » 18.02.2016, 18:59

Marvin hat geschrieben:Ich habe die Ausgleichskasse immer wenn jemand krank war in Anspruch genommen, auch für länere Zeit. Dazu habe ich früher mit dem entsprechenden Formular, später mit SV-Net die Krankzeiten gemeldet. Gelbe Zettel habe ich nie eingereicht. Auch bei den Prüfungen habe ich keine vorgelegt. Beanstandungen gab es nie.

Vollkommen korrekt @Marvin! Der Rest der Kommentare wandert durch das Tal der Ahnungslosen! Der "gelbe Zettel" dient dem AG als Nachweis, das der AN an einer Krankheit leidet. Basta, aus. Die mitgedruckte Kopie des Zettels dient dem AN nach einer Krankheit, die länger als 6 Wochen dauert (gleiche Erkrankung!!!), zur Beantragung seines Krankengeldes von der Krankenkasse. Die LFZ-Erstattung funzt über SV-Net prima!

Das Umlageverfahren (U1) kann man sich wie eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vorstellen. Der Arbeitgeber versichert sich gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er zahlt einen bestimmten individuellen Beitragssatz und bekommt einen bestimmten Prozentsatz (aber nie 100%) von der Lohnfortzahlung, die im Krankheitsfall geleistet wurde, wieder. Die Erstattungsleistung liegt bei ca. 80%. Kleines Schmankerl dazu: Da manche inkorrekt arbeitende AG aber dem AN nur den ML (respektive in den Lohnabrechnungen: Grundlohn (ML auf Arbeitsstunden heruntergebrochen...ohne virtuelle Zuschläge/Sonstiges) bei der LFZ erstatten, was rechtswidrig ist, sich aber von der Kasse den Gesamtlohn erstatten lassen, kümmert es diese auch kaum, wenn jemand krank ist! :mrgreen:

Das Umlageverfahren (U2) kann man sich wie eine Kaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung vorstellen. Der Arbeitgeber versichert sich gegen die Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen. Er zahlt einen bestimmten individuellen Beitragssatz und bekommt generell 100% der geleisteten Aufwendungen wieder. Dieses kommt bei uns sehr selten vor.

Verstanden? Gut! Feierabend.

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von Guter_Kollege » 18.02.2016, 19:44

Marvin hat geschrieben: Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG):

§ 2 Erstattung
(2) Die Erstattung wird auf Antrag erbracht. Sie ist zu gewähren, sobald der Arbeitgeber Arbeitsentgelt nach § 3 Abs. 1 und 2 und § 9 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Arbeitsentgelt nach § 11 des Mutterschutzgesetzes oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes gezahlt hat. Stellt die Krankenkasse eine inhaltliche Abweichung zwischen ihrer Berechnung der Erstattung und dem Antrag des Arbeitgebers fest, hat sie diese Abweichung dem Arbeitgeber durch Datenübertragung nach § 28a Absatz 1 Satz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch unverzüglich zu melden. § 28a Absatz 1 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
Danke Marvin, das bestätigt genau das was ich meinte mit "Grundlage & Nachweis ist die Entgeltfortzahlung".
Egal, was taxipost da schon wieder schäumt.

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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von taxipost » 19.02.2016, 07:28

@SSF

nach deiner aussage ist der gelbe schein der nachweis einer krankheit.
demnach wäre eine krankheit ohne schein nicht nachweisbar und damit nicht erstattungsfähig.

es geht um eine EntgFZ u. erstattung ohne gelben schein.

@GK
EntgFZ und der nachweis, dass die zahlung tatsächlicht geflossen ist,
ich glaube, das wolltest du in den vordergrund bringen :mrgreen: ,
könnte, ohne gelben schein, von der KK als urlaub angesehen werden, s. Wikinger.

das bei sv nur das formular benutzt wird und die gelben zettel keine rolle spielen,
ist mir klar. bei der letzten prüfung wollte bei mir auch keiner die gelben scheine sehen. das kann aber auch daran liegen, dass die KK die kopie des scheins vom AN bekommen hat und damit bereits alles automatisch nachgewiesen ist.

erst seit 2016 gibt es beim arzt einen gelben mit 3 blättern.
1. AG
2. KK
und neu
3. AN

früher nur 1. u. 2.
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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von Guter_Kollege » 19.02.2016, 18:55

Nun denn Taxipost, Du hast es erfasst. Ich muss allerdings dazu sagen, das ich das Formular der BG nicht kenne.
Kann man sicher auf deren Seite im Formularbereich zum Download finden.
Eine Entgeltfortzahlung sollte sich von Krankmeldung zur Urlaubsfortzahlung aber ausweislich der Lohnbuchhaltung schon
unterscheiden. Oder reicht man bei der BG einafch nur den Versicherungsfall 'Lohnfortzahlung' ein?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 19.02.2016, 19:02, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von Wikinger » 19.02.2016, 22:16

BG ist wieder etwas anderes.

Wir reden jetzt erst mal vom gelben Schein. Tage ohne gelben Schein müssen dann als Urlaubstag abgerechnet werden. Mit Schein unterliegen sie der Lohnfortzahlung erst des AG, dann nach 42 Tagen der Kasse. Dies ist wichtig, hat nämlich nichts mit 6 Wochen zu tun. Grippe 2 Wochen, gesund, Grippe noch einmal drei, gesund, dann noch einmal 2 Wochen heisst, der AG zahlt 42 Tage, danach die Kasse. Innerhalb eines halben Jahres. Die dazwischen fehlenden Tage sind dann Urlaub, oder im Zweifel fangen die 42 Tage wieder an. Wer einmal einen Langzeitkranken hatte, der weiss, wovon ich rede.

Natürlich kann man die U1 auch nur bezahlen, aber nicht abgreifen. Demjenigen sende ich per PN gerne meine Kontonummer. 2000 Euro nehme ich gerne mit :mrgreen:

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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von Guter_Kollege » 19.02.2016, 23:50

Ups, hatte die U1 Versicherung versehentlich zur BG verschoben.

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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von taxipost » 20.02.2016, 11:52

Wikinger hat geschrieben:...Tage ohne gelben Schein müssen dann als Urlaubstag abgerechnet werden. ...
wo steht das?
AN muss arbeitsunfähig unverzüglich melden.
gelben schein muss er spätestens am 4 tag vorlegen, wenn er länger als 3 tage arbeitsunfähig.
der AG kann den gelben früher fordern.

wortlaut §5 abs.1 satz 1-3 entgfg
" Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

meldet sich der AN, wie oben beschrieben, für max. 3 tage krank,
kann ich entscheiden,
sein wort reicht mir aus - er ist krank - oder
ich schicke ihn zum arzt und er ist dann 7 tage krank,
aber mit schein.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.02.2016, 11:58, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von SindSieFrei? » 20.02.2016, 19:45

Der AG, der seinen AN nicht verpflichtet, bereits am 1. Tag zum Arzt zu gehen, der ist ein potentieller Selbstmörder! Diese 3 Tage Nummer lädt gerade dazu ein, blau zu machen. Ich habe zuletzt vor 20 Jahren einen Arbeitsvertrag gehabt, wo nicht explizit die 1 Tages-Regel benannt wurde.

LG
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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von Wikinger » 20.02.2016, 21:24

@taxipost
Dann rechne die drei Tage mal ab. Anschreibe, ohne Nachweis der AU keine Erstattung!!! Und der Nachweis kann lediglich vom Arzt erbracht werden :?

Natürlich steht es dir frei, die Lohnfortzahlung einfach so zu leisten. Es steht dir auch frei, 90 Tage Urlaub zu gewähren. Alles geht, solange du zum Einen die Auflagen des ML erfüllst, zum Anderen den Nachweis über die Funktionsfähigkeit deiner Firma erbringen kannst. :mrgreen:

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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von Wattwurm » 21.02.2016, 11:34

Urlaub gibt´s nur gegen einen gelben Zettel. Diese Vorgehensweise einiger Unternehmer ist uralt. 10 Tage Malle gesponsert von der AOK...

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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von taxipost » 21.02.2016, 11:55

@Wikinger

die erstattung erfolgt nach AAG.
dort steht im §2 abs. 2 satz 1:
"
(2) Die Erstattung wird auf Antrag erbracht. Sie ist zu gewähren, sobald der Arbeitgeber Arbeitsentgelt nach § 3 Abs. 1 und 2 und § 9 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Arbeitsentgelt nach § 11 des Mutterschutzgesetzes oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes gezahlt hat.
"

damit ist nur wichtig das entgfz stattgefunden hat, s. GK.
auf zahlung der entfz hat jeder AN anspruch, wenn er arbeitsunfähig durch "unvrschuldet krank" ist.

und krank definiert BMAS
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Pu ... tagen.html
"Krankheit ist eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die eine Heilbe handlung erforderlich macht und/oder zu einer Arbeitsunfähigkeit führt...."

aber du hast recht, probieren geht über studieren.
ich werde das mal ausprobieren, allerdings erst im nov.
Zuletzt geändert von taxipost am 21.02.2016, 11:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von Wikinger » 21.02.2016, 20:39

@taxipost
Es geht doch gar nicht um das AAG. Habe ich mit einem einzigen Wort gesagt, es gäbe keine Lohnfortzahlung?

Die Kassen wollen zur Erstattung den Nachweis der Krankheit haben! Habe mehrere solcher Schreiben. Auch ist es irrig, anzunehmen, dass freie Tage davon auszunehmen sind, da wir eine 7/24- Branche sind. Fehlender Nachweis würde jetzt immer gestrichen. Bei Rückfrage wurde beschieden, dass es ein Verschulden des Arbeitnehmers sei, wenn er keine lückenlosen Belege der Krankmeldung sei. Dies kann daher nicht erstattet werden, und ist somit als Fehltag zu werten. Der Fehltag ist dann entweder unbezahlt, oder ein Urlaubstag. Dies ist relevant, wenn ein Arbeitszeitkonto geführt wird.

Aber wahrscheinlich sind die Kassenmitarbeiter auch alle nur blöd...
...

Ich habe langsam das Gefühl, dass hier Einige alles im Stil der BLÖD- Zeitung zerreden, bis es Matsch ist. Es wird immer noch einer draufgelegt. Das geht sogar soweit, dass in einem aktuellen anderen Thread ein "Kunde" schon Weisheiten von sich gibt, die er als Kunde wohl kaum wissen kann...

Neuerdings wissen alle möglichen "Autoren" permanent alles besser. Die, die wirklich Infos geben, werden als Blödmänner abgetan. Bis wieder ein Schloss auf dem Thread ist.

Gibt es für diesen Müll irgendwo Bienchenstempel, von denen ich nichts weiß? Hallo jr und am, möchte auch gern mal einen Stempel mit Bienschen haben :mrgreen: :evil:

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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von Guter_Kollege » 22.02.2016, 19:44

Es ist doch alles genannt worden was relevant ist, was nölst Du denn hier rum?
Man muss halt unterscheiden was dem was aus Arbeitnehmersicht nach ArbZG für diesen gilt und dem was die Kasse daraus für den Arbeitgeber macht.
Ich glaube dass Du das kannst, aber Du schreibst leider nicht so.
Könnte man der Vollständigkeit halber noch erwähnen, das erstattungsfähig nur ein voller Arbeitstag mit Krankmeldung ist, kein angefangener.

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Re: EntgFZ ohne Krankenschein / U1

Beitrag von taxipost » 23.02.2016, 07:12

ruhig brauner, ist nicht gut für's herz :D .

vielleicht hast du recht.
ich habe keine solcher schreiben erhalten.
und bis jetzt wurden die scheine noch nie geprüft.
nur als gedächtnisstütze, schau dir mal die alten anträge mal an, zb. hier

http://www.software-bitter.de/bilder/lo ... rmular.jpg
"Sofern keine ärztliche ...."

so und jetzt ende, over & out, im gelände. :mrgreen:
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