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Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 17.11.2014, 23:05
von Wolfskind61
folgender Fall: Ein Taxifahrer wurde wegen Arbeitsverweigerung fristlos gekündigt. Nun möchte er für die letzten 4 Jahre 25% Nachtzuschlag nachfordern (bei einem Bruttolohn von 7,70) und das beste ist : In unserer Stadt kann man die Arbeit von 2:00 - 6:00 Uhr zu 95% vom Sofa aus bewältigen. So- Do zumindest. Was haltet ihr davon ?

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 17.11.2014, 23:41
von KlareWorte
Wolfskind61 hat geschrieben:folgender Fall: Ein Taxifahrer wurde wegen Arbeitsverweigerung fristlos gekündigt. Nun möchte er für die letzten 4 Jahre 25% Nachtzuschlag nachfordern (bei einem Bruttolohn von 7,70) und das beste ist : In unserer Stadt kann man die Arbeit von 2:00 - 6:00 Uhr zu 95% vom Sofa aus bewältigen. So- Do zumindest. Was haltet ihr davon ?
Alles vor 2011 ist verjährt, 2011 verjährt am 1.1.2015 - wenn der AN tatsächlich klagt, würde ich als AG 10% auf die Nachtarbeitsstunden zahlen, sofern mehr als 2 Stunden der Nachtzeit gearbeitet wurde......

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 27.12.2014, 21:06
von H&K
Soweit ich weiß (und von meiner Steuerkanzlei auch so bestätigt) gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschlag, außer es wäre vorher vereinbart gewesen.

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 27.12.2014, 21:29
von IK
H&K hat geschrieben:Soweit ich weiß (und von meiner Steuerkanzlei auch so bestätigt) gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschlag, außer es wäre vorher vereinbart gewesen.
Das ist falsch. Das Arbeitszeitgesetz Paragraf 6, Absatz 5 sieht vor, dass die AN für die Nachtarbeit entschädigt werden müssen. Allerdings ist Nachtarbeiter nur derjenige, wer Arbeit zwischen 23 und 06 Uhr leistet, mindestens für zwei Stunden und mindestens an 48 Tagen im Jahr.

Ist man ein Nachtfahrer im Sinne des Gesetzes, muss man ihm einen angemessenen Nachtzuschlag zahlen für die Zeit der Nachtarbeit, also für die Stunden zwischen 23 und 06 Uhr.

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 28.12.2014, 03:07
von Donner und Blitz
IK hat geschrieben:(...) Das Arbeitszeitgesetz Paragraf 6, Absatz 5 sieht vor, dass die AN für die Nachtarbeit entschädigt werden müssen. (...) Ist man ein Nachtfahrer im Sinne des Gesetzes, muss man ihm einen angemessenen Nachtzuschlag zahlen für die Zeit der Nachtarbeit, also für die Stunden zwischen 23 und 06 Uhr.
"
Und "angemessen" meint nach gängiger Rechtssprechung mindestens 25% oben drauf. Der Mitarbeiter scheint besser informiert zu sein als AG und Steuerkanzlei zusammen.

Falls der AG einem langjährigen Mitarbeiter mal zeigen wollte, wer Herr im Hause ist, zahlt er dafür jetzt den Preis.

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 28.12.2014, 15:29
von Guter_Kollege
H&K hat geschrieben:Soweit ich weiß (und von meiner Steuerkanzlei auch so bestätigt) gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschlag, außer es wäre vorher vereinbart gewesen.
Du solltest dringend mal die Kanzlei wechseln. Seriöse Beratung sieht anders aus.

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 28.12.2014, 15:35
von jr
Donner und Blitz hat geschrieben:Und "angemessen" meint nach gängiger Rechtssprechung mindestens 25% oben drauf.
Wenn der mit dem Zuschlag verbundene Zweck, Nachtarbeit einzuschränken, aus der Natur der Sache heraus nicht erreichbar ist, reichen nach BAG-Ansicht 10 %.

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 31.12.2014, 20:11
von H&K
Ok, also wenn der Zuschlag tatsächlich weiterhin gezahlt werden muss (wurde bisher bei uns so gehandhabt, weil der Fahrer möglichst viel auf die Hand wollte), dann werde ich ihn nun leider doch ausstellen müssen.
Nach meiner Kostenkalkulation wäre der Arbeitsplatz für die Zeit ab 1.1. mit etwas guten Willen gerade noch so zu erhalten gewesen (Mindestlohn ohne Zuschläge), aber wenn schon kein Gewinn mehr bleibt, drauflegen will ich dann doch nicht :(
Da muss man jemand schon erklären, warum er trotz der Bruttolohnerhöhung nun weniger netto bekommt und dann das auch noch...

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 01.01.2015, 15:23
von pauline
Es fängt immer damit an, dass man die falschen Leute einstellt.....

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 01.01.2015, 20:30
von Wattwurm
Lieber H&K Du kannst es drehen und wenden wie Du willst. Mit einem Durchschnittsumsatz von 15 Euro in der Stunde, das hattest Du in einem anderen Posting erwähnt, kannst Du keinen Mindestlohn bezahlen! Ohne Nachtzuschlag benötigst Du 25 Euro und mit Nachtzuschlag 30 Euro Umsatz pro Stunde! Davon bist Du sehr weit und hoffnungslos entfernt!

Nun kannst Du folgendermaßen vorgehen: Du machst aus einem Vollzeitarbeitsplatz einen Teilzeitarbeitsplatz und stellt zusätzlich einen Minijobber auf 450 Euro Basis ein. Das ist dann in etwa so, als wenn Dir Dein Arzt bei einem Muskelfaserriß eine Bachblütentherapie oder Thomas Schüßler Salze verordnet. Ganz nett aber hilft nix....! 8,50 Euro bleiben 8,50 Euro, egal ob Minijobber oder Teilzeitkraft!

Das einzige was hilft: Taxe abmelden, Konzession zurück an die Stadt und Fahrer entlassen! Wenn Du Nachts ruhig schlafen möchtest dann beherzigst Du meinen Ratschlag. Und denke stets daran, im Haifischbecken Taxigewerbe gibt es keine Kollegialität, wenn es ums Geld geht! Dann hört die Kumpelei auf, dann werden alle zu Hyänen!

Nun bin ich Einzelkämpfer mich betrifft der Mindestlohn nicht. Aber wenn ich Mehrwagenunternehmer wäre und ich 2 oder 3 Taxen abmelden müßte, weil ich den Mindestlohn einfach nicht bezahlen kann, und andere MWU machen so weiter wie bisher, ohne sich einen Dreck um den Mindestlohn zu kümmern, dann sitze ich morgen dem Zollinspektor beim Hauptzollamt auf dem Schoß. Davon kann man mal getrost ausgehen. Dann werde ich zum Schwein. Und das auch wohl zu recht!

Ich hasse Denunziantentum, aber wenn ich Teile meines mühsam über Jahre aufgebauten Geschäftes aufgebe um legal zu arbeiten und andere Kapeiken denen das MindestlohnG am Allerwertesten vorbei geht, ziehen sich meine Kundschaft unter den Nagel, weil ich nicht mehr zeitnah bedienen kann, dann werde ich zur Drecksau!

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 02.01.2015, 01:26
von am
Wattwurm hat geschrieben:Lieber H&K Du kannst es drehen und wenden wie Du willst. Mit einem Durchschnittsumsatz von 15 Euro in der Stunde, das hattest Du in einem anderen Posting erwähnt, kannst Du keinen Mindestlohn bezahlen! Ohne Nachtzuschlag benötigst Du 25 Euro und mit Nachtzuschlag 30 Euro Umsatz pro Stunde! Davon bist Du sehr weit und hoffnungslos entfernt!
Was ist das denn wieder für eine Hüftschusskalkulation Watti?

Eben über 20€ sind es bei E-Klasse, Funkbeitrag und 2 Fahrern, sowie 400€ kalk. Unternehmerlohn nach Standartkalkulation. Darunter geht allerdings gar nichts, bei einem Alleinfahrer müssen es gute 22€ sein.

Ein in der Anschaffung günstigeres Auto wirkt sich übrigens nur mit wenigen Cent aus.

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 02.01.2015, 01:27
von Taxi Georg
pauline hat geschrieben:Es fängt immer damit an, dass man die falschen Leute einstellt.....
Bild

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 02.01.2015, 08:50
von taxi steinburg
Moin
anbei ein Link der Deine Frage eigentlich beantwortet.

http://www.kanzlei-popp.de/16.html

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 06.01.2015, 00:36
von Poorboy
Das Urteil im Volltext:

http://lexetius.com/2003,1736

Und nun mal lange nachdenken :wink:

Poorboy

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 06.01.2015, 03:43
von Donner und Blitz
jr hat geschrieben:
Donner und Blitz hat geschrieben:Und "angemessen" meint nach gängiger Rechtssprechung mindestens 25% oben drauf.
Wenn der mit dem Zuschlag verbundene Zweck, Nachtarbeit einzuschränken, aus der Natur der Sache heraus nicht erreichbar ist, reichen nach BAG-Ansicht 10 %.
Das von Poorboy hier verlinkte BAG-Urteil sagt im letzten Punkt [24] anderes zu dem "gängigen" 25%-Aufschlag: "Dieser Satz ist regelmäßig angemessen, um die mit Nachtarbeit verbundenen Erschwernisse auszugleichen." Für Dauer-Nachtarbeiter hat das BAG auch schon mal 30% für angemessen gehalten (gleicher Punkt [24]).

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 06.01.2015, 04:49
von jr
Das 10%-Urteil ist zwei Jahre jünger. Der Ansatz ist unterschiedlich. Du kannst ausprobieren, zu welchem Ergebnis die Richter heute kommen.

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 06.01.2015, 05:10
von Poorboy
Dann setze einen Link zum Volltext!

Wohl wieder eine TARIFAUSLEGUNG, die Du nicht verstanden hast :evil:

Poorboy

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 06.01.2015, 06:34
von Yes
Wie hoch der Nachtzuschlag für einen Taxifahrer im Einzelfall sein muss, steht nicht fest. Welcher Wert "angemessen" im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG ist, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und u. a. auch nach der Art der Arbeitsleistung (BAG, Urteile vom 18.05. 2011 - 10 AZR 369/10 und 05.02.2002 – 9 AZR 202/01).

Bei Rettungsassistenten sieht das BAG einen Nachtzuschlag in Höhe von 10 % des Arbeitsverdienstes als angemessen an (BAG, Urteil vom 31.08. 2005 - 5 AZR 545/04), bei Zugbegleitern tendiert es zu 15 % (BAG, Urteil vom 18.05. 2011 - 10 AZR 369/10) und im Regelfall ist ein Prozentsatz von 25 % der Bruttovergütung als angemessen anzusehen (BAG Urteile 11.02.2009 – 5 AZR 148/08 und 01.02.2006 – 5 AZR 422/04).

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 06.01.2015, 07:07
von HW
""
Poorboy hat geschrieben:Dann setze einen Link zum Volltext!

Wohl wieder eine TARIFAUSLEGUNG, die Du nicht verstanden hast :evil:

Poorboy
.""

@ Poolboy ,
ich wusste bis her gar nicht das Taxifahrer nach irgendwelchen Tarifen bezahlt werden.
Vor 9 Jahren hatte ich noch in einer Firma gearbeitet da war es VERBOTEN mit Kollegen über seinen eigenen Arbeitsvertrag zu sprechen.Dort hatte jeder Kutscher einen EIGENEN ausgehandelten Vertrag.
Es gab doch vor 2015 von 30% bis 60% alles , pauschales Urlaubsgeld für das ganze Jahr,kein Krankengeld ( weil der Krankenschein nicht abgenommen wurde sondern man selbstverständlich ein paar Tage zu Hause bleiben kann um sich zu erholen ... :mrgreen: ... ) , 3 Stunden in der Werkstatt sind auch die reine Freizeit für einen Angestellten und Putzmittel,Kerscher und Sauger bezahlt er eben von seinem Trinkgeld.

Da kann ich dein ewiges Geschreibsel von irgendwelchen Tarifen nicht wirklich nachvollziehen.

Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Verfasst: 06.01.2015, 08:16
von Freddy75
Wattwurm hat geschrieben:Lieber H&K Du kannst es drehen und wenden wie Du willst. Mit einem Durchschnittsumsatz von 15 Euro in der Stunde, das hattest Du in einem anderen Posting erwähnt, kannst Du keinen Mindestlohn bezahlen! Ohne Nachtzuschlag benötigst Du 25 Euro und mit Nachtzuschlag 30 Euro Umsatz pro Stunde! Davon bist Du sehr weit und hoffnungslos entfernt!

Nun kannst Du folgendermaßen vorgehen: Du machst aus einem Vollzeitarbeitsplatz einen Teilzeitarbeitsplatz und stellt zusätzlich einen Minijobber auf 450 Euro Basis ein. Das ist dann in etwa so, als wenn Dir Dein Arzt bei einem Muskelfaserriß eine Bachblütentherapie oder Thomas Schüßler Salze verordnet. Ganz nett aber hilft nix....! 8,50 Euro bleiben 8,50 Euro, egal ob Minijobber oder Teilzeitkraft!

Das einzige was hilft: Taxe abmelden, Konzession zurück an die Stadt und Fahrer entlassen! Wenn Du Nachts ruhig schlafen möchtest dann beherzigst Du meinen Ratschlag. Und denke stets daran, im Haifischbecken Taxigewerbe gibt es keine Kollegialität, wenn es ums Geld geht! Dann hört die Kumpelei auf, dann werden alle zu Hyänen!

Nun bin ich Einzelkämpfer mich betrifft der Mindestlohn nicht. Aber wenn ich Mehrwagenunternehmer wäre und ich 2 oder 3 Taxen abmelden müßte, weil ich den Mindestlohn einfach nicht bezahlen kann, und andere MWU machen so weiter wie bisher, ohne sich einen Dreck um den Mindestlohn zu kümmern, dann sitze ich morgen dem Zollinspektor beim Hauptzollamt auf dem Schoß. Davon kann man mal getrost ausgehen. Dann werde ich zum Schwein. Und das auch wohl zu recht!

Ich hasse Denunziantentum, aber wenn ich Teile meines mühsam über Jahre aufgebauten Geschäftes aufgebe um legal zu arbeiten und andere Kapeiken denen das MindestlohnG am Allerwertesten vorbei geht, ziehen sich meine Kundschaft unter den Nagel, weil ich nicht mehr zeitnah bedienen kann, dann werde ich zur Drecksau!

Richtig so! Sehe ich genau so!