Hansa Werbestunden

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
LRKN
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Hansa Werbestunden

Beitrag von LRKN » 29.11.2015, 02:13

Aus aktuellem Anlass will ich euch mal eine Frage zu den Hansa Werbestunden stellen und wissen wie ihr darüber denkt.

Hansa will, dass alle Hansa-Fahrer ihre 3 Werbestunden machen. Das heißt sie sollen Werbungmaterial an Kunden weitergeben. Es wird zwar laut Newsletter änderungen geben aber grundsätzlich ist jeder verpflichted die Stunden zu leisten. Wer dies nicht macht, bekommt faktisch eine Strafgebühr aufgebrummt.

Jetzt die Frage:

Ich bin Angestellter von Taxiunternehmer XY. Hansa-Taxi hat Arbeitsrechtlich keine Verbindung zu mir. Die einzige Verbindung ist der Funkschein um bei Hansa als Fahrer teilzunehmen.

Wenn Hansa von mir verlangt die Werbestunden zu machen, ist dies in meinen Augen nicht möglich, weil Hansa nicht mein Arbeitgeber ist und somit von mir nicht verlangen kann Arbeit für Hansa zu verrichten. Eine Arbeitsanweisung eine Tätigkeit auszuführen kann nur mein Chef XY machen.

Da ich aus Arbeitsrechtlicher Sicht nicht verpflichted bin, diese Tätigkeit auf Anweisung von Hansa auszuführen ist somit auch eine Strafzahlung bei nichtausführen nicht rechtens.

Es steht wahrscheinlich in der Funkordnung oder im Funk-Vertrag von Hansa dass ich die Werbestunden zu machen habe. Aber auf welcher Grundlage soll dies von Hansa einzufordern sein? Wie gesagt: Hansa ist so weit ich weiß mir nicht Weisungsbefugt, was ich zu tun habe oder?

Es gibt auch einen anderen Aspekt: Wenn ich diese Stunden abarbeite gilt uneingeschränkt der Mindestlohn. Das heißt wenn ich diese Werbestunden leiste müsste Hansa mir 8,50 dafür zahlen. Eine unentgeltliche Tätigkeit darf dies nicht sein. Also auch wenn mein Chef XY mir die Anweisung gibt diese Werbestunden zu leisten müsste er mich dafür mit dem ML bezahlen.

Und was würde passieren wenn ich die Strafzahlung zurückfordere, mit dem Hinweis, dass Hansa als Nicht-Arbeitgeber nicht von mir verlangen kann, diese Stunden zu leisten. Würde Hansa mich dann im Funk sperren? Und mit welchem Recht?

Bei EWUs oder Genossen allgemein kann ich die Anforderung von Hansa ja vertshen, aber bei Angestellten von anderen Arbeitgebern?

Was meint ihr?

plusminus0
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von plusminus0 » 29.11.2015, 02:29

Egal. Dann schickt dich eben dein Unternehmer zum Tütenverteilen los, gibt dir dafür 8-fünfzig die Stunde und kürzt im Gegenzug deine Umsatzprozente.

Sascha1979
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Sascha1979 » 29.11.2015, 10:11

Wenn es keinerlei vertragliche Verpflichtung gibt, dann musst du natürlich gar nix machen.

Wenn dein Chef dann etwas zahlen muss, weil er eine Verpflichtung hat, wird er dich schon informieren.

Wenn du bei deinem funkkram doch irgendwas dazu unterschrieben hast, werden sie es dir schon sagen.

Wenn sie dir den Funk abdrehen oder ähnliches, dann auch.

Beende doch einfach jede Partnerschaft / Kooperation mit Hansa.
Nur Rosinen nehmen wird wohl schwer werden.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von taxipost » 29.11.2015, 11:45

gibt es einen arbeitsrechtlichen vertrag zwischen dir und hansa?

nein!

zwar spricht hansa, auf der website, von einer ausbildung und sogar von einer 6 monatigen probezeit, das ist aber nur humbug in hamburg!

1. ist es keine ausbildung, sondern nur ein lehrgang,
2. setzt eine probezeit einen arbeitsrechtlichen vertrag zwischen den vertragsparteien voraus.

nur ein arbeitgeber hat ein direktionsrecht, eben nur aus dem arbeitsvertrag.
er darf das recht, per arbeitsanweisung übertragen,
zb. wenn Z etwas sagt, dann machst du das.
das liegt dann aber immernoch in der verantwortlichkeit des arbeitgebers und dieser hat keine möglichkeit eine strafzahlung bei nicht einhaltung zu fordern.

das alles ohne die einzelheiten der "ausbildung" hansa zu kennen.
die drohung mit dem ausschluss von funkteilnahme ist auch quark,
weil auch wenn es eine solche klausel in den agb's gäbe,
dann wäre sie nach treu und glauben nichtig.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.11.2015, 12:06, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von taxipost » 29.11.2015, 12:23

nur am rande, weil am thema vorbei,

der funkschein/ausweis ist ein relikt aus alten zeiten.
die meinsten grossen zentralen arbeiten heute gar nicht
oder nur noch parallel als back up mit der funktechnik.

kaum ein w212 taxi in Berlin hat noch ein funkgerät an board.
um ein smartphone zu bedienen ist ein funkausweis nicht notwendig,
nur die zentralen machen aus dem funklehrgang ein riesen hocus pocus.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.11.2015, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Guter_Kollege » 29.11.2015, 13:09

LRKN hat geschrieben:.Wenn Hansa von mir verlangt die Werbestunden zu machen, ist dies in meinen Augen nicht möglich, weil Hansa nicht mein Arbeitgeber ist und somit von mir nicht verlangen kann Arbeit für Hansa zu verrichten. Eine Arbeitsanweisung eine Tätigkeit auszuführen kann nur mein Chef XY machen.

Da ich aus Arbeitsrechtlicher Sicht nicht verpflichted bin, diese Tätigkeit auf Anweisung von Hansa auszuführen ist somit auch eine Strafzahlung bei nichtausführen nicht rechtens.
Nun denn, altes Thema aber immer wieder aktuell. Das liegt auch daran das es von diversen Arbeitsgerichten
unterschiedlich bewertet wird - je nach individuellem Fall. Oder auch Arbeitsrichtern, die diesbezügliche Streitfälle schnell und unkompliziert vom Tisch haben wollen und mal nach arbeitsrechtlichen, mal nach rein vertragsrechtlichen Aspekten entscheiden.

Tatsache ist mal eines: Du hast mit Deinem Teilnehmervertrag einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen und mit Deiner Unterschrift unter diesen
die Bedingungen akzeptiert. Das könnte im härtesten Fall - bei Verlust dieses - sogar den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich ziehen.
Grade diese Beziehung birgt arbeitsrechtlich gesehen aber ein großes Potenzial an Einseitigkeit (des Verwenders des Vertrages) und Willkür.
Weil die Möglichkeiten z.B. gegen Disziplinarstrafen vorzugehen meistens nicht arbeitsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Das müssten sie eigentlich, weil
die sanktionierende Taxizentrale mit Auftrag des Arbeitgebers bis zu einem gewissen Grad weisungsbefugt ist (abhängig vom Vertrag des Arbeitgebers mit dieser).
Aber schau mal selbst, wie hier bsw. das Arbeitsgericht Düsseldorf geurteilt hat (Kollege am hat auch eine handvoll Urteile, aber die rückt er leider nicht raus).

Auf meinem Taxiurteile Blog
Taxifahrer vs Tourenmakler
https://taxiurteile.wordpress.com/

§ Zur Zulässigkeit v. Bußgeldern aus arbeitsrechtl. Sicht, AG Düsseldorf v. 13.10.2011
oder
§ Bußgeld nach Funk- und Fahrdienstordnung zulässig, AG Köln v. 7.3.2006
oder
§ Verstoß gegen FBO – Bussgeld rechtens, AG Köln v. 14.3.2005
oder
§ Disziplinarrechtliche Funksperren – Vertragsgrundlage & Funkordnung, OLG Düsseldorf v. 16.6.2004
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 29.11.2015, 13:35, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Guter_Kollege » 29.11.2015, 13:23

LRKN hat geschrieben:Wenn ich diese Stunden abarbeite gilt uneingeschränkt der Mindestlohn. Das heißt wenn ich diese Werbestunden leiste müsste Hansa mir 8,50 dafür zahlen. Eine unentgeltliche Tätigkeit darf dies nicht sein. Also auch wenn mein Chef XY mir die Anweisung gibt diese Werbestunden zu leisten müsste er mich dafür mit dem ML bezahlen.
Er hat sie Dir schon gegeben, indem er Dir einen mit Hansafunk ausgerüsteten Wagen zur Verfügung stellt und erwartet das Du mit dieser Funkvermittlung arbeitest. Die Werbestunden können also funtionell Deinen Mindestlohnanspruch nicht mindern.
Tatsächlich können sie das natürlich schon, weil - wie wir ja alle wissen - der tatsächlich gezahlte Lohn nach wie vor auf Basis des Umsatzes gezahlt wird. Und nachträglich umgerechnet in einen Stundenlohn (das kann alelrdings nur den Lohn, nicht aber Mindestlohn kürzen). Tatsächlich tun sie das auch, weil der Wert dieser Stunden nicht nur die Umsatzerwartung mindert in dieser Zeit, sondern von Hansa selbst schon mit dem Wert von 30 € bemessen ist - analog zum Schadenersatz/Ersatzzahlung, die Du bei Nichterfüllung dafür zu zahlen hast.
Und zwar von Deinem Nettolohn!
Nebenbei ist das für Hansa auch noch eine Einnahme, für die sie MwSt bezahlen müssen, die selbstverständlich Du bezahlst (weist die Quittung eigentlich MwSt. aus?).

Gegen diese Werbestunden ist ja prinzipiell eigentlich nichts zu sagen, man kann es sogar gut finden, aber das unfaire Ungleichgewicht dieses Vertragsbestandteils liegt für mich eben grade in der Tatsache, das für Hansa diese Leistung einen messbaren Wert darstellt, für den der Vertragspartner aber keine messbare Gegenleistung (BGB!) erhält.
Da Hansatypisch hier kein Einsehen zu erwarten ist, hilft dagegen letztlich - wie immer - nur eine Solidarisierung der Arbeitnehmer/Funkteilnehmer.
Am besten mithilfe eines Tarifvertrages. Und sei es auch bloß ein hauseigener.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 29.11.2015, 13:34, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Guter_Kollege » 29.11.2015, 14:57

Guter_Kollege hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:Wenn ich diese Stunden abarbeite gilt uneingeschränkt der Mindestlohn. Das heißt wenn ich diese Werbestunden leiste müsste Hansa mir 8,50 dafür zahlen. Eine unentgeltliche Tätigkeit darf dies nicht sein. Also auch wenn mein Chef XY mir die Anweisung gibt diese Werbestunden zu leisten müsste er mich dafür mit dem ML bezahlen.
Er hat sie Dir schon gegeben, indem er Dir einen mit Hansafunk ausgerüsteten Wagen zur Verfügung stellt und erwartet das Du mit dieser Funkvermittlung arbeitest. Die Werbestunden können also funtionell Deinen Mindestlohnanspruch nicht mindern.
Tatsächlich können sie das natürlich schon, weil - wie wir ja alle wissen - der tatsächlich gezahlte Lohn nach wie vor auf Basis des Umsatzes gezahlt wird. Und nachträglich umgerechnet in einen Stundenlohn (das kann alelrdings nur den Lohn, nicht aber Mindestlohn kürzen). Tatsächlich tun sie das auch, weil der Wert dieser Stunden nicht nur die Umsatzerwartung mindert in dieser Zeit, sondern von Hansa selbst schon mit dem Wert von 30 € bemessen ist - analog zum Schadenersatz/Ersatzzahlung, die Du bei Nichterfüllung dafür zu zahlen hast.
Und zwar von Deinem Nettolohn!
Nebenbei ist das für Hansa auch noch eine Einnahme, für die sie MwSt bezahlen müssen, die selbstverständlich Du bezahlst (weist die Quittung eigentlich MwSt. aus?).

Gegen diese Werbestunden ist ja prinzipiell eigentlich nichts zu sagen, man kann es sogar gut finden, aber das unfaire Ungleichgewicht dieses Vertragsbestandteils liegt für mich eben grade in der Tatsache, das für Hansa diese Leistung einen messbaren Wert darstellt, für den der Vertragspartner aber keine messbare Gegenleistung (BGB!) erhält. Hier verhält mT übrigens klar symphatischer.
Da Hansatypisch hier kein Einsehen zu erwarten ist, hilft dagegen letztlich - wie immer - nur eine Solidarisierung der Arbeitnehmer/Funkteilnehmer.
Am besten mithilfe eines Tarifvertrages. Und sei es auch bloß ein hauseigener.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Pirat » 29.11.2015, 15:30

LRKN hat geschrieben:Ich bin Angestellter von Taxiunternehmer XY. Hansa-Taxi hat Arbeitsrechtlich keine Verbindung zu mir.....

Da ich aus Arbeitsrechtlicher Sicht nicht verpflichted bin, diese Tätigkeit auf Anweisung von Hansa auszuführen ist somit auch eine Strafzahlung bei nichtausführen nicht rechtens.....
Vollkommen richtig!!

Lass Dich durch, in falschen Zusammenhang gesetzte Beispiele nicht verunsichern.
Nur ein Urteil des geschätzten Guten_Kollegen, trifft auf Dich zu. (Arbeitsgericht Düsseldorf)

Der Satz aus dem Urteil, „Der Arbeitnehmer kann aber durch die Kette einer Mitgliedschaft seines Arbeitgebers bei einem Dritten schlechter gestellt werden, als er arbeitsrechtlich zu stellen wäre“, trifft im Fall der Fälle auch auf Dich zu.

Die anderen (Urteile) vom Guten_Kollegen erwähnten Beispiele sind zivilrechtliche Angelegenheiten und haben mit Dir nichts zu tun.
Hier wurde darüber gestritten, wie Verträge zwischen zwei Unternehmen auszulegen sind.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von SindSieFrei? » 29.11.2015, 18:37

Dazu steht doch im Newsletter etwas von "Abschaffung der "give away“ Artikel"...

Für mich heißt das, das ZUKÜNFTIG auch die "Werbestunden" wegfallen. Oder? Somit wäre dann nur noch über 2015 rückwirkend zu diskutieren.

Ich hielt diese ominösen Stunden für mich von der rechnerischen Seite her sowieso nie für attraktiv. Die ca. 30 Tacken, die man zahlen sollte, habe ich bezahlt. Alleine, was mir in 3 Std. an Stundenlohn und Trinkgeld verloren ginge, An- und Abfahrten nicht mitgerechnet, hole ich auf der Straße schneller rein.

Da der Fahrerbeitrag ja bereits für 2015 nicht mehr existent war, denke ich, das auch diese Std. arbeitsrechtlich nur zu halten wären, würden sie auf den Genossen pro Wagen umgelegt. Gäbe mir dieser (Cheffe) dann die Anweisung: Mach das!, dann müßte ER mich dafür mit meinem durchschnittlichen Std.-Lohn bezahlen. Das würde definitiv teurer! Andererseits unter uns Pastorensöhnen: Wer würde sich bitte über 30 Tacken wirklich arbeitsrechtlich echauffieren wollen??? Da gibt es pragmatischere Lösungen. :wink:

LG
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Poorboy » 29.11.2015, 19:55

So geht die Rechnung auf! Machen es nur 500 Fahrer so, sind € 15.000,- in der Kasse!
Ohne Quittung könnten die nun nach Belieben verteilt werden :roll: !

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von SindSieFrei? » 29.11.2015, 20:09

Poorboy, das wurde selbstverständlich sauber mit Referenztext abgebucht! Nix bar, nix nicht nachvollziehbar! Läuft auch bei einer Steuererklärung anstandslos durch. Du denkst manchmal einfach zu negativ. :roll:

LG
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Poorboy » 29.11.2015, 20:20

Bei dem Club kann man nicht schlecht genug denken!

In Anbetracht der Anzahl der Betroffenen, zieht man kommentarlos diese Karte:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Nötigung_(Deutschland)

Poorboy

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Guter_Kollege » 29.11.2015, 20:26

SindSieFrei? hat geschrieben:Alleine, was mir in 3 Std. an Stundenlohn und Trinkgeld verloren ginge, An- und Abfahrten nicht mitgerechnet, hole ich auf der Straße schneller rein.
......
Da der Fahrerbeitrag ja bereits für 2015 nicht mehr existent war, denke ich, das auch diese Std. arbeitsrechtlich nur zu halten wären, würden sie auf den Genossen pro Wagen umgelegt. Gäbe mir dieser (Cheffe) dann die Anweisung: Mach das!, dann müßte ER mich dafür mit meinem durchschnittlichen Std.-Lohn bezahlen.
Man kann die Rechnung auch anders angehen:
Mit wievielen Arbeits-Stunden ist der Gegenwert von 30 €uro veranschlagt? Sind's 3?
Ich spekuliere aber mal, es geht nicht um Stunden, sondern um ein Werk.
Der schlechte Witz dabei: Du hast die 10 € "Stundenlohn" quasi als Vorschuß bekommen. Nur bekommst Du das Geld ja nicht wirklich - ist also keine Einnahme -
sondern zahlst es bei Nichterfüllung des Vertrages.

Wie man es auch dreht und wendet: Diese arbeitszeit- und damit kostenbehafteten Werbestunden sind auch so ein Relikt aus alten Allmacht-Zentralenzeiten.
Poorboy hat geschrieben:So geht die Rechnung auf! Machen es nur 500 Fahrer so, sind € 15.000,- in der Kasse!
Ohne Quittung könnten die nun nach Belieben verteilt werden :roll: !
SindSieFrei? hat geschrieben:.....das wurde selbstverständlich sauber mit Referenztext abgebucht! Nix bar, nix nicht nachvollziehbar!
Seit wann :?: :?: :?:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 29.11.2015, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von SindSieFrei? » 29.11.2015, 21:06

Guter_Kollege hat geschrieben:...
Seit wann :?: :?: :?:
Also bei mir seit ich dabei bin. Anders als früher bei TaxiHH 6xix habe ich dort nie irgendwas, irgendwem bar bezahlt. Aber auch das beim Grindelhof ist ja schon Jahre her...

LG
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 29.11.2015, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Pirat » 29.11.2015, 23:20

Die ca. 30 Tacken, die man zahlen sollte, habe ich bezahlt.
Ein Kollege aus Essen hat solche Zahlungen mal öffentlich und richtigerweise als „Schutzgeld“ bezeichnend.
Denn wenn man nicht zahlen sollte, dann geht der Spaß ja erst richtig los.
Ist das in HH ähnlich?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von pauline » 01.12.2015, 16:21

Typischerweise regen sich (fast) nur Nicht-Hansis darüber auf.
Wer profitiert eigentlich von guten Kundenbeziehungen ? Etwa nur der Unternehmer ?
Nächste Frage : Ist es zu viel verlangt, 3 Stunden (drei) im Jahr (!) für Kundenpflege OHNE ENTGELT aufzuwenden ?
Lasst mal den Klassenkampf beiseite - ist ja fürchterlich !! :evil:

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von LRKN » 01.12.2015, 17:21

So einfach ist das nicht Pauline. Wenn Hansa von mir als Angestellten Fahrer zwingend verlangt die Werbestunden zu leisten ist dies eine klare Arbeitsanweisung. Durch das verhängen der Strafzahlung bei Nichterbringung der Leistung ist der Zwang ausgeübt. Da stellen sich nunmal rechtliche Fragen.

Wenn Hansa stellvertretend für meinem Arbeitgeber die Weisungsbefugniss hat dann habe ich die Tätigung zu erbringen. Ich bezweifel hier aber, dass Hansa die Befugniss hat. Aus den 4 Urteilen , die Guter Kollege hier gepostet hat ergeben sich keine Rückschlüsse. Der erste Fall wurde zu ungunsetn der Zentrale entschieden (sie hat dem Fahrer nicht ausreichend bei der Auffindung der Kundenadresse geholfen). Nummer 2 und 3 (Fahrer haben sich in falschen Sektoren angemeldet) betrifft auch nur den arbeitstechnischen Ablauf der Funkvermittlung und tangiert keine anderen Gesetze. Und im vierten Fall geht es um einen Unternehmer, der zuwenig Beiträge zahlte. Was hat das alles mit Hansa-Werbeleistungen zu tun? Nichts.

Ich glaube (und korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege) dass Hansa die Weisungsbefugniss nur für den technischen Ablauf der Funkvermittlung von meinem Unternehmer übertragen bekommt. Also wo ich welche Kunden abholen soll usw. Ich bezweifel, dass die Werbestunden irgendwas mit der technischen Funkvermittlung zu tun hat und somit dort die Weisungsbefugniss für Hansa nicht mehr gilt. Somit kann Hansa auch von mir nciht verlangen dies zu erbringen. Und was in der Funkordnung steht muss zwingend mit den Gesetzen vereinbar sein. Und ich glaube das jeder Passus in der Funkordnung oder Fahrervertrag, in der diese Erbringung von kostenlosen Werbestunden verlangt wird, durch das ML-Gesetz hinfällig geworden ist und somit keine Gültigkeit besitzt. Somit wären auch Strafen (Strafgeld oder gar Funksperren) nicht rechtens.

Und selbst wenn sie die Befugniss hat, steht diese Anweisung dann im Konflikt mit dem ML-Gesetz. Das verlangen einer Tätigkeit ohne Vergütung ist illegal und auch strafbar. Sogar wenn ich die Tätigkeit als Arbeitnehmer freiwillig erbringe ist es illegal. Und damit muss man sich auch bei Hansa auseinandersetzen. Ansonsten erbinge ich die Leitung und zeige den Vorstand am nächsten Tag bei der Staatsanwaltschaft an. Ich weiß nicht ob die das wollen.

Es gibt also folgende Lösungen: Hansa verlangt die Erbringung der Werbestunden und zahlt dafür den ML. Oder mein Arbeitgeber gibt mir die Webremittel selber und ich stelle ihm dies in Rechnung oder die zwangsweise Erbringung der Werbestunden entfällt für alle Angestellten.

In meinem Fall ist diese Erbringung weder leicht noch kostenlos. Ich müsste also bei Schichtbeginn (Nachmittags vom Westen der Stadt erstmal durch den Berufsverkehr nach Billstedt (ca. 1 Stunde)), dann müsste ich zu dem Verteilungsbereich fahren (sagen wir mal Eppendorf) und dort Parkplatz suchen, Kneipen und Firmen aufsuchen und Material verteilen. Mein Aufwand war immer ca. 3 Stunden für diese Tätigkeit, in der ich keine Umsatz machen kann. Ich habe also nicht nur Kosten sondern auch Einnahmenverlust.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von SindSieFrei? » 01.12.2015, 18:04

pauline hat geschrieben:Typischerweise regen sich (fast) nur Nicht-Hansis darüber auf.
Wer profitiert eigentlich von guten Kundenbeziehungen ? Etwa nur der Unternehmer ?
Nächste Frage : Ist es zu viel verlangt, 3 Stunden (drei) im Jahr (!) für Kundenpflege OHNE ENTGELT aufzuwenden ?
Lasst mal den Klassenkampf beiseite - ist ja fürchterlich !! :evil:
Du verkürzt die Bedeutung des Themas! Wenn ich fast täglich jemanden dazu bringe, sich unsere App auf sein Handy runterzuziehen, dann pflege ich Kundenbeziehungen! Wenn der FG zufrieden aussteigt, ebenso. Wenn ich Positives über uns erzähle und den Kunden über unser soziales Engagement informiere, dann pflege ich die Kundenverbundenheit. Das geschieht während meiner bezahlten Arbeitszeit und aus innerer Überzeugung! Das macht jeder von uns Fahrern auf seine Weise jeden Tag. Sonst wären wir nicht so erfolgreich!

Eine nüchterne Betrachtung des Themas hat aber nichts mit Klassenkampf oder Ähnlichem zu tun! LRKN´s Anmerkungen sind sachlich richtig und die Fragen, die er stellt auch. Gerade die juristische Beurteilung dieser "Anweisung" wäre seit dem Bestehen des ML von Bedeutung und zwar weniger für uns, als vielmehr rechtlich für die Zentrale!!!

Da ich aber angesichts des Inhaltes des Newsletters davon ausgehe, das die "Give-Away´s abgeschafft" werden, ist eine Diskussion für 2016 ff. meines Erachtens hinfällig, ich schrieb das weiter oben schon, es sei denn ich habe da inhaltlich etwas falsch verstanden! Sollte das so sein, bitte ich um Info.

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von LRKN » 01.12.2015, 18:16

SindSieFrei? hat geschrieben: Da ich aber angesichts des Inhaltes des Newsletters davon ausgehe, das die "Give-Away´s abgeschafft" werden, ist eine Diskussion für 2016 ff. meines Erachtens hinfällig, ich schrieb das weiter oben schon, es sei denn ich habe da inhaltlich etwas falsch verstanden! Sollte das so sein, bitte ich um Info.
So wie ich den Newsletter verstanden habe (habe ich leider schon gelöscht) werden die momentanen Werbemittel (Kalender, Stifte, Blöcke usw) dieses mal das letzte Mal verteilt. Man muss aber bis zum Frühjahr noch seine Werbestunden erbringen. Und wenn ich mich richtig erinner sollen dann andere Werbeformen folgen, die dann wieder von allen erbracht werden sollen. Kann jemand hier die wichtigen Passagen des Newsletters nochmal posten?

Mir hat sich auch noch eine weitere Frage gestellt: Ich gehe mal davon aus, dass birekt bei Hansa angestellte Mitarbeiter (Disponenten, Buchhaltung usw.) die Werbestunden nicht leisten müssen. Mit welchem Grund kann man Arbeitnehmer, die nicht bei einem direkt angestellt sind zu einer Tätigkeit zwingen, die von direkt angestellten nicht erbracht werden müssen? Gibt es dafür eine plausible Erklärung?
Zuletzt geändert von LRKN am 01.12.2015, 18:17, insgesamt 1-mal geändert.

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