Guter_Kollege hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:Folgende Szenarien: Ich werde vorgeladen und wir diskutieren das aus. Oder: Ich werde im Funk gesperrt.
Option 2: Ich fahre ohne Funk und bekomme den ML und mein Unternehmer zahlt drauf. Dann muss er sich drum kümmern
Einer Kündigung sehe ich gelassen entgegen und würde sofort auf Wiedereinstellung klagen.
Deinen Optimismus in Ehren, ich bin moralisch auf Deiner Seite. Das reicht aber nicht um Dich
sicher vor evtl. Kündigung zu bewahren.
Ich wüsste von keinem Fall der so ausgestritten worden ist wie Du Dir das simpel vorstellst. Was nicht heissen muss dass es ihn nicht gibt.
Dein Arbeitgeber wird darlegen, das er
1. nur Taxen mit Funk dieser einen Zentrale hat
2. Einstellungsvoraussetzung gewesen ist, dass Du den Funkschein dieser bestimmten Bude machst.
2a. er Dir dafür sogar die Schulungskosten gesponsert hat.
2b. die Du mit 3 Jahren Beschäftigung in Vollzeit bei ihm abgearbeitet hast.
3. Dass er mit den Bestimmungen des Teilnehmervertrages, den Du mit der Funkbutze hast, nüscht zu tun hat. (Er ist nicht Mitglied der GmbH)
4. Er keine anderen Wagen ohne Funk hat, die Du fahren könntest. Er Dich also nicht beschäftigen kann.
5. Das Taxi ohne Funk zu fahren eine immense wirtschaftliche Einbuße für ihn darstellen würde. (Zufälligerweise hat die Taxizentrale i.d. Stadt ein Monopol)
6. Das nur mal so aus der Hüfte ...... hab ich was vergessen?
zu 1: Unwichtig. Grundsätzlich ist das Auto mein Arbeitsplatz und es ist irrelevant welcher Zentrale das Auto angehört
zu 2: Der Funkschein wäre zuerst nur suspendiert und nicht aufgelöst. Ob der Funkschein aktiv, gekündigt oder suspendiert sein muß würde dann vor Gericht geklärt werden müssen. In einer einstweiligen Verfügung würde ich sicherlich die Suspendierung schnell aufheben können.
zu 2a und 2b: Kosten habe ich selber getragen
zu 3: er ist Gonnose der Hansa Genossenschaft. Also Teilhaber.
zu 4: Irrelevant weil man ein Hansa auch mit ausgeschaltetem Funk fahren kann.
zu 5: Würde als Kündigungsgrund nur gelten wenn der wirtschaftliche Schaden über einen langen Zeitraum eintritt. Da es sich aber um einen juristischen Streitfall zwische mir und der Zentrale handeln würde wäre der Zeitraum übersichtlich und das (wahrscheinliche) Urteil müsste bei der Kündigung berücksichtigt werden.
Pirat hat geschrieben:LRKN hat geschrieben:Ich erbinge die Werbestunden nicht und bekomme im Mai 2016 den Strafbetrag abgebucht.
Hat Hansa ne Einzugsermächtigung?
Ja. Früher gab es Fahrerbeiträge und daher haben die meine Kontodaten und die Einzugsermächtigung. Aber man kann jede Abbuchung auch wieder zurückholen.
pauline hat geschrieben:
Und wenn jemand die l ä c h e r l i c h e n 2-3 Stunden im Jahr nicht aufbringen kann, soll er ruhig andere Aktionen mit Geld unterstützen. Das ist ein Gebot der Solidarität und des Gleichheitsgrundsatzes.
Nochmal: so leicht kann man es sich nicht machen. Das erbringen oder einfordern einer unentgeltlichen Tätigkeit wiederspricht dem ML-Gesetz. Sonst wäre das ganze ML-Gesetz hinfällig weil jeder Arbeitnehmer unentgeltliche Tätigkeiten einfordern würde um seine Lohnkosten zu drücken.
Und mit Solidarität soll mir Hansa bitte nicht kommen. Ich bin Angestellter von XY und Taxifahren ist mein Beruf und nicht mein Hobby. Weder Hansa, noch mein Unternehmer, noch mein Beruf oder ich persönlich bin/ist ein Wohlfahrtsverein. Wir machen das alles um unseren Lebensunterhalt zu verdienen. Solidarität können die Genossen untereinander erbringen. Das steht ihnen komplett frei. Aber von Angestellten, die im Grunde nichts von Hansa als Gegensolidarität bekommen, eine Solidarität einzufordern ist schon sehr skuril. Wenn Hansa von mir Solidarität möchte, dann bitte ich auch um Solidarität mir gegenüber durch Überweisung einer Solidaritätbetrags auf mein Konto nach Erbringung der Werbestunden von 8,50 pro aufgebrachter Arbeitsstunde.
Stell dir mal vor ein McDonalds Leiter sagt seinen Angestellten "geht mal 3 Stunden durch die Gegend und macht Werbung für McDonalds. Das kommt euch ja auch dann zu gute weil wir mehr Kunden bekommen. Und ach ja: es gibt natürlich kein Geld dafür. Macht das mal in eurer Freizeit oder nehmt Urlaub dafür." Da würde ich mal gerne eure Reaktion drauf erleben.
Und durch das abschaffen der Funk-Sperrlisten ist auch der letzte Rest an Solidarität von Hansa seinen Fahrern gegenüber erloschen. Wenn es Adressen gibt, für die sich viele Fahrer sperren lassen, dann hat das nunmal einen Grund und Kosten, Nerven und Zeit seiner Fahrer zu opfern um diese "Kunden" zu bedienen ist entsolidarisierend. Ein Beispiel: Ein Kunde der von der Alki-Zentrale-Einmsbusch im Stellinger Weg in die Schwenkestrasse fährt ist in meinen Augen kein Kunde. Er blockiert in einer nachfragestarken Zeit nur das Taxi für wirkliche Kunden, die langfristig mehr zum wirtschaftlichen Erfolg von Hansa, den Unternehmern und den Fahrern beitragen. Dies ist meine MEinung und jeder darf gerne eine andere Meinung haben. Aber ich sollte schon selber entscheiden können ob ich Fr. Müller schnell bediene, zur Weihnachtsfeier fahre und dadurch einen zufriedenen Kunden gewinne oder ob ich lieber den Alki fahre, wo dann Fr. Müller kein Taxi bekommt und dauerhaft zu mT abwandert....