Hansa Werbestunden

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
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CPL5938
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von CPL5938 » 01.12.2015, 19:15

pauline hat geschrieben:Ist es zu viel verlangt, 3 Stunden (drei) im Jahr (!) für Kundenpflege OHNE ENTGELT aufzuwenden ?
Ja. Und zwar weil diese Werbegeschenke schon lange wirkungslos sind. Warum werden sie sonst wohl eingestellt?
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Juskwe
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Juskwe » 01.12.2015, 19:33

So wie ich den Newsletter verstanden habe (habe ich leider schon gelöscht) werden die momentanen Werbemittel (Kalender, Stifte, Blöcke usw) dieses mal das letzte Mal verteilt. Man muss aber bis zum Frühjahr noch seine Werbestunden erbringen. Und wenn ich mich richtig erinner sollen dann andere Werbeformen folgen, die dann wieder von allen erbracht werden sollen. Kann jemand hier die wichtigen Passagen des Newsletters nochmal posten?
Ob und wie es uns dann möglich sein soll, die Werbestunden abzuleisten wurde nicht erwähnt.
Ich glaube auch nicht, dass es da annehmbare Angebote geben wird. Damals auf meine Frage hin ob man die Werbestunden auch anders als mit dem Austragen von Tüten ableisten könne gab es nur ein "Nein".
Der Hansa sollte sich SEHR GENAU überlegen ob man es sich angesichts erstarkender Konkurrenz in Form von MyTaxi erlauben kann seine Fahrer so auszubeuten.
Mir wurde zum Beispiel auch nie mitgeteilt, dass Adresssperrungen aufgehoben wurden, ein weiterer Fall der Willkür und des Chaos in diesem Laden.
Für mich als Teilzeitnachtfahrer ist es so gut wie unmöglich diese Werbestunden abzuleisten, es sei denn ich fahre direkt zu Anfang auf gut Glück zur Zentrale um evtl. ein Tütchen abzubekommen welches ich evtl. ausliefern könnte. Prost Mahlzeit 10Leerkilometer für ne Wahrscheinlichkeit. Und auch die Weihnachtstüten waren ja eher den Tagfahrern vorenthalten. Wenn man mich schon verpflichtet unentgeltlich etwas zu tun, dann will ich wenigstens einen zuverlässigen Termin haben, an dem ich alle 3 Stunden in einem abarbeiten kann.
Deshalb habe ich bisher das Schutzgeld immer bezahlt, aber wenn der Vorsprung in Sachen Touren zu MyTaxi weiter schrumpft dann sehe ich es bald nicht mehr ein.
Dazu kommt die scheinbar willkürliche "Pflichttour"verteilung, da bekommst du auf deutlich mehr als den eigentlich Radius Touren nur mit "Auftrag" reingedrückt und musst die dann lächelnd ausführen, oder halt die Fehltour aktzeptieren und dich wie ein Schneekönig über eine 0 in der Pampa freuen.

taxipost
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von taxipost » 01.12.2015, 19:50

@LRKN
der HANSA-HUNTER schrieb in seinem forum folgendes:

zitat vom http://www.das-freie-taxiforum.com/inde ... #post65702

"
Hier der Hansa-Newsletter, mit dem Schütte die Hansis gerade beglückt hat:

Am Fr., 27. Nov. 2015 um 21:35 hat support@mitglieder.taxi211211.de
Folgendes geschrieben:

Zitat
++MITGLIEDER++NEWSLETTER++HANSA-TAXI++MITGLIEDER++NEWSLETTER++

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

pünktlich zum 1. Advent einen Newsletter von mir mit wichtigen Informationen. Bitte nicht nur überfliegen, sondern genau lesen, merken und auch anderen Kollegen sagen.

Der Vorstand hat entschieden, in diesem Jahr die Weihnachtswerbung deutlich einzuschränken. Wir werden den eingesparten Betrag zur Ausrüstung von Hansa-Taxen mit Defibrillatoren einsetzen (Bitte erinnert die letzte GV). Im Anschluss an diesen Newsletter findet ihr das Schreiben, das ich all unseren Kunden zusammen mit dem beliebten 4-Monatskalender per Post schicken werde.
Wir kommen mit der Abschaffung der "give away“ Artikel auch einer Bitte von Kunden nach, die uns aufgefordert haben, aus Compliance-Gründen von jeglichen Geschenken bzw. jeglicher Werbung abzusehen, d.h., es werden auch keine Werbetüten verteilt!

Da ich weiß, dass viele von euch ihrer Pflicht, drei Werbestunden abzuleisten, bisher nicht nachgekommen sind, verlängern wir für das Jahr 2015 den Zeitraum bis zum 1. April 2016. Wer danach seine Werbestunden nicht nachweisen kann, wird eine entsprechende Rechnung erhalten, um so die Pflicht abzulösen. Ich hoffe, dass dies im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen ist.

---

Vielleicht habt ihr es der Presse schon entnommen, die Firma Yapital, mit der wir lange Zeit in sehr intensiven Verhandlungen standen, um deren Zahlungsmodul in Hansa-Taxen nutzen zu können, stellt zum31.01.2016 die Geschäftstätigkeit ein. Diese Entscheidung des Vorstands vom Otto-Versand kam nicht nur für uns, sondern auch für die Yapital Mitarbeiter absolut überraschend. Wir müssen dies akzeptieren.

---

Eine weitere sehr wichtige Änderung möchte ich Euch im Folgenden mitteilen:

Ab sofort ist eine Sperrung von Kundenadressen durch angestellte FahrerInnen nicht mehr möglich.
Wenn aus besonderen, nachvollziehbaren Gründen eine Kollegin/ein Kollege für eine Adresse gesperrt werden möchte, ist dies vom Unternehmer (und nur von dem) per Mail unter der Anschrift:vorstand@taxi211211.de zu beantragen.

Es ist für den Vorstand und Aufsichtsrat nicht nachvollziehbar, dass nach der letzten Löschung von Sperradressen wieder eine große Anzahl von Kolleginnen und Kollegen sich für Hotels, Gaststätten und sogar Firmen sperren ließ.

Ich weiß, dies ist vielleicht ein harter Einschnitt in persönliche Freiheiten, aber im Interesse unserer Kunden, die für mich an erster Stelle stehen, unabdingbar!

---

Vor uns liegen einige harte Wochenenden u.a. mit vielen Funkleitdiensten bei betrieblichen Weihnachtsfeiern. Ich möchte euch im Interesse unserer Kunden herzlich bitten, zu allen für euch möglichen Zeiten auf der Straße zu sein und uns bei der Bewältigung des Weihnachtsgeschäftes zu helfen.

Wir wissen, wir sind die Besten in Hamburg. Unsere Kunden wissen dies auch und haben uns das ganze Jahr, trotz hoher Rabattaktionen von Mitbewerbern, die Treue gehalten. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir gemeinsam unser Bestes geben werden, um unsere Kunden nicht zu enttäuschen.

Bitte denkt daran, der Hansa-Funk ist u.a. groß und stark geworden mit einem ungeschriebenen Gesetz: Eine Hansa-Funktour ist wichtiger als jeder Anläufer. Nur der Bestellkunde, der jetzt zuverlässig bedient wird, wird uns im nächsten Jahr treu bleiben.

---

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Vorstand wünscht euch eine ertragreiche Vorweihnachtszeit. Das Geld für die goldene Nase liegt jetzt auf der Straße, wir müssen es nur einsammeln.

Herzliche Grüße
Dirk Schütte

P.S. Hier der Text, den ich all unseren Kunden zum Weihnachtsfest geschickt habe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Ende des Jahres können wir auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück blicken. Zu diesem Erfolg haben auch Sie beigetragen. Deshalb bedanke ich mich bei Ihnen im Namen der Hansa Funktaxi eG ganz herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Arbeit.

In diesem Jahr bekommen Sie, das hat inzwischen schon Tradition, unseren Vier-Monats-Kalender. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir keine weiteren persönlichen Geschenke machen. Das hat einen einfachen Grund: Wir wollen unser soziales Engagement im kommenden Jahr weiter ausbauen. Und zwar wollen wir unter dem Motto „Hansa-Herz-Taxi“ einige unserer Autos mit Defibrillatoren ausstatten. Diese Geräte können Bürgerinnen und Bürger vor einem plötzlichen Herztod bewahren, an dem bundesweit jährlich rund 65.000 Menschen sterben.

Ich wünsche Ihnen, Ihren Kolleginnen und Kollegen stellvertretend für unsere 400 Genossenschaftsmitglieder, deren 1.200 angestellten Fahrer sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Zentrale eine besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Rutsch und ein erfolgreiches, gesundes neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schütte
"
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von LRKN » 01.12.2015, 19:58

@taxipost

Vielen Dank für den Post. Dann wird es wohl nach dem April 2016 keine Werbung mehr geben, die von Fahrern verteilt werden muss. Also betrifft es nur noch die aktuelle Werbestunden.

Bin mal gespannt wie die das mit dem Defibrilator umsetzen. Erdgas-Taxen scheiden ja eigentlich schon mal wegen mangelndem Kofferraum aus. Und eine vernünftige Schulung im Umgang ist mMn zwingend. Und wie bekommt man als Defi-Taxi dann den "Auftrag" jemanden das Leben zu retten? Wenn ich jemandem helfen will der eine Herzattacke hat rufe ich ja idR nicht 211211 an....

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Guter_Kollege » 01.12.2015, 20:10

Pirat hat geschrieben:
Die ca. 30 Tacken, die man zahlen sollte, habe ich bezahlt.
Ein Kollege aus Essen hat solche Zahlungen mal öffentlich und richtigerweise als „Schutzgeld“ bezeichnend.
Denn wenn man nicht zahlen sollte, dann geht der Spaß ja erst richtig los.
Ist das in HH ähnlich?
Aber sicher, versuch das mal, dann ist aber Aufstand in der Bude .... :mrgreen:

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Pirat » 01.12.2015, 20:23

LRKN hat geschrieben:Mit welchem Grund kann man Arbeitnehmer, die nicht bei einem direkt angestellt sind zu einer Tätigkeit zwingen, die von direkt angestellten nicht erbracht werden müssen? Gibt es dafür eine plausible Erklärung?
In der Frage liegt doch schon die Antwort.
Kein Dritter (Zentrale) kann Dich tatsächlich dazu zwingen, aber wer hat die Traute nein zu sagen und bei Sanktionen (Bußgeld, Funksperre) vor Gericht zu ziehen?
Hier geht es um Macht und Ohnmacht.

Zu den Urteilen: Nummer 2. 3. 4. sind allesamt Taxiunternehmer gegen Zentrale.
Nur im ersten Urteil geht es um einen Arbeitnehmer.
Taxiunternehmer haben sich der Satzung oder in einem Vertrag den Bedingungen der Zentrale unterworfen.
Als Arbeitnehmer ist nur Dein Arbeitgeber weisungsbefugt und kein Dritte (Zentrale).
Ist doch auch logisch, oder? Sonst könnte ja der eine hü und der andere hott sagen.

Aber es gibt ja noch eine andere Ebene, als die rein rechtliche.

Es ist heute gängige Praxis von Firmen/Unternehmen, Unkenntnis/Dummheit der Leute sich zunutze zu machen.
Wie hier: ++MITGLIEDER++NEWSLETTER++HANSA-TAXI++MITGLIEDER++NEWSLETTER++ und alle fühlen sich angesprochen, ja geht’s noch?
Nicht einmal fallen die Worte, Arbeitnehmer oder Fahrer – nur das Wort Kollegen - und schon lässt sich durch ein Missverständnis Geld machen.
Denn Kollegen sind wir ja alle, nur wenn es um Mitsprache geht, wird wieder Unterschiede gemacht.
Und ihr glaubt, das ist nicht gewollt?

Ja ja, die Kette der Abhängigkeiten.
Dein Arbeitgeber ist von der Zentrale abhängig, Du von Deinem Arbeitgeber.
Aus Abhängigkeiten lässt sich Geld machen, eine Taxizentrale ist nicht gemeinnützig!

Möchtest Du weiter in der Zentrale fahren, dann mach was verlangt wird und ne Faust inne Tasche.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Guter_Kollege » 01.12.2015, 21:10

LRKN hat geschrieben:Ich glaube (und korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege) dass Hansa die Weisungsbefugniss nur für den technischen Ablauf der Funkvermittlung von meinem Unternehmer übertragen bekommt.
........
Und selbst wenn sie die Befugniss hat, steht diese Anweisung dann im Konflikt mit dem ML-Gesetz. Das verlangen einer Tätigkeit ohne Vergütung ist illegal und auch strafbar.
Tut mir leid, LRKN, aber Du wirfst hier leider einige Dinge durcheinander. Und das Problem wird nicht klarer dadurch.
Das Eine ist Dein Fahrervertrag, in welchem geregelt ist, was Du für die Teilnahme am Funk und die Hundemarke tragen zu dürfen bekommst:
Aufträge! Dafür hast Dich verpflichtet die Funk- und Betriebsordnung einzuhalten. Nebenbei Werbestunden zu leisten.
Kostenlos bedeutet hier nur, dass sie
1. kostenlos (was die Ableistung und Verteilung anget) für Deinen Vertragspartner sind
2. Dass Du kein Geld dafür bekommst.

Den Schadenersatz die Du für Nichterfüllung zu leisten hast, ist allerdings schon eine Einseitigkeit, und alleine schon suspekt, weil in aller Regel
1. Der Wert der verlorenen Arbeitszeit deutlich höher liegen kann.
2. Der Wert der Waren die Du verteilst, deutlich weniger sein dürfte als der Schadenersatz.

Jedenfalls ist der zu zahlende Schadenersatz eine Verpflichtung die sich aus dem Teilnehmervertrag ergibt, nicht aus dem Arbeitsverhältnis
mit Deinem Arbeitgeber. Und damit wären wir bei Punkt 2 der Geschichte.

Das Andere ist der arbeitsrechtliche Aspekt, der die Sache mit dem Teilnehmervertrag erst verkompliziert, denn hier stehen mehrere Beteiligte
in einem rechtlichen Dreiecksverhältnis, wovon der Eine ein arbeitsrechtliches Abhängigkeitsverhältnis mit dem Zweiten hat.
Mit dem ML-Gesetz hat das aber rein gar nichts zu tun. Ich gehe mal davon aus, dass Du mit "technischer Ablauf" die reine Funkvermittlung meinst.

Oder auch den Einsatz von Fahrpersonal? Ab hier wirds erst interessant, denn man muss tatsächlich fragen wie weit der Arbeitgeber Befugnisse an den
Vermittler übertragen hat. Arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten wird er kaum übertragen können, wenn nicht auch gleichzeitig damit einhergehend
arbeitsrechtliche Kontrollmöglichkeiten bestehen, bzw. Einspruchsmöglichkeiten. Bloß wem gegenüber? Das ist der Casus.
Geldstrafen allerdings gehören in aller Regel nicht zu den Sanktionen (eher Ansprache, Abmahnung, Kündigung), sind aber prinzipiell möglich (BGB: Schlechtleistung und Nichterfüllung.) Summa summarum würden solcherart Sanktions-Versuche als vorgebliche Vertragsverletzungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis heraus aber schon

1. daran scheitern, das bei unsereins i.d.R. keinerlei Vertragsinhalte existieren, die eine Beschreibung solcher Tätigkeit und Konsequenzen bei
Verstoß dagegen, beinhalten.
2. Eben auch, weil diese Inhalte eines ganz anderen Vertrages sind.

Darum ist es auch für eine Taxizentrale mit beliebiger Rechtsform, mit Ausnahme einer (!) wenig problematisch Schadenersatz für den ebschrieben Fall zu verlangen: Sie sind ja nicht arbeitgeber und haben keinen Arbeitsvertrag mit Dir. Du erhälst ja auch kein Entgelt als Gegenleistung, sondern nur die Möglichkeit Geld zu verdienen mit der Teilnahme an der Auftragsvermittlung. Du bekommst keinen Lohn.

Bei der Genossenschaft sieht die Sache wiederum ganz anders aus und ist rechtlich viel komplizierter. Und da ich dazu keine expliziten Urteile zur Hand habe, steige ich da auch nicht tief drin ein.
Aber es dürfte klar sein, das die Sache hier recht pikant ist, wenn Dein Arbeitgeber als Genossenschaftsmitglied gleichzeitig auch Dein
Teilnehmervertragspartner ist und Rechte und Pflichten aus dem einen Vertragsverhältnis quasi in das andere verlagert.
Zu seinem einseitigen Vorteil. Oder umgekehrt und anders gesagt:
Konsequenzen aus dem anderem Vertragsverhältnis in das Eine übernimmt. Man denke sich das Beispiel, das einem der Funkvertrag gekündigt wird und der
Arbeitgeber - weil er nur Taxen dieser einen Funkvermittlung betreibt - Dir das Arbeitsverhältnis kündigt.
Pirat hat geschrieben:.... wer hat die Traute nein zu sagen und bei Sanktionen (Bußgeld, Funksperre) vor Gericht zu ziehen?
Hier geht es um Macht und Ohnmacht.
Du sagst es wie es ist!
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 01.12.2015, 21:16, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von SindSieFrei? » 01.12.2015, 21:52

taxipost hat geschrieben:@LRKN
der HANSA-HUNTER schrieb in seinem forum folgendes:
...
Ach, das gibts noch? :shock: Nach Wochen des Nichtlesens mußte ich dann noch feststellen, das der Typ mir eine Aussage unterstellt, die ich so nie getätigt habe und auch nie tätigen würde, weil sie sachlich vollkommen falsch ist, und somit meinerseits abmahnfähig an den Betreiber wäre!!!
...Aus dem DAS vermeldet SSF, ein treuer angestellter Hansafahrer, daß seine Zentrale wohl aus akutem Geldmangel noch eine Heilige Kuh schlachtet...
Dies zeigt einmal wieder, mit welchen unglaublichen Methoden dort immer noch durch den Betreiber "gewirkt" wird! Widerlich. Unterstellungen und Verleumndungen. Aufgrund des mangelnden öffentlichen Interesses am dortigen Forum und den ansonstigen meist nur "braunen Ergüssen" dort für unsere Branche aber auch vollkommen zu vernachlässigen!

Zur Sache:

@GK: Warum so kompliziert? Wir haben ein ML-Gesetz. Unentgeltliche Arbeit, in welchem Rechtsverhältnis auch immer, ist spätestens seit dem 1.1.15 nicht mehr machbar. Die Zeiten sind vorbei. Heute heißt es: Leistung und Gegenleistung. Keine nicht entlohnten Waschzeiten, Werkstattaufenthalte, usw. mehr. Mir ist zwar bekannt, das das längst nicht überall so gehandhabt wird, noch immer nicht, aber dazu hätten wir eigentlich verantwortliche Kontrollinstanzen. Das Thema hier ist für mich rechtlich eindeutig. Und ja sowieso, wie gelesen, ab 2016 nicht mehr existent.

LG
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Guter_Kollege » 01.12.2015, 22:04

SindSieFrei? hat geschrieben:Nach Wochen des Nichtlesens mußte ich dann noch feststellen, das der Typ mir eine Aussage unterstellt, die ich so nie getätigt habe und auch nie tätigen würde, weil sie sachlich vollkommen falsch ist, und somit meinerseits abmahnfähig an den Betreiber wäre!!!
Ganz so einfach isses dann doch nicht. Dazu müsste erst einmal vollkommen zweifelsfrei für Leser dieser Aussagen sichtbar sein, welche natürliche Person mit echtem Namen sich hinter dem Nick verbirgt.
WER bist Du doch gleich in Wahrheit? :lol:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 01.12.2015, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Guter_Kollege » 01.12.2015, 22:08

SindSieFrei? hat geschrieben: @GK: Warum so kompliziert? ........
Ich war der Meinung ich hätte die beiden Rechtskreise halbwegs simpel und deutlich voneinander getrennt dargestellt. Nun ja ......
SindSieFrei? hat geschrieben:Das Thema hier ist für mich rechtlich eindeutig.
Denn gib mal Butter bei die Fische.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von SindSieFrei? » 01.12.2015, 22:12

Naja, wir kennen ihn doch. Lassen wir Altersmilde walten...:mrgreen: Mich ärgert so eine unpräzise und unsachliche Arbeit halt nur masslos GK. Ich mag Transparenz und ehrliche Diskussion. Hätte Kollege Taxipost nicht darauf hingewiesen, hätte ich das ja nicht mal gelesen. :shock:

Thema: Nochmal: ML Gesetz. Wo und wie soll es möglich sein, unentgeltlich Arbeit zu verrichten? Wie auch geschrieben, diese Diskussion ist mittlerweile rein hypothetisch, denn ab 2016 ist das weg.

LG
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 01.12.2015, 22:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Guter_Kollege » 01.12.2015, 22:59

Für Deine Funkzentrale mag das stimmen, aber wie siehts bei anderen aus? Und vom Prinzip her gilt das ja nicht nur für Werbestunden, sondern
auch für Funkteilnehmergebühren, Ausweisgebühren etc.. Ich versteige mich sogar soweit zu sagen, es gilt hin bis zu kostenpflichtigen Taxifunkzentralen-
Schulungen, Aufnahmegebühren und was da sonst noch so alles an Kraut und Rüben gedeiht. Für mich ist das alles eine Sosse.

Um es noch mal anders zu sagen: Ein Arbeitgeber ahndet hier die Vertragsverletzung seines Arbeitnehmers, Werbestunden nicht gefahren zu sein,
beziehungsweise läßt sich Schadenersatz dafür zahlen. Das Recht dazu nimmt er sich aber nicht etwa aus dem Arbeitsvertrag, sondern aus dem
Teilnehmervertrag, den er aber als Mitglied der Genossenschaft mit seinem Arbeitnehmer geschlossen hat.
Und warum ist das nun pikant? Weil man sich kaum einen Arbeitsvertrag denken kann, der als Nebenpflicht die kostenlose Ableistung
von Fahrdiensten enthält (siehe Leistung ~ Gegenleistung, BGB). Unter den Umständen von Entgelt für Arbeit nach Umsatz nicht nach Stundenlohn,
bezahlt man den Wert dieser Arbeitszeit sogar noch selbst mit. Dasselbe Prinzip dürfte gelten für den Fall, das ein Stundenlohn lediglich
ermittelt ist aus der Menge tatsächlich geleisteter Arbeitzeit (Stunden), geteilt durch den Anteil an Umsatz (äh, umgekehrt natürlich), der der Berechnung des Stundenlohns
zugunde liegt. Das ist vermutlich immer noch der Normalfall in Taxideutschland.

Nein, in einen Arbeitsvertrag schreibt man so eine Klausel nicht hinein. Das wäre dann doch zu exotisch. Da eignet sich ein Teilnehmervertrag besser zu.

Im Falle tatsächlich von vorneherein feststehenden Stundenlohns aber muss der Unternehmer in seiner Kalkulation der Betriebskosten zum Wert der Give away Artikel
(die er aber indirekt über seine Mitgliedschaft bezahlt) nun noch den Stundenlohn hinzurechnen.

Vielleicht das auch ein Grund, warum Hansataxi die kostenlosen aber kostenbewehrten Werbestunden abschafft???
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 01.12.2015, 23:03, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Pirat » 01.12.2015, 23:02

Wo und wie soll es möglich sein, unentgeltlich Arbeit zu verrichten?
Mit Appell an den Gemeinschaftssinn und auf Freiwilligenbasis.
Gleichzeitig müssen Nachteile/Bedrohung für den Einzelnen erkennbar sein, ohne sie auszusprechen.
Kreative Fachanwälte arbeiten bereits am NEWSLETTER
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Guter_Kollege » 01.12.2015, 23:04

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von LRKN » 01.12.2015, 23:15

Guter_Kollege hat geschrieben: Das Eine ist Dein Fahrervertrag, in welchem geregelt ist, was Du für die Teilnahme am Funk und die Hundemarke tragen zu dürfen bekommst:
Aufträge! Dafür hast Dich verpflichtet die Funk- und Betriebsordnung einzuhalten. Nebenbei Werbestunden zu leisten.
Die Verpflichtung ist nichtig wenn sie gegen gelde Gesetze verstoßen. Wir können auch eine Vertrag aushandeln, dass ich dir 10.000 Euro gebe und ich dich dafür 5 mal zusammenschlagen darf. Ist völlig irrelevant ob wir beide den unterschreiben. Der Vertrag ist nichtig. Das Gesetz steht über allen Passagen in der Funkordnung. Wenn sich Gesetze ändern oder neue hinzukommen (wie der ML-Gesetz) muss sich auch der Fahrervertrag anpassen. Und eine unentgeltliche Einforderung einer Tätigkeit ist seit dam 1.1.15 verboten. Egal was im Vertrag steht und ob ich den Unterschrieben habe oder nicht.
Mit dem ML-Gesetz hat das aber rein gar nichts zu tun. Ich gehe mal davon aus, dass Du mit "technischer Ablauf" die reine Funkvermittlung meinst.
Ja ich meine nur die reine Vermittlung.
Pirat hat geschrieben:.... wer hat die Traute nein zu sagen und bei Sanktionen (Bußgeld, Funksperre) vor Gericht zu ziehen?
Hier geht es um Macht und Ohnmacht.
Du sagst es wie es ist!
Ich habe kein Problem vor Gericht zu ziehen. Was soll den bitte schlimmes geschehen?

Möglichkeit 1:
Ich erbringe die Werbestunden und schicke dann Hansa eine Rechnung. Die wird abgelehnt mit dem Hinweis auf die Funkordnung. Ich gehe zur Staatsanwaltschaft und zeige den Vorstand von Hansa an wegen missachtung des ML. Dann sehen wir mal weiter was die Staatsanwaltschaft dazu sagt.

Möglichkeit 2:
Ich erbinge die Werbestunden nicht und bekomme im Mai 2016 den Strafbetrag abgebucht. Ich ziehe den über die Bank wieder zurück und warte was passiert. Folgende Szenarien: Ich werde vorgeladen und wir diskutieren das aus. Oder: Ich werde im Funk gesperrt.
Option 1: Ich gehe vor Gericht und hole mir eine einstweilige Verfügung die Sperre aufzuheben und dann schauen wir mal weiter.
Option 2: Ich fahre ohne Funk und bekomme den ML und mein Unternehmer zahlt drauf. Dann muss er sich drum kümmern

Einer Kündigung sehe ich gelassen entgegen und würde sofort auf Wiedereinstellung klagen. Ich glaube meine Argumente wären ausreichend genug um die Kündigung unwirksam zu machen.

Und dann muss man sich auch überlegen, ob Hansa oder mein Chef sich wirklich diesen Streß antun wollen wegen 30 Euro?! Ich wäre dazu bereit. Die auch?

Ich tendiere eher zur 1 Möglichkeit. Dann wäre der Druck eher bei Hansa als bei mir.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Guter_Kollege » 01.12.2015, 23:17

doppel
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 01.12.2015, 23:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Guter_Kollege » 01.12.2015, 23:30

LRKN hat geschrieben:Die Verpflichtung ist nichtig wenn sie gegen gelde Gesetze verstoßen.
Gegen welches Gesetz sollte es verstoßen einen Vertrag zu schliessen
der beinhaltet, dass ich für die Teilnahme an einer Funkvermittlung etwas bezahlen muss. Sei es Bargeld oder/und Fahrdienste?
Das alleine und für sich genommen verstößt sicher gegen kein Gesetz. Es sei denn das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung ist für die eine Seite des Verwenders des Vertrages undurchsichtig und übervorteilend (Inhaltskontrolle BGB §§ 307). Ein Gericht würde hier aber auch nur den Vertragsinhalt dem Grunde nach beurteilen, nicht der Höhe nach (eingeschränkten Kontrolle, §§ 305 ff. BGB).
LRKN hat geschrieben:Folgende Szenarien: Ich werde vorgeladen und wir diskutieren das aus. Oder: Ich werde im Funk gesperrt.
Option 2: Ich fahre ohne Funk und bekomme den ML und mein Unternehmer zahlt drauf. Dann muss er sich drum kümmern
Einer Kündigung sehe ich gelassen entgegen und würde sofort auf Wiedereinstellung klagen.
Deinen Optimismus in Ehren, ich bin moralisch auf Deiner Seite. Das reicht aber nicht um Dich sicher vor evtl. Kündigung zu bewahren.
Ich wüsste von keinem Fall der so ausgestritten worden ist wie Du Dir das simpel vorstellst. Was nicht heissen muss dass es ihn nicht gibt.

Dein Arbeitgeber wird darlegen, das er
1. nur Taxen mit Funk dieser einen Zentrale hat
2. Einstellungsvoraussetzung gewesen ist, dass Du den Funkschein dieser bestimmten Bude machst.
2a. er Dir dafür sogar die Schulungskosten gesponsert hat.
2b. die Du mit 3 Jahren Beschäftigung in Vollzeit bei ihm abgearbeitet hast.
3. Dass er mit den Bestimmungen des Teilnehmervertrages, den Du mit der Funkbutze hast, nüscht zu tun hat. (Er ist nicht Mitglied der GmbH)
4. Er keine anderen Wagen ohne Funk hat, die Du fahren könntest. Er Dich also nicht beschäftigen kann.
5. Das Taxi ohne Funk zu fahren eine immense wirtschaftliche Einbuße für ihn darstellen würde. (Zufälligerweise hat die Taxizentrale i.d. Stadt ein Monopol)
6. Das nur mal so aus der Hüfte ...... hab ich was vergessen?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 01.12.2015, 23:45, insgesamt 2-mal geändert.

Pirat
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von Pirat » 01.12.2015, 23:48

Kann denn nicht einer den Teilnehmervertrag von Hansa posten (anonymisiert).
Und die Funkordnung wäre auch nicht schlecht.
LRKN hat geschrieben:Ich erbinge die Werbestunden nicht und bekomme im Mai 2016 den Strafbetrag abgebucht.
Hat Hansa ne Einzugsermächtigung?
Ich bin über die Verhältnisse bei Hansa anscheinend immer noch nicht ganz im Bilde.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

pauline
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von pauline » 02.12.2015, 00:41

pauline hat geschrieben:
Ist es zu viel verlangt, 3 Stunden (drei) im Jahr (!) für Kundenpflege OHNE ENTGELT aufzuwenden ?

CPL schrieb : Ja. Und zwar weil diese Werbegeschenke schon lange wirkungslos sind. Warum werden sie sonst wohl eingestellt?


Über die Art der Kundenbetreuung lässt sich durchaus streiten, CPL.
Darum ging es bei meiner Bemerkung aber nicht.
Und wenn jemand die l ä c h e r l i c h e n 2-3 Stunden im Jahr nicht aufbringen kann, soll er ruhig andere Aktionen mit Geld unterstützen. Das ist ein Gebot der Solidarität und des Gleichheitsgrundsatzes.
In Zukunft werden die Genossen ihre AN mit entsprechenden Auträgen los schicken oder einen Ausgleich bezahlen müssen. Und es wird bestimmt einige, wenige Fahrer geben, die diesen Dienst, der letztlich auch ihnen selbst dient, bezahlt haben wollen. Der Chef wird das richtig einzuordnen wissen. Es wird auch jede Menge Chefs geben, die das ohne langes Gelaber einfach bezahlen.
Davon geht die Welt ganz bestimmt unter !
Was für eine Aufregung um diesen Pipifax !

eichi
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Re: Hansa Werbestunden

Beitrag von eichi » 02.12.2015, 01:33

Im Falle tatsächlich von vorneherein feststehenden Stundenlohns aber muss der Unternehmer in seiner Kalkulation der Betriebskosten zum Wert der Give away Artikel
(die er aber indirekt über seine Mitgliedschaft bezahlt) nun noch den Stundenlohn hinzurechnen.
Genau,
der AN macht die "Werbestunden" in der Arbeitszeit, dafür sind 8,50 ML zu zahlen.
Mit den entsprechenden Nebengeräuschen sind das ca. 25 - 28 € Unternehmerkosten.
Wenn der Chef für seine Fahrer aus der am Stadtrand gelegenen Zentrale für seine
Mitarbeiter passend zum Fahrgebiet/ Ablöseort Tüten besorgen würde, um den Ausfall
zu minimieren, wäre es ja noch halbwegs erträglich. Wenn in einem MWU-Betrieb jeder
Mitarbeiter in seiner Schicht selbst nach Billstedt gurkt, um zu schauen, ob zufällig
passende Tüten da sind, ist es betriebswirtschaftlicher Unfug!

Ich habe bei den letzten Besuchen in der Zentrale (i.d.R. gegen 21:30, um Quittungen,
Rollen etc. aus dem Automaten zu ziehen) höchstens mal eine Tüte zum Verteilen
vorgefunden, die dann aber "in der Pampa" abzuliefern gewesen wäre, also Nullnummer.
Wenn solche Aktionen so schlecht/ unwirtschaftlich geplant sind, soll sich keiner wundern.
Es sind eben nicht alles Unternehmer, die sowieso regelmäßig am Schiffbeker Berg auflaufen.

Den Unterschied Hansa-Unternehmer ./. angestellter Fahrer ist (auch) in diesem Themenkomplex
völlig übersehen worden. Wischiwaschi eben.
Ein kluger Scheff hätte die "Strafgebühr" selbst übernommen und seine Leute Geld verdienen lassen.
Das wäre betriebswirtschaftlich sinnvoll.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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